Tiguan... und 100 Km/h Zulassung für Anhänger.
Hallo zusammen,
in einem anderen Thread bin ich zu diesem Thema schon einmal kurz darauf eingegeangen. An dieser Stelle möchte ich diese Info an all jene weiter reichen die ebenfalls beabsichtigen ihren Anhänger für die 100 Km/h zuzulassen.
Bei unserem Golf VR6 den wir noch bis Ende letzten jahres hatten, war es mir leider nicht möglich die Zulassung für die 100 Km/h zu bekommen. Wie ich ja schon mal geschrieben hatte, da wir nächstes Jahr beabsichtigen uns ein größeres Boot mit einem Gewicht von ca. 1800 Kg zuzulegen, war das mit ein Grund dafür das wir uns den Tiguan zugelegt haben.
Erst dachte ich, um die Zulassung für die 100 Km/h zu bekommen, dass ich mit dem Gespann zum TÜV muß. Dann ging das ausrechnen aller Dinge los wie, Trailer-Gewicht, Bootsgewicht ohne und mit Zubehör usw. bis ich in einem Boots-Forum auf einen Link zu einem Schreiben vom TÜV Rheinland gestoßen bin (siehe beigefügte .pdf Datei, Seite 5 links unten), in der es an einer Stelle heißt...
Ist die Eignung eines Fahrzeugs für Tempo 100
bereits in dessen Papieren vermerkt oder in einer
Bestätigung seines Herstellers attestiert, genügt
die Vorlage dieser Dokumente bei der Kfz-Zulassungsbehörde.
Sofort und ohne weitere Formalitäten
kann sie die Plakette an den Halter ausgeben.
Da der Tiguan diesen Eintrag schon von Werk aus in den Papieren hat, war diese Aussage war für mich entscheident beim Strassenverkehrsamt vorbei zu fahren, ohne vorher mit dem Gespann beim TÜV gewesen zu sein. Allein die Vorlage des Kfz-Briefes vom Tiguan, einer Bescheinigung des Trailer-Herstellers das dieser für 100 Km/h zugelassen ist, sowie des Trailer Kfz-Briefes und der letzten TÜV-Bescheinigung vom Trailer bekam ich die Zulassung für die 100 Km/h.
Das Ganze hat bei unserem Starssenverkehrsamt 11,30 € gekostet und das 100 Km/h Schild mit der Plakette war auch dabei.
Gruß FerdiR
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen,
in einem anderen Thread bin ich zu diesem Thema schon einmal kurz darauf eingegeangen. An dieser Stelle möchte ich diese Info an all jene weiter reichen die ebenfalls beabsichtigen ihren Anhänger für die 100 Km/h zuzulassen.
Bei unserem Golf VR6 den wir noch bis Ende letzten jahres hatten, war es mir leider nicht möglich die Zulassung für die 100 Km/h zu bekommen. Wie ich ja schon mal geschrieben hatte, da wir nächstes Jahr beabsichtigen uns ein größeres Boot mit einem Gewicht von ca. 1800 Kg zuzulegen, war das mit ein Grund dafür das wir uns den Tiguan zugelegt haben.
Erst dachte ich, um die Zulassung für die 100 Km/h zu bekommen, dass ich mit dem Gespann zum TÜV muß. Dann ging das ausrechnen aller Dinge los wie, Trailer-Gewicht, Bootsgewicht ohne und mit Zubehör usw. bis ich in einem Boots-Forum auf einen Link zu einem Schreiben vom TÜV Rheinland gestoßen bin (siehe beigefügte .pdf Datei, Seite 5 links unten), in der es an einer Stelle heißt...
Ist die Eignung eines Fahrzeugs für Tempo 100
bereits in dessen Papieren vermerkt oder in einer
Bestätigung seines Herstellers attestiert, genügt
die Vorlage dieser Dokumente bei der Kfz-Zulassungsbehörde.
Sofort und ohne weitere Formalitäten
kann sie die Plakette an den Halter ausgeben.
Da der Tiguan diesen Eintrag schon von Werk aus in den Papieren hat, war diese Aussage war für mich entscheident beim Strassenverkehrsamt vorbei zu fahren, ohne vorher mit dem Gespann beim TÜV gewesen zu sein. Allein die Vorlage des Kfz-Briefes vom Tiguan, einer Bescheinigung des Trailer-Herstellers das dieser für 100 Km/h zugelassen ist, sowie des Trailer Kfz-Briefes und der letzten TÜV-Bescheinigung vom Trailer bekam ich die Zulassung für die 100 Km/h.
Das Ganze hat bei unserem Starssenverkehrsamt 11,30 € gekostet und das 100 Km/h Schild mit der Plakette war auch dabei.
Gruß FerdiR
10 Antworten
Danke für die Info!
Muss ich meinem Vater mal stecken, der war nun schon 3-4 mal mit unterschiedlichen Hänger/Fahrzeuggespannen beim TÜV. Könnte mir ja vorstellen, dass ein neuer M 320 Cdi ja auch schon so eine 100er Zulassung hat.
Wie ich das verstanden habe, muss dies beim Trailer auch eingetragen sein, oder reicht hier die Bestätigung des Herstellers?
Zitat:
Original geschrieben von nollipa
Danke für die Info!Muss ich meinem Vater mal stecken, der war nun schon 3-4 mal mit unterschiedlichen Hänger/Fahrzeuggespannen beim TÜV. Könnte mir ja vorstellen, dass ein neuer M 320 Cdi ja auch schon so eine 100er Zulassung hat.
Wie ich das verstanden habe, muss dies beim Trailer auch eingetragen sein, oder reicht hier die Bestätigung des Herstellers?
Hallo Alex,
nicht das hier etwas falsch verstanden wird, NICHT irgend eine Eintragung in den Trailer-Papieren ist hierfür verantwortlich, diese Eintragung bekommt man erst nach Zuteilung der 100 Km/h im Trailer Kfz-Brief von Strassenverkerhsamt eingetragen, sondern wie aus dem TÜV-Schreiben hervor geht... einzig und allein die werksseitige Eintragung im Kfz-Brief beim Tiguan ist hierfür ausschlaggebend das es vom Strassenverkehrsamt bewilligt wird.
Natürlich benötigt man auch den Kfz-Brief vom Trailer/Anhänger, sowie eine Bescheinigung des Herstellers vom Trailer/Anhänger aus der hervor geht das der Trailer/Anhänger auch für 100 Km/h geeignet ist, ebenso muß die letzte TÜV-Bescheinigung des Trailers/Anhängers vorgelegt werden. Ebenso wichtig ist, dass die Reifen des Trailers/Anhängers nicht älter als 5 Jahre und für 100 Km/h zugelassen sind. Diese Kriterien sind allerdings für das Strassenverkehrsamt bei Vorlage der genannten Papiere nicht relevant.
Gruß FerdiR
Danke,
ich werde es meinem Vater mal sagen - wobei der nun 3x das Boot gewechselt hat und hoffentlich mal bei einem bleibt...
...von einem kleinen Plastikboot mit Elektromotor zunächst auf 5 PS 4-Takt, dann 15, dann größeres Plastikboot, dann ein Alu Boot von Lindner mit 50 PS Außenborder...
Zieht ihr einen Pferdeanhänger damit?
Schonmal gezogen?
Hab mir den Tiger auch für meinen Pferdeanhänger geholt und hätte gerne mal Infos übers Fahrverhalten und so.
VLG
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Zitat:
Original geschrieben von MKWicked
Zieht ihr einen Pferdeanhänger damit?
Schonmal gezogen?
Hab mir den Tiger auch für meinen Pferdeanhänger geholt und hätte gerne mal Infos übers Fahrverhalten und so.
VLG
Da solltest du mal über die Suchfunktion gehen, es gab schon Beiträge wo jemand darüber berichtet hat. Ich für meinen Teil habe ja geschrieben das wir einen Trailer ziehen. Ich habe es gerade mal ausprobiert... gebe doch bitte im Suchfeld nur mal "Pferdeanhänger" ein und du wirst sehen das es einige Threads gibt wo darüber berichtet wird.
Gruß FerdiR
Hallo,
die 100kmh-Zulassung bekommt man soweit ich weiss unabhängig vom Zugfahrzeug, wenn der Anhänger entsprechende Voraussetzungen erfüllt. Aber wirklich fahren darf man die 100 nur, wenn das Zugfahrzeug dazu auch die Voraussetzungen erfüllt. Dafür muss meines Wissens nach z.B. das Leergewicht des Fahrzeugs höher sein als das zulässige Gesamtgewicht des Anhänger.
Zitat:
Original geschrieben von cb1000xbr500
Hallo,die 100kmh-Zulassung bekommt man soweit ich weiss unabhängig vom Zugfahrzeug, wenn der Anhänger entsprechende Voraussetzungen erfüllt. Aber wirklich fahren darf man die 100 nur, wenn das Zugfahrzeug dazu auch die Voraussetzungen erfüllt. Dafür muss meines Wissens nach z.B. das Leergewicht des Fahrzeugs höher sein als das zulässige Gesamtgewicht des Anhänger.
Stimmt nicht !!!
Werfe Bitte einen Blick in das Dokument vom TÜV (das ich oben beigefügt habe) mit den Vorschriften zum Thema 100 mit Anhänger. Beim Tiguan scheint das aber wieder ein anderer Fall zu sein, da beim Tiguan genau dieser Eintrag schon von Werksseiten in den Papieren verankert ist.
In allen anderen Fällen ist der Gang und Vorstellung beim TÜV unumgänglich... wie mir gesagt wurde.
Gruß FerdiR
Hallo,
ich meinte, dass man eine 100kmh-Zulassung für den Anhänger erhalten kann, ohne das passende Zugfahrzeug zu haben. So war es bei meinem Wohnwagen, es wurde auf der Zulassungsstelle gar nicht nach dem Zugfahrzeug gefragt.
Das deckt sich mit der TÜV-Broschüre, denn da steht auf Seite 3, dass der Fahrer selbst dafür verantwortlich ist zu prüfen, ob er die 100kmh mit seinem Zugfahrzeug tatsächlich nutzen darf.
Zitat:
Original geschrieben von cb1000xbr500
Hallo,ich meinte, dass man eine 100kmh-Zulassung für den Anhänger erhalten kann, ohne das passende Zugfahrzeug zu haben. So war es bei meinem Wohnwagen, es wurde auf der Zulassungsstelle gar nicht nach dem Zugfahrzeug gefragt.
Das deckt sich mit der TÜV-Broschüre, denn da steht auf Seite 3, dass der Fahrer selbst dafür verantwortlich ist zu prüfen, ob er die 100kmh mit seinem Zugfahrzeug tatsächlich nutzen darf.
genau... da kann ich mich nur anschliesen und nochmals darstellen....
Der Feldversuch der vor rund 10 Jahren begann und vor ca.2 Jahren endete
war Fahrzeug gebunden.
Man musste mit dem kompletten Gespann zum Sachverständigen
und abnehmen lassen. Wenn das Auto verkauft wurde musste man das ganze Prozedere neu machen.
Heute ist die 100km/h Zulassung nur auf den "Anhänger" bezogen.
Am Hänger dürfen die Reifen generell max. 6 Jahre alt sein ( DOT, nicht Kaufdatum)
und geschw. Kategorie "L"
je machdem um welche Anhänger es sich handelt werden versch. Faktoren angewendet die dann multipliziert mit dem gesamtgewicht des Hängers werden.
Das Ergebnis muss unter dem Leergewicht des Zugfahrzeuges liegen....
Ich habe die 100er Zulassung sogar mit meinem 2 Tonnen Tandem-Trailer
am Tiguan. Der Tiguan wiegt leer 1690kg... laut Papieren
Wiegt der Tiguan aber 1665 kg hätte ich die Zulassung nicht bekommen und entweder
den Anhänger ablasten oder Zugfahrzeug vom Leergewicht auflasten..
Übrigens wenn man den Tiger wiegt wie der TÜV es macht mit
Tankfüllung (90% , bin aber nicht sicher + 75kg Fahrer)
wiegt der Tiger leicht 1740kg
Grüße
Thomas
Zitat:
Original geschrieben von MKWicked
Zieht ihr einen Pferdeanhänger damit?
Schonmal gezogen?
Hab mir den Tiger auch für meinen Pferdeanhänger geholt und hätte gerne mal Infos übers Fahrverhalten und so.
VLG
Hallo
Habe meinen Tiger nun auch seit 4 Wochen und wir haben auch einen Pferdeanhänger von Böckmann Classic.
Bisher habe ich mal eine Probefahrt mit dem leeren Händer gemacht und bei 100kmh auf einer kurfenreichen Landstrasse habe ich mich gefragt, "Ist der Händer noch dran?"
Die 100kmh zulassung am Fahrzeug hat man aber glaube ich nur bei Werksseitig eingebauter Kupplung ua. wegen der Kühlung.