Teilweise Freigabe von Einbahnstraßen für Radfahrer.

Hallo Leute,

bei uns in der Stadt werden immer mehr Einbahnstraßen für Radfahrer entgegengesetzt der Fahrtrichtung freigegeben. Es wird dabei lediglich ein kleines Zusatzschild unter dem "Einfahrtsverbotsschild" angebracht. Meiner Meinung ist diese Ausschilderung unzulänglich. Denn die Einbahnstraßenschilder sind weit sichtbar, sonst kein Hinweis. Wenn ich nun so ein Schild (blauer Pfeil) sehe, rechne ich nicht damit (außer den berühmten Ausnahmen), dass ein eventuell sogar berechtigter Radfahrer von rechts kommt. Mir ist in dem Fall die Vorfahrtsregel nicht ganz klar.

Meiner Meinung nach ist diese Regelung ein totaler Blödsinn! Zumal die Straßen z.T. so eng und zugeparkt sind und daher extrem Unübersichtlich herscht. Mit einem Fahrzeug der Sprinter Klasse ist man hier mehr damit beschäftigt links und rechts nicht die Spiegel abzufahren (Sch......, wenn dir dann noch ein Radler entgegen kommt).

Ich möchte mich mal umhören, ob ihr ähnliche Erfahrungen in eurer Stadt gemacht habt. Und was ihr davon haltet.

Ich persönlich halte das gelinde gesagt für Saugefärlich !!!!!!!

Gruß

Beste Antwort im Thema

Hallo Leute,

bei uns in der Stadt werden immer mehr Einbahnstraßen für Radfahrer entgegengesetzt der Fahrtrichtung freigegeben. Es wird dabei lediglich ein kleines Zusatzschild unter dem "Einfahrtsverbotsschild" angebracht. Meiner Meinung ist diese Ausschilderung unzulänglich. Denn die Einbahnstraßenschilder sind weit sichtbar, sonst kein Hinweis. Wenn ich nun so ein Schild (blauer Pfeil) sehe, rechne ich nicht damit (außer den berühmten Ausnahmen), dass ein eventuell sogar berechtigter Radfahrer von rechts kommt. Mir ist in dem Fall die Vorfahrtsregel nicht ganz klar.

Meiner Meinung nach ist diese Regelung ein totaler Blödsinn! Zumal die Straßen z.T. so eng und zugeparkt sind und daher extrem Unübersichtlich herscht. Mit einem Fahrzeug der Sprinter Klasse ist man hier mehr damit beschäftigt links und rechts nicht die Spiegel abzufahren (Sch......, wenn dir dann noch ein Radler entgegen kommt).

Ich möchte mich mal umhören, ob ihr ähnliche Erfahrungen in eurer Stadt gemacht habt. Und was ihr davon haltet.

Ich persönlich halte das gelinde gesagt für Saugefärlich !!!!!!!

Gruß

17 weitere Antworten
17 Antworten

Ich halte die Regelung -aus eigener Erfahrung- für sehr hilfreich kann aber nur jedem Radfahrer dazu raten
a) wenns eng wird rechtzeitig Platz zu machen.
b) damit zu rechnen dass -unabhängig von irgendwelchen Vorfahrtregeln- Autofahrer nicht mit Dir rechnen.

Autofahrern zu erhöhter Vorsicht zu raten halte ich aus den Erfahrungen in diesem Forum für sinnlos.

Zitat:

Original geschrieben von Kai70



Wenn du Einbahnstrassenschlid siehst, und dort ist die Fahrbahn in beiden Richtungen für Radfahrer freigegeben, dann befindet sich auch dort ein Hinweisschild:

Dies ist leider in München nicht überall der Fall. Es gibt lediglich den Hinweis für die Radfahrer ("Radfahrer frei"😉, aber eben nicht den Hinweis an der Einfahrt für andere Verkehrsteilnehmer.

Im übrigen kann nicht einfach jede Einbahnstraße freigegeben werden.
"
Beträgt in Einbahnstraßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h, kann Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen werden, wenn

a) eine ausreichende Begegnungsbreite vorhanden ist, ausgenommen an kurzen Engstellen; bei Linienbusverkehr oder bei stärkerem Verkehrs mit Lastkraftwagen muss diese mindestens 3,5 m betragen,

b) die Verkehrsführung im Streckenverlauf sowie an Kreuzungen und Einmündungen übersichtlich ist,

c) für den Radverkehr dort, wo es orts- und verkehrsbezogen erforderlich ist, ein Schutzraum angelegt wird.“

Zitat:

Original geschrieben von timovic


[....]

Im übrigen kann nicht einfach jede Einbahnstraße freigegeben werden.
"
Beträgt in Einbahnstraßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h, kann Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen werden, wenn

a) eine ausreichende Begegnungsbreite vorhanden ist, ausgenommen an kurzen Engstellen; bei Linienbusverkehr oder bei stärkerem Verkehrs mit Lastkraftwagen muss diese mindestens 3,5 m betragen,

b) die Verkehrsführung im Streckenverlauf sowie an Kreuzungen und Einmündungen übersichtlich ist,

c) für den Radverkehr dort, wo es orts- und verkehrsbezogen erforderlich ist, ein Schutzraum angelegt wird.“

D i e  freigegebenen Einbahnstraßen, die ich in München kenne und auch gerne als Radlfahrer selbst nutze erfüllen Punkt a) in allen Fällen (habe allerdings die 3,5 m nicht selbst genau nachgemessen), auf die Punkte b) und c) habe ich bis jetzt noch nie explizit geachtet.

Auto- und Radfahrer kommen dort jederzeit ohne Gefährdung aneinander vorbei, solange diese in deren eigenen Fahrtrichtung einigermaßen ordnungsgemäß rechts fahren. Kritische oder für mich gefährliche Situationen habe ich zumindest dabei noch nie erlebt.

Ich freue mich Zeit und Energie zu sparen, gerade wenn ich was eiliges zu erledigen habe oder nur möglichst schnell von a nach b kommen möchte oder muss, Fitnesstraining inbegriffen.🙂

Einbahnstraßen, die Punkt a) nicht erfüllen, die würde ich als Radlfahrer schon alleine aus Selbstschutz nicht in der 'falschen' Richtung nutzen.🙄 Da fahre ich lieber ein paar Meter mehr und nehme für mich einen Umweg in Kauf.

Deine Antwort
Ähnliche Themen