Tongenerator illegal?

Hallo!

Da es hier kein Rechtsforum gibt, stelle ich das Thema mal hier rein. Hat nämlich in gewisser Weise mit Audio zu tun...

Es gab doch früher diese Schlüsselanhänger, die verschiedene Geräusche machen. So Maschinengewehr, Granaten, Phaserfeuer usw. Zum Abreagieren während der Autofahrt z.B.
So ein Teil hatte ich früher in meinem alten Auto. Fest installiert. Mit einem kleinen Verstärker dran. Mit einem kleinen Lautsprecher dran. Und diesen vorne im Motorraum am Scheinwerfer befestigt.... 😁

Ich schwör, ich hab das heute nicht mehr drin. Aber mal angenommen...
Das wäre doch bestimmt verboten, oder? Schon der reine Einbau, oder nur das Benutzen? Würde wegen so einer Spielerei gleich die Betriebserlaubnis erlöschen?

23 Antworten

Ach man kann das doch alles über die Anlage auch abspielen und ein Mikro an die Anlage, das ist doch mal ne idee, sollte doch auch über nen Line in klappen oder? 😁

@ Hustbaer, ja ist etwas schwammig, aber ich hab die anlagen und beiblätter dazu nciht. Ich wette da ist das bis ins letzte Detail ausgeführt.

Was Nebelhörner angeht:
Allgemeint darf man nur das als hupe einbauen, was auch ne Zulassung als Hupe hat. Über die stvzo wird nur geregelt, was eine zulassung bekommen KANN.
Wenn man ein Gutachten über die tauglichkeit des nebelhorns als KFZ Hupe erstellen lässt, könnte man sie vom TüV evtl eintragen lasse. (viel WENN und KÖNNTE 😉)

In der stvzo steht auch bei seitenblinkern nur, wo sie angebracht und funktionieren müssen. Deshalb darf man noch lange nciht einfach ne gelbe angepinselte Maglite einschweißen 😉

Naja, ich hab in letzter Zeit auch ein paar andere Sachen erlebt mit Notaren und Anwälten. Irgendwie bekommt man da schon den Eindruck dass da viele nicht nur a) nicht viel Ahnung von dem haben was sie tun, sondern auch b) nicht viel Ahnung von irgendwas haben.

Ui, es geht schon wieder los (*würg*) - ich muss dann wohl schlussmachen 🙁

also wenn ich 1. und 2. richtig zusammenfasse:

§ 55 Einrichtungen für Schallzeichen.

(1) Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben.....

(2) Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Homer angebracht sein.....

also mindestens eine hupe. also >=1.

ich bin so schleu und bau mir dann grad 8 verschiedene hupen dran, alle mit gleichbleibendem ton und blabla.
wenn ich mir nun 8 hupknöpfe hinbau und damit dann lern manuell "LA CUCARACHA" zu spielen können die mir garnigs anhaben!!!!!!! und zu allem überfluss würd ich mir die EXTRA noch eintragen lassen HAHAHA.
nitmal die GEMA von wegen öffentlicher aufführung weil das gema-frei is!!!
ALSO.
aber hubsi bei uns gibts so komische wagen die rumfahrn und werbung machen nit. naja dafür ham mir sachen wie plakate und tageszeitung und so!!! 😁

OG carauTCohanZZ

Zitat:

Original geschrieben von Landwirt


ich bin so schleu und bau mir dann grad 8 verschiedene hupen dran, alle mit gleichbleibendem ton und blabla.
wenn ich mir nun 8 hupknöpfe hinbau und damit dann lern manuell "LA CUCARACHA" zu spielen können die mir garnigs anhaben!!!!!!!

Die werden dir sagen, daß dich das zu sehr vom Fahren ablenkt, wenn du gleichzeitig fährst und spielst...😁

hehe, da hat der landwirt recht, mit der StVZO würde es da keine Probleme geben, aber dann kommt ja noch die StVO 😁

Zitat:

§16 Warnzeichen

(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,

1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder
2.wer sich oder andere gefährdet sieht.

(3) Schallzeichen dürfen nicht aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen.

so, nix mehr mit LA CUCARACHA 😉

babbel, hier gilt das 11. gebot: ma darf sich nur nit erwische lasse 😁😁
ma muss ja nit die polizei mit LA CUCARACHA begrüßen!!!!

OG carauTCohanZZ

ganz früher hatte das mein vatter in nen suzuki jepp!!

aber mit 2 riesen megaphonen, da hat sich jeder umgedreht war lustig, der tüv hat nie was beanstandet nur irgendwann waren die megaphone schrott🙁!!!

Naja Tüv beanstandet ja vieles nicht. Es kommt vor allem auch drauf an was und wer da prüft.

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