SF-Einstufungsunklarheiten nach Leasingnutzung (und weitere Fragen)

Hallo Zusammen,

ich versuche mal chronologisch meinen KFZ-Versicherungsverlauf darzulegen:

Erstes eigenes KFZ auf mich selbst vor 18 Jahren zugelassen und versichert (immer TK).
Seither nahtlos permanent eigene KFZ besessen und auf mich TK-versichert bis zum Jahre 2013.
Die ersten 8 Jahre immer bei der DBV, anschließend bei der AXA.
Im Jahre 2013 habe ich die seitens BMW angebotene KFZ-Vollkasko in Verbindung mit einem Leasingwagen genutzt und war daher die letzten 3 Jahre über BMW bei der ERGO versichert (hierbei spielte die bisherige SF-Einstufung keine Rolle).

Demnach habe ich also "echte" 15 Versicherungsjahre.
Jetzt wollte ich wieder bei der AXA einen neuen Wagen versichern (VK), die sagen mir allerdings, dass ich sowohl in TK als auch VK lediglich eine SF8 besitze.

Nun wirds kompliziert:
Vor 17 Jahren hatte ich einen selbstverschuldeten Unfall (damals ca. 2.500DM Schaden), welcher über die DBV reguliert wurde.

Bei der AXA hatte ich später zwei oder drei Vandalismusschäden, welche über TK reguliert wurden.
Wird man da auch zurückgestuft?

Dass die 3 Jahre bei der Ergo seitens AXA nicht anerkannt werden, ist mir bewusst.
Dennoch erscheint mir nach 18 Jahren ein SF8 irgendwie arg gering?

Leider besitze ich auch keinerlei Unterlagen mehr aus der Zeit vor dem BMW-Leasing, sodass ich auch nicht mehr nachvollziehen kann, wie mich die AXA bis zum Jahre 2013 tatsächlich eingestuft hatte.

Kann jemand von Euch die SF8 nachvollziehen?

Herzlichen Dank!
Gruß Martin

Beste Antwort im Thema

Was hier so geschrieben wird

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Ob "S", "0" oder "M", nach 1 Jahr (mindestens 180 Tage) ist man immer in SF1 gekommen, wenn es sich um keine Ersteinstufung handelte, das ist heute noch genauso

So, Fall gelöst. Ich stelle einen Antrag auf altersbedingte Demenz oder sowas... 🙁

Habe gerade von der DBV erfahren, dass ich irgendwann die Versicherung auf meine Frau umgeschrieben habe und somit logischerweise mein eigener SF nicht weiter bedient wurde. 🙁
War mir beim besten Willen leider nicht bewusst.
Sehr ärgerlich.

Tut mir leid für die Verwirrung, aber dennoch vielen Dank für Eure Tipps!

Gruß Martin

ist ja auch schon lange her

Zitat:

@Oetteken schrieb am 22. November 2016 um 21:01:12 Uhr:


Lies noch mal den Eingangsbeitrag und dann erstelle dir eine Tabelle mir den ungünstigsten Annahmen.
Allein aus der Tatsache, dass der TE erst vor 18 Jahren anfing, vor 17 Jahren einen Unfall hatte und drei Jahre pausierte, sollte klar sein, dass SF 13 nicht möglich ist.
Eine genaue Aussage ist aber nur möglich, wenn man exakte Angaben hat, die aber nicht vorliegen.

Wenn von der ERGO kein SFR von AXA übernommen wurde, dann dürfte die SF-Klasse von 2013 noch Bestand haben (da in dieser Zeit ja nominell kein KFZ auf dem TE mit Nachversicherer gelaufen ist).

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Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 23. November 2016 um 13:25:45 Uhr:


Wenn von der ERGO kein SFR von AXA übernommen wurde, dann dürfte die SF-Klasse von 2013 noch Bestand haben (da in dieser Zeit ja nominell kein KFZ auf dem TE mit Nachversicherer gelaufen ist).

Morgen weiss ich mehr dazu.
Hab jetzt mit der Ergo einen Termin ausgemacht, die sagten mir am Telefon, dass von den 3 Jahren, welche ich den Leasingwagen über die ERGO laufen hatte, 2 Jahre anerkannt werden für den SF.
Ob das allerdings echte Auswirkungen auf meinen Alt-SF von 2013 hat, wird sich zeigen, denn die Einstufung bei der ERGO erfolgte ja pauschal ohne vorher die SF8 bei der AXA abzurufen. Im ungünstigen Fall fangen die bei der ERGO jetzt bei "Null minus 2 Jahre" an.

Falls es interessiert, halte ich gerne auf dem Laufenden. 🙂

Gruß Martin

Soooooo....um die Verwirrung komplett zu machen:

Ergo fängt tatsächlich bei Null an und akzeptiert in 3 Jahren Leasing-Versicherungslaufzeit zwei Jahre für den SF an. Somit habe ich bei denen einen SF2.
Aber für die Kundenbindung akzeptieren sie für die Haftpflicht zusätzlich auch die Alt-SF8 von der AXA und kommen damit in der HP auf SF10, in der Kasko allerdings bleibt es bei der SF2.

Die AXA hingegen nimmt die während der Ergo-Zeit erfahrenen Freiheitsjahre nicht an, bei denen bleibt es durchweg bei der SF8 (was jedoch unterm Strich um Welten niedriger ist als die Ergo-Variante).

Damit ist zumindest die Ergo ausm Rennen und ich bemühe jetzt mal einige Versicherungsvergleichsrechner. 🙂

Gruß Martin

Was hast du von Vergleichsrechnern, wenn es um die Anerkennung der SF geht.
Ich würde an deiner Stelle verschiedene Versicherungsmakler befragen, wobei es wichtig ist, dass die SF nicht als Sondereinstufung einfließt, denn sonst bist du bei einem späteren Wechsel wieder der Dumme.
Wenn du im ADAC bist, würde ich dort auch anfragen.

Die SF8 von der AXA ist ja Fakt und auch tatsächlich das, was ich über Jahre hinweg gesammelt habe. Die Ergo war ja von Anfang an eine Sonderkonstellation. Somit kann ich die SF8 auch für den Vergleichsrechner als Basis nehmen.

Ich habe nicht verstanden, wieso ein Unterschied zwischen KH und VK gemacht werden soll.
Eigentlich sollte das überall identisch sein, daher mein Einwand.
Vielleicht hat die Ergo etwas falsch verstanden.

Zitat:

@MartinSHL schrieb am 23. November 2016 um 15:45:53 Uhr:



Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 23. November 2016 um 13:25:45 Uhr:


Wenn von der ERGO kein SFR von AXA übernommen wurde, dann dürfte die SF-Klasse von 2013 noch Bestand haben (da in dieser Zeit ja nominell kein KFZ auf dem TE mit Nachversicherer gelaufen ist).

Morgen weiss ich mehr dazu.
Hab jetzt mit der Ergo einen Termin ausgemacht, die sagten mir am Telefon, dass von den 3 Jahren, welche ich den Leasingwagen über die ERGO laufen hatte, 2 Jahre anerkannt werden für den SF.
Ob das allerdings echte Auswirkungen auf meinen Alt-SF von 2013 hat, wird sich zeigen, denn die Einstufung bei der ERGO erfolgte ja pauschal ohne vorher die SF8 bei der AXA abzurufen. Im ungünstigen Fall fangen die bei der ERGO jetzt bei "Null minus 2 Jahre" an.

Falls es interessiert, halte ich gerne auf dem Laufenden. 🙂

Gruß Martin

OK, dann dürfte der 2013 SFR noch bei der AXA stehen.

Tipp: Den SF2 Rabatt bei der ERGO könntest Du dann als Zweitwagen SFR nutzen (PKW/KRAD usw).

Zitat:

@Oetteken schrieb am 24. November 2016 um 10:35:19 Uhr:


Ich habe nicht verstanden, wieso ein Unterschied zwischen KH und VK gemacht werden soll.
Eigentlich sollte das überall identisch sein, daher mein Einwand.
Vielleicht hat die Ergo etwas falsch verstanden.

Naja, wenn man vorher eine VK hatte, wird der SFR auch für VK weitergegeben.

Anders wäre es, wenn vorher nur TK versichert wäre, dann würde die Einstufung wie KH erfolgen.

Ich verstehe nur Bahnhof.
Wieso sollte der SF-Rabatt bei KH und VK unterschiedlich sein, wenn er zwischenzeitlich keinen Unfall hatte.

Weil er vorher bei ERGO nur VK versichert hatte (nicht bei der AXA) und er auch nur 2 Jahre bei ERGO war.

Nun ist aber, so wie der TE geschrieben hat, der Nachversicherer bereit, die SF8 (AXA ohne VK) + die beiden Jahre bei ERGO bereit, ihm SF10 in KH zu geben, aber da vorher eine VK mit SF2 bei ERGO Bestand, natürlich in VK nur die SF2 bestätigen können.

Ist das so schwer ?
Ist doch gut, dass er überhaupt SF10 in KH bekommt (machen nicht alle Versicherer).

Man könnte natürlich es auch anders machen, beim Nachversicherer nur KH/TK versichern und nach 18 Monaten auf VK umstellen, dann würde natürlich der dann zum Zeitpunkt in der KH gültige SFR für die VK zum tragen kommen 😉

Was da gerechnet wurde ist mir schon klar, nur die Logik erschließt sich mir nicht.
Entweder erkennt man das für alles oder für nichts an.
Auch befürchte ich, dass das als Sondereinstufung geführt wird.
Im Zweifel würde ich auf die zwei Jahre verzichten.

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