Sixt Leasing Rückgabe wegen Mängeln - Wer ist der Händler?

Hallo zusammen.

Mal eine, hoffentlich, einfache Frage. Folgende Situation:
Ich hab einen Wagen über Sixt geleast. Dieser hat nun diverse Mängel, die aber auch durch mehrere Werkstattaufenthalte nicht behoben werden können. Angenommen es ist ein erheblicher Mangel bzw. ich bin dieser Meinung. Nun die eigentliche Frage: Wem gegenüber muss nun der Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt werden? Dem ausliefernden Händler? Einem beliebigen Händler der Marke? Sixt selbst wohl ehr nicht?
Zur Erläuterung vielleicht noch: der Händler bei welchem die Garantiearbeiten erledigt werden ist ungleich dem ausliefernden Händler.

Bonusfrage: Gleich alles über einen Anwalt laufen lassen? Rechtsschutzversicherungen wäre vorhanden.

Und natürlich ist alles rein theoretisch...

Beste Antwort im Thema

Hallo,
da der Vertragsinhalt und die genauen Mängel des Fahrzeuges hier nicht bekannt sind, hier meine Meinung: übergib es einem Anwalt. Der kann prüfen, was möglich ist und verhindert, dass Du rechtliche und wirtschaftliche Einbußen hinnehmen musst. Beauftrage aber bitte einen Anwalt, der sich mit Leasingverträgen gut auskennt.

Gruss vom Asphalthoppler

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Aus meinen bisherigen Leasing-Verträgen kenne ich es so, dass die Ansprüche gegen den Hersteller (ja!) in Sachen Garantie vom Leasing-Geber an den Leasing-Nehmer abgetreten werden. In Sachen Sachmangelhaftung....tja... da ich ja als Leasing-Nehmer nicht kaufe, hab ich auch keine Sachmangel-Haftungsansprüche gegen den Händler. Die hätte der Leasing-Geber als Käufer.
Hab den Fall aber noch nicht erlebt, dass ich mich darum zu kümmern hätte. Dafür fahre ich ja Toyota :-)

Die Garantieansprüche tritt Sixt an den Leasing nehmer ab, hab ich auch so rausgelesen. Ich hab mal den entsprechenden Passus drangehangen. Wenn ich das richtig verstehe, kann/darf/muss ich alles (auch) im Namen von Sixt machen. Außer auf Ansprüche verzichten, da brauch ich von denen einen Darfschein für.
Wenn Sixt nicht solch unterirdische Reaktionszeiten hätte, wär ich vielleicht auch schon einen Schritt weiter. Nächstes Mal bin ich dann ein wenig schlauer.

Wenn der Corolla nicht noch mit zur Auswahl gestanden hätte... 😉

Sixt-abtretung

Für Sixt ist man lediglich der Laufbursche, da ja die Headset-Praktikantin im Büro Rostock oder Berlin nicht zu einem nach Hause vorbei kommt u. sich dem Auto annimmt.
Bei Fuhrparkflottenbetreiber sind jene PickUpAndReturn-Services selbstredend.
In der Praxis unterscheidet der Leasingnehmer auch nicht zwischen Gewährleistung & Garantie.
Beidemale wird man zum Vertragshändler geschickt.
Im Falle der HERSTELLER-Garantie kann man sich idR. auch nicht an den Hersteller wenden, der ja auch nur an den Händler verweist.

Zitat:

@Eagleseven schrieb am 10. Dezember 2019 um 08:49:02 Uhr:


Die Garantieansprüche tritt Sixt an den Leasing nehmer ab, hab ich auch so rausgelesen. Ich hab mal den entsprechenden Passus drangehangen. Wenn ich das richtig verstehe, kann/darf/muss ich alles (auch) im Namen von Sixt machen. Außer auf Ansprüche verzichten, da brauch ich von denen einen Darfschein für.
Wenn Sixt nicht solch unterirdische Reaktionszeiten hätte, wär ich vielleicht auch schon einen Schritt weiter. Nächstes Mal bin ich dann ein wenig schlauer.

Wenn der Corolla nicht noch mit zur Auswahl gestanden hätte... 😉

Hallo,
anscheinend weißt Du selber nicht, was Du willst. Du willst, dass man Dir hilft, machst aber weiterhin Deine eigene Salamitaktik. Du musst Dich mal entscheiden, ob Du in der Sache klotzen oder nur jammern willst. Aber anscheinend sind die Fahrzeugmängel wohl doch eher so gering, dass diese keiner klaren Reaktion Deinerseits bedürfen. Andererseits, wenn Du nicht gerade im höheren Jurasemester stehst, oder gar den Abschluss in der Tasche hast, hast Du Null- Chance in kniffligen Situationen Deine Rechte vollumfänglich durchzusetzen.
Das von Sixt vorgesehene Verfahren ist durchaus üblich, man muss nur alle Infos auf dem Tisch haben und wissen, was im konkreten Fall zu tun nötig und sinnvoll ist.

Gruss vom Asphalthoppler

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Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 10. Dezember 2019 um 08:21:40 Uhr:


Aus meinen bisherigen Leasing-Verträgen kenne ich es so, dass die Ansprüche gegen den Hersteller (ja!) in Sachen Garantie vom Leasing-Geber an den Leasing-Nehmer abgetreten werden. In Sachen Sachmangelhaftung....tja... da ich ja als Leasing-Nehmer nicht kaufe, hab ich auch keine Sachmangel-Haftungsansprüche gegen den Händler. Die hätte der Leasing-Geber als Käufer.
Hab den Fall aber noch nicht erlebt, dass ich mich darum zu kümmern hätte. Dafür fahre ich ja Toyota :-)

Wie kommst du darauf, bei einem Leasing würden keine Ansprüche der Sachmängelhaftung bestünden?

Also, die Sache liegt mittlerweile bei höheren Mächten. 😉 Aber immerhin hab ich von Sixt nach knapp 2 Wochen eine Antwort bekommen auf meine Frage, was den zu tun wäre nach 2 gescheiterten Reparaturversuchen. O-Ton: Na wenigstens einmal können Sie doch noch hingehen...

Hi ,

Bei meinem Sixtleasinf war für die Rückabwicklung vom vario- Leasingvertrag der ausliefernde Händler (vertragspartner) Ansprechpartner. Dieser hatte seinen Sitz in M-glasbach und ich wohne in Berlin.

Zum Problem an der Geschichte kann werden , das du dem Vertragspartner direkt Gelegenheit zur Mängelbeseitigung geben musst.

Dies war bei mir der Fall. Dann habe ich den wagen mit 3500 km mehr auf der Uhr und übersäht mit Steinschlägen wieder erhalten (P&A automobile Gladbach)
Mangel wurde aber behoben und im Anschluß wurde er geklaut.

Ohne Anwalt ging da nichts.

Sixt ist leider keine Hilfe und würde dort nie wieder leasen.

Lg

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