Stützlast und Gesamtgewicht

Moin hier im Wohnwagen Forum,

Ich muss hier noch mal einige Fragen stellen um mal genau zu wissen wie das ist ?
Wir haben einen Eiffeland 500 Beaty leer 1000 kg beladen 1300 kg. Stützlast 100 kg. Wir haben ein Mover angebaut okay da kommt dann durch die Batterie noch wieder Gewicht dazu das ist auch klar. Jetzt nach dem Beladen wenn alles drin ist, die Räder auf dem Träger sind komme ich ein Gewicht von 1360 kg und die Stützlast laut Personen Waage 80 Kg, die von Reich sagt 110 kg und die Waage auf dem Werkstoff Hof. 95 kg. Mein Passat b8 2,0 Tdi hat 90 kg Stützlast und kann 2000kg ziehen. Wir waren mit dem Wohnwagen in Kroatien, Österreich und an der Ostsee in Dänemark unterwegs, ich habe nie das Problem das es Zuviel für den Passat ist. Mein Verbrauch liegt immer um 8,6 Liter Diesel bei 90 km/h Tempomat.

So laut Zugwagenrechner soll ich mit dem Gespann 75 kg Stützlast haben, das bekomme ich nie hin. Ich habe schon einiges im Wohnwagen verteilt nach hinten und in der Mitte, aber es ändert sich nichts vom Gewicht. Im Staukasten habe ich nur den Grill, eine Gasflasche und bisschen klein Kram.

Soll ich es so lassen und weiter fahren oder noch etwas ändern?

Danke im Voraus

20 Antworten

Meine Achse kann auch 1700kg, der Hersteller stimmt jedoch nur einer Auflastung auf 1500kg zu, darum ist eine höhere Auflastung trotzdem nicht möglich. Wie schon geschrieben, ich habe mich damals intensiv damit beschäftigt.
Der TÜV möchte eine Unbedenklichkeitserklärung vom Hersteller haben, ein neues Typenschild muss vorhanden sein und der Prüfer prüft genau ob die Voraussetzungen die man laut Unbedenklichkeitserklärung erfüllen muss auch wirklich erfüllt. Vielleicht gibt es auch andere Prüfer, die das anders machen, möglich ist ja fast alles.

Zitat:

@Achim221170 schrieb am 26. Juni 2023 um 11:20:33 Uhr:


..Der TÜV möchte eine Unbedenklichkeitserklärung vom Hersteller haben..

Nicht der TÜV möchte das, sondern der "normale" Prüfer. Der braucht das halt, weil er keine besonderen Befugnisse hat. Du musst damit zu einem Prüfingenieur. Der hat deutlich mehr Befugnisse und darf auch Eintragungen ohne eine Unbedenklichkeitserklärung vom Hersteller durchführen. Diese Prüfingenieure gibt es aber nicht an jeder TÜV-Prüfstelle, bzw. nur an manchen Tagen.

Ich habe keinen gefunden, der das ohne machen wollte und ich habe mich mit vielen aus unterschiedlichen Vereinen unterhalten. Aber vielleicht ist mir der Richtige noch nicht über den Weg gelaufen…

Zitat:

@Achim221170 schrieb am 26. Juni 2023 um 19:50:25 Uhr:


..ich habe mich mit vielen aus unterschiedlichen Vereinen unterhalten..

Die dürfen das auch nur, wenn sie einen anerkannten Prüfingenieur haben, aber sowas haben nicht alle Prüfstellen.

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