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Stützlast und Gesamtgewicht

Moin hier im Wohnwagen Forum,

Ich muss hier noch mal einige Fragen stellen um mal genau zu wissen wie das ist ?

Wir haben einen Eiffeland 500 Beaty leer 1000 kg beladen 1300 kg. Stützlast 100 kg. Wir haben ein Mover angebaut okay da kommt dann durch die Batterie noch wieder Gewicht dazu das ist auch klar. Jetzt nach dem Beladen wenn alles drin ist, die Räder auf dem Träger sind komme ich ein Gewicht von 1360 kg und die Stützlast laut Personen Waage 80 Kg, die von Reich sagt 110 kg und die Waage auf dem Werkstoff Hof. 95 kg. Mein Passat b8 2,0 Tdi hat 90 kg Stützlast und kann 2000kg ziehen. Wir waren mit dem Wohnwagen in Kroatien, Österreich und an der Ostsee in Dänemark unterwegs, ich habe nie das Problem das es Zuviel für den Passat ist. Mein Verbrauch liegt immer um 8,6 Liter Diesel bei 90 km/h Tempomat.

So laut Zugwagenrechner soll ich mit dem Gespann 75 kg Stützlast haben, das bekomme ich nie hin. Ich habe schon einiges im Wohnwagen verteilt nach hinten und in der Mitte, aber es ändert sich nichts vom Gewicht. Im Staukasten habe ich nur den Grill, eine Gasflasche und bisschen klein Kram.

 

Soll ich es so lassen und weiter fahren oder noch etwas ändern?

Danke im Voraus

20 Antworten

Grundsätzlich ist mehr Stützlast besser als zu wenig, und man sollte die Stützlast des Zugfahrzeugs ruhig ausnutzen.

Wenn Du also 80-90kg hast, ist das aus meiner Sicht sehr gut.

 

VG, Markus

Da schließe ich mich an, Grundsätzlich gilt: Die größtmögliche Stützlast ausnutzen wobei immer die niedrigere Zahl die ist, die Du nicht überschreiten darfst. Die Stützlast darfst Du allerdings NICHT vom Anhängergewicht abziehen, bedenke das unbedingt. Ich persönlich finde das auch unlogisch, ist aber so. In Österreich und Italien gilt 0% Toleranz und heftige Strafen, in Deutschland immerhin 5%…

Ja, Danke für eure Antworten. Ich finde es nur immer so Unterschiedlich, das die eine Waage das so anzeigt und die andere wieder anders. Wir fahren seit 2016 mit dem Wohnwagen durch Deutschland, Östrerreich,Kroatien, Dänemark und Italien. Aber bis jetzt worden wir noch nie von der Polizei angehalten bzw. Kontolliert worden.

Wie geschrieben, mein B8 hat 90Kg Stützlast der Eiffeland 100Kg dann werde ich mich bei der nächsten Tour an die 90Kg Stützlast halten und alles ist gut.

Zitat:

@Achim221170 schrieb am 22. Juni 2023 um 17:46:43 Uhr:

..Die Stützlast darfst Du allerdings NICHT vom Anhängergewicht abziehen..

Doch, das geht, aber das muss ein Prüfingenieur eintragen. Dabei wird das Gesamtgewicht erhöht, aber nicht die Achslast.

Das ist etwas anderes. Das ist eine Eintragung.

Was ich gesagt habe ist, dass die Stützlast obwohl sie nahezu 100% auf die Hinterachse des Zugfahrzeugs drückt trotzdem nicht von dem Gewicht des Wohnwagens abgezogen werden darf. Darum gilt der Wohnwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 1500kg und einer zulässigen Stützlast von 90kg, die voll ausgenutzt wird, mit 1580kg trotzdem überladen ist. In Deutschland werden 5% Differenz akzeptiert, unter anderem in Österreich und Italien gilt 0% Toleranz. Ich habe mich sehr lange mit dem Thema auseinander gesetzt, weil ich auch ein Gewichtsproblem hatte.

Achim221170 hat völlig recht , es gilt immer das zulässige Gesamtgewicht des Wowa und des Zugfahrzeuges ! Dass man die Stützlast nicht überschreiten darf , ist auch selbstverständlich , hat aber nichts mit dem zul. Ggw. des Gespannes zu tun ! Gruß und schönen Urlaub und sichere Fahrt , joeleo .

Ich weiß aber was der TE meint

 

Ich war auch auf einer Industrie Waage

 

War drei Mal wiegen

Pkw und Wohnwagen zusammen

Dann jeweils einzeln

Die Ergebnisse sind dann doch Recht unterschiedlich

 

Mir hat sich dann auch die Frage gestellt wie genau die Kontrolle von gewichten ausfällt wenn ich von der Rennsportleitung neben der Autobahn gewogen werde

 

Die Rennleitung hat eine geeichte und von der ptb zugelassene Wage. Damit möchte ich nicht sagen das die Messungen damit immer korrekt sind, aber, in Deutschland gibts ja gerade deswegen eine vergleichsweise grossen "Freigrenze" von 5%. Zuverlässiger als Personenwagen und die gängigen Stützlastwaagen sien die "offiziellen" Waagen sicher.

Ich dachte nur das eine Waage

Wo ein stehendes Objekt drauf steht und die Waage geeicht ist immer das gleiche Ergebnis raus kommt

 

Aber das ist sicherlich ein anderes Thema

Zitat:

@Rotex5 schrieb am 24. Juni 2023 um 11:01:18 Uhr:

War drei Mal wiegen

Pkw und Wohnwagen zusammen

Dann jeweils einzeln

Die Ergebnisse sind dann doch Recht unterschiedlich

Wäre ja auch komisch wenn die Waage bei allen drei Wiegungen das gleiche anzeigt ;-)

Danke für den Tipp :D

Wäre ich jetzt nicht so ganz drauf gekommen aber danke xD

Zitat:

@Achim221170 schrieb am 23. Juni 2023 um 10:49:22 Uhr:

Das ist etwas anderes. Das ist eine Eintragung.

Was ich gesagt habe ist, dass die Stützlast obwohl sie nahezu 100% auf die Hinterachse des Zugfahrzeugs drückt trotzdem nicht von dem Gewicht des Wohnwagens abgezogen werden darf. .

Nein, warum auch. Der Wohnwagen wird dadurch ja auch nicht leichter. Das ist schon korrekt so.

Zitat:

@Nepumuk924 schrieb am 26. Juni 2023 um 06:48:44 Uhr:

Zitat:

@Achim221170 schrieb am 23. Juni 2023 um 10:49:22 Uhr:

Das ist etwas anderes. Das ist eine Eintragung.

Was ich gesagt habe ist, dass die Stützlast obwohl sie nahezu 100% auf die Hinterachse des Zugfahrzeugs drückt trotzdem nicht von dem Gewicht des Wohnwagens abgezogen werden darf. .

Nein, warum auch. Der Wohnwagen wird dadurch ja auch nicht leichter. Das ist schon korrekt so.

Weil man zwischen Anhängelast und zulässigem Gesamtgewicht unterscheidet. Die Anhängelast bleibt gleich, die Stützlast lastet aber auf der Anhängerkupplung und damit auf der Hinterachse des Zugfahrzeugs, die Stützlast geht jedoch zu Lasten des zulässigen Gesamtgewichts vom Zugfahrzeug und vom Anhänger. Das ist nach meiner Ansicht falsch, es dürfte nur einem Fahrzeug zugeschrieben werden, schließlich führt man die Last ja auch nur einmal mit sich.

 

Nur zur Klarstellung: Es ist nach meiner Meinung nach falsch es ändert aber nichts daran, dass es nach StVO anders ist!

Wenn ein Wohnwagen mit einem zGG von 1500 kg auch 1500 kg wiegt, aber 100 kg davon auf der AKG-Kugel liegen, dann liegen auf der Achse nur noch 1400 kg. Man kann also den Wohnwagen auf 1600 kg auflasten, obwohl die Achslast bei 1500 kg bleibt, weil die 100 kg ja auf der AHK-Kugel liegen und nicht mehr auf der Wohnwagenachse.