Tankstutzen in der Stoßstange - Wichtige INFO
Also ich habe mit unserem TÜV-Menschen gesprochen.
Der hat folgendes dazu gesagt...
Laut Rechtsprechung dürfen keine Teile des Kraftsoffsystems an Sicherheitsabrissteilen befestigt oder montiert werden und die Stoßstange ist ein Sicherheitsabrissteil.
Das war bisher immer so - aber jetzt werden alle TÜV-Stellen darauf explizit hingewiesen bei umgerüsteten Gasfahrzeugen darauf zu achten.
Wann eine Gasanlage eingebaut worden ist, ist total egal.
Dass heisst im Klartext - jeder der den Tankstutzen in der Stoßstange verbaut hat, kann sich darauf einstellen, dass er den Tankstutzen verlegen lassen muss - sonst gibt es beim nächsten Tüv-Termin keinen Tüv.
Gruß
Stefan
23 Antworten
Weil mein Wagen in zwei Wochen umgerüstet wird und der Umrüster den Anschluß seitlich rechts in der Stoßstange anbringen will, hat mich die Diskussion hier etwas verunsichert.
Also bin ich heute zum TÜV nach Moers. Dort bekam ich folgende Auskunft von dem Mitarbeiter, der die Umrüstungen abnimmt:
Der Einfüllstutzen an der Stoßstange ist eine gängige und zulässige Einbauvariante. Es gibt seitens des TÜV auch keine Information, wonach dies nicht mehr zulässig sein soll. Außerdem sagte auch der TÜV-Mitarbeiter, dass der Einbau dort unkritisch sei, weil bei einem Unfall sowieso nichts passieren könne, weil die eigentliche Absicherung sich am Tank selber befinde.
Alles klar? Ich werde mich jedenfalls auf diese Auskunft berufen, falls mir irgendwer Probleme machen will.
Ich habe mir den Tankstutzen einfach mal hinter die Tankklappe verlegen lassen, um möglichen Gesetzesänderungen sicher gegenüber zu stehen, sieht auch besser aus, bzw.sieht man gar nicht.
Zitat:
Original geschrieben von hjn
Der Einfüllstutzen an der Stoßstange ist eine gängige und zulässige Einbauvariante. Es gibt seitens des TÜV auch keine Information, wonach dies nicht mehr zulässig sein soll. Außerdem sagte auch der TÜV-Mitarbeiter, dass der Einbau dort unkritisch sei, weil bei einem Unfall sowieso nichts passieren könne, weil die eigentliche Absicherung sich am Tank selber befinde.
Deine Erfahrung ist ein Beleg mehr für die tatsächliche Lage.
Das Ärgerliche am Thema ist, das Profis wie der Threadersteller Enten in Umlauf bringen.
Da werde ich morgen gleich mal unseren guten Tüv-Menschen anrufen - wir würden auch gerne in Stoßstange verbauen, aber unser tüv nimmer die ganze sache nicht ab.
Das ist schon sehr ärgerlich.
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Ein paar Fakten konnten wir Dir hoffentlich liefern.
Viel Erfolg - zeig' ihm mal das Bild vom TÜV-Nord und bitte um Erklärung ... 😉
unser tüv meinte auch, er sieht nirgendswo, dass es nicht zulässig wäre, selbst hinterm Nummernschild den Tankstutzen zu bauen. Es muss nur alles ordentlich Dicht sein, alles feste, und halt die dafür vorgesehenen sachen verbaut werden.
Aber wo der Tankstutzen nu sitzt, wäre ihm egal.
Hoffe ma, dass is ihm auch egal, wenn mein Abgasgutachten da ist ^^
Zitat:
Original geschrieben von hjn
Weil mein Wagen in zwei Wochen umgerüstet wird und der Umrüster den Anschluß seitlich rechts in der Stoßstange anbringen will, hat mich die Diskussion hier etwas verunsichert.
Also bin ich heute zum TÜV nach Moers. Dort bekam ich folgende Auskunft von dem Mitarbeiter, der die Umrüstungen abnimmt:
Der Einfüllstutzen an der Stoßstange ist eine gängige und zulässige Einbauvariante. Es gibt seitens des TÜV auch keine Information, wonach dies nicht mehr zulässig sein soll. Außerdem sagte auch der TÜV-Mitarbeiter, dass der Einbau dort unkritisch sei, weil bei einem Unfall sowieso nichts passieren könne, weil die eigentliche Absicherung sich am Tank selber befinde.
Alles klar? Ich werde mich jedenfalls auf diese Auskunft berufen, falls mir irgendwer Probleme machen will.
richtig das ventil sitzt am tank und verhindert ein ausströmen bei z.b. einem unfall
Zitat:
Original geschrieben von vissi
Da werde ich morgen gleich mal unseren guten Tüv-Menschen anrufen - wir würden auch gerne in Stoßstange verbauen, aber unser tüv nimmer die ganze sache nicht ab.
Das ist schon sehr ärgerlich.
Hallo,
TÜV Kempten (By) hat in der Stoßstange ohne wenn und aber abgenommen
Finde die lösung auch am besten
Gruß
Allgäu - Caddy
unwissende prüfer
Mann oh mann - immer diese Endlosdiskussionen über das selbe....
ES gibt definitiv dazu keine Vorschrift - es gilt die VdTüV Merkblatt 750 und nichts anderes.
Darin ist dazu nichts zu finden.