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So skurril können Verkehrsregeln sein
Ohne Worte ...
Bekloppter geht es wirklich nicht mehr ...
Beste Antwort im Thema
Hat doch letztens ein Ami geschrieben: In Deutschland ist rechts überholen auf der Autobahn verboten. Schon sehr skurril, diese Krauts... Man sollte vielleicht nicht immer Deutschland als Nabel der Welt und Vorbild für alle anderen sehen. Dann neigt man auch nicht dazu, andere Regeln als skurril zu bezeichnen, nur weil sie eben anders sind als unsere. Btw. ist da jetzt auch nichts außergewöhnlich Aufregendes dabei...zum Teil sind es einfach Regeln des Anstands...
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12 Antworten
So wahnsinnig skurriles kann ich da ehrlich gesagt nicht finden...
Das man vor Zebratsreifne in Peking nicht stoppen darf sollte man vielleicht wissen aber sonst :confused:
Hat doch letztens ein Ami geschrieben: In Deutschland ist rechts überholen auf der Autobahn verboten. Schon sehr skurril, diese Krauts... Man sollte vielleicht nicht immer Deutschland als Nabel der Welt und Vorbild für alle anderen sehen. Dann neigt man auch nicht dazu, andere Regeln als skurril zu bezeichnen, nur weil sie eben anders sind als unsere. Btw. ist da jetzt auch nichts außergewöhnlich Aufregendes dabei...zum Teil sind es einfach Regeln des Anstands...
andere Länder andere Sitten ...
Daher immer schön im Vorfeld informieren ...
Hallo, Tecci6N,
grundsätzlich gebe ich Dir recht.
Die Warnwestenpflicht sollte hier ebenfalls eingeführt werden und das Passieren der Straße in unmittelbarer Nähe eines Zebrastreifens muss auch nicht sein, um nur ein paar Beispiele zu nennen.
Die Mitführpflicht eines Alkotesters in Frankreich entbehrt m. E. aber jeglicher Logik.
Viele Grüße,
Uhu110
moin,
das mit einbahnstrassen richtungswechsel gibt bei uns auch, nicht nur in Bangkok oder Hongkong (dort gibts auch ein paar),
Die Sierichstr in HH ist von Mitternacht bis 12 uhr nur stadteinwärts befahrbar als einbahnstrasse
und ab 12 uhr bis mitternacht stadtauswärts - zwischen Hudtwalkerstr und Körnerstr/Bellevue.
Das ist schon solange ich denken so, bzw seitdem ich mit auto unterwegs bin, nun über 40 jahre.
Ist eine von HHs hauptausfallstrassen richtung norden und das funzt wunderbar.
Ortfremde kommen ab und an ins schleudern, aber die werden, hanseatisch höflich, schnell eingenordet:D
willi
Der Alko-Tester in Frankreich soll jeden Autofahrer daran erinnern, den Alkoholpegel im Griff zu halten! Rein psychologisch als praktisch.....comprende?!
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Der Alko-Tester in Frankreich soll jeden Autofahrer daran erinnern, den Alkoholpegel im Griff zu halten! Rein psychologisch als praktisch.....comprende?!
Ja Peter, trotzdem sinnlos.
Ich muss den Mist in der Kühlbox umherkarren, weil er bei Übertemperatur sonst Fehlalarme produziert.
Ich soll da reinpusten und Verantwortung zeigen.
Das Dumme ist nur, dass ich gar keinen Alkohol angefasst habe, bevor ich ins Auto steige, aus Prinzip nicht.
Und das alles, weil mancher Franzose laxere Trinkgewohnheiten hat als ich... :confused:
Trotzdem darf ich unnütz Geld für diese Tester ausgeben und in einer EVENTUELLEN Kontrolle vorzeigen.
Und 2013, so sagt es die Packung, schmeiß ich die Dinger dann weg. Na Halleluja. Aber ich hab sie dabei. Juhuu...
Ja, ich hab anderthalb Jahre in Portugal gewohnt, ich komme in F wunderbar mit Kreisverkehren und engen Parkverhältnissen zurecht. Ich seh auch alles ein, nur eben das nicht.
Ich bin dann wohl der Kollateralschaden einer sehr wichtigen verkehrspolitischen Entscheidung, nehme ich an.
cheerio
Hallo, där Kapitän,
um den Unsinn noch unsinnger zu machen:
Solltest Du doch mal ein wenig Alkohol vor Fahrtantritt getrunken haben, musst Du in dieses Röhrchen pusten.
Zeigt es an, dass Du zuviel getrunken hast, darfst Du nicht mehr fahren (bis dahin wäre diese Vorsichtsmaßnahme ja noch vernünftig).
Zeigt das Röhrchen an, dass Du im grünen Bereich bist, also fahrtauglich, darfst Du fahren, musst allerdings dieses benutzte Röhrchen als Beweis dabei haben und ein zweites, unbenutztes, dazu, denn Du musst ja immer grundsätzlich bei jeder Kontrolle ein unbenutztes Röhrchen vorzeigen können.
Das benutzte Röhrchen beweist allerdings auch nur, dass Du zu dem Zeitpunkt, als Du in dieses hineingepustet hast, noch keinen oder nur sehr wenig Alkohol getrunken hattest, aber nicht, ob Du Dir direkt nach diesem Test, aber noch vor Fahrtantritt, noch mehr Alkohol hinter die Binde gekippt hast.
Beweiswert also absolut Null.
Viele Grüße,
Uhu110
Solange Regeln noch halbwegs leicht zu verstehen sind geht es ja noch. Deutschland ist aber glaub ich Weltmeister wenn es darum geht Regeln unnötig komplex und uneinheitlich zu machen:
http://www.radverkehrspolitik.de/.../#tabelle
Auf der A57 sehe ich es immer wieder: Elektronisches Anzeige über Fahrbahn zeigt ein Tempolimit an. Ab da wo man wohl wieder schnell er fahren darf, sind die Anzeigen einfach aus. Wenn man es genau nimmt dürfte man (da weder Schilder noch Anzeigen kommen) nun den ganzen Rest der AB nur Tempo 100 fahren, weil das Aufgehoben-Schild fehlt.
Und auch total sinnlose Schilderkombinationen findet man hier gerne:
Radweg nur für Fußgänger?
Frag' doch mal einen Polizisten wie er den letzten LINK interpretieren würde, oder einen Fahrlehrer ...
Fast würde ich wetten, dass niemand von denen genau erklären kann, was der Schilderaufsteller mit seinem "Gedönse" sagen will, weil es ziemlich unsinnig und widersprüchlich ist. Hauptsache da stehen Schilder ... :cool:
Ganz ehrlich: So skurril finde ich das meiste beim Blick über den deutschen Tellerrand eigentlich nicht.
z.B. das:
Zitat:
Im asiatischen Stadtstaat Singapur halten motorisierte Verkehrsteilnehmer zwar für Fußgänger, aber dort dürfen Zweibeiner nicht einfach so über die Straße laufen. Wer im Umkreis von 50 Metern eines Zebrasteifens einen Boulevard oder eine Gasse kreuzt, riskiert ein Bußgeld. Also heißt es dort: Immer direkt über die aufgemalten Straßenbalken gehen.
Würde ich mir bei uns (erweitert auf Fußgängerampeln) auch wünschen.
Hier musste der Schreibering von web.de aber wohl sein persönliches Sommerloch füllen.:rolleyes:
Zitat:
Auf der A57 sehe ich es immer wieder: Elektronisches Anzeige über Fahrbahn zeigt ein Tempolimit an. Ab da wo man wohl wieder schnell er fahren darf, sind die Anzeigen einfach aus. Wenn man es genau nimmt dürfte man (da weder Schilder noch Anzeigen kommen) nun den ganzen Rest der AB nur Tempo 100 fahren, weil das Aufgehoben-Schild fehlt.
Ab der nächsten Auffahrt kannste wieder beruhigt das rechte Pedal durchtreten...Wenn die Beschränkung da nicht wiederholt wird.
Gruß
Jürgen