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Teure Gedankenlosigkeiit - Tüv am alten Bootstrailer überfällig

Themenstarteram 27. Januar 2010 um 15:21

Hallo zusammen,

da erfüllt man sich einen Jugendtraum und kauft sich ein altes Segelboot. Das Segelboot steht auf einem Trailer, der bestimmt doppelt so alt ist, wie das Boot: Baujahr 62 mit der Originalbereifung, die nicht mehr zu bekommen ist. Mit einer Komplettsanierung ließe sich der Trailer vielleicht wieder TüV-mäßig herrichten, aber das ist zu aufwändig...

Jetzt steht das Boot friedlich auf dem alten Trailer, der noch immer angemeldet ist, obwohl der TÜV bereits beim Vorbesitzer schon seit Jahren abgelaufen war. Das Boot stand in unserem kleinen Hof und wartete darauf im Sommer zu Wasser gelassen zu werden, der Trailer hingegen eher auf die Schrottpresse ...

Wie das Leben so spielt, war das Boot wegen Baumaßnahmen im Weg und wir suchten einen Ausweichplatz. In Ermangelung von Alternativen stellte ich das Boot (inkl. Trailer) kurzerhand neben unsere Hofeinfahrt in die Gasse, in der wir wohnen. Hier kommen am Tag höchstens 10 Autos durch, aber dass eines davon ein Polizeiauto sein würde, damit hatte ich nicht gerechnet.

Der Bootsanhänger war dem Ordnungshüter natürlich sofort aufgefallen. Dienstbeflissen dokumentierte er das Vergehen.

Etwas verwundert erhielt ich kurz darauf Post vom Landratsamt. In dem Schreiben wurde ich aufgefordert, den Anhänger bei einer Prüfstelle vorzuführen. Ansonsten würde eine Stilllegung des Fahrzeugs drohen, was natürlich mit zusätzlichen Kosten verbunden sein würde.

Nun ja, der Anhänger stand mittlerer Weile natürlich wieder bei uns auf dem Hofgelände. Ich tat, was ich schon längst hätte tun sollen und meldete den Anhänger ab.

Die vom Landratsamt gesetzte Frist, hatte ich eingehalten und dachte daher die Sache sei erledigt.

Doch weit gefehlt! Drei Wochen später erhielt ich ein Schreiben der Bußgeldstelle, in welchem ich zu dem Vorwurf Stellung nehmen sollte.

Nun gab es ja nichts zu deuteln. Der Vorwurf lautet auf "versäumten TüV-Termin" und das stimmte ja ....

Ich beschrieb in der Stellungnahme, wie es zu der ganzen Sache gekommen war und der Anhänger, so wie es von Anfang an geplant war, bereits aus dem Verkehr gezogen worden sei.

Die Umstände interessierte die Sachbearbeiterin nicht im geringsten. Ich erhielt ein Antwortschreiben, in dem ich auf die Zustellung einen Bußgeldbescheids (nach Weihnachten, wie gnädig) hingewiesen wurde.

Der Bußgeldbescheid kam und kostete inklusive 25.-EUR Bearbeitungsgebühr und 3,50 UR Porto, knapp 70 EUR.

Ganz schön happig, für eine Gedankenlosigkeit.

Dazu sollte ich noch 2 Punkte im Felnsburger Zentralregister bekommen!

Ich, der in 30 Jahren nie einen Bußgeldbescheid oder Ähnliches erhalten hatte, sollte nun wegen dieser Lapalie Punke bekommen?

Das konnte ich einfach nicht glauben.

Ich schrieb nochmals an die Bußgeldstelle und erklärte die Unverhältnismäßigkeit mit der ich hier bestraft werden soll. Ich wurde mit unverbesserlichen Rasern, Falschparkern und Straßenrouwdies auf eine Ebene gestellt und fühlte mich so in meiner Autofahrerehre verletzt.

Seit fast 30 Jahren achte ich darauf rücksichtsvoll mit den anderen Verkehrsteilnehmern umzugehen und nicht auf Teufel komm raus auf meine Rechte zu pochen.

Das Alles war nichts Wert.

Die Frau auf dem Amt verstand mich nicht. Sie berief sich auf Ihre Paragraphen...

Ein typischer Fall von „selbst Schuld“?

So stehen nun 2 Punkte zwischen „Recht“ und „gerecht“.

Ich hoffe mit diesem Schreiben andere daran zu erinnern, selten benutzte Fahrzeuge, die die Anhänger ja häufig sind, nicht zu vergessen.

Geht zum TÜV! Sonst kann es teuer werden, inklusive Pluspunkte in Flensburg ...(Nichtbenutzung des Anhängers schützt vor Strafe nicht!)

Beste Antwort im Thema

Dir mögen 2 Punkte und 70 Euro viel erscheinen, aber anderen vieeel zu wenig !

Stell dir mal vor du fährst durch eine Kurve,---- Achsbruch--- Boot erschlägt eine Frau mit 2 Kleinkindern.

Jetzt erfährt der Ex-Familienvater, das der Anhänger etliche Jahre nicht beim Tüv war und schon längst aus dem Verkehr gezogen werden sollte.

Was meinst du, was der von 70 Euro und 2 Punkten hält ?

Wenn man mal bisschen überzieht, so wird ja nicht gleich jemand zu Schaden kommen, aber bei 10 Jahren könnte schon so einiges im Argen liegen ;)

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Mich auch. Die dürfen auf dem Gebiet nämlich nichts ahnden, zumal da jede Grundlage zu fehlt . Die HU Pflicht gilt für zugelassene und nicht für abgemeldete Fahrzeuge.

am 28. Januar 2010 um 8:54

Moin,

und die Feinheit an der Stelle dürfte folgende sein:

Das Fahrzeug wird erst abgemeldet und hat somit in angemeldetem Zustand keine HU / AU mehr...

Gruss

Marcus

@TE

Was regst Du Dich denn eingetlich auf?

Kosten-/Nutzentechnisch bist Du doch super gefahren. Um Deinen alten Trailer TÜV-tauglich zu machen und Vorzuführen, hättest Du bestimmt mehr als die 70 EUR Bußgeld berappen müssen.

Da Du ein vergleichbare Ordungswidrigkeit bestimmt in Zukunft nicht mehr begehst, sind die zwei Pünktchen in ein paar Jahren gelöscht...

Also take it easy, und verbuch es als Lebenserfahrung.

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