Sind rostige Bremsscheiben nach 6 Monaten Verschleiß?

Hallo,

wir haben an unserem geleasten Fahrzeug nach bereits nach 6 Monaten Bremsgeräusche festgestellt. Zur Wartung nach 12 Monaten sagte uns die Werkstatt, dass das kein Problem sei und nicht repariert werden müsse. Bei Rückgabe wurde festgestellt, dass das Fahrzeug durch den Rost nicht verkehrssicher sei. Die Scheiben müssen ausgetauscht werden, da Verschleißteil auf Kosten des LN.

Ist das nicht ein Garantiefall, zumal nach bereits kurzer Zeit das Problem festgestellt und gemeldet wurde? Das Fahrzeug hat heute gerade mal 20 tKM.

Viele Dank, Maya

24 Antworten

Zitat:

@Diesel-Bull schrieb am 16. September 2021 um 12:30:15 Uhr:


Der Forderung widersprechen, mit Begründung und nicht zahlen.

Und was wäre die Begründung?

Nur optisch, kein technischer Mangel, kein erreichen der Verschleißgrenze von Scheibe oder Belag.

Das stehen lassen und gut, den Beweis haben die anzutreten.
Im Notfall sollen die die Scheiben und Beläge von einem Gutachter begutachten lassen.

Zitat:

@Buchener74722 schrieb am 16. September 2021 um 21:39:40 Uhr:


Nur optisch, kein technischer Mangel, kein erreichen der Verschleißgrenze von Scheibe oder Belag.

Das stehen lassen und gut, den Beweis haben die anzutreten.
Im Notfall sollen die die Scheiben und Beläge von einem Gutachter begutachten lassen.

(1)
Es war ein Gutachter, der die Scheiben als rostig bemängelt hat. Der Gutachter wurde allerdings vom LG beauftragt.

(2)
Meine wichtigste Frage ist m.E. noch offen: wenn Bremsscheiben schon nach 6 Monaten als rostig erkannt werden (möglicherweise waren sie das schon vorher), dann kann das doch keine normaler Verschleiß sein. Zudem gilt "Gesetzliche Gewährleistungsfrist gilt auch bei Verschleißteilen".

Zitat:

@Mayahuel schrieb am 19. September 2021 um 13:15:38 Uhr:



Zitat:

@Buchener74722 schrieb am 16. September 2021 um 21:39:40 Uhr:


Nur optisch, kein technischer Mangel, kein erreichen der Verschleißgrenze von Scheibe oder Belag.

Das stehen lassen und gut, den Beweis haben die anzutreten.
Im Notfall sollen die die Scheiben und Beläge von einem Gutachter begutachten lassen.


(1)
Es war ein Gutachter, der die Scheiben als rostig bemängelt hat. Der Gutachter wurde allerdings vom LG beauftragt.

Einen

technischen

Mangel hat der Gutachter aber offenbar

nicht

festgestellt.

Hierzu unbedingt eine Nachbegutachtung einfordern.

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Zitat:

@Mayahuel schrieb am 19. September 2021 um 13:15:38 Uhr:

Zudem gilt "Gesetzliche Gewährleistungsfrist gilt auch bei Verschleißteilen".

Ja, das stimmt, aber nach sechs Monaten gilt die Beweislastumkehr. Dann musst du gutachterlich nachweisen, dass deine rostigen Bremsscheiben auf fehlerbehaftete Bauteile zurückzuführen sind.

Zitat:

Es war ein Gutachter, der die Scheiben als rostig bemängelt hat. Der Gutachter wurde allerdings vom LG beauftragt.

Doch hat er. Fahrzeug nicht verkehrssicher.

Aber das Thema hat sich erledigt. Es wird nichts mehr nachgefordert. Es schönes Gefühl. Vielen Dank an alle Helfer.

@Mayahuel: Könntest Du denn uns (die vielen ratgebenden und die stillen Mitleser wie ich) noch ein paar Infos geben, wie es zu der Änderung der Meinung des Händlers gekommen ist bzw. wie Du vorgegangen bist? 😁

Viele Grüße

Ich denke nicht, dass sich eine Regel ableiten lässt. Ich habe von Beginn an auf die Probleme schriftlich hingewiesen. Vielleicht dachte man sich, dass das ggf. ein Gericht überzeugen wird. Und ich mache immer alles schriftlich. Aber wie gesagt, jeder Fall ist anders.

Ok, wenigstens etwas 😁 …das man alles schriftlich machen sollte, ist ja selbsterklärend. Es ging mir auch nicht darum, Analogien für andere Fälle zu generieren.
Das Thema wurde ja eröffnet und diskutiert, weil es eine konträre Einschätzung über die Sachlage gab. Und trotz allem Niedergeschriebenen der Händler eine andere Auffassung hat. 😉

Das es sich aber nun so gelöst hat, ist ja dann auch das positive Ergebnis.

Viele Grüße

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