Stempel in altem Fahrzeugbrief
Hallo. Wir haben einen alten Wohnwagen, der damals aufgrund verlorenem Fahrzeugbrief einen Ersatzfahrzeugbrief bekommen hat. Darin ist ein Stempel, den wir nicht so ganz entziffern können. Vielleicht weiß einer von euch Bescheid. Und kann man aus der Nummer des Fahrzeugbriefes ungefähr ermitteln, wann dieser ausgestellt wurde? Oder ist das Austellungsdatum das, was auch im Stempel steht?
32 Antworten
Swift hat im Lauf der letzten Jahrzehnte diverse Mitbewerber "geschluckt", deren Konzepte und Produkte ins eigene Portfolio passten. Abbey, Ace, Bessacarr, Sterling … und so auch die Sprite Ltd.
Gleichwohl scheint mit der jeweiligen Übernahme auch jeglicher Support für die bisherigen Produkte weitgehend zu enden. Gut … bei einem 1866er Modell noch verständlich. Zu meinem 2004er ACE bekam ich von Swift fast wortgetreu die gleiche Antwort zu einer techn. Frage. Swift betreut nach meinen Beobachtungen anscheinend generell nur unter Swift-Flagge produzierte Fahrzeuge. Von dort ist somit nichts zu erwarten …
Ich gehe mal davon aus, dass es 1966/1967 keinerlei durch den Hersteller Sprite Ltd. erworbene deutsche Zulassung für den Wohnwagen gab. Sofern dieses Modell eigentlich erst 1967 auf den Markt kam … dann vermutlich seitens Sprite auch nur in GB und u.U. auch in Frankreich. In Frankreich waren die britischen Anbieter schon immer besser vertreten, als hier bei uns.
Das Wort "Großimporteur" stört mich in genau diesem Zusammenhang etwas. Britische Wohnwagen wurden meines Wissens nach zu keinem Zeitpunkt in relevanten Stückzahlen gewerblich bei uns eingeführt - auch nicht Sprite - und eine "europäische Zulassung" oder gar CoC gab es noch nicht. Somit mussten wohl alle hier zugelassenen derartigen Fahrzeuge durch die Einzelzulassung. Egal, ob Messefahrzeug oder später importiert. Da lasse ich mich aber auch gern vom Gegenteil überzeugen 😉
Vergleiche mit den heute üblichen Zulassungsverfahren (§21 StVZO) verbieten sich im Übrigen von selbst. Die gesetzlichen Regelungen von damals sind längst durch neuere Regeln abgelöst worden. Die Einzelabnahme durfte damals (wie heute in den alten Bundesländern) nur der TÜV durchführen. Daher rührt dann wohl auch der Eintrag im Stempel bei "ABE-Nr. …. vom" mit Datum vom 17.10.1966. Das bezieht sich auf eine Abnahmebescheinigung des TÜV zur Erstzulassung durch die Zulassungsstelle, welche vermutlich längst verlorengegangen ist.
Gruß
NoGolf
Zitat:
@Nogolf schrieb am 24. Dezember 2018 um 01:08:47 Uhr:
Swift hat im Lauf der letzten Jahrzehnte diverse Mitbewerber "geschluckt", deren Konzepte und Produkte ins eigene Portfolio passten. Abbey, Ace, Bessacarr, Sterling … und so auch die Sprite Ltd.Gleichwohl scheint mit der jeweiligen Übernahme auch jeglicher Support für die bisherigen Produkte weitgehend zu enden. Gut … bei einem 1866er Modell noch verständlich. Zu meinem 2004er ACE bekam ich von Swift fast wortgetreu die gleiche Antwort zu einer techn. Frage. Swift betreut nach meinen Beobachtungen anscheinend generell nur unter Swift-Flagge produzierte Fahrzeuge. Von dort ist somit nichts zu erwarten …
Ich gehe mal davon aus, dass es 1966/1967 keinerlei durch den Hersteller Sprite Ltd. erworbene deutsche Zulassung für den Wohnwagen gab. Sofern dieses Modell eigentlich erst 1967 auf den Markt kam … dann vermutlich seitens Sprite auch nur in GB und u.U. auch in Frankreich. In Frankreich waren die britischen Anbieter schon immer besser vertreten, als hier bei uns.
Das Wort "Großimporteur" stört mich in genau diesem Zusammenhang etwas. Britische Wohnwagen wurden meines Wissens nach zu keinem Zeitpunkt in relevanten Stückzahlen gewerblich bei uns eingeführt - auch nicht Sprite - und eine "europäische Zulassung" oder gar CoC gab es noch nicht. Somit mussten wohl alle hier zugelassenen derartigen Fahrzeuge durch die Einzelzulassung. Egal, ob Messefahrzeug oder später importiert. Da lasse ich mich aber auch gern vom Gegenteil überzeugen 😉
Vergleiche mit den heute üblichen Zulassungsverfahren (§21 StVZO) verbieten sich im Übrigen von selbst. Die gesetzlichen Regelungen von damals sind längst durch neuere Regeln abgelöst worden. Die Einzelabnahme durfte damals (wie heute in den alten Bundesländern) nur der TÜV durchführen. Daher rührt dann wohl auch der Eintrag im Stempel bei "ABE-Nr. …. vom" mit Datum vom 17.10.1966. Das bezieht sich auf eine Abnahmebescheinigung des TÜV zur Erstzulassung durch die Zulassungsstelle, welche vermutlich längst verlorengegangen ist.Gruß
NoGolf
Vielleicht findest du den Artikel hier interessant. Hinter Tabbert und Wilk war Sprite damals an dritter Stelle bei den am häufigsten verkauften Wohnwagen. Artikel http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-37797161.html
Der Artikel ist tatsächlich interessant. Unter Umständen war meine diesbezügliche Wahrnehmung auch vom damaligen (und heutigen) Straßenbild hier in Bayern beeinflusst und die Briten waren im Norden (= oberhalb der Donau 😉) verbreiteter, als hier bei uns 😉