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SF übernehmen möglich?

Themenstarteram 22. November 2012 um 12:02

Natürlich habe ich hier schon viele Threads zum Thema mitgelesen, allerdings scheint mir mein Fall doch ein wenig anders zu sein.

Meine Mutter hat momentan 3 SF-Klassen, 1 wird nur noch genutzt, mit einer weiteren wurde dieses Jahr mein Fahrzeug versichert, eine weitere liegt brach seit (Ende 2010).

Ich würde gerne die brachliegende SF-Klasse 9 (Rabattgrundjahr 2002) übernehmen.

Wie wird das nun berechnet? Ich habe den Lappen erst 10/2003 erhalten. Würde hier eine SF-Klasse abgezogen werden?

Rechnerisch könnte ich ja eine SF9 "erfahren" haben?!

Weiter habe ich das Problem, dass die Versicherung (bei der ich "angeklopft" habe) schreibt:

Zitat:

- Sie machen glaubhaft, dass Sie selbst das Fahrzeug nicht nur gelegentlich gefahren haben. Die

Nutzung des Fahrzeugs durch Sie darf bei der Übernahme nicht mehr als 12 Monate zurückliegen.

Mit den früheren Fahrzeugen meiner Mutter bin ich ja auch gefahren (als die SF9 noch aktiv war), allerdings war eben die SF9 die letzten Jahr nicht aktiv.

Muss ich jetzt die SF9 für ein weiteres Jahr über meine Mutter laufen lassen und dann auf mich übertragen oder hilft es, mir einen anderen Versicherer zu suchen?

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13 Antworten

Moin,

 

SF Klasse Übernahme kannst Du selber ausrechnen:

 

2003 FS 1.Halbjahr = SF0   2004=SF1/2  2005=SF1  usw

2003 FS 2.Halbjahr = SF0   2004=SF0  2005=SF1/2  usw

 

So eine Situation hatte ich in den letzten 30 nicht, deshalb kann ich hierzu nichts sagen, u.U. handelt die Vers. hier so, wie es bei denen in die Bedingungen verankert ist.

Bei einer anderen Vers. kann das anders laufen.

 

am 23. November 2012 um 12:18

Es gibt ein Formular TB28. In diesem mußt Du und Deine Mutter erklären, das Du das Fahrzeug ständig und nicht nur gelegentlich sondern regelmäßig gefahren hast. WEnn das Fahrzeug 2010 abgemeldet wurde, kannst Du dieses auch nur bis dahin gefahren sein.

Zitat:

Original geschrieben von menfredmen

Es gibt ein Formular TB28. In diesem mußt Du und Deine Mutter erklären, das Du das Fahrzeug ständig und nicht nur gelegentlich sondern regelmäßig gefahren hast. WEnn das Fahrzeug 2010 abgemeldet wurde, kannst Du dieses auch nur bis dahin gefahren sein.

Nach den neuen KFZ-Bedingungen, gibt es keine Tarifbestimmung 28 (TB28) mehr, bei dem mir bekannten Versicherer wird das unter K.6 (Übernahme eines Schadenverlaufes) in den AKB geregelt.

 

Moin Moin,

wahrscheinlich muss der SFR erst mal von der Mutter wieder in Kraft gesetzt werden, da ein SFR nur ein halbes Jahr nach Stillegung übertragen werden kann.

Danach kann nach dem FS-Besitz der SFR übertragen werden, wie bereits geschrieben wurde.

Aber die Fragen müsste Dein Versicherungsberater doch ohne Probleme (er)klären können...

Viele Grüße

Johannes

Zitat:

Original geschrieben von irreraudifreak

Moin Moin,

wahrscheinlich muss der SFR erst mal von der Mutter wieder in Kraft gesetzt werden, da ein SFR nur ein halbes Jahr nach Stillegung übertragen werden kann.

Danach kann nach dem FS-Besitz der SFR übertragen werden, wie bereits geschrieben wurde.

Aber die Fragen müsste Dein Versicherungsberater doch ohne Probleme (er)klären können...

Viele Grüße

Johannes

Richtig

Themenstarteram 25. November 2012 um 13:42

Es ist tatsächlich so, wie einige von euch es schon richtig erkannt haben:

SF-Klasse muss erstmal reaktiviert werden um dann übertragen werden zu können...

 

Zum Thema der Makler könne mir eine konkrete Antwort geben:

Ab Freitag mittag, habe ich in meiner Stadt keinen mehr erreicht, der "meinen Wunschversicherer" vertritt.

Und die beiden Anrufe bei deren Hotline hätte ich mir auch sparen können, denn ich bekam zwei Antworten, die widersprüchlicher nicht hätten sein können... :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Fiestaknechter

Zum Thema der Makler könne mir eine konkrete Antwort geben:

Ab Freitag mittag, habe ich in meiner Stadt keinen mehr erreicht, der "meinen Wunschversicherer" vertritt.

Und die beiden Anrufe bei deren Hotline hätte ich mir auch sparen können, denn ich bekam zwei Antworten, die widersprüchlicher nicht hätten sein können... :rolleyes:

Nur der Ordnung halber: ein Versicherungsmakler vertritt Dich, also seinen Kunden, nicht irgendeine Versicherungsgesellschaft. Das ist einer der elementarsten Unterschiede zum Versicherungsvertreter...

Deinen "Wunschversicherer" würde ich auch erst nach der Beratung durch einen Makler küren, da dieser seine Empfehlungen begründet und im Zweifel auch für diese Empfehlung haftet!

am 25. November 2012 um 14:40

Zitat:

SF-Klasse muss erstmal reaktiviert werden um dann übertragen werden zu können...

Wie soll denn eine SF Klasse reaktiviert werden? Mal kurz ein Fahrzeug anmelden oder wie?

Zitat:

Original geschrieben von menfredmen

Zitat:

SF-Klasse muss erstmal reaktiviert werden um dann übertragen werden zu können...

Wie soll denn eine SF Klasse reaktiviert werden? Mal kurz ein Fahrzeug anmelden oder wie?

Tach,

auf den bisherigen VN (in diesem Fall die Mutter) muss mindestens einen Monat lang (evtl. auch länger, je nach Versicherer) ein Fahrzeug auf diesen SFR versichert werden. Dann kann der Vertrag auf den neuen VN überschrieben werden (in diesem Fall der TE).

Das Fahrzeug kann aber schon auf den TE zugelassen sein, das kostet dann für die Zeit ein paar € mehr aber er spart sich die Ummeldung.

Salve,

remarque

am 25. November 2012 um 15:02

Habe ich noch nie gehört. Ich kenne es so, das ein SFR bis zu zehn Jahre ruhen kann und dieser ruhende SFR jederzeit auf den neuen Versicherungsnehmer und dessen neu zugelassenes Fahrzeug übertragen werden kann.

Du kannst den ruhenden SFR für Dich selbst wieder aktivieren aber nicht sofort auf eine andere Person.

Themenstarteram 30. November 2012 um 15:00

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Moin,

SF Klasse Übernahme kannst Du selber ausrechnen:

2003 FS 1.Halbjahr = SF0   2004=SF1/2  2005=SF1  usw

2003 FS 2.Halbjahr = SF0   2004=SF0  2005=SF1/2  usw

So eine Situation hatte ich in den letzten 30 nicht, deshalb kann ich hierzu nichts sagen, u.U. handelt die Vers. hier so, wie es bei denen in die Bedingungen verankert ist.

Bei einer anderen Vers. kann das anders laufen.

Unterjährig wird ja eh nicht herabgestuft?! Dann gilt nun:

2003:SF0

2004:SF0

2005:SF1/2

2006:SF1

2007:SF2

...

2011:SF6

Ist das korrekt? Warum wird eigentlich von 0 auf 1/2 gestuft, wenn der Vertrag doch ganzjährig lief?

Ich habe auch gelesen, dass Unfälle in der "übertragbaren Zeit" auch übertragen werden? Was für einen Einfluß hat das bei dieser Situation?

Meine Mom hatte einen Unfall 2006... d.h. 2006=SF1 ->

2007:SF0

2008:SF1

2009:SF2

2010:SF3

2011:SF4

 

Da bleibt ja von der SF9 nicht mehr viel übrig... :rolleyes:

@TE

 

Du hast Recht, war ein Versehen in meiner Beispieleinstufung, 2005 geht es dann SF1 ein los, wie Du schon richtig bemerkt hast, sorry.

 

die SF1/2 wäre in einer anderen Konstellation möglich geworden.

 

Eine SFR Übertragung ohne Verlust wird es erst so ab 10 - 12 geben, wobei da zeitlich gesehen (nicht %tual) auch ein Verlust Eintritt.

 

Der Verlust durch den Unfall ist unterschiedlich, je nach Einstufungstabelle der einzelnen Versicherer.

 

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