Tongenerator illegal?
Hallo!
Da es hier kein Rechtsforum gibt, stelle ich das Thema mal hier rein. Hat nämlich in gewisser Weise mit Audio zu tun...
Es gab doch früher diese Schlüsselanhänger, die verschiedene Geräusche machen. So Maschinengewehr, Granaten, Phaserfeuer usw. Zum Abreagieren während der Autofahrt z.B.
So ein Teil hatte ich früher in meinem alten Auto. Fest installiert. Mit einem kleinen Verstärker dran. Mit einem kleinen Lautsprecher dran. Und diesen vorne im Motorraum am Scheinwerfer befestigt.... 😁
Ich schwör, ich hab das heute nicht mehr drin. Aber mal angenommen...
Das wäre doch bestimmt verboten, oder? Schon der reine Einbau, oder nur das Benutzen? Würde wegen so einer Spielerei gleich die Betriebserlaubnis erlöschen?
23 Antworten
also wenn das ding irgendeine form von sirene kann, hast du auf jedenfall schonmal den vorwurf der amtsanmaßung.
Sirenen von alarmanlagen haben in der regel ne zulassung beiliegen.
ansonsten ...keine ahnung, n kumpel hatte früher mal n Megaphon im motorraum, mit MIc innen. Hatte auch immer tierisch angst dass das mal der tüv oder so sieht. Aber ich hab auch bis heute keine ahnung ob das wirklich verboten war 😉
Aber mit dem generator...Frag doch einfach mal beim tüv nach. Die werden dir zwar nen Vogel zeigen, aber vll. können die dir ja ne info geben. 😁
Früher hätte ich noch wegen der E-Norm was gesagt. Aber da dort wohl wieder alles geändert wird gute Frage. Ruhestörung wäre ein Argument was Probleme machen könnte.
Nicht erlaubt... müsst ihr mal suchen gibt so Dinger die auch Tiergeräusche machen und beim Verkauf steht explizit in der StVO nicht erlaubt...
begründung bitte!
Dass es nciht erlaubt ist denke ich mir auch, aber was sind die gründe dafür?
k, zu spät für ein edit 😉
Das ist natürlich ein ergument. Aber das steht ja fast überall drauf, z.B. auch bei vollschalen, und trotzdem kann man sie mit nem bissl aufwand eintragen. -Gut, kein Prüfer wird so nen Tongenerator eintargen 😉
Aber verstößt das Ding direkt gegen eine Vorschrift? Also ist das irgendwo geregelt, mit lautsprechern außen usw.? -würd mcih mal interessieren.
Eben wegen dieser Megaphon im motorraum geschichte...
Das kann wohl gegen keine Vorschrift verstossen für die es nicht zumindest Ausnahmegenehmigungen gibt, denn sonst könnten die Deppen wegen ihrem Zeltfest nicht immer rumeiern und "volle super, kommt alle" in die Gegend dröhnen. Da diese ätzenden Zeltfeste auch von Privat organisiert werden denke ich mal das müsste auch für ganz normale Privatleute erlaubt sein bzw. solche Genehmigungen (falls man überhaupt eine braucht) geben.
So denke ich mir das zumindest. Wetten würd' ich natürlich nicht drauf 😁
Und Verwendung von sonem Teil ist dann auch wieder ein ganz anderer Schuh, da haste dann Sachen vonwegen Behinderung und Gefährdung und so...
Zitat:
Original geschrieben von hustbaer
Und Verwendung von sonem Teil ist dann auch wieder ein ganz anderer Schuh, da haste dann Sachen vonwegen Behinderung und Gefährdung und so...
Du meinst, ich hätte damit doch keine Radfahrer jagen dürfen?? 😁
So ein Teil zu benutzen, ist mit Sicherheit Verkehsgefährdung. Da brauch ich keinen § für...
Aber was wäre wohl passiert, wenn bei einer Kontrolle ein schlecht gelaunter Grün-Weisser... "Was ist den das hier??" - "Ähm.. nichts! Nichts, wo man drauf drücken sollte... Wie kommt das Ding denn auf einmal in mein Auto??" 😉
Ich stell mir grad vor wie uncool so´n grünes Männchen wird wenn man in ne Kontrolle kommt und versehentlich auf den Knopf mit dem Maschinengewehr-Geräusch drückt. 😰
MfG
mojo
Bei uns fahren sie mit so hupen rum wo tiergeräusche und Auch sirenen etc nachmachen. Die haben das vom Tüv eingetragen bekommen... 😰
so, es hat mir keine Ruhe gelassen. Ich habs mal in der stvzo nachgesehen:
Zitat:
§ 55 Einrichtungen für Schallzeichen.
(1) Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen. Ist mehr als eine Einrichtung für Schallzeichen angebracht, so muss sichergestellt sein, dass jeweils nur eine Einrichtung betätigt werden kann. Die Umschaltung auf die eine oder andere Einrichtung darf die Abgabe einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen nicht ermöglichen.
(2) Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Homer angebracht sein, die einen Klang mit gleichbleibenden Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist. Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB (A) übersteigen. Die Messungen sind auf einem freien Platz mit möglichst glatter Oberfläche bei Windstille durchzuführen; Hindernisse (Bäume, Sträucher u.a.), die durch Widerhall oder Dämpfung stören können, müssen von der Schallquelle mindestens doppelt so weit entfernt sein wie der Schallempfänger.
(2a) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 müssen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 Einrichtungen für Schallzeichen haben, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
(3) Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Abs. 3 Kennleuchten für blaues Blinklicht führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein. Ist mehr als ein Einsatzhorn angebracht, so muss sichergestellt sein, dass jeweils nur eines betätigt werden kann. Andere als die in Satz 1 genannten Kraftfahrzeuge dürfen mit dem Einsatzhorn nicht ausgerüstet sein.
(4) Andere als die in den Absätzen 1 bis 3 beschriebenen Einrichtungen für Schallzeichen sowie Sirenen dürfen an Kraftfahrzeugen nicht angebracht sein.
so, damit ist der tongenerator eindeutig verboten.
Für Megaphone muss es ne ausnahmeregelung geben, sonst dürfte auch die Polizei keine haben. Das behandelt die stvzo aber bestimmt in einer anlage, und da die richtige im netz zu finden is mir nu auch zuviel act 😉
Damit sind übrigens auch die Tierstimmen Dinger verboten, egal ob eingetragen oder nicht.
Aha, danke!
Wäre dann wohl fahren ohne Betriebserlaubnis. Muß ich doch das falsche Maschinengewehr durch ein echtes ersetzen.... ;-)
Mit den Megaphone weis ich blos das wir da eine Genemigung der Gemeinde gebraucht haben das so was benutzt werden durfte. Wie es da mit TÜV usw ausschaut gute Frage.
Wie schauts eigentlich mit Nebelhörnern aus?
Ich mein auch rein technisch? Was brauchen die an Spannung?
Wär ja eigentlich laut dieser Paragraphen ohne zusätzlichen Signalgebern erlaupt oder?
Lg Flo
Da sieht man wieder das Juristen keine Ahnung von irgendwas haben. (Der Text definiert ja nichtmal was eine "Einrichtungen für Schallzeichen" sein soll, die - wenn man schon so einen schwammigen Begriff verwenden will - wenigstens "Einrichtung zum Abgeben von akustischen Signalen" oder so heissen müsste. Eine "Einrichtung für Schallzeichen" wäre ein Notenblatthalter oder was weiss ich was.) Und obendrein noch allesamt uncool sind. Jawoll.
OMG ich darf nicht zu lange drüber nachdenken sonst muss ich kotzen 🙁