Telefonische Verlängerung Hausrat?

Es geht zwar nicht um eine Kfz Versicherung, mich interessiert es aber trotzdem, wie die Lage ist.

Kollegin ist 2013 umgezogen.

Sie hat ihrem Vertreter vor Ort von der Versicherung am Telefon die neue Adresse und m² der Wohnung mitgeteilt. Mehr nicht. Sie ist sich sicher, sagt sie.

Jetzt wollte sie den Vertrag auf 2015 kündigen.

Die Versicherung lehnt ab mit der Begründung, der Vertrag wurde 2013 mit der Police vom Umzug verlängert, nach dem "Telefonischen Fernabgesetz".
In der Police stehe ein 14 tägiges Widerrufsrecht, dass sie aber nicht gesehen hat.
So genau hat sie die Police nicht angeschaut. Nur kurz Adresse und m² kontrolliert. Dass Post wegen Umzug kommt war ja klar und deshalb hat sie sich nichts weiter dabei gedacht. Sie dachte, ist einfach der Nachtrag der kommt.

Wie sieht die Sache rechtlich aus?

Die Begründung "das wurde am Telefon vereinbart" durch den Versicherer ist ja recht dürftig. Das könnte die ja immer behaupten.

Kann sie die Aufzeichnung von dem Telefongespräch beim Versicherer anfordern?

Ist der Vertrag nichtig, falls der Versicherer keine Aufzeichnung vorlegen kann?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Hauro70


Dann darf also die Versicherung dem Kunden zuschicken was sie will und wenn er nicht reklamiert, ist er immer selber Schuld?

So ungefähr ist das. So funktioniert das mit dem Fernabsatzgesetz. Du hast den Vorteil alles bequem von zu Hause zu machen, aber auch den Nachteil deine Post lesen zu müssen.

In 14 Tage aber mal einen Abend zu finden, an dem man vorm Schalfengehen mal die neue Police durchliest sollte jedem zumutbar sein.

Deswegen darf man Rechtsgeschäfte auch i.d.R. erst mit Volljährigkeit abschließen. Weil es eben eigenes Denken voraussetzt.

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Dann darf also die Versicherung dem Kunden zuschicken was sie will und wenn er nicht reklamiert, ist er immer selber Schuld?

Klar und wenn der Kunde auch noch bezahlt, ist es super Geschäft.

Grüße
Klaus

Zitat:

Original geschrieben von Hauro70


Dann darf also die Versicherung dem Kunden zuschicken was sie will und wenn er nicht reklamiert, ist er immer selber Schuld?

So ungefähr ist das. So funktioniert das mit dem Fernabsatzgesetz. Du hast den Vorteil alles bequem von zu Hause zu machen, aber auch den Nachteil deine Post lesen zu müssen.

In 14 Tage aber mal einen Abend zu finden, an dem man vorm Schalfengehen mal die neue Police durchliest sollte jedem zumutbar sein.

Deswegen darf man Rechtsgeschäfte auch i.d.R. erst mit Volljährigkeit abschließen. Weil es eben eigenes Denken voraussetzt.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Könnte es sein, dass die Versicherung 2010 oder 2011 zum letzten mal verlängert wurde und in 2013 sowieso ausgelaufen wäre? Das würde vielleicht erklären, warum im Zuge der Änderung auch gleich Verlängerung eingestielt wurde.

Zeig mir eine Hausratversicherung auf dem deutschen Markt die "ausläuft".

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Zitat:

Original geschrieben von Hauro70


Dann darf also die Versicherung dem Kunden zuschicken was sie will und wenn er nicht reklamiert, ist er immer selber Schuld?
So ungefähr ist das. So funktioniert das mit dem Fernabsatzgesetz. Du hast den Vorteil alles bequem von zu Hause zu machen, aber auch den Nachteil deine Post lesen zu müssen.

Bitte belege diese Aussage!

Wo steht denn geschrieben, dass der Versicherer eine neue Vertragslaufzeit festlegen darf, obwohl der Kunde nur die Adresse ändern will?

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Da sich mit der Adresse auch die Vertragsbedingungen ändern, neue Wohnung, neue Fläche, etc, ist es durchaus möglich, dass der Vertrag verlängert wurde.

Aber wir können das nicht nachvollziehen.

Der TE kennt es nur vom Hörensagen, die Vertragspartnerin will etwas nicht gehört haben und die Versicherung hat etwas gehört und umgesetzt.

Also was solls?

Zitat:

Original geschrieben von trouble01


Da sich mit der Adresse auch die Vertragsbedingungen ändern

Komplett falsch.

Ein Umzug ändert nichts an den abgeschlossenen Vertragsbedingungen.

Es kann sich eine Tarifzone ändern. Aber die AVBs bleiben gleich.

Zitat:

Original geschrieben von trouble01


Der TE kennt es nur vom Hörensagen, die Vertragspartnerin will etwas nicht gehört haben und die Versicherung hat etwas gehört und umgesetzt.

Und das gilt es meiner Meinung nach zu beweisen.

Wie ich schon geschrieben habe: Jeder schriftliche Antrag mit 4 Unterschriften drauf und Beratungsprotokoll wäre eine Farce, wenn es mündlich genau so ginge.

Du willst es einfach nicht wahr haben.

Zwingt dich doch auch keiner zu.
.... Rest gelöscht - bringt ja nichts.

Zitat:

Original geschrieben von situ


.... Rest gelöscht - bringt ja nichts.

Du gibst aber schnell auf 😁

... und du redest viel ohne etwas zu sagen 😉

Bitte belege noch deine Aussagen die du hier in dem Thread bisher gemacht hast.

Z.B. die Hausratversicherung die angeblich deshalb verlängert werden muss, weil sie ausläuft.

Oder dass der Versicherer ändern darf was er will und der Kunde selber Schuld ist, wenn er nicht reklamiert.

Zitat:

Original geschrieben von LillyLyn


...

Boah Talker ich hab echt keinen Bock auf deinen 500sten Account hier.

Lass es einfach gut sein und kümmer dich um deine Sachen.

Würde mich jetzt aber auch interessieren.

Von einer Hausrat die von selber ausläuft habe ich auch noch nichts gehört?

Hallo Hauro70

Da kommt nichts mehr.

Eine Hausratversicherung die ausläuft und deshalb verlängert werden müsste, gibt es nicht auf dem deutschen Markt.

Das ist nur wieder dummes geschwätz von Elchsucher, der damit mal wieder seine Inkompetenz im Bereich Versicherungen zum besten gibt.

Am besten diesen User einfach ignorieren, wenn es um fachliche Fragen geht.
Er hat definitiv keine Ahnung.

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