SF für Zweitwagen ?
Hallo,
ich plane mir einen Zweitwagen zuzulegen, den ich immer im Sommer mit einem Saisonkennzeichen anmelden möchte.
Leider durchblicke ich nicht, mit welchem Schadenfreiheitsrabatt ich dafür wirklich zu rechnen habe. Folgender background:
- ich habe für meinen Alltagswagen einen Schadefreiheitsrabatt von 23 (was in meinem Alter halt so maximal möglich ist)
- bis Ende 2007 mein Vater im Alter von 86 verstorben ist, hatte der auch einen Wagen, der den maximalen SF hatte (ist das 25 ?). Den Wagen habe ich über die Jahre immer häufiger (zum Schluß fast nur noch wenn meine Eltern irgendwo hin wollten) gefahren. Mein Vater wollte halt in seinem Merzedes und nicht in meinem engen Alfa gefahren werden ;-). Den Wagen habe ich im Januar 2008 verkauft.
- Meine Frau hat mit ihrem Wagen einen SF15 (ist halt etwas jünger als ich)
Ich habe mal bei der Versicherung angerufen und die meinten, dass ich den alten Vertrag meines Vater nicht mehr übernehmen könnte und mit SF 1/2 ....oder evtl. und mit viel Wohlwollen, mit SF2 zu rechnen hätte...
...das kann doch nicht sein, oder?
Gruß, Jörn
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von understatement
Meine Versicherung sagt allerdings, dass die Unverfallbarkeit des Schadenfreiheitsrabattes nur für eine ruhende EIGENE Versicherung gillt und eine Übernahme von einen anderen Vertrag immer nur innerhalb eines Jahres möglich ist.
Die Aussage ist leider richtig.
Zitat:
Original geschrieben von understatement
Meine Versicherung sagte mir zudem, dass es auch innerhalb des oben genannten Jahres schwierig geworden wäre, da mein Vater ja keine Erklärung mehr abgeben kann, dass ich der überwiegende Faher des Fahrzeugs war. Das ist absolut lächerlich, denn bei einem 86jährigen ist es vollkommen normal, dass z.B. eine Fahrt zum gemeinsamen Kaffetrinken so ablief, dass wir mit meinem Auto zu meinen Eltern gefahren sind und ich dann von dort aus Mercedes meines Vaters gefahren habe ...das Gleiche bei Fahrten zum Arzt, oder mit meiner Mutter zum Einkaufen, etc.
Wieso ist das lächerlich? Du willst den Rabatt übernehmen und DU mußt auch nachweisen, dass die Voraussetzungen vorliegen.
Zitat:
Original geschrieben von understatement
SF2 ist ein so erbärmlich schlechtes Angebot, dass ich besser eine ganz neue Versicherung bei einer anderen Gesellschaft abschließen kann.
Was man dir Angeboten hat, die nicht erbärmlich, sondern die verbesserte Zweitwagenregelung. Also den maximalen Rabatt, den du regulär erhalten kannst. Die wenigen Sonderreglungen von Direktversicherern mal ausgenommen.
Zitat:
Original geschrieben von understatement
PS: Ich bin übrigens nicht bei einer kruden Direktversicherung, die da so mauert, sondern bei einem großen und bekannten Top-10 Service-Versicherer. Leider ist der Vertreter in unserem Ort aber vor einem Jahr in den Ruhestand gegangen und den neuen (im Nachbarort) kenne ich praktisch garnicht...
Deine Versicherung mauert nicht, sondern hält sich einfach an die Bedingungen.
Und ob eine andere Versicherung dir eine andere Einstufung gibt ist fraglich. Hilft aber auch nur fragen, fragen und nochmals fragen. Und das nicht beim Aussendienstmitarbeiter der nur den Vertrag aufnimmt, sonder bei dem Sachbearbeiter, der auch über die Rabattübertragung entscheidet.
Zitat:
Original geschrieben von understatement
(oder nenn' mit mal konkret die Typklasse des Fahrzeuges, die Regionalklasse und die Direktversicherung, die mit SF14 dann teurer war, als die HUK mit SF2)
Das kann beid denen vorkommen, die den Zweitwagen wie den Erstwagen einstufen. Viele sehen halt nur das Angebot und die SF-klasse und vergessen, dass immernoch in € bezahlt wird.
10 Antworten
hallo,bei der huk gibt es den ZF mit 60% aber auch die anderen geben dir dieses ! musste nur feilschen bei deiner .mfg fritz
ps,wenn du erbberchtig warst mit den prozenten ! dann haste immer noch anrecht auf den prozenten! haste noch die unterlagen ? wenn ja zur versicherung ,und wenn die nicht wollen zum anwald ! und das sag der versicherung ! denn prozente können nicht mehr verfallen,und wenn dann nur um 2 stufen hoch.aber das gibt es nicht mehr.mfg
Zitat:
Original geschrieben von leuchtturm 86
ps,wenn du erbberchtig warst mit den prozenten ! dann haste immer noch anrecht auf den prozenten! haste noch die unterlagen ? wenn ja zur versicherung ,und wenn die nicht wollen zum anwald ! und das sag der versicherung ! denn prozente können nicht mehr verfallen,und wenn dann nur um 2 stufen hoch.aber das gibt es nicht mehr.mfg
Hallo Fritz,
natürlich habe ich noch die Unterlagen und ich bin auch "erbberechtigt" (komischer Begriff für die Übernahme einer Versicherung)
Meine Versicherung sagt allerdings, dass die Unverfallbarkeit des Schadenfreiheitsrabattes nur für eine ruhende EIGENE Versicherung gillt und eine Übernahme von einen anderen Vertrag immer nur innerhalb eines Jahres möglich ist.
Meine Versicherung sagte mir zudem, dass es auch innerhalb des oben genannten Jahres schwierig geworden wäre, da mein Vater ja keine Erklärung mehr abgeben kann, dass ich der überwiegende Faher des Fahrzeugs war. Das ist absolut lächerlich, denn bei einem 86jährigen ist es vollkommen normal, dass z.B. eine Fahrt zum gemeinsamen Kaffetrinken so ablief, dass wir mit meinem Auto zu meinen Eltern gefahren sind und ich dann von dort aus Mercedes meines Vaters gefahren habe ...das Gleiche bei Fahrten zum Arzt, oder mit meiner Mutter zum Einkaufen, etc.
Meine eigene SF23 nützt mir da auch irgendwie nicht soviel. Ich würde ja auch verstehen, dass nur maximal die SF15 meiner Frau drin ist, weil sie ja auch Nutzerin des Zweitwagens werden wird (aber wir beide behalten ja unsere Alltagswagen)
SF2 ist ein so erbärmlich schlechtes Angebot, dass ich besser eine ganz neue Versicherung bei einer anderen Gesellschaft abschließen kann.
Gruß, Jörn
PS: Ich bin übrigens nicht bei einer kruden Direktversicherung, die da so mauert, sondern bei einem großen und bekannten Top-10 Service-Versicherer. Leider ist der Vertreter in unserem Ort aber vor einem Jahr in den Ruhestand gegangen und den neuen (im Nachbarort) kenne ich praktisch garnicht...
Hi,
habe dieses Jahr auch nach ner günsten 2. Wagenversicherung gesucht. Es gibt auch welche wo du den 2. wegen mit derselben SF versichert bekomsmt wie den 1. Wagen.
leider hat sich herausgestellt das diese Direktversicherung mit SF14 teurer war als meine Huk24 mit SF 2 🙄
Also net nur die SF vergleichen sonder auch was hinten an Beitrag raus kommt.
Gruß tobias
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
leider hat sich herausgestellt das diese Direktversicherung mit SF14 teurer war als meine Huk24 mit SF 2 🙄
Hallo Tobias,
ich habe jetzt mal eine ganze Menge Versicherungen mit den beiden Schadenfreiheitsklassen durchgerechnet und habe nicht einen einzigen Fall gefunden, bei dem die HUK mit SF2 wirklich günstiger war, als eine Direktversicherung (habe bestimmt ein Dutzend Stück durchgerechnet) bei SF14
Arbeitest Du bei der HUK?
(oder nenn' mit mal konkret die Typklasse des Fahrzeuges, die Regionalklasse und die Direktversicherung, die mit SF14 dann teurer war, als die HUK mit SF2)
Gruß, Jörn
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Hi,
müßte ich mal in meinen unterlagen nachsehen. nachdem das ganze erledigt ist versuch ich den ganzen versicherungskram nämlich möglichst schnell zu vergessen 😁
Darauß kannst du vielleicht auch schließen,nein ich arbeite net bei der Huk. Glücklicherweise hab ich einen Job ohne Schreibtisch und übermäßgigen papierkram😉
Habe es mit mehreren Fahrzeuge die ich im Auge hatte durchgerechent. Lag aber vielleicht daran das es alles ältere Fahrzeuge wahren die die versicherungen ja net unbedingt gerne haben. außerdem wollte ich mit dem 1. vertrag bei meiner alten versicherung bleiben.
Vielleicht bin ich dadurch bei den Direktversicherern in einen ungünstgen Vertrag gerutscht.
Gruß Tobias
Hi,
habs grad schnell mal die Onlinerechner bemüht und die sache für einen fiktiven versicherungsbeginn zum 1.1.2010 mit meinem jetztign 2. Wagen (Mitsubishi Carisma) durchgerechnet.
bei meiner jetztigen versicherung lande ich da in SF 4 (entweder hat sich da schon wieder was geändert oder das war mein fehler vom mir mit SF 2). Da liegt mein Jahrebeitrag bei knapp 450€
Bei einer großen Direktverlicherung hab ich zwar SF 14 bekommen aber der Jahrebeitrag liegt bei 550 €
gruß Tobias
Zitat:
Original geschrieben von understatement
Meine Versicherung sagt allerdings, dass die Unverfallbarkeit des Schadenfreiheitsrabattes nur für eine ruhende EIGENE Versicherung gillt und eine Übernahme von einen anderen Vertrag immer nur innerhalb eines Jahres möglich ist.
Die Aussage ist leider richtig.
Zitat:
Original geschrieben von understatement
Meine Versicherung sagte mir zudem, dass es auch innerhalb des oben genannten Jahres schwierig geworden wäre, da mein Vater ja keine Erklärung mehr abgeben kann, dass ich der überwiegende Faher des Fahrzeugs war. Das ist absolut lächerlich, denn bei einem 86jährigen ist es vollkommen normal, dass z.B. eine Fahrt zum gemeinsamen Kaffetrinken so ablief, dass wir mit meinem Auto zu meinen Eltern gefahren sind und ich dann von dort aus Mercedes meines Vaters gefahren habe ...das Gleiche bei Fahrten zum Arzt, oder mit meiner Mutter zum Einkaufen, etc.
Wieso ist das lächerlich? Du willst den Rabatt übernehmen und DU mußt auch nachweisen, dass die Voraussetzungen vorliegen.
Zitat:
Original geschrieben von understatement
SF2 ist ein so erbärmlich schlechtes Angebot, dass ich besser eine ganz neue Versicherung bei einer anderen Gesellschaft abschließen kann.
Was man dir Angeboten hat, die nicht erbärmlich, sondern die verbesserte Zweitwagenregelung. Also den maximalen Rabatt, den du regulär erhalten kannst. Die wenigen Sonderreglungen von Direktversicherern mal ausgenommen.
Zitat:
Original geschrieben von understatement
PS: Ich bin übrigens nicht bei einer kruden Direktversicherung, die da so mauert, sondern bei einem großen und bekannten Top-10 Service-Versicherer. Leider ist der Vertreter in unserem Ort aber vor einem Jahr in den Ruhestand gegangen und den neuen (im Nachbarort) kenne ich praktisch garnicht...
Deine Versicherung mauert nicht, sondern hält sich einfach an die Bedingungen.
Und ob eine andere Versicherung dir eine andere Einstufung gibt ist fraglich. Hilft aber auch nur fragen, fragen und nochmals fragen. Und das nicht beim Aussendienstmitarbeiter der nur den Vertrag aufnimmt, sonder bei dem Sachbearbeiter, der auch über die Rabattübertragung entscheidet.
Zitat:
Original geschrieben von understatement
(oder nenn' mit mal konkret die Typklasse des Fahrzeuges, die Regionalklasse und die Direktversicherung, die mit SF14 dann teurer war, als die HUK mit SF2)
Das kann beid denen vorkommen, die den Zweitwagen wie den Erstwagen einstufen. Viele sehen halt nur das Angebot und die SF-klasse und vergessen, dass immernoch in € bezahlt wird.
Hi,
einfach mal bei anderen Anbietern nachfragen, innerhalb welchen Zeitraumes die SF-Klassen verfallen. Es gibt auch zum Teil interne Regelungen, die die Berater nach eigenem Ermessen auslegen können.
skysurfer5 😉
Zitat:
Original geschrieben von Mindscape
Die Aussage ist leider richtig.Zitat:
Original geschrieben von understatement
Meine Versicherung sagt allerdings, dass die Unverfallbarkeit des Schadenfreiheitsrabattes nur für eine ruhende EIGENE Versicherung gillt und eine Übernahme von einen anderen Vertrag immer nur innerhalb eines Jahres möglich ist.
wie kann es denn einen Unterschied für das zu versichernde Risiko machen, ob ich den Wagen für einen Tag auf meinen Namen umgeschrieben hätte, oder nicht? Das ist doch formaler bullshit!
Zitat:
Original geschrieben von Mindscape
Was man dir Angeboten hat, die nicht erbärmlich, sondern die verbesserte Zweitwagenregelung. Also den maximalen Rabatt, den du regulär erhalten kannst. Die wenigen Sonderreglungen von Direktversicherern mal ausgenommen.Zitat:
Original geschrieben von understatement
SF2 ist ein so erbärmlich schlechtes Angebot, dass ich besser eine ganz neue Versicherung bei einer anderen Gesellschaft abschließen kann.
ich werde natürlich demnächst nicht nur die neue Versicherung woanders machen (ich habe inzwischen mehrere Möglichkeiten gefunden), sondern auch alle anderen Versicherungen abziehen ...da hat meine Versicherung dann viel gewonnen...
Zitat:
Original geschrieben von Mindscape
Das kann beid denen vorkommen, die den Zweitwagen wie den Erstwagen einstufen. Viele sehen halt nur das Angebot und die SF-klasse und vergessen, dass immernoch in € bezahlt wird.Zitat:
Original geschrieben von understatement
(oder nenn' mit mal konkret die Typklasse des Fahrzeuges, die Regionalklasse und die Direktversicherung, die mit SF14 dann teurer war, als die HUK mit SF2)
alle Versicheungen, die den Zweitwagen wie den Erstwagen einstufen, weisen dann für den Zweitwagen den selben SF aus, wie für den Erstwagen. Wenn sie SF2 angeben, stufen sie den Zweitwagen eben NICHT wie den Erstwagen ein ...also ist die angegebene Begründung dafür, dass SF2 günstiger sein kann als SF14, Blödsinn!!!
Gruß, Jörn
Zitat:
Original geschrieben von understatement
alle Versicheungen, die den Zweitwagen wie den Erstwagen einstufen, weisen dann für den Zweitwagen den selben SF aus, wie für den Erstwagen. Wenn sie SF2 angeben, stufen sie den Zweitwagen eben NICHT wie den Erstwagen ein ...also ist die angegebene Begründung dafür, dass SF2 günstiger sein kann als SF14, Blödsinn!!!
Im Prinzip ist es doch piepeal wie man eingestuft wird.
Entscheident ist was man hinterher bezahlt. Und wenn ich ne Versicherung habe wo ich bei SF4 weniger zahle als bei SF 14 gehe ich natürlich zu der. Vor allem wird der SF4 Beitrag dann in den nächsten Jahren weiter sinken während sich bei dem SF 14 Betrag nicht mehr viel tut🙂
Gruß Tobias