Teilkaskoschaden wird behoben(DEVK)Selbstbeteilligung sofort bar zahlen nach Abholung des Fahrzeugs?

Frage steht oben.Hatte noch nie eine Schadensabwicklung über Kasko.
Soll ich die 300 Euro sofort in Bar mitnehmen und muss das der Werkstatt(Werkstattbindung)wenn ich den Wagen abholen sofort bezahlen,sonst gibts keinen Schlüssel oder zahlt das komplett die Versicherung und stellt mir dann später die 300 Euro in rechnung?

37 Antworten

gelöscht

Zitat:

@wonni2000 schrieb am 12. November 2024 um 08:38:17 Uhr:



hat sich alles erledigt.

Geht doch ... genau wie dieser Thread jetzt abärts, nachdem die nachfolgenden (jetzt entfernte) Diskussion eher sinnfrei war und mächtig an den Beitragsregln kratzt.

**closed**

Zimpalalzumpala, MT-Moderator

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