Teilegutachten für Kraftradreifen
Hallo zusammen.
Wie die Meisten von euch wohl bestimmt schon mitbekommen haben, sind seit diesem Jahr die Herstellerbescheinigungen (auch Unbedenklichkeitsbescheinigungen genannt) für Reifen ungültig. Das trifft vor allem die älteren, national genehmigten Motorräder, die noch Reifenfabrikatsbindungen haben von Reifen, die nicht mehr gebaut werden.
Ich selbst bin Prüfingenieur und muss das derzeit sehr oft erklären. Oft ist die einzige Lösung, dass die Fabrikatsbindung ausgetragen wird. Das ist mit erheblichen Kosten für den Kunden und viel Arbeit für uns verbunden. Die einfachste Lösung wäre es natürlich, wenn der Kunde seinen Reifen, für den immer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgereicht hat, weiterfahren darf. In einzelnen Fällen konnte ich das über Teilegutachten ermöglichen, die eine Änderungsabnahme nach §19(3) erlauben, welche erheblich günstiger ist als die Abnahme nach §19(2) und auch dem Kunden den Gang zur Zulassungsstelle spart. Daher habe ich angefangen, Teilegutachten für Motorradreifen zu sammeln. Ja, wir haben eine Software zum Gutachten suchen. Nein, die kennt nicht alle Gutachten der Welt und stößt schnell an ihre Grenzen.
Daher meine Bitte: Wenn ihr Teilegutachten habt, postet sie hier bitte als PDF. Damit helft ihr mir, meinen Kunden und vielleicht braucht hier der ein oder andere auch ein Teilegutachten und findet es hier.
Danke vielmals.
2 Antworten
Frage:
Wie ist das mit Unbedenklichkeitsbescheinigungen vom Fahrzeughersteller? Erleichtert sowas die Austragung der Fabrikatsbindung? Ich kenne da jetzt Fälle wo das ausgereicht hat um über eine Änderungsabnahme die Reifenbindung loszuwerden.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen können herangezogen werden, um die Fabrikatsbindung loszuwerden. Jedoch geht das nur über die Änderungsabnahme nach 19(2), also die "Vollabnahme". Das kostet erstens mehr und zweitens darf das längst nicht jeder (ich auch nicht). Das dürfen nur die amtlich anerkannten Sachverständigen (mit Teilbefugnis) von TÜV oder Dekra oder die Unterschriftsberechtigten der anderen. Kein regulärer Prüfingenieur.