Totalschaden mit der Steuererklärung dem Finanzamt melden
hallo
wir hatten letztes jahr einen unfall mit einem unserer pkw. der unfall wurde von uns verschuldet, so dass wir also keine entschädigung von der gegnerischen versicherung erhielten. eine vollksako für unseren pkw bestand nicht.
der pkw wurde vorn total zerstört und beide airbags lösten aus.
der pkw wurde einem verwerter übergeben und wir bekamen noch 350 euro als restwert.
da der unfall auf dem weg von der arbeitsstätte nach hause geschehen ist, habe ich dies mit der steuerklärung für das besagte jahr dem finanzamt gemeldet.
dieses weigert sich aber, etwas zu bezahlen.
das auto ist bereits 13 jahre alt gewesen, war aber erst 1 jahr in unserem besitz.
jetzt behaart das finanzamt auf die nutzungsdauer des pkw von über 8 jahren, somit ist das auto bereits abgeschrieben und 0 euro wert. wir haben den wagen mit wenig kilometern aber erst 1 jahr vor dem unfall gekauft.
jetzt meine frage:
beziehen sich die 8 jahre auf das gesamtalter des pkw oder auf die zeit, in der wir es genutzt haben?
dann wäre es nur 1 jahr. ich lese im internet auch immer nur etwas von der nutzungszeit und nicht vom gesamtalter.
vielleicht kennt sich ja einer mit der sachlage aus.
gruß
hansibo
64 Antworten
Die Sache scheitert schon deshalb, weil sie dich in DIESEM Jahr kein Geld gekostet hat.
Der Wertverlust ist rein fiktiv.
(O.k. natürlich real, aber das Geld war schon voriges Jahr weg. Jetzt ist nur der Gegenwert weg, aber die Steuererklärung machst du nach Zahlungsein- und ausgang.)
Eine Reparatur wäre hingegen problemlos möglich, aber auch nur tatsächliche Kosten. Keine fiktive Abrechnung wie für die Versicherung.
Zitat:
@Deloman schrieb am 6. Februar 2022 um 17:06:43 Uhr:
Die Sache scheitert schon deshalb, weil sie dich in DIESEM Jahr kein Geld gekostet hat.
Der Wertverlust ist rein fiktiv.
(O.k. natürlich real, aber das Geld war schon voriges Jahr weg. Jetzt ist nur der Gegenwert weg, aber die Steuererklärung machst du nach Zahlungsein- und ausgang.)Eine Reparatur wäre hingegen problemlos möglich, aber auch nur tatsächliche Kosten. Keine fiktive Abrechnung wie für die Versicherung.
Hier wird nicht der Wagen (kauf) abgesetzt, sondern der entstandende Schaden auf dem Arbeitsweg. Und dies geht halt nur für das Jahr, wo der Unfall erfolgt ist.
Zitat:
@MvM schrieb am 7. Februar 2022 um 00:48:04 Uhr:
...
Und dies geht halt nur für das Jahr, wo der Unfall erfolgt ist.
wann war der Unfall und für welches Jahr ist die Steuererklärung?
Zitat:
@bug99 schrieb am 7. Februar 2022 um 11:05:55 Uhr:
Zitat:
@MvM schrieb am 7. Februar 2022 um 00:48:04 Uhr:
...
Und dies geht halt nur für das Jahr, wo der Unfall erfolgt ist.wann war der Unfall und für welches Jahr ist die Steuererklärung?
Steht im ersten Beitrag.
Ähnliche Themen
Ich wundere mich immer wieder, dass steuerliche Themen hier in aller Ausführlichkeit von Usern diskutiert werden, die lediglich über eine geringe oder sogar gar keine Expertise verfügen.
Ich wundere mich auch darüber, warum solche Themen solange laufen und nicht schon längst geschlossen worden sind. Bei allgemeiner Rechtsberatung wird doch auch meistens schnell ein Schloss vorgehängt.
Rechtsberatung:
https://www.abmahnungs-abwehr.de/.../
Rechtsberatung darf nur leisten, wer die entsprechende Erlaubnis für eine solche rechtliche Auskunft hat. Diese Regelung soll in erster Linie die betroffenen Verbraucher schützen. Diese sollen vor falschen Auskünften von Personen, die ihnen hierfür nicht Gewähr leisten oder haften, bewahrt und geschützt werden.
Steuerberatung:
https://www.steuertipps.de/.../...-darf-und-wem-du-dabei-helfen-darfst
wer helfen darf und wer nicht, kostenlose Hilfe
Dass sich Angehörige ohne Bezahlung gegenseitig bei der Steuererklärung helfen, erlaubt sogar das sonst so strenge Steuerberatungsgesetz.
Wem Du helfen darfst und wer Dir helfen darf:
Ehepartner
Verlobte
Eltern, Schwiegereltern, Kinder, Großeltern, Enkel
Geschwister (auch Halbgeschwister)
Nichten und Neffen
Schwager oder Schwägerin
Onkel und Tante
Pflegeeltern und Pflegekinder
geschiedene Ehepartner
Für diese Angehörigen darfst Du die Steuerformulare ausfüllen (und umgekehrt). Ihr könnt Euch dann auch auf dem Mantelbogen als Mitwirkender zu erkennen geben (Verwandtschaftsverhältnis angeben!) und Euch im Namen des Angehörigen schriftlich oder telefonisch mit dem Finanzamt in Verbindung setzen.
Kommilitonen, Arbeitskollegen oder Freunden bei der Steuererklärung zu helfen ist eine Ordnungswidrigkeit – egal ob mit oder ohne Bezahlung. Wer erwischt wird, zahlt bis zu 5.000 € Strafe. Oft entdeckt das Finanzamt die unerlaubte Hilfe, weil der Arbeitskollege oder Freund die Kosten dafür in seiner Steuererklärung als Steuerberatungskosten angibt. Das solltest Du also unbedingt vermeiden!
Ein gelegentlicher Tipp ist natürlich noch keine Ordnungswidrigkeit.
Es geht mir weniger um die Statthaftigkeit, sondern vielmehr um die Sinnhaftigkeit von Beratungen, wenn diese von Leuten mit Halb- oder Unwissen ausgeführt werden.
Am Ende entscheidet MT was als "Rechtsberatungsgeplenkel" angesehen wird und was nicht.
Zum Thema Laien .... nunja, auf der technischen Schiene drehen sich da ab und an auch die Innereien auf links.
Zitat:
Es geht mir weniger um die Statthaftigkeit, sondern vielmehr um die Sinnhaftigkeit von Beratungen, wenn diese von Leuten mit Halb- oder Unwissen ausgeführt werden.
Die Frage ist nur, wen soll man in dieser Situation fragen?
Der TE hat bereits mit verschiedenen Steuerberatern gesprochen, welche unterschiedliche Meinungen haben, und auch von verschiedenen Finanzbeamten unterschiedliche Antworten bekommen.
Leider (oder vielleicht auch Gott sei Dank) ist nicht immer Alles so geregelt, dass jeder auf Anhieb sämtlichen Paragraphendschungel versteht (Finanzbeamte nicht ausgenommen).
Ich kann mich noch gut an ein Telefonat mit meinem zuständigen Finanzamt erinnern, als mir wortwörtlich mitgeteilt wurde: "Normal gibt´s das nicht, bei ihnen ist es halt so" (die Lohnverrechnung meiner Firma hatte falsche Daten übermittelt und ich sollte einen höheren Betrag nachzahlen).
Also Diskussionen und Erfahrungsberichte sollten über dieses Thema doch möglich sein.
Zitat:
@stromengl schrieb am 7. Februar 2022 um 21:02:33 Uhr:
Also Diskussionen und Erfahrungsberichte sollten über dieses Thema doch möglich sein.
Die Diskussionen bringen nur nichts, weil es kaum zwei identische Fälle gibt und daher die Erfahrungen von Anderen für den eigenen Fall keine Aussagekraft haben.
Zitat:
Die Diskussionen bringen nur nichts, weil es kaum zwei identische Fälle gibt und daher die Erfahrungen von Anderen für den eigenen Fall keine Aussagekraft haben.
Also ganz so sehe ich das nicht.
Pro Jahr passieren in Deutschland über 2 Millionen polizeilich erfasste Unfälle.
Davon werden sicher genug am Arbeitsweg passieren.
Das Problem ist vermutlich eher, dass die meisten Betroffenen gar nicht wissen, dass sie diese Kosten auch steuerlich geltend machen können und daher weder die Betroffenen, als auch viele Steuerberater und Finanzbeamte Erfahrung in der Angelegenheit haben.
Dann noch ein etwas verwirrender Gesetzestext dazu und das Chaos ist perfekt.
Zitat:
@stromengl schrieb am 7. Februar 2022 um 22:06:06 Uhr:
Also ganz so sehe ich das nicht.
Pro Jahr passieren in Deutschland über 2 Millionen polizeilich erfasste Unfälle.
Davon werden sicher genug am Arbeitsweg passieren.Das Problem ist vermutlich eher, dass die meisten Betroffenen gar nicht wissen, dass sie diese Kosten auch steuerlich geltend machen können und daher weder die Betroffenen, als auch viele Steuerberater und Finanzbeamte Erfahrung in der Angelegenheit haben.
Dann noch ein etwas verwirrender Gesetzestext dazu und das Chaos ist perfekt.
Aber ob und in welchem Umfang Kosten von der Steuer abzusetzen sind, sind von den Umständen des Einzelfalls abhängig. Da geht es dann eben um die konkreten steuerlichen Verhältnisse und da können kleine Nuancen genau den entscheidenden Unterschied machen. Die Gefahr ist, dass man den Fehler macht, falsche Rückschlüsse aus den Erfahrungen Anderer zu ziehen.
update.
das finanzamt hat die sache bis jetzt herausgezögert.
ich habe ständig wiederspruch eingelegt und mehrere gerichturteile zitiert.
zum schluss haben sie einen restwert des 11 jährigen autos von 3900 euro anerkannt.
leider hat meine holde davon nur 400 euro erhalten, weil sie zu wenig einkommenssteuern gezahlt hat.
hätte sie einen 4000 euro höheren bruttoarbeitslohn gehabt, dann hätte sie die vollen 3900 euro ersetzt bekommen.
pech eben.
gruß
hans
Ne hätte sie nicht. Das FA hatte die 3900 anerkannt und darauf hätte Deine Frau diese 3900 nicht versteuern müssen. Also 3900 Mal ihrem persönlichen Steueratz. Das nennt man Abschreibung oder wie es auch heißt abgesetzt.
Die macht einfach ihre Arbeit.
Entweder ist es vorgesehen,dass ein Schaden als außergewöhnliche Belastung anerkannt wird oder nicht.
Wenn nicht,dann hat sie korrekt gearbeitet.