Totalschaden gekauft

So, jetzt hab ich den ganz dicken Salat: Ich hatte wegen eines kleinen Auffahrunfalls mit meinem vor einigen Monaten gebrauchten gekauften Wagens Kontakt mit der Versicherung. Die Dame am Telefon fragte mich dann allen ernstes, ob ich wüsste, dass mein Wagen schon mal einen Totalschaden hatte 😕 WTF? Ich weiss von einem Bagatellschaden, welchen der direkte Vorbesitzer verursacht hat, aber sonst von nix. Der Vorbesitzer wiederrum bestreitet irgendwas von dem Totalschaden zu wissen. Wenn ich glauben schenke, kann es nur noch der Erstbesitzer gewesen sein. Der Wagen hat mich einen Haufen Geld gekostet und ich bin mehr als aggro...Die Frage ist nun: Kann ich mich schonmal damit abfinden, dass ich den Wagen an der Backe habe, oder habe ich irgendeine Chance den Kauf rückabzuwickeln?

19 Antworten

Eigentlich müsste doch den TE nicht interessieren, welcher Vorbesitzer den Unfall verschwiegen hat. Denn er hat ja nur mit dem VK einen Vertrag, den er anfechten kann. Wenn also der Vorvorvorbesitzer den Schaden verschwiegen hat, muss dann nicht jeder Vorbsitzer den Kaufvertrag bei seinem Vorbesitzer anfechten, bis der entsprechende Vorbesitzer ereicht ist?

Liege ich da richtig, oder gibt es tatsächlich einen direkten Zugriff auf den betreffenden Verkäufer, auch wenn noch 2 andere Vorbesitzer dawischen sind?

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8


Eigentlich müsste doch den TE nicht interessieren, welcher Vorbesitzer den Unfall verschwiegen hat. Denn er hat ja nur mit dem VK einen Vertrag, den er anfechten kann. Wenn also der Vorvorvorbesitzer den Schaden verschwiegen hat, muss dann nicht jeder Vorbsitzer den Kaufvertrag bei seinem Vorbesitzer anfechten, bis der entsprechende Vorbesitzer ereicht ist?

Liege ich da richtig, oder gibt es tatsächlich einen direkten Zugriff auf den betreffenden Verkäufer, auch wenn noch 2 andere Vorbesitzer dawischen sind?

Das würde mich auch interessieren. Wer hat Ansprüche gegen wen?

Hi,

dein einzig korrekter "Ansprechpartner" ist derjenige der dir den Wagen verkauft hat. Der wiederrum müßte sich an den wenden vom dem er den Wagen gekauft hat,kann dir aber egal sein.

Problem ist wenn der ein privater Verkäufer war und im nicht nachweisbar ist das er von dem Schaden wußte könntest du evtl. leer ausgehen. Hängt wahrscheinlich von Kaufvertrag ab wie der fomuliert ist.

Ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt ist wohl auf jeden Fall fällig.

Gruß tobias

Gut dann habe ich damals in der Ausbildung doch ein bisschen was mitbekommen. Denn ich kenne es so, dass man nur auf den Vertragspartner Zugriff hat. Und nicht auf die anderen, mangels Vertragsverhältnis. Allerdings kenne ich es auch so, dass ein als unfallfrei verkauftes Auto, (oder halt mit einem definierten Bagatellschaden) anfechtbar ist, wenn sich etwas anderes herausstellt. Nach meiner Kenntnis mus der VK noch nicht einmal zwingend etwas davon wissen, um haftbar zu sein. Der kann sich dann wieder an seinem VK schadlos halten. Also die ganze Kette rückwärts, bis zum "Ausgangspunkt".

Sonst wäre ja der "trügerische" Verkäufer nach einem Weiterverkauf aus dem Schneider. Denn sein K ist ja gegenüber dem jetzigen Besitzer (wegen Unwissen) nicht haftbar. Und kann aber den ersten VK nicht belangen, weil ihm kein Schaden entstanden ist. Das wäre erst der Fall, wenn er selbst seinem K gegenüber haften muss.

Ähnliche Themen

Ich hoffe, dass irgendwas für mich rausspringt 🙄 Naja, der nächste Gang ist jetzt wirklich zum Anwalt...

Deine Antwort
Ähnliche Themen