Straßenbenutzung mit Rasentraktor
Hallo,
darf ich mit meinem Rasentraktor/Aufsitzmäher MTD die öffentliche Straße benutzen? Ich meine, dieser fährt nicht schneller als 5-6 km/h.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von twindance
Ich kenne doch meine Schäfleintwindance
Es ist aber hier auf MT usus, dass es spätestens ab der zweiten Seite um völlig andere Dinge geht, als vom TE angefragt.

21 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Der Rasentrecker wird ja nicht geschoben oder gezogen, wie ein Handkarren. Also: Beleuchtung dran machen und eventuell noch ein Kennzeichen.
aber bitte nicht irgendwelche Lichter und schon garnicht irgendein Kennzeichen....
Zitat:
Am besten ist eine Anfrage bei der Straßenverkehrsbehörde sinnvoll. Geben DIE grünes Licht, würde ich mir das noch schriftlich bestätigen lassen für ALLE Fälle. Denn, nicht jeder Uniformierte kennt sich aus!
Dummerweise können die dortigen Mitarbeiter zwar (i.d.R. auch erst auf gezielte Nachfrage...) die eine oder andere Rechtsvorschrift vorlesen, haben aber keine Ahnung von Technik (ist auch nicht deren Fachgebiet: das sind Verwaltungsleute!).
Wer da wirklich was verbindlich schriftliches haben will, wird ein Gutachten von jemandem brauchen, der sonst für Einzel- oder Typgenehmigungen zuständig ist. Also ein aaS der TP oder ein USB eines TD.
Zitat:
Jedenfalls würde ICH nicht ungeprüft über öffentliche Straßen fahren, könnte die Lizenz kosten!
Gefährlich für die Fahrerlaubnis wird vor allem alles, was eine Straftat ist. Also Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz (die i.d.R. automatisch gegeben sind, wenn man gegen die Zulassungs- oder Kennzeichenpflicht verstößt), Fahren ohne Fahrerlaubnis und natürlich Kennzeichenmissbrauch.
Wenn solche Verstöße nicht in Frage kommen ist die Situation grob mit einem Fahrrad vergleichbar: auch für das gibt es gewisse Vorschriften, und auch bei dem können Verstöße geahndet werden. Trotzdem wird kaum jemand sein Fahrrad regelmäßig vom aaS begutachten lassen...
Hier mal, warum die Frage relevant ist:
http://www.bild.de/.../...-dreizehn-kinder-verletzt-42032774.bild.html
http://www.wiesbaden112.de/...-verloren-mehrere-schwerverletzte-kinder
Das mögliche Gefahrenpotential bei solchen Aktionen wird von den Beteiligten leider oftmals nicht richtig eingeschätzt.
In der Haut der Verantwortlichen möchte ich bei einem Unfall wie dem hier verlinkten nicht stecken...
Zitat:
@hk_do schrieb am 7. August 2014 um 20:00:47 Uhr:
Wer da wirklich was verbindlich schriftliches haben will, wird ein Gutachten von jemandem brauchen, der sonst für Einzel- oder Typgenehmigungen zuständig ist. Also ein aaS der TP oder ein USB eines TD.
aaS der TP = ??
USB eines TD = ??
Abkürzungen in Ehren, aber die sollten schon gängig sein :-)
Moin,
da heut zu tage, Radfahrer alles andere,
als vorschriftmäßig,
machen können,
- sind Parallenen willkommen
Die Straßen sind einfach zu voll, das kann man doch ändern
was ist den das fürn Spruch, " Straßenzulassung " wer braucht den sowas,
doch nur sie störenden Autofahrer
schönen Gruß