Tiguan beim VW Händler gekauft

VW Tiguan

Folgendes, habe einen Tiguan beim VW Händler gekauft.
Zur Info, der Wagen hatte eine Macke in der Tür. Nix wildes. O Ton Händler, 50 € Schaden, wird beseitigt.
Hatte dann noch ein paar Kratzer im Lack gesehen und gesagt, dass der Wagen einmal komplett aufbereitet werden soll, damit die Kratzer weg sind. O Ton Verkäufer, alles kein Problem. Machen wir.
Bei der Fahrzeug Abholung war das Wetter nicht so gut. Auto sah soweit gut aus. Am nächsten Tag zuhause war das Wetter super und so in der Sonne, kam der supergau. Überall komische Hologramme im Lack. Verkäufer angerufen und er sagte mir, dass ich bei mir einen Aufbereiter aufsuchen sollte und einen VK machen lassen soll und VW zahlt die Rechnung. Soweit so gut. Fahre zum Aufbereiter und was sagt der mir?! Beide Türen wurden nachlackiert und es sind keine Hologramme, sondern Lacknebel. Hinzukommt, dass die Türen zahlreiche Pickel in der Lackierung haben.
Was mache ich jetzt?
Fahrzeug wurde mir unfallfrei und ohne Mängel laut Kaufvertrag verkauft.
Bin gerade einfach nur restlos bedient. Möchte kein nachlackiertes Auto für den Preis.
Händler kontaktiert und Antwort war, dass man die besprochenen Schäden behoben hätte. Hallo?! Bei einem leichten Kratzer, den man ohne weiteres rauspolieren könnte, lackiert man doch nicht die halbe Tür! Hinzukommt, dass er mir nicht gesagt hat, dass zwei Türen in der Aktion zum Teil lackiert worden sind.
Wie sollte man jetzt vorgehen?
Verkäufer meinte, dass ich den Wagen vorbeibringen soll und der Lackierer sich alles noch einmal anschauen wird.
Ich sehe es nur so, dass ich kein Vertrauen mehr habe, dass sie den Schaden vernünftig regulieren!
Hinzukommt, ist es nicht eine Wertminderung, sprich zwei nachlackierte Türen? Muss da nicht ein Preisnachlass drin sein? Hätte nämlich nie ein nachlackiertes Fahrzeug gekauft.
Ziemlich viel jetzt geschrieben. Sorry, bin einfach nur neben der Spur gerade. Total sprachlos.
Vielleicht könnt ihr mir bitte ein paar Tipps geben!

33 Antworten

Zitat:

@oranje2006 schrieb am 5. Oktober 2023 um 20:20:10 Uhr:


Mal ganz ehrlich, sie sollten beim ersten Mal nen harmlosen Kratzer rauspolieren und anschließend wurde die halbe Tür lackiert. Ich weiß nicht, ob der selbe Typ dann die Beanstandung hinbekommen würde! Hinzukommt, dass du noch super viele pickel im Lack hast!

Manchmal beuftragt man etwas, und es kommt Murx bei raus. Dann wäre es besser gewesen keine Veränderung zu wünschen, und direkt einen Preisnachlass zu versuchen. Aber das weiß man leider vorher nicht.

Zitat:

@oranje2006 schrieb am 5. Oktober 2023 um 19:49:42 Uhr:


Wie sieht es aus? Muss ich den Wagen bei VW bearbeiten lassen? Oder kann ich auch zu einem Lackierer meiner Wahl fahren und VW zahlt das?

Aus deiner Sicht soll der Wagen nun zu einem anderen Lackierer, durch den wieder neue Kosten entstehen. Argument: VW zahlt ja, der Rest interessiert mich nicht.

Du musst das aber aus der Perspektive von VW sehen. Die haben den Wagen zum Aufbereiter gegeben, und wollen nun eine kostenfreie Nachbesserung. Argument: Die haben es verbockt, und sollen es richtig machen, sonst gibt es zukünftig keine Aufträge mehr.

Wenn du ohne Absprache zu einem anderen Lackierer oder Aufbereiter fährst, wirst du auf den Kosten sitzen bleiben. Einen Anspruch gibt es nicht, weil VW das Recht der Nachbesserung hat. Du kannst den Wunsch aber äußern, musst aber VORHER die Verrechnung klären. In Vorkasse gehen, und dann monate lang auf das Geld von VW warten ist auch nicht schön. Besonders da einige Firman den Rechnungsbetrag kürzen, weil Sachen nicht abgesprochen waren.

Ich würde ich den fall komplett über den Verkäufer regulieren lassen. Er ist in der Pflicht der Nachbesserung. Beauftragst du eine zweite Firma, die ebenfalls bei der Nachbesserung versagt, ist VW aus der Nummer raus. Dein neuer Ansprechpartner für die Lackprobleme ist dann der Aufbereiter, denn der hat das verkaufte Produkt nachträglich verändert.

Wie alt ist denn der Tiguan und wieviel Kilometer hat er gelaufen?

Weiß man denn, ob die Türen tatsächlich jetzt erst nachlackiert wurden und nicht schon in der Vergangenheit?

Wo ist das Problem? Ein guter Aufabeiter bekommt das hin, Lacknebel, Einschlüsse und alles. Ich würde mich mit dem Händler einigen, entweder er macht das oder Du fährst zum Aufarbeiter Deines Vertrauens. Vielleicht springt noch ein Ölwechsel umsonst dabei heraus.

Zitat:

@oranje2006 schrieb am 5. Oktober 2023 um 18:38:38 Uhr:



Fahrzeug wurde mir unfallfrei und ohne Mängel laut Kaufvertrag verkauft.
Bin gerade einfach nur restlos bedient. Möchte kein nachlackiertes Auto für den Preis.

erstens: unfallfrei ist nicht zwangsweise nicht nachlackiert - das sind unterschiedliche Dinge
zweitens: nachlackiert ist nicht unbedingt ein Mangel
drittens: Du siehst das zu emotional

Zitat:

@Sascha_1971 schrieb am 5. Oktober 2023 um 19:31:55 Uhr:


In dem Falle wegen arglistiger Täuschung Kaufvertrag anfechten. Würde erstmal per Einschreiben eine Frist setzen. Reagiert er nicht drauf Verbraucherschutz oder Anwalt.

Die arglistige Täuschung sehe ich hier nicht. Es sind Mängel festgestellt worden, der Händler hat diese wie zugesagt beseitigt, das Ergebnis ist nicht zufriedenstellend. Das ist hier erstmal alles.

Zitat:

@oranje2006 schrieb am 5. Oktober 2023 um 19:49:42 Uhr:


Wie sieht es aus? Muss ich den Wagen bei VW bearbeiten lassen? Oder kann ich auch zu einem Lackierer meiner Wahl fahren und VW zahlt das?

Es ist Dein Auto, Du kannst den hinbringen wo Du willst. Der Händler ist aber nicht zur Kostenübernahme verpflichtet, nur zur Nachbesserung - die er ja anbietet. nur weil Dir das nicht passt ist kein adäquater Punkt

Im Übrigen bezahlt VW wohl gar nix, sondern der Händler ist Dein Vertragspartner.

Zitat:

@m_driver schrieb am 5. Oktober 2023 um 19:55:04 Uhr:



Zitat:

@oranje2006 schrieb am 5. Oktober 2023 um 18:38:38 Uhr:


...Bei einem leichten Kratzer, den man ohne weiteres rauspolieren könnte, lackiert man doch nicht die halbe Tür!...

1. Bist du dir sicher, dass du das objektiv beurteilen kannst?
2. Wenn der oder die Kratzer mit Polieren rausgegangen wären hätte man mit Sicherheit nicht die Lackierpistole rausgeholt.

1. wohl sicher nicht (wie die allermeisten Endkunden, so auch wahrscheinlich ich). Im Streitfall sagt dann der alle Schaltjahre ein Auto kaufende "ich meine, das war ohne weiteres raus zu polieren". Der jeden Tag mit PKW tätige Verkäufer sagt "da war nix mit rauspolieren". Der beauftragte Betrieb der das täglich mehrmals macht sagte "musste lackiert werden" - wie sieht das denn nun bei einer eventuellen Auseinandersetzung aus? Nachvollziehen kann man ja nix mehr

2. wobei auch das heute nicht sicher ist ...

Zitat:

@mattalf schrieb am 5. Oktober 2023 um 20:32:09 Uhr:


Wenn es wirklich ein Unfallwagen ist der Unfallfrei angeboten wurde, wuerde ich dem Verkauefer eh mitteilen das ich den Wagen nicht behalten will. Nimmt er ihn nicht freiwillig, dann bleibt dir der Weg zum Anwalt nicht erspart.

Das ist er ja nach bisherigem Kenntnisstand nicht

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 5. Oktober 2023 um 20:38:21 Uhr:



Zitat:

@mattalf schrieb am 5. Oktober 2023 um 20:32:09 Uhr:


Wenn es wirklich ein Unfallwagen ist
...

Dafür braucht es einen amtlich anerkannten Gutachter. Und dann bist Du ohnehin schon mit einem Bein vorm Amtsgericht.

1. eher noch vorm Landgericht.
2. Aber da nützt ein von einer Partei im Vorfeld bestelltes GA uU nix.

Zitat:

@A3Limousine schrieb am 5. Oktober 2023 um 21:16:29 Uhr:


1. Ich war selbst in so einem Fall Anfang des Jahres verwickelt. Ich hatte dem blöden Verkäufer (meine Frau könnte ihm bis heute den Hals umdrehen, das was du da hast ist schon Kinderfasching zu dem was uns passiert ist) immer wieder Nachbesserungsfristen gesetzt. Nicht erfüllt.

2. Dann Anwalt nach 6 Wochen ca. Der meinte schon zu mir, dass ich mir viel zu viel Zeit gelassen hab = Du gehst morgen zum Anwalt.

3. Du überlegst dir jetzt schon was zu haben willst, Rückabwicklung, Nachbesserung usw

4. Mein Händler hat mir von sich heraus einen besseren vergleichbaren Wagen angeboten, weil es sich für ihn auf keinen Fall gelohnt hätte, den Prozess fortzuführen.

5. Aber Pass auf was du machst, Gebrauchtwagenverkäufer sind die bisher schlimmsten Menschen die ich kennengelernt habe, sie nehmen dich auch ohne dass du es merkst.

1. Du sagst selbst, dass es bei Dir viel schlimmer war, also nicht vergleichbar. Das hat für den TE nur wenig Wert

2. ich sehe im Moment noch keinen Anlass für den Anwalt, der Verkäufer ist doch willig den Mangel zu beheben

3. Nachbesserung ist doch nicht streitig, die bietet der Händler doch an. Das passt dem TE nur nicht in den Kram und er würde das lieber woanders machen lassen (wozu er erstmal nicht berechtigt ist, so er die Kosten ersetzt haben will - "ich trau denen nicht" ist dafür nicht genug)

4. ich sehe hier keinen Prozess

5. finde ich etwas hart (und auch unverschämt) ausgedrückt. Klar ist: für den Verkäufer ist das Stück Blech nur eine Ware, die so schnell wie möglich mit so wenig Aufwand wie möglich zum höchsten Preis wie möglich vom Hof muss. Nur aufgrund dieser Zielsetzung ist man kein schlimmer Mensch, wenn die da schon anfangen, was sind dann die anderen Menschen erst von denen man immer in der Zeitung liest?

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Zitat:

@oranje2006 schrieb am 5. Oktober 2023 um 18:38:38 Uhr:


Fahre zum Aufbereiter und was sagt der mir?! Beide Türen wurden nachlackiert und es sind keine Hologramme, sondern Lacknebel. Hinzukommt, dass die Türen zahlreiche Pickel in der Lackierung haben.
Was mache ich jetzt?

Such dir jemanden mit einem Lackschichtdickenmessgerät, dann weißt du safe, ob nachlackiert wurde.

Wenn das Auto als unfall- und ggf. nachlackierungsfrei verkauft wurde, kann man hier weiter ansetzen..

Selbst bei Neuwagen sind bereits Teile nach-/neulackiert… finde ich auch unter aller Sau, aber wie wehrt man sich dagegen?

Auch beim Neuwagen nachmessen und alles bei der Übergabe penibel dokumentieren.

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