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Technische Daten Knaus Azur 770 wg. ablasten

Themenstarteram 22. Februar 2011 um 11:12

Hallo zusammen,

hat jemand zufällig die technischen Daten zu einem Knaus Azur 770 Bj. 98. Ich bin grad auf der Suche nach nem neuen Auto, nur so groß ist die Auswahl nicht wenn man nen 2t WW hinten dran hängen und dann noch mit 100 fahren will und nen dicken SUV will ich nicht.

Wenn es möglich ist würde ich den WW gerne ablasten lassen auf 1800 od. 1900 kg. Nur kann ich nirgendwo in meinen Papieren ein Leergewicht finden, weder im Schein noch im Brief. Hat da jemand ne Gewichtsangabe für mich bzw. Tips zum ablasten, ob das überhaupt möglich ist. Danke schon mal im vorraus.

Gruß

Mike

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40 Antworten

Hallo Mike,

 

um eventuell noch bestehende Irrtümer auszuräumen, empfehle ich Dir diesen Link gründlich zu lesen.

Auch wenn ich mich wiederhole, vergiß die Ablastung und die Spielchen mit der Stützlast, es sei denn es geht nur um Überführungsfahrten.

100km/h mit einem solchen riesigen Gespann und dazu am Gewichtslimit, halte ich für kaum zu verantworten.

 

Liebe Grüße

Herbert

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

Hallo Mike,

um eventuell noch bestehende Irrtümer auszuräumen, empfehle ich Dir diesen Link gründlich zu lesen.

Auch wenn ich mich wiederhole, vergiß die Ablastung und die Spielchen mit der Stützlast, es sei denn es geht nur um Überführungsfahrten.

100km/h mit einem solchen riesigen Gespann und dazu am Gewichtslimit, halte ich für kaum zu verantworten.

Liebe Grüße

Herbert

Hallo Herbert,

nicht persönlich nehmen, aber das halte ich für Quatsch. Es kommt doch sehr auf den Wohnwagen und das Zugfahrzeug an, zudem wie beides beladen ist. Ich fahre mit meine Passat (Leergweicht ca. 1750kg) und dem Wohnwagen (650er mit 2t zGG) völlig problemlos 110km/h. Ist das Auto dann vollgeladen (ca. 2200kg) und der Wohnwagen auch bei ca. 1800 - 1900kg, dann liegt das Teil wie auf Schienen.

Dagegen kann ein 2,5t-SUV mit einem 1500kg Wohnwagen und defekter Antischlingerkupplung und völlig falscher Beladung zum Spielball werden.

Will damit sagen: Nicht nur alleine die Gewichte sind ausschlaggebend, sondern die richtige Beladung und Stützlast machen einen sehr hohen Faktor aus.

Gruß Axel

Themenstarteram 23. Februar 2011 um 10:53

Hallo

Dieser Meinung bin ich auch. Ich denke mal die Werte,welche für die 100er Zulassung vorgegeben sind hat sich ja nicht irgend einer aus den Fingern gesaugt,sondern das sind Ergebnisse aus zahlreichen Tests + Sicherheitsfaktor. Vorausgesetzt man fährt dann auch nur "100" und nicht 115 oder gar schneller wie man immer wieder auf der BAB sieht.

Natürlich sollte schon noch ne gewisse Reserve da sein,denn einen auf 1900kg abgelasteten Hänger,mit dem ich vor jeder Fahrt auf ne Waage fahren muss, will ich auch nicht.

Ich gehe mal davon aus das meine Zuladung incl.Extras ca. 200 kg sind. Wenn der Ww ein Leergewicht von 1600kg hätte dann würde ich ihn in jedem Fall auf 1900 abblasten Bei 1700 wärs mir schon zu heikel, denn ne Reserve sollte wie gesagt schon noch bleiben

Gruß

Mike

Es gab mel Zeiten da konnte man die Anhängelast für Pferdehänger erhöhen.

Bei DB war das jedenfalls so.

Mann konnte die erhöhte Anhängelast natürlich für jeden Hänger nehmen,denn in Gesetz

steht nichts von Pferdehänger,da zählt nur Anhängelast.

Zitat:

Original geschrieben von trikeflieger

Hallo Herbert,

nicht persönlich nehmen, aber das halte ich für Quatsch. Es kommt doch sehr auf den Wohnwagen und das Zugfahrzeug an, zudem wie beides beladen ist. Ich fahre mit meine Passat (Leergweicht ca. 1750kg) und dem Wohnwagen (650er mit 2t zGG) völlig problemlos 110km/h. Ist das Auto dann vollgeladen (ca. 2200kg) und der Wohnwagen auch bei ca. 1800 - 1900kg, dann liegt das Teil wie auf Schienen.

Dagegen kann ein 2,5t-SUV mit einem 1500kg Wohnwagen und defekter Antischlingerkupplung und völlig falscher Beladung zum Spielball werden.

Will damit sagen: Nicht nur alleine die Gewichte sind ausschlaggebend, sondern die richtige Beladung und Stützlast machen einen sehr hohen Faktor aus.

Gruß Axel

Hallo Axel,

meine Empfehlungen muß niemand befolgen.

Auch nehme ich für mich nicht in Anspruch, die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben.

Allerdings glaube ich, daß Du Äpfel mit Birnen vergleichst.

Kein Gespann ist immer optimal beladen und auch technisch nicht immer zu 100% in Ordnung.

Hinzu kommen äußere Einflüsse wie Spurrillen, Fahrbahnunebenheiten, Seitenwind, Aquaplaning usw., die oft unverhofft auftreten.

Mit meinem Gespann könnte ich unter optimalen Bedingungen auch 130km/h und vielleicht sogar noch schneller fahren, aber darum geht es hier gar nicht.

Wir reden hier davon, was rechtlich zulässig und praktisch ratsam ist.

Darüber hinaus ist jeder für sein handeln und dessen Folgen selber verantwortlich.

Liebe Grüße

Herbert

Gewichte hin, Gewichte her, Stützlast dazu oder nicht. Vor ca. 3 Jahren kamen wir auf der A3 aus dem Skiurlaub zurück, ich hatte mich hinreissen lassen beim LKW überholen mal 110-115 vielleicht auch 120 zu fahren, es dauerte nicht lange da überholte ein A6 im Heckfenster stand kurz drauf zu lesen: "Bitte folgen" was dann folgte könnt ihr auch an 10 Fingern abzählen. Ausserdem hatte ich schon 2 x das Glück kurz vor der Französischen Grenze verwogen zu werden. Bei allem hin und her, bedenkt dass ihr eures Lebens nicht mehr froh werdet solltet ihr einen Unfall erleiden, egal ob Schuld oder nicht, die Versicherung weist euch nach dass ihr zu schnell gefahren seid, und dass ihr überladen ward. Dann ist der Versicherungsschutz futsch, und ihr zahlt ein Leben lang. Ich weiß nicht ob es das bei 2-3 Urlaubsfahrten wert ist. Mir ist das Risiko inzwischen zu hoch, zumal es die Urlaubskasse empfindlich entlastet, für das (Straf) Geld was dann fällig ist könnt ihr TOP essen gehen. Ohne die Punkte in Flensburg die es gratis oben drauf gibt.

Gruß UNO

Hi Uno,

verrate doch mal, wie teuer es war. Vor allem, wenn Du etwas bei Überladung bezahlt hast! ;)

Vielleicht trägt das ja zur Entscheidungsfindung bei.:)

Themenstarteram 23. Februar 2011 um 20:41

Hallo

War heut mal beim freundlichen Volvopartner. Der sagte mir dass der XC60 als Schalter nur 1800kg Anhängelast hat aber als Automatik, was ich ja eh möchte, sogar 2000kg. Leergewicht hat die Automatikversion 1942kg. Es geht dann quasi um 58kg die ihm fehlen. Das sollte doch machbar sein. Aber das wichtigste ist das ich den Ww mit dem Wagen überhaupt ziehen darf ohne irgendwelche Werte verändern lassen zu müssen. Werd morgen mal beim Tüv nachfragen ob man 58kg ablasten lassen kann oder ob das nur 100kg weise geht. Wenn ja dann kommt der Ww bei Gelegenheit mal auf die Waage und wenn genug Luft ist dann wirds gemacht. Wenn nicht dann ists auch nicht schlimm.

Gruß

Mike

nun wie es schon einige geschrieben haben geht es beim ziehen nicht darum, wie das erlaubte Gesamtgewicht des WW ist, sondern das tatsächliche Gewicht.

 

Wenn du halt dein Wohnmobil nicht so voll lädst vielleicht nur mit wenig Wasser im Tank fährst, bleibst du unter dem Gewicht.

 

italo

am 24. Februar 2011 um 0:20

Zitat:

Original geschrieben von Italo001

... geht es beim ziehen nicht darum, wie das erlaubte Gesamtgewicht des WW ist, sondern das tatsächliche Gewicht.

Ja, aber das hilft ihm ja nicht.

Er muß für den 100er-Aufkleber auch die Bedingung "zulässiges Gesamtgewicht WoWa <= Leergewicht Zugfahrzeug" erfüllen - und da fehlen die 58kg.

@Mike:

Wenn der Volvo neben der Automatik noch weitere Sonderausstattung mit Gewicht hat, wäre ggf. auch eine Art "Auflastung" des Autos (sprich: amtl. Festschreibung des höheren Leergewichts) zu überlegen. Was sagt denn der Händler dazu?

Es könnte vielleicht noch eine weitere Hürde zu überwinden sein:

Hast Du den Freundlichen mal gefragt, ob und ggf. wie hoch beim XC60 dann das Zuggesamtgewicht ist? Das kann auch mal kleiner sein als zul.GG + zul.Anhängelast.

Gruß Walter

Hallo Mike,

welches Leergewicht nimmst Du als Grundlage? Es zählt nicht das Leergewicht, welches im Schein steht, sondern das tatsächliche Leergewicht einschl. vollem Tank und Fahrer.

In den Anfängen der 100er-Zulassung musste man ja noch jedes Gespann einzeln zulassen. Damals noch Faktor 0,8, für meinen 1600kg-Wohnwagen, musste ich also 2000kg mit meinem damaligen Alhambra vorweisen. Dieser hatte im Schein aber nur etwas um 1850kg.

Also 6.+7. Sitz rein, Tank voll, eine Werkzeugkiste rein und ab auf die Waage beim Kieswerk. Mit einem Schreiben mit gewogenen 2060kg bin ich dann zur Dekra (die keine Waage hatte) und habe mir das Gespann eintragen lassen.

D.h. für Dich: Du musst schauen, auf was sich das Leergewicht bezieht. Wenn es für das nackte Fahrzeug ohne Extras ist, dann kannst Du schon mal 75kg (Regel-)Fahrergewicht dazurechnen, dann hättest Du Deine Differenz beisammen. Um Disskussione bei einer Kontrolle zu vermeiden, wäre es ratsam, einen Wiegebericht vom TÜV dabei zu haben, wo das tatsächliche Leergewicht (inkl. Fahrer und vollem Tank) drin steht. Dann kannst Du Dir Deine Ablastung sparen.

Gruß Axel

Zitat:

Original geschrieben von fokohila

Hallo

War heut mal beim freundlichen Volvopartner. Der sagte mir dass der XC60 als Schalter nur 1800kg Anhängelast hat aber als Automatik, was ich ja eh möchte, sogar 2000kg. Leergewicht hat die Automatikversion 1942kg. Es geht dann quasi um 58kg die ihm fehlen. Das sollte doch machbar sein. Aber das wichtigste ist das ich den Ww mit dem Wagen überhaupt ziehen darf ohne irgendwelche Werte verändern lassen zu müssen. Werd morgen mal beim Tüv nachfragen ob man 58kg ablasten lassen kann oder ob das nur 100kg weise geht. Wenn ja dann kommt der Ww bei Gelegenheit mal auf die Waage und wenn genug Luft ist dann wirds gemacht. Wenn nicht dann ists auch nicht schlimm.

Gruß

Mike

Bevor du zum TÜV rennst und dir unnötige Fragen anhörst, nimm den Volvo und Fahre auf eine Waage, manchmal hat der TÜV auch so etwas, mit etwas Glück hat der Volvo "nackt" schon mehr als die gewünschten 2000Kg. Das Fahrzeuggewicht wird jedoch incl. Fahrer ich weiß nicht genau 75 oder 78 Kg und halb gefüllten Tank gemessen. Ergo wenn der Volvo nackt schon fast an die 2000 Kg kommt mit Fahrer dann erst recht, und deine Mühen wären total umsonst.

Gruß UNO

Zitat:

Original geschrieben von Franjo001

Hi Uno,

verrate doch mal, wie teuer es war. Vor allem, wenn Du etwas bei Überladung bezahlt hast! ;)

Vielleicht trägt das ja zur Entscheidungsfindung bei.:)

Das erst Ausladen waren 180 Kg ich glaube so um die 100 Euro, konnte die Sachen im PKW unterbringen.

Das zweite waren 110Kg für 75 Euro.

Und das Überholmanöver waren auch 75 Euro jeweils zuzüglich kostenloser Punkte in Flensburg.

Das war zwischen 2004 und 2006.

Aber es waren noch mehr "Kandidaten" die ausgeladen haben, eine Familie muste 380 Kg!!!! abspecken das ging nur über eine Spedition. Hab die später in Spanien zufällig auf einem Markt wiedergesehen der Vater war immernoch Stocksauer über den Knollen und die Sped.- Kosten.

Hab da mal was gefunden zu dem Thema, da ich Halter und Fahrer in einer Person war hatte ich ja noch Glück.

§ 34 StVZO (Achslast und Gesamtgewicht)

http://www.neelix.de/tabelle7.html

Gruß UNO

Danke Uno,

da dürfte ich ja für 30 € (Überladung bis 15 %) 250 kg mehr mitnehmen!:eek::eek::eek: Echt heftig. :(

Zitat:

Original geschrieben von Franjo001

Danke Uno,

da dürfte ich ja für 30 € (Überladung bis 15 %) 250 kg mehr mitnehmen!:eek::eek::eek: Echt heftig. :(

In Deutschland !!

In der Schweiz,Östereich,Italien und noch mehr Ländern wirds teurer,plus abladen.

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