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Streckenverbote und Ortseingangsschild

Themenstarteram 24. Januar 2018 um 19:11

Auf Gefahr hin eine strittige Diskussion auszulösen:

Hebt ein Ortseingangsschild eine vorige Geschwindigkeitsbegrenzung (in diesem Falle Zeichen 274-53: Streckenverbot 30km/h Limit) auf, die geringer als die Begrenzung für geschlossene Ortschaften ist?

Auf Deutsch:

Außerorts ein Tempo 30 Schild, kurze Zeit später Einfahrt in die geschlossene Ortsschaft mit gelben Ortsschild. Darf ich jetzt 50 fahren oder muss ich mich noch an 30 halten.

Ich muss ehrlich zugeben...das habe ich damals in der Fahrschule nicht gelernt...:confused::confused:

Beste Antwort im Thema

Ich muss bei der Frage (und insbesondere bei der Aussage, dass man das in der Fahrschule nicht gelernt habe) etwas schlucken ...

 

Abgesehen davon, dass die richtige Antwort zur Bedeutung der gelben Ortseingangstafel hier schon genannt wurde, was würdest du in folgender Situation tun? Vor dem Ortseingangsschild ist nicht 30 km/h durch das runde Schild mit dem roten Rand angezeigt, sondern 70 km/h.

 

Würdest du dann nach dem Ortseingangsschild weiter 70 fahren oder überlegen, auf 50 runter zu bremsen?

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Ja - in jedem Fall auf den nächsten 500m.

Warum sollte es diesbezüglich einen Unterschied zwischen >50 und <50 geben?

Echt jetzt? ... nun schraub die 500m vom Lolli ab. Watt machste nu am Ortseingangsschild? Und vor allem warum? Das Schild mit der "individuellen" 70 bleibt ja. Gehts dann also mit 70 durch den Ort? Muss ja ... ;)

Ich kann deine Argumentation nachvollziehen. Irgendwas sagt mir aber, dass es trotzdem nicht so einfach ist.

Bin ja gespannt, was rauskommt.

am 3. Mai 2018 um 16:23

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 3. Mai 2018 um 17:19:59 Uhr:

Malt Euch mal statt der 30 eine vor Ortschaften sehr beliebte 70 in den rot umrandeten Lolli und lasst die Entfernungsangabe dran. Die Rechtsfrage bleibt identisch. Donnert Ihr dann mit 70 in die Ortschaft rein? Ihr müsst jetzt ja sagen, weil Ihr sonst im Unrecht seid. :)

Da sage ich auch "Ja". Warum auch nicht? Die Geschwindigkeit kann ja innerorts auch auf mehr als 50 km/h angehoben sein.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 3. Mai 2018 um 17:52:44 Uhr:

nun schraub die 500m vom Lolli ab. Watt machste nu am Ortseingangsschild? Und vor allem warum? Das Schild mit der "individuellen" 70 bleibt ja. Gehts dann also mit 70 durch den Ort? Muss ja ... ;)

In dem Fall gilt doch sofort wieder die allgemeine innerörtliche Regelung aus § 3 StVO, also 50 km/h. Wie du diesen beiden Fälle in einen Topf werfen kannst, ist mir rätselhaft.

Irgendwie muss ich es ja verdeutlichen, was da gedanklich schief sitzt.

Letztere Tempokonsequenz kann nur richtig sein, wenn das Ortseingangsschild das Zeichen 274 aufhebt. Dann ist aber ein abweichendes Streckenverbot zuvor immer dort zu Ende. Und lass doch gedanklich einfach mal zu, dass die Ausschilderung im Bild des TE schlicht und ergreifend fehlerhaft aufgestellt ist (hinisichtlich ihrer entfernungsmäßigen Reichweite).

am 3. Mai 2018 um 16:42

Ich liste für dich einfach mal alle relevanten Regelungen auf, dann kannst du selbst versuchen sie in Einklang zu bringen.

1. Innerorts gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. (§ 3 StVO).

2. Geschwindigkeitsbeschränkungen können auch durch Zeichen 274 angeordnet werden. (Anlage 2, Nr. 49 StVO).

3. Ein Zusatzzeichen mit zwei Pfeilen und einer Meterangabe, gibt an, wie lange eine Geschwindigkeitsbeschränkung gilt. Sie muss dann am Ende dieser Strecke nicht extra aufgehoben werden. (Anlage 2, Nr. 54.3 und 55 StVO).

4. Regelungen durch Verkehrszeichen gehen den allgemeinen Regeln vor. (§ 39 StVO)

5. Innerorts kann die Geschwindigkeit durch Zeichen 274 auf 70 km/h angehoben werden. (Randnr. 10 zu Zeichen 274 VwV-StVO).

Passt komplett in das von mir Geschilderte. Die Angabe des Geltungsbereiches auf dem Streckenverbot ist ersichtlich falsch. :cool:

Weitere Varianten:

- Bereits Eingangs des threads wurde darauf hingewiesen, dass eine solche Schilderabfolge gegen Aufstellungsvorschriften verstößt und nicht der geübten Praxis entspricht.

- Auf dem Foto von MarcoPe ist nicht zu sehen, dass die Gegenrichtung in 500m ein entsrepchendes Streckenverbot zu stehen hätte und die Straße geht gerade durch. Also ist am EIngangsschild Ende mit 30 km/h.

- Das Ortseingangsschild wurde vom Fotografen versetzt, damit er ein dusseliges Bild schießen kann.

- Das Bild stammt von Donald dem Trumpeter und ist lt. twidder extremst echt. :cool:

am 3. Mai 2018 um 17:31

Jetzt wird's aber absurd. Was in Gegenrichtung gilt, spielt übrigens gar keine Rolle.

Als Indiz für eine fehlerhafte Beschilderung schon.

am 3. Mai 2018 um 18:41

Nicht mal unbedingt als Indiz. Bei dem gezeigten Foto wird das Tempolimit wegen Straßenschäden angeordnet. Wenn die nur auf der rechten Fahrbahnhälfte sind, dann kann es durchaus plausibel sein, dass der Gegenverkehr kein Limit hat.

Zitat:

Letztere Tempokonsequenz kann nur richtig sein, wenn das Ortseingangsschild das Zeichen 274 aufhebt.

Unbenommen.

Zitat:

Dann ist aber ein abweichendes Streckenverbot zuvor immer dort zu Ende.

Da wäre ich wie gesagt dennoch vorsichtig, gerade bei einer konkreten Längenangabe.

Stell dir vor, die Geschwindigkeit vor der Ortstafel wäre nicht "30" sondern "70" und du wirst beim "Ausrollen" unmittelbar hinter der Ortstafel und etwa 100m vor dem beschilderten "Ende 70" geblitzt. Schwamm drüber?

Zitat:

Und lass doch gedanklich einfach mal zu, dass die Ausschilderung im Bild des TE schlicht und ergreifend fehlerhaft aufgestellt ist (hinisichtlich ihrer entfernungsmäßigen Reichweite).

Jein. Natürlich wäre die korrekte Verfahrensweise 30 -> Ortstafel -> 30 -> Ende 30. Das zusätzliche 30-Schild hinter der Ortstafel korrigiert nur die logische Lücke, die durch die Ortstafel entstehen würde. Der Geltungsbereich des Streckenverbotes ist aber ebenfalls auf 500m beschränkt.

Ich sehe die Lösung mit der Entfernungsangabe in diesem konkreten Fall durchaus als subobtimal an, aber das sie grundsätzlich falsch ist, würde ich nun auch nicht unterschreiben.

Ich würde ab dem Ortseingangsschild 50 fahren ... *schwör* :D

Also mal Klartext: Ich habe auf meiner "Hausstrecke" außerorts im Wald einen Bereich auf einer Kommunalstraße, da ist Tempo 50 mit einer Längenangabe von 300 Metern in beiden Richtungen ausgeschildert und es gibt kein Zeichen 278. Das ist entlang eines nur im Außenbereich ansiedelbaren Wirtschaftsbetriebes, der da werktags andauernd mit irgendwelchen Sattelzügen (sogar der werksinterne Verkehr) rein und raus muss. Vor dem Werk ist "ewig" nichts und dahinter auch nicht. Dass sich das auf den Bereich des Werkes bezieht, das springt einen mit dem nackten Arsch an. Die Längenangabe ist allerdings nicht mit der Werkserweiterung "gewachsen". Nur das Schild wurde mitversetzt. Deshalb könnte man eigentlich bereits auf Höhe des Mitarbeiterparkplatzes mit dem Haupttor wieder auf 100 km/h gehen. Macht aber keiner, weil man sieht worum es geht. Bei besagtem Foto beisst sich das aber mit dem was man in der Realität ständig erlebt und in der Fahrschule mal gelernt hat.

Was gilt hier? https://www.google.de/.../...CR9hzLymOju35uRi1WtLJg!2e0!7i13312!8i6656

60´er Schild 100m weiter Ortseingang kurz danach stationärer Blitzer und direkt an der nächsten Kreuzung steht wieder ein 60´er Schild. Die Gegenspur ist übrigens komplett 60km/h.

Eigentlich klare Sache 50km/h. Aber wozu das 60´er Schild aufstellen, außer um mehr Umsatz zu generieren durch den Blitzer?

Ab erstem 60-Schild 60, ab Ortseingang 50, ab zweitem 60-Schild 60.

Wo ist da jetzt die Schwierigkeit?

Dass die Randleipziger alle schilderblind sind, habe ich schon mitgekriegt. Gerade auf der "Rennstrecke" B2 von Norden rein. Weiß nicht, wovor die alle auf der Flucht sind.

am 4. Mai 2018 um 15:24

Zitat:

@BenB schrieb am 4. Mai 2018 um 12:19:32 Uhr:

Was gilt hier? https://www.google.de/.../...CR9hzLymOju35uRi1WtLJg!2e0!7i13312!8i6656

60´er Schild 100m weiter Ortseingang kurz danach stationärer Blitzer und direkt an der nächsten Kreuzung steht wieder ein 60´er Schild. Die Gegenspur ist übrigens komplett 60km/h.

Eigentlich klare Sache 50km/h. Aber wozu das 60´er Schild aufstellen, außer um mehr Umsatz zu generieren durch den Blitzer?

Was galt vor dem ersten 60er-Schild in deinem Beispiel? Das wäre auch noch interessant zu wissen.

Könnte ja außerorts eine Art "Geschwindigkeitstrichter" sein. 100 (oder irgendwas über 60 halt) - 60 - Ortseingang - Kreuzung - 60 ...

Die Gegenspur ist (auch innerorts) 60?

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