ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Teilkaskoschaden nur Reguliert wenn Repariert ?

Teilkaskoschaden nur Reguliert wenn Repariert ?

Themenstarteram 17. August 2018 um 14:32

Hallo Versicherungsprofis,

 

Mir hat heute ein Versicherungsmakler gesagt, dass Teilkaskoschäden bei manchen Versicherungen nur noch reguliert, also bezahlt werden, wenn das Auto tatsächlich repariert wird.

 

Wenn zum Beispiel ein Hase in einen 2000€ teuren Mercedes mit genügend TÜV vorne reinspringt, sollten doch zumindest die 2000€ erstattet werden, auch wenn die Reparatur 3500€ wert wäre, oder ist das nicht mehr so?

 

Gruss

W.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Wolfgang Wegner schrieb am 17. August 2018 um 16:32:15 Uhr:

Wenn zum Beispiel ein Hase in einen 2000€ teuren Mercedes mit genügend TÜV vorne reinspringt, sollten doch zumindest die 2000€ erstattet werden, auch wenn die Reparatur 3500€ wert wäre, oder ist das nicht mehr so?

Nur zu Ostern...:D

13 weitere Antworten
Ähnliche Themen
13 Antworten
am 17. August 2018 um 14:40

Frage doch deinen Makler.

Ist ja schon irre wat du dir alles für Fragen ausdenkst.

B 19

Minus Restwert

Zitat:

@Wolfgang Wegner schrieb am 17. August 2018 um 16:32:15 Uhr:

Wenn zum Beispiel ein Hase in einen 2000€ teuren Mercedes mit genügend TÜV vorne reinspringt, sollten doch zumindest die 2000€ erstattet werden, auch wenn die Reparatur 3500€ wert wäre, oder ist das nicht mehr so?

Nur zu Ostern...:D

Zitat:

@rrwraith schrieb am 17. August 2018 um 17:28:03 Uhr:

Zitat:

@Wolfgang Wegner schrieb am 17. August 2018 um 16:32:15 Uhr:

Wenn zum Beispiel ein Hase in einen 2000€ teuren Mercedes mit genügend TÜV vorne reinspringt, sollten doch zumindest die 2000€ erstattet werden, auch wenn die Reparatur 3500€ wert wäre, oder ist das nicht mehr so?

Nur zu Ostern...:D

:)

Hallo,

mal zunächst - off topic-

Hasen die ins Auto springen??? Früher, als Student, sprangen mir mitunter eine Abart der Playboy-Bunnies in mein Auto. Die waren mir jedoch viel zu teuer ( denn die waren beim Sekt sehr trinkfest!), aber die Schäden ( am Auto) waren wenigstens gering!

Nicht jeder Wild- ( Tier)unfall wird von der u.U. von Teilkasko umfasst. Hase, Waschbär, wilde Hauskatze, Maus, Ratte, Marder etc... gelten als Kleintiere, auch wenn Haarwild ( gem. § 2Abs. 1 Nr. 1 BJagdG) darunter ist. Hier ist der Fahrzeugführer angehalten, nach dem Prinzip " safety first" ggf. das Leben der Tiere zu opfern, anstelle seines Eigenen. BGH, Az. IV ZR 321/95

3500.- Euro Schaden durch einen herbeispringenden Hasen möchte ich nicht ausschließen, aber doch gerne erläutert wissen. Gewiss auch der Versicherer. Da ist gewiss mehr passiert, als dass der Hase an ein Vorderrad gesprungen ist und kräftig in die alte Möhre gebissen hat.

Zwar muss eine TK- Vers. die Kosten übernehmen, wenn das Haar-Kleinwild unvermittelt vor dem Fahrzeug auftaucht und der Fahrzeugführer aus einer reflexartigen Handlung heraus reagiert, was zu einem Unfallereignis führt. Allerdings ist der Hase dann meist über alle Berge. Schlecht fürs Protokoll, der einzige Augenzeuge ist weg und es gibt keine verwertbaren Spuren von ihm.

Da muss sich dann der Fahrzeughalter evtl. gefallen lassen, dass der Versicherer ein gänzlich anderes Szenario des Unfalles skizziert, welches ihn leistungsfrei stellt.

Bei VK und TK gilt das Vertragsrecht und somit auch alle Bestandteile des Versicherungsvertrages. Näheres sollte sich in den AKBs zu diesem Thema finden lassen. ( Unter Kasko- Vers--> Teilkasko; meist A2.2...)

Insgesamt folgt die finanzielle Entschädigung der eines Kaskoschadens.

Also, bei Totalschaden, Zerstörung ... des Fahrzeugs zahlt der Vers. den Wiederbeschaffungswert unter Abzug des vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs und des vertragl. vereinbarten Eigenanteils. Es sind viele Dinge, die zu klären sind, ohne genaue Kenntnis aller Umstände und der Vertragsinhalte ist eine erweiterte Darlegung daher sehr schwierig.

Gruss vom Asphalthoppler

 

Themenstarteram 17. August 2018 um 17:19

Es ging mir nur um die einfache Frage, ob die Versicherung, wie früher auch, den Schaden in Bar/Überweisung/Scheck ohne MWSt. zahlt, oder ob sich hier was bei TK geändert hat und die Versicherung nur noch zahlt, wenn man nachweisen kann, das tatsächlich repariert wurde.

 

@B19: Frage ist nicht ausgedacht, sondern Makler erzählen viel, wenn der Tag lang ist. Wenn es dann zum Schaden kommt, zählt ja nur das Kleingedruckte im Vertrag. Aber trotzdem Danke für die Nutzlose Antwort.

 

Das mim Hasen war nur ein Beispiel, weil ich das vor Jahren hatte. Frontschürze, Ölkühler usw. 1600€. Hase lag natürlich tot dabei.

 

Gruss

W.

Hallo,

sorry, da hatte ich etwas für eine reale Goldmünze erachtet und auf die Waage gelegt. mene tekel!

Soweit ich die Sache überschauen kann, möchte ich wie folgt, dazu Stellung nehmen.

Es könnte davon auszugehen ( nach allg. Lebenerfahrung) sein, dass eine Barzahlung heute in kaum einer Branche ( außer örtlicher Einzelhandel) noch erfolgen kann und wird.

Selbst an dem Bankschalter bekomme ich kein Bargeld mehr ausgezahlt- nur am ATM.

Wie könnte ich mir dies bei einer Versicherung vorstellen sollen?

Schecks, gibt es diese überhaupt noch??? ( Reiseschecks sind keine Schecks i.S. des Themas, sondern Verpflichtungsscheine)

Eine Versicherung wird i.d.R. dann den Erstattungsbetrag auszahlen, wenn die notwendigen Anspruchsgrundlagen erfüllt sind, bzw. als erfüllt angesehen werden. In der überwiegenden Mehrheit aller Fälle dürfte die Bank-Überweisung zugunsten des Geschädigten erfolgen. Dazu muss der Empfangsberechtigte seine Bankdaten preisgeben.

„Die Mehrwertsteuer ersetzt der Versicherer nur, wenn der nichtvorsteuerabzugsberechtigte Versicherungsnehmer diese tatsächlich bezahlt hat.“ Weitergehende Details dazu erspare ich mir hier mal, da das Thema in der SuFu auffindbar ist.

Gruss vom Asphalthoppler

Vorstehendes ist keine Rechtsberatung und beinhaltet keinerlei belastbare Aussagen.

Themenstarteram 17. August 2018 um 19:06

Danke

 

Mit bar meinte ich Kohle zu mir!! Und nicht zur Werkstatt.

 

Vor paar Jahren hab ich noch n Verrechnungsscheck bekommen.

 

Und die gibt es immer noch! ;)

Themenstarteram 17. August 2018 um 21:42

Habs ich mir doch gedacht

...nur zur Verrechnung !! :D

Themenstarteram 17. August 2018 um 22:05

Also speziell nur auf ein Empfänger Konto. Sonst nirgendwo hin, oder?

 

Nicht übertrag-/weitergebbar.

 

Also aus obigen Antworten stellt sich für mich heraus, dass die TK den Höhe des Schades an mich bezahlen würde, auch wenn ich einen "kosmetischen" Schaden nicht repariere/reparieren lasse.

 

Warum hab ich mich nur von dem Geschwätz des Maklers verunsichern lassen. Ist ja alles beim Alten.

 

 

Gruss

W.

Nennt sich "fiktive Abrechnung" .

Mehr dazu in der Suchfunktion. .. reicht fürs ganze WE :D

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Teilkaskoschaden nur Reguliert wenn Repariert ?