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Stimmt das Gutachten?

Themenstarteram 19. Februar 2011 um 11:59

Hallo,

wir wurde die Vorfahrt genommen, so das es zum Zusammenstoß kann, heize erhielt ich das Gutachren, als Reparaturkosten werden 4352,26 EUR incl. Mehrwertssteuer angegeben.

Ein Restwert ist nicht angegeben, als Wertminderung werden 300 EUR angegeben.

Bei dat.de habe ich nachgeschaut und gesehen, das der aktuelle Händler Einkaufspreis ca 7180 EUR beträgt.

Es ist Ein Toyota Corolla, Baujahr 2005, 76639 Kilometer

Ich kenne mich hier überhaupt nicht aus und hoffe Ihr könnt mir weitehelfen.

Beste Antwort im Thema

Nunja......

 

was das bedeutet ergibt sich doch schon eigentlich aus dem Satz oder nicht? ;)

 

Wenn du reparieren lassen willst, wird das wohl keine Probleme geben.

 

Die Versicherung wird die Reparaturkosten bezahlen.

 

Und dennoch ist diese Aussage im Gutachten falsch.

 

Rest siehe oben, ich möchte  mich nicht wiederholen.

 

Gruß

 

Delle

 

 

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Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs

Entscheidest Du dich jedoch nicht gleich für die Reparatur und ist der Wiederbeschaffungsaufwand (WBW-RW) geringer als die Reparaturaufwand (Reparaturkosten+Wertminderung) kann die Versicherung auf Totalschadensbasis abrechnen.

Unter Umständen greift hier auch die Regelung, dass Du dein Fahrzeug noch mindestens 6 Monate behalten musst ehe du die Reparaturkosten Netto wie im Gutachten angegeben als Gesamtbetrag erhältst.

 

 

Gruß

 

fordfuchs

Das ist nicht richtig. Wenn dann rechnet die Versicherung nach Wiederherstellungsaufwand ab, also WBW - RW < wie RepKo + mM wenn keine Reparatur nachgewiesen werden kann.

 

Die Regelung der 6 monatigen Nutzung betrifft auch nur die 130% Fälle, was allerdings immer noch eine sofortige vollständige Schadenersatzleistung beinhaltet. Sollte der Geschädigte innerhalb dieser 6 Monate aber sein Fahrzeug veräußert haben, so hat die regulierende Versicherung ein Rückforderungsrecht über den Betrag der den Wiederherstellungsaufwand überschritten hat. Das trifft aber nicht auf Fälle zu bei denen die RepKo + mM < wie WBW sind. Der RW spiel hierbei keine Rolle.

Hallo,

habe gerade bemerkt dass ich da etwas falsch interpretiert habe.

Der Geschädigte kann, wenn die Reparaturkosten unter den WBW liegen, jedoch aber höher sind als der Wiederbeschaffungsaufwand (WBW-RW) bei der fiktiven Abrechnung die Reparaturkosten verlangen.

Voraussetzung hierfür ist, dass das Fahrzeug fahrbereit und die Verkehrssicherheit wieder hergestellt wurde sowie das Fahrzeug für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten noch weiter genutzt wird.

Hierfür müssen aber alle oben genannten Punkte eingehalten werden, wird eine Voraussetzung nicht erfüllt hat man nur Anspruch auf den Wiederbeschaffungsaufwand.

Gruß

fordfuchs

Themenstarteram 24. Februar 2011 um 12:48

Hallo,

ich habe gerade die Werkstatt angerufen, mein Fahrzeug ist erst am Mittwoch fertig.

Den Mitwagen habe ich jetzt knapp 2 Wochen, weiter will mir die Versicherung den Mietwagen nicht mehr bezahlen.

Mein Anwalt meinte ich soll mir jetzt für mit dem Zug fahren und die Fahrkarten einreichen, was aber ist mit andren Privaten fahrten?

Lohnt sich hier ein Rechtsstreit mit der Versicherung?

Zitat:

Mein Anwalt meinte ich soll mir jetzt für mit dem Zug fahren und die Fahrkarten einreichen, was aber ist mit andren Privaten fahrten?

Aber das ist doch kein Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Themenstarteram 24. Februar 2011 um 13:07

Doch Verkehrszivilrecht.

Ich habe aber auch eine Rechtsschutz, das wusste nicht, daher hat er mir wohl dazu geraten, würde es also auf ein Verfahren ankommen lassen.

Hat man hier gute Chancen zu gewinnen.

Das Problem ist, das Gutachten sieht eine Reparaturzeit von 5 Werktagen vor und angefangen haben Sie am 21.2.2010 zu Reparieren, die Teile kamen aber erst gestern.

Zitat:

die Teile kamen aber erst gestern.

Wenn das Auto nicht fahrbereit / nicht verkehrssicher war, eine Notreparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll bzw. möglich war, die Auftragserteilung zügig und bei der Ersatzteilbeschaffung nachweislich kein Fehler aufgetreten ist, wo soll dann das Problem liegen?

Zitat:

Original geschrieben von KSV

Zitat:

die Teile kamen aber erst gestern.

wo soll dann das Problem liegen?

Frag den Sachbearbeiter der Versicherung, der findet schon eins :p

Zitat:

Frag den Sachbearbeiter der Versicherung, der findet schon eins

Der TE hat doch einen "qualifizierten Fachanwalt", der dem Sachbearbeiter dann die Rechtslage erklären kann.

Hallo,

sofern es bei den Ersatzteilen zu längeren Lieferzeiten kommt und sich die Reparaturdauer dadurch erhöht, sind diese Ausfallkosten vom Versicherer zu übernehmen.

Und selbst bei einer erheblich längeren Reparaturdauer sind die Mietwagenkosten dem Geschädigten zu erstatten.

Allerdings sollte die Werkstatt die Möglichkeit einer Notreparatur prüfen.

Soweit die Kosten einer Notreparatur günstiger sind als die erwartenden Ausfallkosten für den längeren Zeitraum zur Ersatzteilbeschaffung, ist dem Geschädigten dies zu empfehlen.

Die Kosten einer Notreparatur sind ebenfalls von der Versicherung des Unfallgegners übernehmen.

In deinem Fall würde ich dir nahelegen einen Reparaturablaufplan von der Werkstatt anzufordern, in dem ersichtlich ist was am welchen Tag am Fahrzeug gemacht wurde.

Eventuell wäre auch noch gut den Packzettel von den Ersatzteilen in Kopieform oder als Lichtbild der Versicherung auszuhändigen, in der das Datum der Anlieferung ersichtlich ist. Somit ist dies auch nachvollziehbarer warum sich die Reparaturdauer so lange verzögert hat.

Interessant wäre natürlich auch zu wissen wann denn die Teile bestellt wurden.

Wenn natürlich die Werkstatt erst die Teile bestellt hat wenn das Fahrzeug schon in der Reparatur ist wird es schwierig werden die Kosten eines Mietwagens im vollen Umfang zu bekommen.

Gruß

fordfuchs

Themenstarteram 26. Februar 2011 um 9:01

Hallo,

der zeitliche Ablauf war wie folgt:

11.02.2011 Unfall, noch am selben Tag war der Gutachter dar.

18.02.2011 das Gutachten wurde der Versicherung übermittelt und ist stand gestern immer noch nicht an der zuständigen Stelle angekommen, somit keine Kostenübernahmeerklärung.

21.2.2011 da wie gesagt keine Kostenübernahmeerklärung vorliegt, beauftrage ich die Werstatt ohne die Kostenübernahme die Reparatur zu beginnen.

Habe ich hier etwas falsch gemacht?

Warum hat die Versicherung das Gutachten erst 7 Tage nach der Besichtigung bekommen?

Themenstarteram 26. Februar 2011 um 11:27

Vermutlich weil ein Wochenende dazwischen liegt.

Das ist kein Grund. Bei 7 Tagen liegt immer ein Wochenende dazwischen.

Themenstarteram 28. Februar 2011 um 9:49

Freitag war der Unfall, der Gutachter kam noch am selben Tag vorbei.

Da ich davon ausgehe das der Gutachter am Wochenende nicht Arbeitet hat er bestimmt vor Mintag das Gutachten nicht erstellt, so steht es auch in den Gutachten.

Themenstarteram 10. März 2011 um 15:00

Hallo,

eben habe ich beim Anwalt angerufen.

Die Wertminderung will die Versicherung nicht bezahlen, da nach dren Meinung das Fahrzeug aus der Wertminderung gefallen ist, da es über 5 Jahre alt ist, der Gutachter hat aber eine Wertminderung in Höhe von 300 EUR im Gutachten veranschlagt.

Der Anwalt will mal sehen was man hier noch machen kann.

Hat man hier Chancen?

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