Strafgrundlage bei fehlender grüner Plakette aber eingebautem Rußpartikelfilter

Hallo,

ich habe mein MB mit einem Rußpartikelfilter nachgerüstet und die entsprechenden Eintragungen sind auch erfolgt. Eine grüne Plakette ist ebenfalls ausgestellt. Da ich noch eine nichtreparierte Frontscheibe besitze, habe ich die Plakette noch nicht eingeklebt.

So, nun hatte ich eine Knöllchen dran und mir wird folgendes vorgeworfen:

Tatbestand: Mit einem Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) am Verkehr teilgenommen.

§ 41 Abs. 2, Nr. 6, § 49 Abs. 3, Nr. 4, StVO; § 24 StVG; 153 BKat

Regelsatz in Euro (EUR): 40 EUR

Punkte: 1

Kennt sich jemand da aus?? Ich gebe zu, ja ich habe keine Plakette, aber mit einem Fahrzeug welches die Vorraussetzungen eines Verkehrsverbotes erfüllt, habe ich nicht am Verkehr teilgenommen. Oder sind die Vorraussetzungen schon mit fehlender Plakette erfüllt ??


Danke im Voraus

Beste Antwort im Thema

http://...hoffmann-rechtsanwaelte.de/.../detail.49.Bu%C3%9Fgeld.html

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Ach Leute hatten wir doch schon öfters.

1. die BIMSCHV und BIMSCHG haben selbst keine Bußgeldfolgen!

Die Bespaßung erfolgt über das Schild und die StVO.
Und da die auf nen falschen Absatz in den 1. genannten verweist ist das ganze eh sowas von schlecht gemacht, aber was will man erwarten?

2. wurde die Erklärung so geändert, daß auch "Verkehrsteilnahmen durch Parken" bespaßt werden kann.

Aber
3. solange man nicht persönlich erwischt wird oder rumblökt man hätte doch Euro5 und alles sei Abzocke kann man das ganze in die

KOSTENTRAGUNGSPFLICHT DES HALTERS nach §25a StVG laufen lassen.

Das sind 18,50 € und kein Punkt.

Das ist die einfachste Methode.

Solange es noch nen Punkt dafür gibt würde ich die persönlich auch vorziehen.

Theoretisch kann man sich dann noch rumstreiten ob allein ein Parken in der Umweltzone ohne sonst falsch zu Parken eine Kostentragungspflicht des Halters nach §25a StVG auslöst - aber das ist was für nen Rechtsanwalt der das durchfechten will. 😁

Wie gesagt, ich ziehe die 18,50 € vor.
Dazu ignoriere ich einfach alles außer es würde ein Bußgeldbescheid über 40 € kommen und spare 18,50 € 3 Monate lang an. Und dann kommt nen Gebührenbescheid über 18,50 € nach den 3 Monaten.

ah jetzt wo ich es nochmal in der Kühle des Abends lese, dir wird das bereits vorgeworfen als 40 € + Punkt? Namentlich?

Nunja, wenn ich den Behörden nicht sicher als Fahrer bekannt wäre wüßte ich was ich denen schreibe. 😁

Oder ist das ein Zeugenfragebogen?

Interessehalber falls das wirklich dir vorgeworfen wird obwohl keiner weiß wer abgestellt hat, wer macht das? Berlin? 😁

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Interessehalber falls das wirklich dir vorgeworfen wird obwohl keiner weiß wer abgestellt hat, wer macht das? Berlin? 😁

Das war auch mein erster Gedanke. Ist das AG Tiergarten dort eigentlich immer zuständig?

Zitat:

Original geschrieben von martyd


Kennt sich jemand da aus?? Ich gebe zu, ja ich habe keine Plakette, aber mit einem Fahrzeug welches die Vorraussetzungen eines Verkehrsverbotes erfüllt, habe ich nicht am Verkehr teilgenommen. Oder sind die Vorraussetzungen schon mit fehlender Plakette erfüllt

Ob dein Auto sauber ist oder nicht ist völlig unerheblich. Lediglich ob die grüne Mautplakette angebracht war. Diese ist Pflicht sobald das Fahrzeug 4 Räder hat und ohne H-Kennzeichen herumfährt.

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