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Ärger mit TÜV wegen Batterie neben Boiler in Knaus 530 tk Sport

Themenstarteram 1. August 2008 um 12:56

Habe einen 95er Knaus-WoWa, 530 tk Sport. Da ist werkseitig die Batterie neben dem Boiler im Staukasten Kinderzimmer untergebracht. Bisher kein Thema, jetzt hat es der TÜV beanstandet. Wohin also mit der Batterie? In Kunsttoffkasten? Gibts in Größe 420 x 200 x 200, (Batterie ist 390-180-200) - passt nicht ganz in der Breite, weil Ablassventil für Boiler im Weg ist. In den Schrank zum Ladegerät? Muss zunächst der Radkasten überbaut werden. Was tun? Wer kennt genaue Bestimmungen - kann ich die Batterie auch mit Holz umbauen (Staukasten teilen), Lüftungsschlauch nach unten führen und fertig? Oder wer hat das besser gelöst und kann Rat geben? Schon mal danke im Voraus!

Beste Antwort im Thema
am 4. August 2008 um 12:40

@ icevogel,

Also hat das nicht der TÜV im Rahmen der HU beanstandet, sondern der Gasprüfer im Rahmen der Gasprüfung.

Dann würde ich mit dem Prüfheft noch mal zum Gasprüfer fahren und ihn nach der Vorschrift fragen, aufgrund der er das Beanstandet (Denn die gibt es nicht). Wenn er jetzt mit: Keine Zündquellen bei Gasgeräten oder so, dann erkläre ihm, dass das laut DVGW Arbeitsblatt G607 nur für den Flaschenaufstellraum gilt.

Wenn er mit Mindestabständen der Elektoleitungen zur Gasinstallation kommt, und Dein Gefährt vor 5/2005 gebaut wurde, dann weise ihn auf den Bestandschutz hin, ansonsten lass Dir erklären welche Abstände Du einhalten mußt und leg die Leitungen entsprechend anders. Ich nehme aber nicht an, dass dies der Grund für den Gasprüfer war.

Somit wäre für mich die Lösung: Der Prüfer streicht den Mist wieder aus der Prüfbescheinigung und setzt neben die Streichung seinen Stempel und seine Unterschrift und gut ist die Sache.

Ansonsten ist es Richtig, das nach einer DIN-Regel, die aber primär im Rahmen der Produkthaftung eine Rolle spielt, eine (Nass-)Batterie in einem entsprechendem Behältnis untergebracht sein muss, damit im Falle eines Schadens an der Batterie sich die Batteriesäure nicht im Wohnmobil / Wohnwagen verteilt und dass die möglichen Gase nach aussen abgeleitet werden müssen. Diese DIN-Norm spielt aber für die Gasprüfung keine Rolle.

Ein Ableiten der Gase kann bei den meisten Nass-Batterien auch mittels eines Entlüftungsschlauches, welcher direkt an der Batterie angeschlossen wird, stattfinden. Zum auffangen der Batteriesäure reicht gemäß der Norm auch eine nach oben offene Auffangschale (Im Zweifelsfall der Frau eine passende Tupperschüssel aus der Küche klauen ;) )

14 weitere Antworten
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warum hat der Tüv beanstandet?

wie wärs mal den Hersteller dazu befragen, nicht zum Umbau.

Themenstarteram 1. August 2008 um 14:47

Beanstandet wurde Gasleitung und Batterie in einem Raum. Hersteller habe ich kontaktiert. Technischer Service hat nicht zurückgerufen

Hej icevogel,

 

das beides in einem Raum ist mag nicht gut sein. Nur geht es den TÜV nix an. Das ist Sache des Gasprüfers. Und soweit ich weiß gilt das nur für den Raum wo die Gasflaschen sind. Im Kleiderschrank hast du unten die Heizung (auch mit Gas) und oben die Elektrohauptverteilung. Warum läßt du den Tüver überhaupt in deine Wowa. Der soll Licht und Bremsen prüfen und gut ist.

Themenstarteram 1. August 2008 um 16:23

Halo Andre,

war bei der Prüfung leider nicht dabei. Gas und TÜV war gleichzeitig. Ich habe halt die Aufforderung bekommen, da was zu ändern, TÜV-Plakette und Gasabnahme habe ich bekommen, aber auch die Aufforderung was zu ändern. Ist ja auch nicht schlecht, wenn die Batterie gast, das abzuleiten und die Batterie in eine Box zu packen. Nur eben der Platz, der nicht da ist ...

Gruß aus dem Bergischen

Icevogel

Ich glaub du hast da was falsch verstanden.

Den TÜV (bzW. Gasprüfer) interessiert es nicht das deine Batterie in deinen Wohnraum Gast, das ist zwar unschön aber interessiert in dem Zusammenhang nicht. Wenn es ein wartungsfreier GelAkku ist kann der sowiso nicht gasen, bzW. wenn er doch nicht gasdicht gebaut ist, dann hat der Akku oben seitlich einen Anschluss für einen kleinen Schlauch der die Gase ableitet.

Was den Prüfer stört ist, das eine elektrische Zündquelle (Batterie, z.B. wenn du mal einen Pol abklemmst und noch ein Gerät an ist, dann funkt es) in einem Kasten ist, in welchem sich auch ein Gasgerät befindet. Wenn da z.B. mal etwas undicht wird, dann sammelt sich das Gas (Propan ist schwerer wie Luft) in dem Kasten und wenn du dann da Funken produzierts kann es BUMM machen.

Deshalb fordert der Prüfer Wohl so etwas wie eine gasdichte Trennwand zwischen dem Batterie und den Boiler-Bereich, idealerweise mit einer Ablüftung (Loch) nach unten (aussen) im Boiler-Bereich.

Wenn du also ein Brett, zwischen Boiler und Batterie, mit Sikaflex einklebst und im Boilerbereich noch einen Abzug nach unten schaffst, dann sollte alles im grünen Bereich sein.

Zitat:

Original geschrieben von Zieh Mäx

...Und soweit ich weiß gilt das nur für den Raum wo die Gasflaschen sind. Im Kleiderschrank hast du unten die Heizung (auch mit Gas) und oben die Elektrohauptverteilung....

Ich glaube das gilt für alle Räume in denen sich Gas sammeln kann.

Im Kleiderschrank hat das Gas ja gar keine Chance so hoch zu kommen das es die Elektrik erreicht, denn der Bereich unter Heizung ist ja nach unten offen (Luftansaugung der Heizung) und da kann das Gas abfliessen.

Genauso beim Kühlschrank, da gibt es immer weit unten das Lüftungsgitter wo das Gas im Fehlerfall heraus kann.

Am Herd ist sowiso alles sehr luftig drum herum, denn auch im WoWa selber sollte sich das Gas, wegen der Bodennahen zwangs Be- bzW. Entlüftung, nicht sammeln können.

Ausserdem würdest du das im Raum ja auch direkt riechen.

Hej GasMatrix,

 

 

 

Zitat:

Im Kleiderschrank hat das Gas ja gar keine Chance so hoch zu kommen das es die Elektrik erreicht, denn der Bereich unter Heizung ist ja nach unten offen (Luftansaugung der Heizung) und da kann das Gas abfliessen.

Hast du schon mal in deinen Kleiderschrank geschaut? Ich zumindest hab da kein Loch. Und auch bei keinem meiner Wowas eins gehabt. Also Blödsinn. Unter der Heizung selber ist eine Öffnung durch die der Brenner Frischluft bekommt. Nicht mehr und nicht weniger.

Hej icevogel,

 

 

 

Zitat:

Gas und TÜV war gleichzeitig.

ich kaufe mein Fleisch auch nicht beim Bäcker. Jetzt siehst du was passiert. Tüv beim Tüver, Gas beim Gasmann. Schuster bleib bei deinen Leisten.

Zitat:

ich kaufe mein Fleisch auch nicht beim Bäcker. Jetzt siehst du was passiert. Tüv beim Tüver, Gas beim Gasmann. Schuster bleib bei deinen Leisten.

So ein Quatsch !!!

Der "Gasprüfer" beim TÜV ist dafür extra ausgebildet, sonst darf er das nicht.

TÜV + Gasprüfung lasse ich immer zusammen beim TÜV machen (macht mein Kumpel dort :D), wozu nochmal woanders hinfahren. Außerdem ist der TÜV unabhängig, der WoWa-Händler der die Gasprüfung durchführt .... nicht wirklich. Da werden schon mal schnell neue Schläuche oder Gasventile eingebaut ......

am 4. August 2008 um 10:33

Zitat:

Original geschrieben von schnorps40

Der "Gasprüfer" beim TÜV ist dafür extra ausgebildet, sonst darf er das nicht.

Genau, in einem 1- oder 2-Tages Crash-Kurs

Zitat:

... Da werden schon mal schnell neue Schläuche oder Gasventile eingebaut ......

Was nach spätestens 10 Jahren auch Pflicht ist...

Die Freundin meines Bruders ist mit dessen Camper die Tage auch beim TÜV gewesen. Weil ich aus zeitlichen und örtlichen Gründen die Gasprüfung nicht machen konnte wollten sie die dann gleich mitmachen lassen.

Der Prüfer war aber nicht in der Lage die (Truma) Heizung zu prüfen, da er sich mit der original Truma-Zeitschaltuhr nicht auskannte: Fazit: Keine Gasprüfung und keine HU.

Sowas wäre beim Campinghändler nicht passiert.

Ebenso habe ich noch nie gehört, dass ein TÜV, Dekra oder sonstiger -Prüfer bei der Gasprüfung beim feststellen einer Undichtigkeit mal kurz zum Werkzeug greift und versucht den Fehler zu finden und zu beheben. Das gehört beim Campinghändler oft zum Service dazu. Zumindest muss man nicht noch mal hinfahren, wenn der Fehler sofort behoben werden kann.

 

Zum eigentlichen Thema:

Aus Sicht der Gasanlage ist gegen eine Batterie, die sich irgendwo neben einem Gasgerät befindet, nichts zu sagen.

Nur im "Gaskasten" darf sie nicht sein und bei Anlagen mit Errichtungsdatum ab Mai 2005 müssen die Mindestabstände der Elektroleitungen zu den Gasleitungen eingehalten werden.

Themenstarteram 4. August 2008 um 10:47

Also: Mein Gasprüfer war vom Bosch-Dienst, dazu kam auch der TÜV. Schläuche und Ventil wurden in der Tat nach 10 Jahren ausgewechselt. Nun habe ich die Aufforderung in meinem Gasheft: Batterie aus Boilerkasten entfernen. Knaus-Service hat Betriebsferien, daher keine Antwort. Mich würde wirklich interessieren, wie andere das gelöst haben, und nicht, zu wem ich meinen Hänger bringen soll und was richtig oder falsch ist. Trotzdem vielen Dank für die rege Anteilnahme!

:-/

Zitat:

Der Prüfer war aber nicht in der Lage die (Truma) Heizung zu prüfen, da er sich mit der original Truma-Zeitschaltuhr nicht auskannte: Fazit: Keine Gasprüfung und keine HU.

Da hätte ich mit Sicherheit auch kein TÜV u. Gasprüfen bezahlt.

Wenn der Prüfer so dämlich ist ist das dehnen ihr Problem.

Gruss Dieter

am 4. August 2008 um 12:40

@ icevogel,

Also hat das nicht der TÜV im Rahmen der HU beanstandet, sondern der Gasprüfer im Rahmen der Gasprüfung.

Dann würde ich mit dem Prüfheft noch mal zum Gasprüfer fahren und ihn nach der Vorschrift fragen, aufgrund der er das Beanstandet (Denn die gibt es nicht). Wenn er jetzt mit: Keine Zündquellen bei Gasgeräten oder so, dann erkläre ihm, dass das laut DVGW Arbeitsblatt G607 nur für den Flaschenaufstellraum gilt.

Wenn er mit Mindestabständen der Elektoleitungen zur Gasinstallation kommt, und Dein Gefährt vor 5/2005 gebaut wurde, dann weise ihn auf den Bestandschutz hin, ansonsten lass Dir erklären welche Abstände Du einhalten mußt und leg die Leitungen entsprechend anders. Ich nehme aber nicht an, dass dies der Grund für den Gasprüfer war.

Somit wäre für mich die Lösung: Der Prüfer streicht den Mist wieder aus der Prüfbescheinigung und setzt neben die Streichung seinen Stempel und seine Unterschrift und gut ist die Sache.

Ansonsten ist es Richtig, das nach einer DIN-Regel, die aber primär im Rahmen der Produkthaftung eine Rolle spielt, eine (Nass-)Batterie in einem entsprechendem Behältnis untergebracht sein muss, damit im Falle eines Schadens an der Batterie sich die Batteriesäure nicht im Wohnmobil / Wohnwagen verteilt und dass die möglichen Gase nach aussen abgeleitet werden müssen. Diese DIN-Norm spielt aber für die Gasprüfung keine Rolle.

Ein Ableiten der Gase kann bei den meisten Nass-Batterien auch mittels eines Entlüftungsschlauches, welcher direkt an der Batterie angeschlossen wird, stattfinden. Zum auffangen der Batteriesäure reicht gemäß der Norm auch eine nach oben offene Auffangschale (Im Zweifelsfall der Frau eine passende Tupperschüssel aus der Küche klauen ;) )

Hej emi,

 

 

 

Zitat:

Also hat das nicht der TÜV im Rahmen der HU beanstandet, sondern der Gasprüfer im Rahmen der Gasprüfung.

nun, ob der Boschdienst richtig ist für 'ne Gasprüfung bleibt ja auch dahingestellt.

Ansonsten teile ich deine Meinung absolut.

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