Teilkasko : Selbstbeteiligung = Werbunskosten?
Teilkasko : Selbstbeteiligung = Werbungskosten?
Hallo zusammen,
eine Frage zum Ansatz von Werbungskosten in meiner ESt-Erklärung:
Ich hatte letztes Jahr im Dezember auf dem Weg zur Arbeit einen Wildunfall, bei dem an meinem Wagen ein Schaden von ca. 1.400,- € laut Gutachter-Schätzung entstand. Da der Wagen Bj. 1993 ist und mich die Beule in der Haube nicht störte, habe ich auf fiktive Abrechnung bestanden und mir das Geld entsprechend auszahlen lassen.
Bei der Auszahlung hat die Versicherung die Selbstbeteiligung in Höhe von 150,- € sowie die MwSt einbehalten.
Frage hierzu:
1. Kann ich SB und/oder einbehaltene MwSt als Unfallkosten in der Est-Erklärnug absetzen?
2. Falls ja: Der Unfall war im Dezember, die Abrechung und Auszahlung erfolgte im Januar. Für welches Jahr könnte ich die Kosten geltend machen?
Vielen Dank im Voraus für Eure sachkundigen Antworten!
Ralf
16 Antworten
es ließ mir keine Ruhe
deshalb noch Mal gesucht - und gefunden - und
Zitat:
Die Kosten für einen Unfall, der sich auf einer beruflichen Fahrt (Dienstreise, Familienheimfahrt bei doppelter Haushaltsführung) ereignet hat, können - abzüglich Erstattungen der Versicherung oder des Arbeitgebers - als Werbungskosten abgesetzt werden.
Auch die Kosten eines Unfalls auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können geltend gemacht werden.
Sie sind bis zum 31. Dezember 2006 nicht mit der Entfernungspauschale abgegolten.
Ab 2007 gilt dies nicht mehr.
Das Finanzamt interessiert es nicht, wer den Unfall verursacht hat und ob gegen Verkehrsvorschriften verstoßen wurde.
Ab 1. Januar 2007 wird die Pendlerpauschale von 30 Cent für jeden Kilometer und Arbeitstag nur noch beginnend ab dem 21. Entfernungskilometer gewährt.
Damit fallen die ersten 20 Kilometer Entfernung von der Wohnung zur Arbeitsstätte komplett weg.
Für behinderte Arbeitnehmer gelten diese Einschränkungen ab einem bestimmten Behinderungsgrad nicht.
Sie können auch weiterhin 30 Cent je gefahrenen Kilometer und die Parkgebühren an der Arbeitsstätte als Werbungskosten absetzen.
äh, geht also doch ... !!!