Soll die bestellten, nicht mehr benötigten Teile bezahlen!

Mercedes E-Klasse W210

Hallo!

Ich hoffe jemand kann mir helfen. Ich hatte eine freie Werkstatt damit beauftragt, bei meinem PKW die HU/AU machen zu lassen. Nach einem kostenpflichtigem Check, wurde mir mitgeteilt, dass circa 570 + circa 100 Euro zu berappen sind. Tüv und Reparaturen an der Vorderachse (Stabis etc) und der Hinterachse (Querachse, Puffer, Aufhängung). Dann würde er durch den Tüv kommen. Am Telefon fragte er dann, ob er die Teile im Wert von 180 Euro bestellen solle. Meine Frau sagte dann am Telefon (Auftraggeberin, Halter bin ich aber) ja, können sie machen. Schriftlich ist nichst vorhanden.

Als ich das später gehört habe, konnte ich das nicht glauben und fuhr zu ATU. Die haben nichts festgestellt und ich bekam dazu gleich die neue TÜV Plakette. Habe dann sofort die Freie Werkstatt angerufen (circa 3 Stunden später) und gesagt, die Teile brauchen wir nicht mehr und das es mir leid tut, dass er sie nun schon bestellt hatte.

Er sagte uns dann, dass er die Teile nicht mehr zurück schicken kann. Die müssen wir jetzt bezahlen. 180 Euro!!!

Ist das rechtens?

Danke schon mal für die Antwort!

Beste Antwort im Thema

Unter der Annahme das es sich bei dir nicht um einen Kaufmann handelt, ist der Vertrag nur schwebend wirksam.
Mündliche Verträge, wozu die Bestätigung aum Telefon die Teile zu beschaffen, sind nur zwischen Kaufleuten wirksam.
Handelt es sich bei einer der beiden Partein um eine Privatperson ist der Kaufvertrag schwebend wirksam, bzw. unwirksam.
Du müsstest rein Rechtlich gesehen den Kaufvertrag schriftlich bestätigen.
Es gab vor einiger Zeit zum Verbraucherschutz eine Gesetzesänderung, wegen den Abofallen im Internet und so.
Und zwar wurde beschlossen, dass Vertäge die per Telefon oder Internet geschlossen werden, oder Verträge an der Tür durch Vertreter, innerhalb von 2 Wochen schriftlich bestätigt werden müssen.

Also du kommst aus der Geschichte raus.
Der Händler kann die Teile normalerweise auch zurückschicken, ist Schwachsinn wenn er das gegenteil behauptet.
Aber du solltest dir Warscheinlich ne andere Werkstatt suchen wenn die so schon so nen Theater machen.
Solltest du mit dem von mir genannten nicht weiterkommen such mal bei google, da müsste es den paragraphen geben. Hoffe ich konnte helfen.
Zur not nochmal bei mir melden, dann kann ich die Paragraphen raussuchen.
Aber Bitte nur zur not, hab sehr wenig Freizeit. Aber zur not helf ich gerne.

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Das mit dem Haustürgeschäft ist soweit richtig, dennoch kam ein Angebot und eine Annahme zustande. Sprich der Freie bot die Beschaffung für 180€ an, deine Gattin nahm dieses Angebot an. Somit würde ich nun einmal davon ausgehen, es bestehen keine 14 Tage Rücktrittsrecht. Will mich da aber auch nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, wobei ich es wirklich recht unkulant finde wie der Freie reagiert. So erzielt man keine Kundenbindung. Würde wirklich wie geraten mal das persönliche Gespräch suchen. Solch etwas ist immer besser als am Telefon.

Lieben Gruß

Bei einem Haustürgeschäft besteht natürlich eine Willenserklärung beider Parteien. Und eben von der eigenen kann man in diesem Fall, sprich dem Kaufvertrag, zurücktreten.

Aber wie gesagt, er hat das Auto mit Kostenvoranschlag usw. vor Ort beauftragt! Das ist kein Haustürgeschäft 😉

Nuja da wäre nun fraglich, ob die Zusatzbestellung als Teil des KVA oder als neues Geschäft gilt. Wird halt recht schwammig. Würde einfach mal beim ADAC anrufen, falls Du dort bist. Haben ja die Rechtsabteilung nicht grundlos im Beitrag mit drin.

Hallo zusammen,
hallo ALORe210,

einmal angenommen, der Fall liegt so wie von dir geschildert. Kann der Auftragnehmer dir den mündlich erteilten Auftrag zur Beschaffung von Ersatzteilen beweisen?

Wenn ja, gilt womöglich § 649 Kündigungsrecht des Bestellers:
Der Besteller kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. Kündigt der Besteller, so ist der Unternehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Es wird vermutet, dass danach dem Unternehmer 5 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen.

http://www.it-recht-kanzlei.de/viewNews.php?_rid=3822

Es kommt m. E. nicht darauf an, ob die Teile zur Erlangung einer neuen HU notwendig waren. Dann würde ich die Teile bezahlen und übernehmen.

Wenn nein, dann warte ab, ob der Werkstatt-Inhaber Ansprüche schriftlich geltend macht.

LG, Walter

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Zitat:

Original geschrieben von ALORe210


Jetzt bin ich ein wenig hin und her gerissen. Es kann natürlich sein, dass mein Auto in zwei drei Monaten "auseinanderfällt" mit einer frischen Plakette.............
..................
................
Was JLOETHE sagte kann auch stimmen in Bezug auf ATU und "der kommt wieder wenn das kaputt geht was schon beim TÜV kaputt war". (sinngemäß).

Haaaalt Korrektur!!!!
Ich habe jetzt einfachmal vom Beitrag was abgeschnitten,, Ich meinte auch Sinngemäß NICHT das defekte oder Mängel durchgewunken werden sondern die fachliche Beurteilung des Verschleißgrades.

Alle diese genannten Teile sind irgendwelche Gummipuffer Stabilagerungen usw also alles Verschleißende Teile. Wenn die freie Werksattt diese als Grenzwertig beurteilt heist das noch lange nicht das die morgen auseinanderfallen sondern lediglich geschädigt sind. Nun der eine sieht es so der andere So... wenn der Tüv dies als akzeptabel beurteilt kann das jeweilige Teil ja noch innerhalb der toleranzgrenzen liegen und wenn die freie Werkstatt sagt da muß ich den Kopf hinterher dafür hinhalten... dann wird zur Sicherheit sowohl für den Kunden als auch den verantwortlichen Meister der Werkstatt erneuert.. eventuell hat der schlechte Erfahrungen gemacht .. ich kenne den ja nicht. Als Werkstatt hat es noch nieh gerechnet im Kundensinne zu sparen..denn letztlich ist die werkstatt der Dumme dabei..

Ich mußte leider die Erfahrung machen bzw eine Situation als Aussenstehender mitbekommen
die als Beispiel oder Verständnisshilfe dienen könnte ... Kunde bekommt Kostenvoranschlag weil ein Bauteil als grenzwertig angesehen wurde . Nun wird aber aus Kostengründen vom Kunden entschieden nicht instandzusetzen weil es eine andere Meinung dazu gibt. HU wurde gemacht erfolgreich sogar. nach etwas fünf Monaten hatte sich das damals beanstandete Teil so in seinem Guimmilager ausgeschlagen das es zu Folgeschäden kam die weit teurer wurden als die ursprüngliche Geschichte und die kam dann auch noch dazu. nun kam der Kunde und meinte....
Jaaa hätten Sie mir gesagt das dieses oder jenes passieren könnte hätte ich es natürlich sofort machen lassen und will der Werkstatt nun als Falschberatung einen Strick daraus drehen..

Geiz ist halt nicht immer geil !!!!!!!!!!

Ich würde mit de Teile auflisten lassen, mit dem Originalpreisen vergleichen und wenn diese Teile wirklich wie ich vermute überwiegend Verschleißteile sind und der Preis fair ist und einigermassen ohne großen Beschaffungsbonus draufzuhauen stimmt dann sogar aus reinem eigennutz in den keller legen.. Solltest du aus der Geschichte mit der Abnahmeverpflichtung nicht rauskommen was auch von den Geschäftsbedingungen der freien Werkstatt abhängen kann. könntest du die auch abnehmen..
Die brauchst du dann bestimmt in nicht allzuferner Zukunft doch und wen Du Pech hast sind die Preise dann wieder gestiegen. Andereseitz wenn dir einer das Auto durch Unfall zum Totalschaden zerstört wird , sind die Teile im keller für der Gully... ist so und so ein Risiko das Du tragen mußt. Aus den Grunde habe ich auch eine dritte Meinug empfohlen und solches zu klären bzw deine entscheidung zu unterstützen

Nicht aus dem, den bisherigen Antworten zu entnehmenden angenommenen Grund der Prüfer habe etwas bewusst übersehen oder akzeptiert was nicht rechtens sein könnte.. So weit würde ich mich nicht aus dem Fenster lehnen und dafür habe ich zuviel Achtung vor deren Verantwortung und Fachkompetenz. ich hoffe das ist soweit geklärt .. bitte nicht zwischen den Zeilen lesen oder was reininterpretieren was da so nicht geschrieben ist. jol.

Zitat:

Original geschrieben von jloethe


... sondern die fachliche Beurteilung des Verschleißgrades.

jloethe, du hast vollkommen recht. Ohne das besprochene Fahrzeug von ALORe210 gesehen zu haben, ist eine Beurteilung über das Ausmaß der verschlissenen Teile schwierig.

Andererseits ist der Inhaber der Werkstatt auch zu verstehen, warum sollte womöglich ein anderer in ein paar Monaten das Geschäft machen, wenn eine Reparatur dann unumgänglich wird ...

LG, Walter

Zitat:

Original geschrieben von WalterE200-97



Andererseits ist der Inhaber der Werkstatt auch zu verstehen, warum sollte womöglich ein anderer in ein paar Monaten das Geschäft machen, wenn eine Reparatur dann unumgänglich wird ...

LG, Walter

Aus dem Aspekt, dass der Freie auf die Durchführung der Arbeit bestehen würde, würde ich Deine Aussage nachvollziehen können, nur so wie ich es verstanden habe besteht dieser auf die Abnahme der Teile. Und er sollte sich denken, dass der Kunde, welcher sich die Teile für eine nicht akute Reparatur nun kaufen muss, die anfallende Reparatur mit Sicherheit nicht bei Ihm durchführen lässt nach solch einem Ärgernis. Von daher ist es in meinen Augen halt ein geschäftsschädigendes Unterfangen, denn wenn nun dieser defekt wirklich eintritt hätte man sich an seine Kulanz und die mahnenden Worte erinnert und wäre eventuell dort hingefahren um diese Reparatur ausführen zu lassen.

Lieben Gruß

Zitat:

Original geschrieben von GodxIsxAxPlaya


... besteht dieser auf die Abnahme der Teile ...

Hallo zusammen,

hallo GodxIsxAxPlaya,

wohl wahr, vermutlich kann der Inhaber der Werkstatt rückblickend auf seine Kundenfrequenz abschätzen, ob er in naher Zukunft mit einem weiteren Kunden rechnet, dessen 210er diese Teile benötigt. Ob es Anlaß für weitere Mutmaßungen gibt? 😉

@ALORe210: Hol' dir eine Zweitmeinung von einer Fachwerkstatt ein, ob diese Teile tatsächlich in kurzer Zeit austauschbedürftig sind.

LG, Walter

P.S.
Es bleibt jedoch festzuhalten: Der Anspruch des Werkstatt-Inhabers besteht zu Recht.

Zitat:

Original geschrieben von jloethe



Zitat:

Original geschrieben von ALORe210


Jetzt bin ich ein wenig hin und her gerissen. Es kann natürlich sein, dass mein Auto in zwei drei Monaten "auseinanderfällt" mit einer frischen Plakette.............
..................
................
Was JLOETHE sagte kann auch stimmen in Bezug auf ATU und "der kommt wieder wenn das kaputt geht was schon beim TÜV kaputt war". (sinngemäß).

Haaaalt Korrektur!!!!
Ich habe jetzt einfachmal vom Beitrag was abgeschnitten,, Ich meinte auch Sinngemäß NICHT das defekte oder Mängel durchgewunken werden sondern die fachliche Beurteilung des Verschleißgrades.

Alle diese genannten Teile sind irgendwelche Gummipuffer Stabilagerungen usw also alles Verschleißende Teile. Wenn die freie Werksattt diese als Grenzwertig beurteilt heist das noch lange nicht das die morgen auseinanderfallen sondern lediglich geschädigt sind. Nun der eine sieht es so der andere So... wenn der Tüv dies als akzeptabel beurteilt kann das jeweilige Teil ja noch innerhalb der toleranzgrenzen liegen und wenn die freie Werkstatt sagt da muß ich den Kopf hinterher dafür hinhalten... dann wird zur Sicherheit sowohl für den Kunden als auch den verantwortlichen Meister der Werkstatt erneuert.. eventuell hat der schlechte Erfahrungen gemacht .. ich kenne den ja nicht. Als Werkstatt hat es noch nieh gerechnet im Kundensinne zu sparen..denn letztlich ist die werkstatt der Dumme dabei..

Ich mußte leider die Erfahrung machen bzw eine Situation als Aussenstehender mitbekommen
die als Beispiel oder Verständnisshilfe dienen könnte ... Kunde bekommt Kostenvoranschlag weil ein Bauteil als grenzwertig angesehen wurde . Nun wird aber aus Kostengründen vom Kunden entschieden nicht instandzusetzen weil es eine andere Meinung dazu gibt. HU wurde gemacht erfolgreich sogar. nach etwas fünf Monaten hatte sich das damals beanstandete Teil so in seinem Guimmilager ausgeschlagen das es zu Folgeschäden kam die weit teurer wurden als die ursprüngliche Geschichte und die kam dann auch noch dazu. nun kam der Kunde und meinte....
Jaaa hätten Sie mir gesagt das dieses oder jenes passieren könnte hätte ich es natürlich sofort machen lassen und will der Werkstatt nun als Falschberatung einen Strick daraus drehen..

Geiz ist halt nicht immer geil !!!!!!!!!!

Ich würde mit de Teile auflisten lassen, mit dem Originalpreisen vergleichen und wenn diese Teile wirklich wie ich vermute überwiegend Verschleißteile sind und der Preis fair ist und einigermassen ohne großen Beschaffungsbonus draufzuhauen stimmt dann sogar aus reinem eigennutz in den keller legen.. Solltest du aus der Geschichte mit der Abnahmeverpflichtung nicht rauskommen was auch von den Geschäftsbedingungen der freien Werkstatt abhängen kann. könntest du die auch abnehmen..
Die brauchst du dann bestimmt in nicht allzuferner Zukunft doch und wen Du Pech hast sind die Preise dann wieder gestiegen. Andereseitz wenn dir einer das Auto durch Unfall zum Totalschaden zerstört wird , sind die Teile im keller für der Gully... ist so und so ein Risiko das Du tragen mußt. Aus den Grunde habe ich auch eine dritte Meinug empfohlen und solches zu klären bzw deine entscheidung zu unterstützen

Nicht aus dem, den bisherigen Antworten zu entnehmenden angenommenen Grund der Prüfer habe etwas bewusst übersehen oder akzeptiert was nicht rechtens sein könnte.. So weit würde ich mich nicht aus dem Fenster lehnen und dafür habe ich zuviel Achtung vor deren Verantwortung und Fachkompetenz. ich hoffe das ist soweit geklärt .. bitte nicht zwischen den Zeilen lesen oder was reininterpretieren was da so nicht geschrieben ist. jol.

Danke nochmal für die Antworten! Seit alle sehr hilfsbereit!

Ich werde einfach so machen:

Mit dem Inhaber der Freien ein persönliches Gespräch suchen, ihn fragen, welche Teile er genau bestellt hat und fragen, warum er 3 Stunden nach Bestellung diese nicht mehr stornieren konnte. Wenn er dennoch auf die Abnahme der Teile besteht dann lass ich es nicht auf einen Streit ankommen denke ich. Alles in Allem kann ich aber nach der Bestellungsliste herausfinden, ob er mich abzocken wollte oder nicht. Und wenn er es mir halbwegs ordentlich erklärt, (nach seiner Meinung Verschleißgrenze, etc...) dann kann ich ihn natürlich voll verstehen. Vor allem wie es jloethe erläutert hatte leuchtet mir voll und ganz ein, wenn es denn bei ihm so ist...

Ok ich berichte euch von dem Ausgang meines Problemes! Donnerstag Abend habe ich bei ihm einen Termin wegen der Bezahlung der bestellten Teile und der TÜV-Vor-Durchsicht.

Ich danke euch nochmal!!! Vor allem der §649 BGB ist interessant.

Den Text kann keine Sau lesen, wenn Ihr nicht endlich mal kappiert, wie man richtig zitiert... Seit Jahren der selbe Schei$$ 😠

Ich würde da mehr dem TÜV Ingenieur glauben schenken. Der hat nichts mit ATU zu tun. Ok, manchmal sind die Tüv -Leute etwas zu pingelig. Aber nicht andersrum. Hellseherische Fähigkeiten hat keiner von denen ( Was kann nach 50tsd. Kilometer passieren? Ist dann mein Getriebe noch ok?

Zitat:

@jloethe schrieb am 17. Januar 2012 um 23:27:49 Uhr:


Hallole zusammen

ATU ist es wirklich egal ob deine Karre in vier Monaten auseinanderfällt, die HU ist eine momentaufnahme die zum prüfzeitpunkt die funktion des Fahrzeuges entprechend der technischen vorgaben überprüft. Ich würde von eventuell einem dritten die karre nochmal prüfen lassen denn auch der Tüv macht mal Fehler. ich kann mir einfach nicht vorstellen das eine wenn auch freie Werkstatt reparaturen ( Tausend Euros ???? kreiert die nicht eine wenn auch für die Folgemonate relevante bedeutung haben. Währe intressant mal zu wissen was die Freie Werkstatt so gefunden hat. Ich schaue ein Fahrzeug nicht als Momentaufnahme an sondern auch was demnächst fällig wird. Hintergrund ist der inzwischen übliche Wartungsstau aus Kostengründen. Oft genug erlebe ich das Mängel nach drei oder weniger Monaten das Fahrzeug ausfallen lassen und der Kunde heult dann ... ich war doch erst beim Tüv.. also bitte nicht gleich den Betrugsvorwurf in den Raum stellen sondern nochmal die Beanstandungen der freien prüfen lassen.
Leider gibt es genug Werkstätten die darauf nicht schauen und die Folgereparaturen dann Händereibend annehmen denn man hat sich ja als gute Werkstatt beim TüV empfohlen .. dann wird hinterher abkassiert. Oder es sind Mängel die den Tüv nicht intressieren.. auch sowas gibt es zuhauf.. Jol.

Alta. Der Beitrag ist von 2012.

HansRainer ist ein furchtbarer Mensch.

Zitat:

@bonscott1 schrieb am 30. Dezember 2023 um 20:58:56 Uhr:


HansRainer ist ein furchtbarer Mensch.

Das kann ich nicht beurteilen.

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