SFK-Vorzugseinstufung von DEVK nach Allianz24 mitnehmen?

Hallo!
Möchte gerne von der DEVK zur Allianz24 wechseln, da diese für mich über 100€ günstiger ist.
Ich wurde jedoch bei Erstversicherung meines Autos auf meinem Namen bei der DEVK sofort in SFK 2 eingestuft, da meine Eltern dort versichert sind und ich als Fahranfänger bei Versicherungsbeginn über 23 Jahre alt war.
Ich frage mich nun, ob meine SFK4 (ab 2007) bei der DEVK auch von der Allianz24 übernommen wird. Ich hatte nämlich meinen Führerschein auch erst Ende 2004 gemacht, so dass ich 2007 ja eigentlich erst zwei "echte" schadensfreie Jahre vorweisen kann und nicht vier wie bei der DEVK (ab 2007 SFK4).
Oder reicht der Allianz24 für die SFK-Übertragung die letzte Rechnung der DEVK mit der Angabe über die SFK?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

16 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Littlehonk


Ich kann dich aber beruhigen - wenn die angegebene SF nicht mit der von der Altgesellschaft bestätigten übereinstimmt, muß dir die neue Gesellschaft ein neues Angebot (im rechtlichen Sinne) machen und du hast die Möglichkeit dieses nicht anzunehmen und bei der alten Gesellschaft die Kündigung zurückzuziehen.

Das ist so nicht richtig. Verbraucherrechte kann man, en passant bemerkt, immer ausüben.

Das Angebot des Nachversicherers bleibt bis auf eine Ausnahme gültig, die SF Klassen mit dem unrichtigen Beitragssätzen.
Aus gutem Grund wird daher auch in in Versicherungsscheinen der 100% Beitragssatz ausgewiesen.

Alles andere wäre auch merkwürdig, der Nachversicherer ist hier auf die Angaben seines künftigen VN angewiesen. Wenn es nach Antragstellung noch im abgelaufenen Kalenderjahr zu einem SFR belastenden Schaden kommen würde, wäre das wie oben beschrieben dto. .

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod


Die DEVK wird den SFR (hier SF 4) bestätigen oder nicht.

Weiß jemand wie die DEVK in solchen Fällen verfährt?

Zitat:

Original geschrieben von Littlehonk


Ich kann dich aber beruhigen - wenn die angegebene SF nicht mit der von der Altgesellschaft bestätigten übereinstimmt, muß dir die neue Gesellschaft ein neues Angebot (im rechtlichen Sinne) machen und du hast die Möglichkeit dieses nicht anzunehmen und bei der alten Gesellschaft die Kündigung zurückzuziehen.

Wie lange kann ich denn die Kündigung bei der alten Gesellschaft zurückziehen? Geht das auch noch nach drei Monaten?

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