Seltsames Firmenwagenprogramm

Bei meiner neuen Firma habe ich wieder Chance einen Firmenwagen zu bestellen. BMW 3er würde in Frage kommen.
Aber nachdem ich intern erkündigt habe, finde ich das Modell ganz seltsam, wo die Leasingrate und Haltungskosten vom Gehalt abgezogen werden.

Beispielsweise hat der MA 5500 EUR Bruttogehalt (BG), BLP wäre 55000 EUR, Leasingrate und Haltungskosten (Full Service) wären 1000 EUR im Monat (Leasingrate 650, Haltungskosten 350 inkl. Versicherung, Steuer, Sprit usw.). Entfernung ist 10 Km. Dann wäre die Rechnung:
Neues BG = 5500 - 1000 = 4500
GwV = 715
BG mit GwV = 5215 und die 715 EUR wird noch vom Nettogehalt abgezogen.

Nettogehalt habe ich bei http://www.firmenwagenrechner.de/ gerechnet, alter Wert wäre ca. 3000, neuer Wert wäre 2200, dazwischen liegt 800 EUR Unterschied!

Meines Wissens nach sollten die Haltungskosten beim Fall Firmenwagen mit dem geldwerten Vorteil (GwV) versteuert werden, denn im normalen Fall werden die Haltungskosten vom Arbeitgeber übernommen, dadurch hat der Mitarbeiter steuerlichen Vorteil. Wenn die Haltungskosten noch von dem Gehalt abgezogen würden, dann müsste der Mitarbeiter für die gleichen Posten doppelt bezahlen, da hätte er keinen Vorteil mehr und die GwV sollte auch nicht darauf berechnet werden.


Stimmt es irgendwo nicht, oder? Habe ich irgendwo falsch verstanden?

Beste Antwort im Thema

Eben. Der Arbeitnehmer wird ja schließlich nicht gezwungen, so ein unsinniges AG-Angebot anzunehmen.

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Zitat:

(...)
Ob das ein zigtausendfach praktiziertes und stinknormales Modell ist, bin ich mir nicht sicher.
(...)

Das ist ein sehr verbreitetes Modell. Die zig“tausend“ dürfte der ein oder andere DAX Konzern alleine vollbekommen. Gehaltswandlung wird z.B. leitenden Mitarbeitern im Innendienst, die für ihre Arbeit keinen Dienstwagen benötigen und nicht bekommen, angeboten. Stichwort Mitarbeiterbindung.

Du solltest Dir ganz genau die Konditionen für den Fall anschauen, wenn Du selbst(!) während der Leasinglaufzeit den Job kündigst. Es ist nicht unüblich, dass Du vertraglich verpflichtet wirst, den Leasingvertrag dann ggf. zu Privatleasingkonditionen vom Leasinggeber zu übernehmen oder das Auto gar zu kaufen. Und spätestens dann bekommt der Begriff Mitarbeiterbindung ganz schnell eine ganz andere Qualität für den Mitarbeiter...

Zitat:

@Sidi A4 2.6 schrieb am 17. Dezember 2014 um 07:27:18 Uhr:



Das kommt schon hin denke ich!
Wenn ich sehe das meine zwei Gebrauchtwagen bei den Vollkosten bei 850€ im Monat liegen und das als tatsächlicher Wert. (Über 4 Jahre alles was angefallen ist)
Autofahren ist echt teuer ich komme auch immer bei allem was ich durchrechne ruck zuck auf über 800€ pro Monat 🙂

Wie wär's denn, wenn du dir statt eines Ford ein ordentliches Auto kaufst? 😁

Bei den Kosten, hätte ich die beiden schon längst verschrotten lassen und für 800€ zwei anständige Gebrauchte finanziert.

Zitat:

@sockeye schrieb am 17. Dezember 2014 um 18:30:22 Uhr:


Du solltest Dir ganz genau die Konditionen für den Fall anschauen, wenn Du selbst(!) während der Leasinglaufzeit den Job kündigst. Es ist nicht unüblich, dass Du vertraglich verpflichtet wirst, den Leasingvertrag dann ggf. zu Privatleasingkonditionen vom Leasinggeber zu übernehmen oder das Auto gar zu kaufen. Und spätestens dann bekommt der Begriff Mitarbeiterbindung ganz schnell eine ganz andere Qualität für den Mitarbeiter...

Das ist der Punkt, warum ich ein solches BGU-Leasing für mich persönlich grundsätzlich ablehne.

Bei dem Vorliegenden Rechenbeispiel würde ich mir meine volle persönliche Handlungsfreiheit für 200 (!) € pro Monat abkaufen lassen. Das ist mir eindeutig zu wenig.

Daher gibt es für mich nur zwei Alternativen: Privatfahrzeug oder Dienstwagen.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 17. Dezember 2014 um 19:52:25 Uhr:



Daher gibt es für mich nur zwei Alternativen: Privatfahrzeug oder Dienstwagen.

😁 Ist auch das Motto des Bruders eines Bekannten. Der lässt sich die Privatnutzung seines Dienstwagens immer vertraglich verbieten da Er nicht einsieht auch nur 1Cent für die Privatnutzung zu bezahlen welche sich in einem lächerlichen Bereich bewegen würde.

Privat fährt er eh kaum 5000km/Jahr und Das in der Regel mit der Familienkutsche (4 Kinder), dem Motorrad oder dem Traktor. Für den Dienstwagen würden da ein paar 100km rausspringen.

Gut, Er wird als etwas Wunderlich angesehen da Er Berufliches strickt vom Privaten trennt und deswegen nicht mal seinen geschäftlichen Laptop privat nutzt.

😁 Gibt aber auch keinen Aussendienstler über den der Chef so wenig Privates weiss.

Aber zum Thema, der Chef will schlicht Sozialversicherungsbeiträge sparen, zu Lasten des Angestellten der diese Guttat später bei der Rente oder früher bei längerer Krankheit spüren wird.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 17. Dezember 2014 um 22:00:56 Uhr:


Aber zum Thema, der Chef will schlicht Sozialversicherungsbeiträge sparen, zu Lasten des Angestellten der diese Guttat später bei der Rente oder früher bei längerer Krankheit spüren wird.

Ja, das kommt noch dazu. Die Lücke kann man zwar durch private Vorsorge schließen, aber die kostet dann ja auch wieder privates Geld...😁

Das BGU-Leasing ist für Chefs die Lösung, um Mitarbeiter mit soviel Schwung über den Tisch zu ziehen, daß diese die dabei entstehende Reibungshitze als Nestwärme empfinden. Daß labile Charaktere bei solchen Offerten einknicken, kann ich durchaus nachvollziehen.

Zitat:

@yeahman schrieb am 17. Dezember 2014 um 18:36:10 Uhr:



Zitat:

@Sidi A4 2.6 schrieb am 17. Dezember 2014 um 07:27:18 Uhr:



Das kommt schon hin denke ich!
Wenn ich sehe das meine zwei Gebrauchtwagen bei den Vollkosten bei 850€ im Monat liegen und das als tatsächlicher Wert. (Über 4 Jahre alles was angefallen ist)
Autofahren ist echt teuer ich komme auch immer bei allem was ich durchrechne ruck zuck auf über 800€ pro Monat 🙂
Wie wär's denn, wenn du dir statt eines Ford ein ordentliches Auto kaufst? 😁

Bei den Kosten, hätte ich die beiden schon längst verschrotten lassen und für 800€ zwei anständige Gebrauchte finanziert.

🙂 Erstens sind es 2 Autos und nicht eins, und zweitens ist in dem Betrag noch die Rücklage pro Monat von 450€ für zukünftige Gebrauchtwagen beinhaltet. Die müssen ja auch bezahlt werden irgendwann mal! Oder darf ich die Rücklage nicht dazurechnen? 🙂

Hat aber mit dem Thema hier nichts zu tun! Ausser das man für Autos mehr Geld verbraucht als man sich oft zugesteht.

@ Drahke & SirDonald:
Zunächst mal gilt es festzustellen, ob es diese von euch angesprochene Lücke überhaupt gibt.
Angeblich soll es Arbeitnehmer geben die oberhalb der Bemessungsgrenzen verdienen, aber das nur am Rande.
Weiterhin - für die AG bei denen es nicht zurtifft - stellt sich die Frage wie sinnvoll Betrag X in der Rentenkasse angelegt ist.
Wie an anderer Stelle bereits ausführlich diskutiert stellt das eine Form von Geldverbrennung unter dem sozialen Deckmantel dar, so dass man glücklich über jeden Euro sein sollte, der nich in unseren unseren bankrotten Sozialsystemen auf Nimmmerwiedersehen verschwindet.
Den Betrag X unters Kopfkissen zu legen ist aus Sicht 2014 die sinnvollere Altersvorsorge als das deutsche Rentensystem, aber auch das nur am Rande,
Zudem hat JEDE Anschaffung direkten Einfluss auf das frei verfügbare Kapital (und damit direkten Einfluss auf mögliche Rücklagen und damit direkten Einfluß auf den Lebensstandart im Alter).
Dicke Schlitten für 55000€ fahren wollen und dann Angst vor 15€ weniger gesetzlicher Rente zu haben, das passt nicht zusammen.

Das Thema "persönliche Handlungsfreiheit" ist in der Tat ein persönliches, da das Prozedere im Fall einer Kündigung - wie ja schon ganz richtig angemerkt wurde - in irgendeiner Weise vertraglich geregelt sein wird.
Wie das geregelt ist, bestimmt den Nutzen oder Nichtnutzen eines solchen Leasingverhältnisses ganz erheblich mit.
Zudem ist so ein BGU Fahrzeug nur ein Punkt unter mehreren, einer mit sehr überschaubarer Laufzeit obendrein.
Worüber ich mir weit mehr Gedanken machen würde, ist wie mit anderen Boni des AG im Falle einer kündigung verfahren wird. Hier seien Direktversicherungen oder betriebliche Altersvorsorgen genannt.
Dies sind Faktoren die aufgrund der maroden staatlichen Systeme direkt die Existenz betreffen.
Ein Wechsel des AG stellt daher in jedem Fall weit mehr dar, als morgens zu einer anderen Adresse zu fahren und will sehr gut überlegt sein. Ob da beim AG Wechsel noch ein oder zwei Jahre Leasingdauer übrig sind die bedient werden möchten ist Wumpe, die hätte man vorher ebenso bedienen müssen.
Zunmindest DESWEGEN schränkt sich keiner seine persönliche Freiheit ein.

Möglich, dass für euch die euch angebotenen Vertragsbedingungen keinen Sinn ergeben, aber bitte projeziert das nun nicht auf die Allgemeinheit nur weil die euch angebotenen Verträge unbefriedigend sind, bzw. ihr vielleicht gar kein Anrecht auf ein Fahrzeug nach dieser Regel habt.
Es besteht die Eventualität, dass andere besser verhandelt haben als ihr.

Gibt es Gründe für den AG, sich für so ein Dienstwagenmodell zu entscheiden?
Mit der üblichen 1%-Versteuerung auf den BLP käme der TE doch besser weg als in dem hier beschriebenen Modell, oder?

Die monatliche Leasingsumme als Wert anzusetzen empfinde ich persönlich etwas seltsam, denn diese kann je nach Verhandlungsgeschick (vermutlich Flottenvertrag seitens AG über eine gewisse Anzahl an Autos) total unterschiedlich ausfallen.
Und wenn morgen Mitarbeiter B exakt das selbe Modell wie der TE bestellt, damit aber zufällig in eine Aktion des Herstellers reinfällt, bei welcher genau das Modell jetzt zu besseren leasingkonditionen angeboten wird, dann versteuert der nur die Hälfte oder wie? :confused.

Zitat:

@Matsches schrieb am 18. Dezember 2014 um 07:31:41 Uhr:


@
Das Thema "persönliche Handlungsfreiheit" ist in der Tat ein persönliches, da das Prozedere im Fall einer Kündigung - wie ja schon ganz richtig angemerkt wurde - in irgendeiner Weise vertraglich geregelt sein wird.
Wie das geregelt ist, bestimmt den Nutzen oder Nichtnutzen eines solchen Leasingverhältnisses ganz erheblich mit.
Zudem ist so ein BGU Fahrzeug nur ein Punkt unter mehreren, einer mit sehr überschaubarer Laufzeit obendrein.
Worüber ich mir weit mehr Gedanken machen würde, ist wie mit anderen Boni des AG im Falle einer kündigung verfahren wird. Hier seien Direktversicherungen oder betriebliche Altersvorsorgen genannt.
Dies sind Faktoren die aufgrund der maroden staatlichen Systeme direkt die Existenz betreffen.
Ein Wechsel des AG stellt daher in jedem Fall weit mehr dar, als morgens zu einer anderen Adresse zu fahren und will sehr gut überlegt sein. Ob da beim AG Wechsel noch ein oder zwei Jahre Leasingdauer übrig sind die bedient werden möchten ist Wumpe, die hätte man vorher ebenso bedienen müssen.
Zunmindest DESWEGEN schränkt sich keiner seine persönliche Freiheit ein.

Möglich, dass für euch die euch angebotenen Vertragsbedingungen keinen Sinn ergeben, aber bitte projeziert das nun nicht auf die Allgemeinheit nur weil die euch angebotenen Verträge unbefriedigend sind, bzw. ihr vielleicht gar kein Anrecht auf ein Fahrzeug nach dieser Regel habt.
Es besteht die Eventualität, dass andere besser verhandelt haben als ihr.

Danke für den Beitrag.

Zum Thema Handlungsfreiheit bin ich bei dir, es ist eine gute Perspektive. Wenn diese Freiheit mit einem hohen Preis verbunden ist - 200 EUR im Monat ist schon sehr viel - denke ich dass man woanders die Balance finden soll.

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Ich denke, ich habe bisher tatsächlich die Begriffe "Firmenwagen" und "Dienstwagen" verwechselt. Bei meinem letzten AG war es ein Dienstwagen-Modell. Und jetzt ist mein AG davon ausgegangen, dass die Mitarbeiter einen Firmenwagen hauptsächlich für Privatnutzung zur Verfügung bekommen können. Dafür gibt's dieses BGU, was auf dem ersten Blick sehr ungünstig scheint, aber soweit ich weiss, die dienstlich gefahrenen Km werden als Mileage erstattet (0,30 EUR p. Km ins brutto). D.h. wenn man viel (oder sogar überwiegend) dienstlich unterwegs ist, ist dieses Modell nicht viel anders als das "übliche" Dienstwagen-Modell. Wenn man noch ein Fahrtenbuch durchführt, kann man vielleicht noch einiges mehr in die Tasche zurück bekommen. (Ein Punkt ist hier allerdings, dass die Km-Angabe beim Leasing höher sein würde, sodass sich die Leasing-Rate auch erhöht.)

Ist diese Überlegung korrekt?

Zitat:

@MartinSHL schrieb am 19. Dezember 2014 um 10:55:03 Uhr:


Gibt es Gründe für den AG, sich für so ein Dienstwagenmodell zu entscheiden?
Mit der üblichen 1%-Versteuerung auf den BLP käme der TE doch besser weg als in dem hier beschriebenen Modell, oder?

Die monatliche Leasingsumme als Wert anzusetzen empfinde ich persönlich etwas seltsam, denn diese kann je nach Verhandlungsgeschick (vermutlich Flottenvertrag seitens AG über eine gewisse Anzahl an Autos) total unterschiedlich ausfallen.
Und wenn morgen Mitarbeiter B exakt das selbe Modell wie der TE bestellt, damit aber zufällig in eine Aktion des Herstellers reinfällt, bei welcher genau das Modell jetzt zu besseren leasingkonditionen angeboten wird, dann versteuert der nur die Hälfte oder wie? :confused.

Es war auch meine Frage. Die Rechnung von dem Haltungskosten ist nicht ganz nachvollziehbar und kann wirklich je nach Verhandlung mit dem Leasing-Anbieter unterschiedlich sein.

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