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Stauförderungsmaßnahme oder sinnvolle Aktion?

Themenstarteram 7. Juni 2012 um 6:44

Guten Morgen allerseits

Bei Sittensen hat sich vor zwei Tagen ein schwerer Lastwagenunfall ereignet. Ein Lastwagen war im Baustellenrückstau auf einen andren gerrauscht, da er den Stau zu spät erkannt hat und dementsprechend zu spät bremste.

Hier der Artikel:

http://www.verkehrsirrsinn.de/.../...nfaelle-am-stauende-2012.html?...

Soweit, so klassisch. Das soll aber nicht das Thema sein, denn das Thema Staus, LKWs und böse Trucker/Baustellen gibt es hier schon oft genug mit entsprechenden Klischees.

Intressanter wird es am Ende des Artikels. Findige Autofahrer, womöglich Ortskundige die die Ecke kannten, bemerkten das man über die Baustelle die Autobahn verlassen und so den Stau umgehen kann. Die, die das aber versuchten wurden von der Polizei direkt abgefischt und erheblich zur Kasse gebeten. Nicht nur 200 € und vier Flensburger Sammelpunkte, sondern auch noch einen Monat Fahrverbot.

Mein erster Gesichtsausdruck: :eek:

Mein Gedanke: Hätte man das jetzt nicht anderweitig nutzen können? Als Ortskundiger kenn ich hier selber Wege und Ecken die Autobahn zu verlassen, die nicht ganz legal sind. Feldwege mit Schildern wie "nur für Landwirte und Anlieger", die direkt von der Autobahn abzweigen. Die Frage ist nun:

Hätte die Polizei nun nicht die, sowieso vorhandene Abfahrmöglichkeit, nicht lieber offensiv freigeben sollen um den Stau zu verhindern? Anscheinend kam man dort gut von der Autobahn runter, man hätte also effektiv den Stau auflösen oder zumindest entschärfen können. War das Bußgeld mehr eine bürokratische Aktion, was den Sinn des Abfahrmanövers, die Stauentlastung, völlig verkannt hat?

Jeder weiß ja, dass viele Baustellen nur aus abgesperrter Fläche und weniger aus wirklichen Arbeiten bestehen, man kann da also ganz fix mal eben eine Umleitung draus basteln die keinen gefährdet.

Oder geht die Sache in Ordnung, darf die Polizei auch beim schlimmsten Stau nicht eventuell Schleich- und Halblegale Wege freigeben um den Stau zu verkürzen und zu verkleinern?

Bitte sachlich bleiben wie der Eröffnungspost und viel Spass beim disskutieren :)

Beste Antwort im Thema

Dr. Seltsam:

Ich frage mich gerade wo du da sowas wie deinen Beitrag rausliest.

Ich lese da eher was von

"WENDEN auf der Autobahn"

und doch tatsächlich ZWEI Autofahrer die dafür bestraft wurden.

Das reine Ausfahren an nicht gekennzeichneter Stelle ist nämlich deutlich günstiger.

 

Hast du mehr Informationen?

Hast du mal nen Foto von der Baustelle?

Evtl. wars ja doch nicht so optimal da rauszufahren?

 

Edit:

Ja, die Weisungen der Polizei gehen vor, also kann die Polizei Baustellen oder Betriebsausfahrten freigeben. Und auch Ampeln per Weisung überfahren lassen.

Auch das Wenden auf der Autobahn kann sie erlauben wenn klar ist das dauert eher Tage als Stunden.

Aber das ist Entscheidung der Polizei.

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am 7. Juni 2012 um 7:08

ich kenne das zwar auch, dass die Polizei soche wilden Asufahrten überwacht, hier wird dann aber eher den Leuten ins gewissen geredet und nicht kassiert. Auch nicht wirklich toll aber zumindest kein finanzieller Schaden.

Dr. Seltsam:

Ich frage mich gerade wo du da sowas wie deinen Beitrag rausliest.

Ich lese da eher was von

"WENDEN auf der Autobahn"

und doch tatsächlich ZWEI Autofahrer die dafür bestraft wurden.

Das reine Ausfahren an nicht gekennzeichneter Stelle ist nämlich deutlich günstiger.

 

Hast du mehr Informationen?

Hast du mal nen Foto von der Baustelle?

Evtl. wars ja doch nicht so optimal da rauszufahren?

 

Edit:

Ja, die Weisungen der Polizei gehen vor, also kann die Polizei Baustellen oder Betriebsausfahrten freigeben. Und auch Ampeln per Weisung überfahren lassen.

Auch das Wenden auf der Autobahn kann sie erlauben wenn klar ist das dauert eher Tage als Stunden.

Aber das ist Entscheidung der Polizei.

Themenstarteram 7. Juni 2012 um 7:29

Das war ja die Frage. Ob sie das wenden nicht besser hätte erlauben sollen, wenn das scheinbar so einfach war, dass es sogar zwei auf eigne Tasche hinkriegen. Immer bis zum Ende lesen.

Ein "Autofahrerkommitee" hätte ja die Polizei fragen können, ob sie das Wenden auf der Autobahn erlaubt. Kommunikation ist alles.

Aber so war es ein schlichtes Wenden auf der Autobahn das entsprechend sanktioniert ist.Vielleicht könnte man das auch unter dem Begriff "Verbotene Eigenmacht" einordnen. Da nur zwei Fahrer davon Gebrauch machten, kann ja der Druck für die anderen nicht groß gewesen sein.

So sehe ich das.

Oh nein, du schreibst nie, daß du das Wenden freigegeben haben wolltest.

Hättest du vielleicht klarer schreiben sollen.

 

Das "selbst ableiten ohne Freigabe" wären 25 €.

Aber das selbständige Wenden kostet mit gutem Grund ein kleines Etwas mehr.

 

Und zum Thema polizeiliches Wenden:

Bei 7 km Stau und 4,5 Stunden maximal?

Klares Nein.

Wenn absehbar ist 12 Stunden + dann ja.

Hier wurde schlichtweg die Eigenmächtigkeit der Fahrer bestraft, was ich auch vollkommen korrekt finde. Man hätte vorher ein Gespräch mit den Beamten vor Ort führen müssen. Hier hätten die Fahrer auch eine Lageeinschätzung bekommen (können).

Hallole zusammen

Diese unzulässigen Behelfsausfahrten mögen im ersten Gedanken durchaus praktikabel sein und werden von Vernünftigen Polizeibeamten bei uns in der Region auch durchaus genutzt wen die Ausweichwege dies erlauben..

Aber leider sind die Feldweg nicht oder nur bedingt für die erforderlichen traglasten der Fahrzeuge heute ausgelegt und so führt das auf dem genannten Feldweg ob nun Betoniert oder Geteert zu erheblichen Schäden an Belag oder Unterbau der Strasse wenns auch nicht auf den ersten Blick erkennbar ist. Da sind unter den Wegen Rohre eingebaut für den Regenwasseranblauf oder Bäche und sonstige Abflüsse die schnell zerstört werden können. diese kosten übersteigen bei weitem den nutzen der entsteht wenn solche Behelfe für Ausfahrten genutzt werden. Flurschäden der anliegenden Bauern sind ebenso zu erwarten.. Wenns bei uNfällen möglich ist dann ist es auch legitim aber eben nur für entsprechende Fahrzeuge und deren gewichte . Zumanderen werden diese gerne als Geldquelle genutzt un die zuständigen Ämter mit den inzwischen wirklich festeingeplanten Geldern zu versorgen die eventuell auch mal ausbleiben.. man merkt das besonders wenn dem Quartalsende zu geht dann sind wieder verstärkte Kontrollen fällig wenn nicht genug über die normalen Kontrollen eingespielt wurde. Mit Verkehrsicherheit hat das nix zu tun . bei uns in der region wird durch eine Ampelanlage vor der Stadt der verkehrsfluss geregelt . so Übel das es zu rückstaus von mehreren km auf einer Bundesstrasse führt . Ob das so legitim ist halte ich für zweifelhaft. Dabei ist es in keinster Form möglich diese Stadt zu umfahren und es ist schon eine Stadtumgehung.. Insider nehmen die kleinen umwege über wohngebiete oder durch ander Teilorte häuffig in Kauf was zur Folge hat das die Strassen dort auch schon an die überlastungsgrenze Bringt. Jol.

Zitat:

Original geschrieben von Dr Seltsam

Hätte die Polizei nun nicht die, sowieso vorhandene Abfahrmöglichkeit, nicht lieber offensiv freigeben sollen um den Stau zu verhindern? Anscheinend kam man dort gut von der Autobahn runter, man hätte also effektiv den Stau auflösen oder zumindest entschärfen können.

Eine solche Verantwortung wird man den Beamten allein nicht zumuten können und es bleibt zweifelhaft, ob sie in so kurzer Zeit einen Wegebau-Experten zu Rate ziehen konnten, um die gefahrlose Befahrbarkeit prüfen und bestätigen zu können.

am 7. Juni 2012 um 10:29

Sorry, da wenden Leute auf der Autobahn, fahren im Baustellenbereich zur vorherigen Ausfahrt zurück und dann wird hier noch gefragt, ob die Strafe in Ordnung geht??? Was kommt als nächstes? Die Frage, ob man auf dem Pannenstreifen beim Stau auch zur vorherigen Ausfahrt zurückfahren darf, weil zur nächsten ja verboten ist???

Bei richtig großen Staus und Vollsperrung organisiert die Polizei die "Ableitung" des Verkehrs (auch gegen die Fahrtrichtung).

Selbst schon erlebt, letztes Jahr auf der A7, als ein Tankzug mit Altöl die Leitplanke durchbrochen und auf der Gegenfahrbahn umgestürzt und ausgelaufen war (*der Unfall war es*, leider sogar mit Todesfall).

Wenn einzelne das Wenden in Eigeninitiative beginnen, so ist das wohl eher nicht hilfreich und kann auch gefährlich werden.

Je mehr ich drüber nachdenke, desto mehr finde ich die Strafe für diese 2 "Schlauberger" berechtigt, die in Eigeninitiative auf der AB gewendet haben, um dem Stau zu entgehen.

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