Strom erst nach einer Stunde
Schönen Guten,
wenn ich meinen Wohnwqagen an das Stromnetz anschließe, habe ich erst mal etwa eine Stunde keinen Strom (zumindest 12V). Danach gehen die Lichter plötzlich an. Was kann das sein?
Vielen Dank
Baumi
47 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von martinde001
Der Gesetzgeber verlangt dass während der Fahrt die Kappen der Gasflaschen montiert sind, woraus sich alles andere ergibt.
Hallo martinde001,
das ist mir neu. Habe ich bisher von keinem Händler oder Camper gehört oder gesehen (seit ca. 30 Jahren mit WW unterwegs).
Wo steht das?
Nicht ganz richtig martinde001:
Originaltext von der Truma-Internetseite ..
"Darf ich meine Gasflaschen während der Fahrt angeschlossen lassen?
Ja, angeschlossene Gasflaschen gelten als Betriebsmittel und nicht als Gefahrgut (ADR Freistellung gemäß Abschnitte 1.1.3.1 und 1.1.3.2. e). Gasflaschen, welche nicht an die Gasinstallation angeschlossen sind, müssen stets geschlossen und mit Schutzkappen versehen werden."
Das bedeutet ... wenn ich mir eine Gasflasche mit dem Auto beim Händler hole MUSS diese entsprechend verzurrt sein und die Kappe drauf. Das wohlgemerkt auch dann, wenn es sich um die leere Flasche handelt!! Bei Verstoss gibt es empfindliche Geldstrafen. Übrigenss auch für den Händler, der einen mit einer vollen Flasche ohne Kappe vom Hof läßt. So hat mir das zumindest ein Bekannter erzählt, der einen solchen Gasvertrieb hat.
Im Fahrbetrieb im WW hingegen ist das Weglassen der Verschlusskappe OK, solange die Flasche am System angeschlossen ist ... über den Sinn oder Unsinn braucht man sich wohl nicht zu streiten.
Gruß
NoGolf
Danke Nogolf,
ja, genau so kenne ich das auch.
Im Fahrbetrieb im WW ist das Weglassen der Verschlusskappe OK
Noch eine letzte Anmerkung aus eigener Erfahrung:
Nach den Beförderungsbedingungen der mir bekannten Fährgesellschaften müssen auf deren Kanalfähren nach UK die Flaschen vom System getrennt und mit Abdeckkappe versehen sein. Gleiches gilt vermutlich auch bei anderen Verladern (Bahntransport?). Das ist aber eine rein vertragsrechtliche Angelegenheit und erfolgt seitens der Gesellschaften aufgrund deren Versicherungsbedingungen.
Gruß
NoGolf
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von baumi70
Da ich den WoWa heute fast nur noch mit dem Bus ziehe
Nur mal so aus neugierde. Ist das der Bus in deinem Profil mit MV bzw. SS Motor (95 PS)? Was wiegt dein WoWa? Wie fährt sich das?
Gruß
Bernd
Zitat:
Original geschrieben von Nogolf
Nicht ganz richtig martinde001:Originaltext von der Truma-Internetseite ..
"Darf ich meine Gasflaschen während der Fahrt angeschlossen lassen?
Ja, angeschlossene Gasflaschen gelten als Betriebsmittel und nicht als Gefahrgut (ADR Freistellung gemäß Abschnitte 1.1.3.1 und 1.1.3.2. e). Gasflaschen, welche nicht an die Gasinstallation angeschlossen sind, müssen stets geschlossen und mit Schutzkappen versehen werden."
Das bedeutet ... wenn ich mir eine Gasflasche mit dem Auto beim Händler hole MUSS diese entsprechend verzurrt sein und die Kappe drauf. Das wohlgemerkt auch dann, wenn es sich um die leere Flasche handelt!! Bei Verstoss gibt es empfindliche Geldstrafen. Übrigenss auch für den Händler, der einen mit einer vollen Flasche ohne Kappe vom Hof läßt. So hat mir das zumindest ein Bekannter erzählt, der einen solchen Gasvertrieb hat.
Im Fahrbetrieb im WW hingegen ist das Weglassen der Verschlusskappe OK, solange die Flasche am System angeschlossen ist ... über den Sinn oder Unsinn braucht man sich wohl nicht zu streiten.
Gruß
NoGolf
Nunja, so ganz stimmt das nicht.
Wohnmobile müssen eine Secu-Motion oder ähnliches verbaut haben und für die Benutzung während der Fahrt freigegeben sein.
Wohnwagen brauchen dies nicht, der Betrieb der Gasanlage während der Fahrt ist in DEUTSCHLAND grundsätzlich gestattet, allerdings gibt es Einschränkungen der Gerätehersteller
Um z.b. eine Truma Heizung (S300X, S500X) während der Fahrt betreiben zu dürfen werden bestimmte Kaminaufsätze benötigt.
Absorberkühlschränke, speziell von Thetford, Domentic usw. dürfen gem. Bedienungsanleitung NICHT während der Fahrt mit Gas betrieben werden.
Ebenso ist der Betrieb von Geräten mit offener Flamme z.b. an Tankstellen Europaweit verboten.
In Frankreich, Schweiz und Italien gelten besondere Vorschriften vor allem für Wohnwagen mit EZ vor 2007/2010.
In viele Parkhäuser darf mit angeschlossenen Gasflaschen nicht eingefahren werden <- Gastank ohne Sicherheitsventil.
Es stimmt dass in D die Gasflaschen angeschlossen transportiert werden dürfen und dann keine Kappen benötigt werden. Jedoch verbietet das Gesetz in dieser Konfiguration Tankstellen anzusteuern, dann müssen die Gasflaschen verschlossen sein.
Im Fall eines Unfalls besteht erhöhte Brandgefahr und die Versicherungen können Regress fordern.
Zitat:
Original geschrieben von martinde001
Nunja, so ganz stimmt das nicht.Ebenso ist der Betrieb von Geräten mit offener Flamme z.b. an Tankstellen Europaweit verboten.
In Frankreich, Schweiz und Italien gelten besondere Vorschriften vor allem für Wohnwagen mit EZ vor 2007/2010.
In viele Parkhäuser darf mit angeschlossenen Gasflaschen nicht eingefahren werden <- Gastank ohne Sicherheitsventil.
Es stimmt dass in D die Gasflaschen angeschlossen transportiert werden dürfen und dann keine Kappen benötigt werden. Jedoch verbietet das Gesetz in dieser Konfiguration Tankstellen anzusteuern, dann müssen die Gasflaschen verschlossen sein.
Im Fall eines Unfalls besteht erhöhte Brandgefahr und die Versicherungen können Regress fordern.
Zu 1: Versteht sich von selbst.
Zu 2: kann ja sein.
Zu 3: Mit Wowa/Womo ins Parkhaus?
Zu 4: Bitte belegen!
Zitat:
Original geschrieben von molto0
Nur mal so aus neugierde. Ist das der Bus in deinem Profil mit MV bzw. SS Motor (95 PS)? Was wiegt dein WoWa? Wie fährt sich das?Zitat:
Original geschrieben von baumi70
Da ich den WoWa heute fast nur noch mit dem Bus zieheGruß
Bernd
Hallo Bernd,
ja, das ist der Bus aus meinem Profil. Er hat serienmäßig einen SS-Motor mit 92PS, der aber mit anderen Kolben und einer Sportnockenwelle auf ca. 115PS gerüstet ist. Der Bürstner Ventana wiegt 1360kg GGw und ist nur 2,20m breit. Dieses Gespann beschleunige ich in der Ebene zur Not problemlos auf 120km/h und auch gegen den Wind und an leichten Steigungen kann ich Tempo 90 im 5. Gang gut halten. Mehr kann ich ohne ABS auch nicht machen. Steigungen bis 4 oder 5% schaffe ich im 4. ohne langsamer zu werden. Danach hat man noch den 3. und damit schaffst Du auch die Kassler Berge mit Tempo 60.
Vor der Motorumrüstung mit 92 PS war das Gespann behäbiger, aber im Flachland auch im 5. Gang mit 90 zu fahren. Da musste man aber sofort zurückschalten, wenn Widerstand kam. Fahren konnte man damit aber.
Ich habe mal einen Kollegen getroffen, der einen 1500kg WoWa mit einem T3 und JX-Turbo mit Ladeluftkühler gezogen hat. Da muss man aber bestimmt sehr anspruchslos sein, um damit zu fahren 😁
Viele Grüße
Baumi
Zitat:
Original geschrieben von martinde001
Nunja, so ganz stimmt das nicht.Zitat:
Wohnmobile müssen eine Secu-Motion oder ähnliches verbaut haben und für die Benutzung während der Fahrt freigegeben sein.
Wohnwagen brauchen dies nicht, der Betrieb der Gasanlage während der Fahrt ist in DEUTSCHLAND grundsätzlich gestattet, allerdings gibt es Einschränkungen der Gerätehersteller
.......................................
zum Einen ging es im aktuellen Fall um Wohnwagen und nicht um Wohnmobile ... zum Anderen:
wo soll das stehen??Zum Beipiel, dass dies nicht für Wohnmobile gilt??
In der von Truma angegebenen ADR-Ausnahme (ja, ich hab die gelesen) jedenfalls nicht.
Falls jemand sich selbst überzeugen möchte:
www.sidiblume.de/info-rom/gefahrgut/adr2003_1.htm
In der ist der Betrieb generell in ALLEN Fahrzeugen freigegeben, wenn das Gas "für deren Antrieb oder den Betrieb einer ihrer Einrichtungen (z.B. Kühlanlage) dienen"
Ob einzelne Einrichtungen verwendet werden dürfen oder nicht, ist der jeweilgen Zulassung des Gerätes selbst zu entnehmen.
Gruß
NoGolf
...wenn aber diese Einrichtungen, speziell Kühlschränke oder Heizungen ohne spezielles Upgrade nicht für den Betrieb während der Fahrt freigegeben ist (Bedienungsanleitungen) dann braucht man auch kein Gas, somit ist es auch nicht gestattet das Gas anzuschliessen, da es ja während der Fahrt nicht legal gebraucht wird/werden kann.
Zitat:
Original geschrieben von martinde001
...wenn aber diese Einrichtungen, speziell Kühlschränke oder Heizungen ohne spezielles Upgrade nicht für den Betrieb während der Fahrt freigegeben ist (Bedienungsanleitungen) dann braucht man auch kein Gas, somit ist es auch nicht gestattet das Gas anzuschliessen, da es ja während der Fahrt nicht legal gebraucht wird/werden kann.
Eventuell überlegst Du Dir einfach mal Deine Argumentationkette neu.
Erst war es nach Deinen Angaben an WOMOs generell verboten ... an WWs hingegen nicht. Jetzt hängt es von den Zulassungen der Einzelgeräte ab (wie die Mehrzahl das hier ja von Anfang an dargestellt hat).
Schon irgendwie 1 Schritt vor ... zwei zurück ... oder???
Sorry, wenn ich mich nicht weiter an einer Diskussion beteilige, bei der dann keine Fakten genannt werden können.
Gruß
NoGolf
Zitat:
Original geschrieben von Nogolf
Eventuell überlegst Du Dir einfach mal Deine Argumentationkette neu.Zitat:
Original geschrieben von martinde001
...wenn aber diese Einrichtungen, speziell Kühlschränke oder Heizungen ohne spezielles Upgrade nicht für den Betrieb während der Fahrt freigegeben ist (Bedienungsanleitungen) dann braucht man auch kein Gas, somit ist es auch nicht gestattet das Gas anzuschliessen, da es ja während der Fahrt nicht legal gebraucht wird/werden kann.Erst war es nach Deinen Angaben an WOMOs generell verboten ... an WWs hingegen nicht. Jetzt hängt es von den Zulassungen der Einzelgeräte ab (wie die Mehrzahl das hier ja von Anfang an dargestellt hat).
Schon irgendwie 1 Schritt vor ... zwei zurück ... oder???
Sorry, wenn ich mich nicht weiter an einer Diskussion beteilige, bei der dann keine Fakten genannt werden können.
Gruß
NoGolf
Also:
Gemäss der Bedienungsanleitungen der Geräte ergibt sich folgendes:
Kühlschränke Domentic und Thetford: Gasbetrieb während der Fahrt verboten, egal ob WoWa oder WoMo.
Truma S300X und S500X betrieb während der Fahrt nur mit spezial Kamin gestattet. Diese Heizungen werden meistens im WoWa verbaut.
Truma Boiler Betrieb während der Fahrt nicht gestattet, ergibt sich daraus dass während der Fahrt die Kaminklappe montiert werden muss.
Truma Combi X Betrieb im WoWa erlaubt, aber nicht empfohlen, im WoMo nur mit Sicherheitsabsperreinrichtung erlaubt.
Andere Innenraumheizungen dürfen teils und teils nicht während der Fahrt betrieben werden, je nach Typ.
An Tankstellen, auf Fähren und in diversen Tunnels ist der Betrieb von Geräten mit offener Flamme verboten, europaweit.
WoMos müssen mit einer Crash-Sicherung ausgestattet sein.
Bei WoWa vor EZ 2007 (2010) dürfen in F, CH, I usw. gar keine Gasgeräte während der Fahrt betrieben werden.
Dürfen die Geräte während der Fahrt nicht betrieben werden dürfen auch die Gasflaschen während der Fahrt nicht angeschlossen sein, da es ja keinen Verwendungszweck während der Fahrt gibt (<-Auslegung der Gefahrgutverordnung).
Hallo Baumi!
Danke für die Info.
Ich hab mir ja vor ein paar Wochen einen Knaus 530 TK geholt den ich aber nicht mit meinem Bus holen konnte (Saisonkennzeichen). Unser alter WoWa hatte 1100 Kg Ggw. und das war anfangs mit dem JX schon lahm. Mittlerweile hab ich in meinem Blue Star einen ADY und das hat schon mehr Spass gemacht. Bin jetzt nur mal gespannt wie das mit dem neuen WoWa (der 2,3 m breit ist) läuft. In 4 Wochen geht es für einen kurztrip mal mit dem Bus los. Wenn es nicht gut geht hab ich noch ein anderes Zugfahrzeug (welches die Kinder aber nicht so mögen wie den Bus)
Bernd
Hallo zusammen
wenn ich bei meinem WW den Strom anstecke geht 12V auch nicht immer .ich schlage dann kurz an den Schrank in dem sich der Trafo befindet und 12v geht wieder. da hengt der Umschalter !!!
MFG andre
Dann ist wohl dein Netzgerät kaputt oder der Umschalter, meistens ist es ja ein und das selbe Gerät.
Es kann nur eine lockere Verbindung oder eine kalte Lötstelle sein.