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Stundensätze

Themenstarteram 30. November 2021 um 8:00

Wenn ein Schaden fiktiv abgerechnet wird, dann gibts ja Regelungen, welcher Stundensatz genommen werden darf.

Wie ist das bei einer konkreten Reparatur?

Da muss die Werkstatt ja die tatsächlichen Stundensätze bezahlen.

Wie weit darf eine Werkstatt das in der Praxis ausreizen?

Ich weiß, dass es kein Wucher sein darf.

Aber darf eine Werkstatt hergehen und z.B. einfach mal 20% beim Stundensatz draufhauen und die Versicherung muss es bezahlen? Oder auch 40%?

Oder gibts da die Grenze, dass sich das Autohaus an den Stundensätzen orientieren muss, den sie verlangt, wenn es den Kunden eine Rechnung schreibt, wenn er normal in die Werkstatt kommt und selber zahlt?

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8 Antworten

Das sind mal wieder Fragen, die darauf hindeuten, dass hier das Maximale

für eine fiktive Abrechnung ausgelotet werden soll.

Meines Wissens hat jede Werkstatt ihre Stundensätze fix im System.

Eher klassische Autoschlosser-Arbeiten werden günstiger abgerechnet

als die der Auto-Elektronik.

Wenn Du eine alte Kiste hast, die die letzten Jahre nie eine Markenwerkstatt

gesehen hat, dann kann Dich die Versicherung auf eine günstige Werkstatt

verweisen. Wenn Du dagegen immer und regelmäßig bei einer Marken-

Werkstatt den Service gemacht hat - nachgewiesen durch das Serviceheft -

dann geht auch bei einer alten Kiste die Markenwerkstatt.

Und die Markenwerkstatt hat i.d.R. höhere Stundensätze als irgendeine

Klitsche.

Wenn du jetzt bei einer Klitsche die fiktive Rechnung ausstellen lassen willst

und quasi BMW-Stundensätze einbauen willst, dann fällt das möglicherweise

auf oder auch nicht. Da habe ich keine Erfahrung.

Oder Du must mit einem eigenen Gutachter arbeiten. Den muss aber eine

Versicherung nicht zwingend auch noch bezahlen, meines Wissens zumindest.

Nicht immer so gierig sein bei solchen Versicherungstricksereien !

Das Geld des Lebens verdient der aufrechte Mann anders!

Zitat:

@KaulKalkhoffe schrieb am 30. November 2021 um 09:00:58 Uhr:

Wenn ein Schaden fiktiv abgerechnet wird, dann gibts ja Regelungen, welcher Stundensatz genommen werden darf.

Wie kommst Du auf einen solchen Blödsinn?

Zitat:

Aber darf eine Werkstatt hergehen und z.B. einfach mal 20% beim Stundensatz draufhauen und die Versicherung muss es bezahlen? Oder auch 40%?

Nein, das darf sie natürlich nicht. Stundenverrechnungssätze müssen gut sichtbar aushängen (PangV), sie dürfen unter- aber nicht überschritten werden.

 

Zitat:

@GerhHue schrieb am 30. November 2021 um 10:26:36 Uhr:

Wenn Du eine alte Kiste hast, die die letzten Jahre nie eine Markenwerkstatt

gesehen hat, dann kann Dich die Versicherung auf eine günstige Werkstatt

verweisen. Wenn Du dagegen immer und regelmäßig bei einer Marken-

Werkstatt den Service gemacht hat - nachgewiesen durch das Serviceheft -

dann geht auch bei einer alten Kiste die Markenwerkstatt.

Warum hört das eigentlich nie auf, diesen Unsinn immer wieder zu verbreiten?

Zitat:

@rrwraith schrieb am 30. November 2021 um 13:11:48 Uhr:

Zitat:

@GerhHue schrieb am 30. November 2021 um 10:26:36 Uhr:

Wenn Du eine alte Kiste hast, die die letzten Jahre nie eine Markenwerkstatt

gesehen hat, dann kann Dich die Versicherung auf eine günstige Werkstatt

verweisen. Wenn Du dagegen immer und regelmäßig bei einer Marken-

Werkstatt den Service gemacht hat - nachgewiesen durch das Serviceheft -

dann geht auch bei einer alten Kiste die Markenwerkstatt.

Warum hört das eigentlich nie auf, diesen Unsinn immer wieder zu verbreiten?

Ich weiß nicht ob dieser "Unsinn" hier immer wieder verbreitet wird,

sagst Du, ok!

Gerne lasse ich mich immer eines Besseren belehren!

Mir ist vor 6 Jahren mal einer hinten am E60 rangeschrammt.

Habe dies über die BMW-NL in München abwickeln lassen.

Die haben mir auch einen Verkehrsrechtsanwalt empfohlen.

Die Vers. kam dann auf den RA zu und die wollte den Serviceheft-

Nachweis haben, dass bisherige wesentliche Arbeiten in einer Fachwerk-

statt ausgeführt worden waren.

Der RA hat mich also gebeten das Serviceheft zu bzw. Kopien davon

ihm zukommen zu lassen.

Ich habe damals noch wesentliche Dinge bei BMW machen lassen

und ein Eintrag bei einem BMW-Spezialisten. Öl-Wechsel bei McWash.

Das ging dann in Ordnung so.

Der RA - wohlgemerkt ein reiner RA für Verkehrsrecht - fand die

Nachfrage bzw. die Nachweis-Forderung der Vers. wohl statthaft

bzw. normal.

Also ging und gehe ich bisher davon aus, dass dies berechtigt war

und ist.

Wenn Du mir sagst, dass dies unberechtigt war, ok ... ich habe bestimmt

nichts dagegen!

Ich habe den Schaden damals übrigens auch fiktiv abrechnen lassen.

 

Die Gesetzeslage ist klar und eindeutig.

Es gibt keinen Unterschied zwischen konkreter und fiktiver Abrechnung.

Versicherungen dürfen weder Stundenverrechnungssätze kürzen, noch die Zahlung anderer Positionen (z.B. Verbringungskosten, UPE-Aufschläge) verweigern.

Was der Schädiger und damit seine Versicherung darf:

Er kann im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsgebots eine alternative, gleichwertige und günstigere Schadenbeseitigungsmethode benennen. Die Gleichwertigkeit muss er beweisen! Dabei reicht die rein technische Gleichwertigkeit nicht aus.

Dies gilt für beide Abrechnungsarten, unabhängig von Alter und Wartungshistorie.

Diese immer wieder angeführten Unterscheidungskriterien sind willkürlich und in keinster Weise vom Gesetz gedeckt. Im Gegenteil, das Gesetz verbietet eine solche Ungleichbehandlung!

Auch ich kenne vereinzelte, durchaus renommierte Verkehrsrechtsanwälte, die auf diese Versicherungsmärchen reinfallen und danach handeln. Nach entsprechender umfangreicher Aufklärung schwenken die aber dankbar um...

Themenstarteram 30. November 2021 um 16:22

Zitat:

@rrwraith schrieb am 30. November 2021 um 13:04:11 Uhr:

Zitat:

Aber darf eine Werkstatt hergehen und z.B. einfach mal 20% beim Stundensatz draufhauen und die Versicherung muss es bezahlen? Oder auch 40%?

Nein, das darf sie natürlich nicht. Stundenverrechnungssätze müssen gut sichtbar aushängen (PangV), sie dürfen unter- aber nicht überschritten werden.

Ja, das meinte ich damit.

Damit ist meine Frage soweit auch beantwortet.

Hab mich eben nur gefragt, wie eine Werkstatt die Stundensätze bei konkreter Reparatur ansetzen darf.

Welche Regelungen es da gibt.

Danke an rrwraith!

Deinen Text werde ich mir mal speichern.

Und an TE ... sorry für meine Bemerkung (!)

aber das klang bei der Formulierung Deiner Frage genau so,

wie von mir angenommen.

Kurz: Wie weit könnte man gehen bei den Stundensätzen?

@rrwraith : Das Problem dürften da eher die Mandanten sein, die angesichts Kürzungen von 200/300 € bei fiktiver Abrechnung das Risiko einer Klage scheuen - und die meisten Anwälte auch wenig bis keine Lust haben, diese Wahnsinnssummen einzuklagen. Vollkommen unverständlich, eine vorformulierte Klage mit Textbausteinen auf den Einzelfall "umarbeiten" und nach Klagezustellung kommt fast immer der Restbetrag.

Bei der letzten Abrechnung des Schadens wurden pauschal 15% vom Arbeitslohn und den Teilen gekürzt, da "nach der Rechtsprechung bei Reparatur in eigener Werkstatt die Gewinnmarge abzuziehen wäre". Gab eine Woche Nachfrist und danach wird die Klage eingereicht. Macht doch richtig Spaß. Erstens gibt es diese Rechtsprechung so pauschal nicht, zweitens hat der Geschädigte kein eigene Werkstatt.

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