Totalschaden am Altwagen während der Wartezeit auf den Neuwagen
18 Tage nach Bestellung meines Neuwagens wurde mein Altwagen am Straßenrand parkend von einem Raser total zertrümmert. Bis auf den Nutzungsausfall ist der Totalschaden inzwischen zufriedenstellend reguliert. Hinsichtlich des Nutzungsausfalls gibt es folgendes Problem:
Laut BGH kann ich im Prinzip nicht gezwungen werden, zur Überbrückung der Wartezeit bis zur Lieferung des Neuwagens das Risiko zu übernehmen, das mit dem Kauf eines Interim-Autos verbunden wäre.
Aber: Die Lieferzeit des Neuwagens, die zunächst auf etwa 8 Wochen geschätzt worden war, verlängert sich immer wieder. Von Monat zu Monat wird der mögliche Liefertermin um etwa einen Monat so verschoben, dass es jeweils keinen Sinn machen würde, einen Ersatzwagen für die verbleibende Restwartezeit zu kaufen.
Im Augenblick sieht es so aus, wie wenn ich den Neuwagen nach insgesamt 6 Monaten bekommen werde. Bei den Urteilen (betr. den Nutzungsausfall während der Wartezeit), die ich gesehen habe, ging es jeweils um deutlich geringere Zeiträume. Wie aussichtsreich ist die Forderung nach Nutzungsausfall wohl bei solch einer Verkettung von Wartezeiten ??
Beste Antwort im Thema
Da der TE nunmal hier im Forum gefragt hat und nicht beim Fachanwalt seines Vertrauens, sollten wir vielleicht auch versuchen, ihm eine Antwort zu geben, wenn wir die Antwort kennen.
Wenn er einen Anwalt konsultieren möchte, wird er das sicher ohne unsere Hilfe wissen, zumal der Schaden ja bereits reguliert ist.🙄
@TE:
Die Dauer des erstattungsfähigen Ausfalls richtet sich immer nur nach dem beschädigten Fahrzeug, niemals nach dem künftigen Fahrzeug.
Denn zu erstatten in die Zeit, die Du benötigst, um ein dem zerstörten Wagen vergleichbares Fahrzeug zu beschaffen, nicht die Zeit, die es dauert, einen Neuwagen zu bekommen.
Wenn ein vergleichbares Auto, wie das, das Du vor dem Unfall hattest, in 14 Tagen zu beschaffen ist (steht im Gutachten), gibt es für ca. 14 Tage Nutzungsausfall. Wie lange die Lieferung des Neuwagens dauert, hat darauf keinen Einfluss, denn bei der Verzögerung des Liefertermins handelt es sich nicht um einen unfallbedingten Schaden.
Hafi
17 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
nix für ungut aber da kommt eher die deutsche bahn die nächsten 1000 jahre pünktlich als auch nur EIN autohersteller den ERSTEN liefertermin einhällt 😉 DAS sollte man als neuwagenkunde aber auch wissen.
das mag in der letzten zeit so sein, ja.
bei allen meinen bisherigen neufahrzeugen (letztes 2000), wurde aber die lieferzeit genau eingehalten oder sogar frueher geliefert (3xVW und 1x BMW).
naja heutzutage is das leider nichtmehr so....vaddis tiguan hatte 9 monate (!!!!) verspätung. und der stand auch vor dem selben problem das das leasung fürs "alte" auto eben lt vertrag zuerst 2 monate vor dem neuwagen abgelaufen ist und hinterher war dann eben kein auto mehr da. das ist zwar sehr ärgerlich aber leider zur zeit gang und gebe.
als mutti dann n iq haben wollte wurde uns eine zitat "unbestimmte lieferzeit" zugesagt....dann isses doch n smart jahreswagen geworden 😉
Zitat:
Original geschrieben von Wille
Aber zu keinem Zeitpunkt dieser langen Zeit war der jeweils aktuelle Liefertermin weiter als 6 Wochen entfernt.
Genau
dassteht aber
nicht(mehr) im Risiko des Schädigers, sondern in deinem eigenen Risiko (eigentlich ganz einfach zu verstehen).
Davon abgesehen hätte ich bei jemanden, der sechs Monate auf sein Fahrzeug verzichten kann (und munter weiterwartet) ein erhebliches Problem in der Argumentation in Bezug auf Nutzungsmöglichkeit und (vor allem) Nutzungswillen des Fahrzeuges.