Stillegung für zwölf Monate - was beachten?
Hallo liebe Leute!
Ich muß meinen heiß geliebten 850er für zwölf Monate aus dem Verkehr ziehen, um mir die Raparatur zusammenzusparen. Zur Zeit suche ich noch nach einem trockenen und geschlossenen Stellplatz. Ich habe mich zwar schon ein bißchen eingelesen, aber ganz schlau bin ich daraus nicht geworden. Deshalb hoffe ich, ihr könnt mir ein bißchen weiterhelfen.
Soll ich ihn aufbocken oder einfach auf den eh fast abgefahrenen Winterrädern stehen lassen?
Mache ich den Ölwechsel vorher oder hinterher? Er neigt ein wenig zu Ölschlammbildung, trotz Mittelstrecke.
Und jetzt hatte ich so viele Fragen und nix fällt mir mehr ein.... Naja, aber ich hab den Anfang gemacht, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von SO-FX 979
Ich denke auch, daß hier ein Betrug vorgelegen hätte, wenn ich denn den Auftrag beim Bosch-Dienst erteilt hätte. Letzten Endes sehe ich das so: Wenn der TÜV oder der ADAC das bestätigen, was mir der Mercedes-Meister gesagt hat, dann wollte der Bosch-Dienst Umsatz für seine Werkstatt generieren. Das ist keine schöne Sache, aber das machen die Marken-Werkstätten seit Jahren vor. Und dann verzichte ich lieber auf eine Rechnung und die Garantie und mache nur das, was auch wirklich gemacht werden muß. Der Mercedes-Meister wohnt auf einem Dorf mit nicht einmal 500 Einwohnern und hat demzufolge einen Ruf zu verlieren, wenn er unsauber arbeitet. Und da er diese Arbeiten in seiner Freizeit macht, wird er daran interessiert sein, den Verlust an Freizeit so gering wie möglich zu halten. Nichtsdestotrotz werde ich auch seine Meinung nochmal überprüfen lassen, um ganz sicher zu gehen.
das treibt mir doch das blut in die augen
😠
Vidaman
der sich über solche sprüche zwar nicht mehr aufregt aber den schwarzen wollböcken mal ein reinwürgen könnte. gerade die 🙂 mit ehrlicher haut weden hier nieder gemacht.
20 Antworten
Ich denke auch, daß hier ein Betrug vorgelegen hätte, wenn ich denn den Auftrag beim Bosch-Dienst erteilt hätte. Letzten Endes sehe ich das so: Wenn der TÜV oder der ADAC das bestätigen, was mir der Mercedes-Meister gesagt hat, dann wollte der Bosch-Dienst Umsatz für seine Werkstatt generieren. Das ist keine schöne Sache, aber das machen die Marken-Werkstätten seit Jahren vor. Und dann verzichte ich lieber auf eine Rechnung und die Garantie und mache nur das, was auch wirklich gemacht werden muß. Der Mercedes-Meister wohnt auf einem Dorf mit nicht einmal 500 Einwohnern und hat demzufolge einen Ruf zu verlieren, wenn er unsauber arbeitet. Und da er diese Arbeiten in seiner Freizeit macht, wird er daran interessiert sein, den Verlust an Freizeit so gering wie möglich zu halten. Nichtsdestotrotz werde ich auch seine Meinung nochmal überprüfen lassen, um ganz sicher zu gehen.
Zitat:
Original geschrieben von SO-FX 979
Ich denke auch, daß hier ein Betrug vorgelegen hätte, ...
Sorry, aber ich muss jetzt doch mal meine Fußnägel zurückrollen: "Betrug" im Sinne des StGB wäre es nie und nimmer gewesen - ganz abgesehen davon, dass es völlig aussichtslos wäre, den erforderlichen Vorsatz nachzuweisen.
Ja, vielleicht wollte jemand Umsatz generieren. Vielleicht war auch jemand übervorsichtig. Vielleicht hat jemand die Situation einfach falsch eingeschätzt. Nichts davon ist Betrug. Mir hat vor gut 10 Jahren auch ein Zahnarzt dringend geraten alle Amalgam-Füllungen gegen Keramik zu tauschen. Ich habe es nicht gemacht und lebe immer noch 😉
Gruß
xc90er
StGB § 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder
mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Sind bei dem vom TE benannten Bosch-Dienst Fachleute beschaeftigt ?
Falls NEIN, kann man die Strafverfolgung vergessen.
ABER: Falls diese Frage im Rahmen einer moeglichen Strafermittlung nach Anzeigeerstattung durch den TE durch die zustaendige StA mit JA beantwortet wird, eruebrigt sich die Fragestellung nach der Rcihtigkeit der fachspezifischen Analyse in derm dem TE vorkliegenden KV.
Es wird dann davon ausgegangen, dass hier unter Ausnutzung der Position des verm. Straftaeters vorsaetzlich eine Straftat (StGB § 263 (1)) geplant und bereits teilweise in die Tat umgesetzt worden war (StGB § 263 (2)). Auch wenn der KV fuer den TE kostenlos erstellt worden war, die Absicht der vermoegenswerten Schaedigung allein ist relevant. Es muss zu keinerlei echter Schaedigung gekommen sein. Das volkstuemliche Stichwort dafuer lautet "Betrugsversuch".
Sollten mehrere Mitarbeiter des zitierten Bosch-Dienstes gemeinsam an der Tat beteilgt gewesen sein (umgangssprachlich: "Wusste und beteiligte er sich auch unmittelbar unter Gewinnabschoepfungsabsicht oder akzeptierte der Chef mittelbar stillschweigend was seine Mitarbeiter taten ?"😉, kommen ausserdem die Vorwuerfe des gewerbsmaessigen Betruges als Bande nach StGB § 263 (5) und (7) in Verbindung mit StGB §§ 43a und 73d strafverschaerfend hinzu.
Es wäre sicher möglich, irgendwie Kapital daraus zu schlagen, aber erstens gibt es wichtigere Dinge zu tun und zweitens reicht es völlig aus, wenn ich denen in Zukunft keinen Euro mehr in die Kasse bringe. Bis jetzt haben sie nämlich nicht schlecht an mir verdient. Ich werde eben den umgekehrten Weg gehen und das Urteil des Mercedes-Meisters vom TÜV bzw. ADAC überprüfen lassen und wenn er die Wahrheit gesagt hat, dann darf er die Arbeit erledigen. Damit käme ich eh billiger weg.
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Ich habe es zwar nicht schwarz auf weiß, aber es steht zumindest zwei zu eins gegen Bosch: Ich war am Freitag morgen in unserer hiesigen Volvo-Werkstatt und habe mal ganz dumm und unverfänglich von einem Poltern berichtet, das von der Hinterachse kommt. Daß mindestens ein Stoßdämpfer defekt ist, wußte ich ja schon vorher und das hat der Volvo-Meister auch bestätigt. Als ich ihn auf die Vorderachse ansprach, kam er zum gleichen Schluß, wie der Mercedes-Mensch, nämlich daß da alles in Ordnung ist. Und da ich diesmal auch einen Blick auf den Unterboden werfen konnte, bin ich auch geneigt, das zu glauben. Das einzig dumme ist, daß mein guter alter Schwede eine automatische Niveauregulierung hat und somit die Reparatur doch ein wenig teurer wird. Aber alles in allem werde ich wohl mit € 1000,- recht glimpflich davon kommen.
Zitat:
Original geschrieben von SO-FX 979
Ich denke auch, daß hier ein Betrug vorgelegen hätte, wenn ich denn den Auftrag beim Bosch-Dienst erteilt hätte. Letzten Endes sehe ich das so: Wenn der TÜV oder der ADAC das bestätigen, was mir der Mercedes-Meister gesagt hat, dann wollte der Bosch-Dienst Umsatz für seine Werkstatt generieren. Das ist keine schöne Sache, aber das machen die Marken-Werkstätten seit Jahren vor. Und dann verzichte ich lieber auf eine Rechnung und die Garantie und mache nur das, was auch wirklich gemacht werden muß. Der Mercedes-Meister wohnt auf einem Dorf mit nicht einmal 500 Einwohnern und hat demzufolge einen Ruf zu verlieren, wenn er unsauber arbeitet. Und da er diese Arbeiten in seiner Freizeit macht, wird er daran interessiert sein, den Verlust an Freizeit so gering wie möglich zu halten. Nichtsdestotrotz werde ich auch seine Meinung nochmal überprüfen lassen, um ganz sicher zu gehen.
das treibt mir doch das blut in die augen
😠
Vidaman
der sich über solche sprüche zwar nicht mehr aufregt aber den schwarzen wollböcken mal ein reinwürgen könnte. gerade die 🙂 mit ehrlicher haut weden hier nieder gemacht.