Seltsames Firmenwagenprogramm
Bei meiner neuen Firma habe ich wieder Chance einen Firmenwagen zu bestellen. BMW 3er würde in Frage kommen.
Aber nachdem ich intern erkündigt habe, finde ich das Modell ganz seltsam, wo die Leasingrate und Haltungskosten vom Gehalt abgezogen werden.
Beispielsweise hat der MA 5500 EUR Bruttogehalt (BG), BLP wäre 55000 EUR, Leasingrate und Haltungskosten (Full Service) wären 1000 EUR im Monat (Leasingrate 650, Haltungskosten 350 inkl. Versicherung, Steuer, Sprit usw.). Entfernung ist 10 Km. Dann wäre die Rechnung:
Neues BG = 5500 - 1000 = 4500
GwV = 715
BG mit GwV = 5215 und die 715 EUR wird noch vom Nettogehalt abgezogen.
Nettogehalt habe ich bei http://www.firmenwagenrechner.de/ gerechnet, alter Wert wäre ca. 3000, neuer Wert wäre 2200, dazwischen liegt 800 EUR Unterschied!
Meines Wissens nach sollten die Haltungskosten beim Fall Firmenwagen mit dem geldwerten Vorteil (GwV) versteuert werden, denn im normalen Fall werden die Haltungskosten vom Arbeitgeber übernommen, dadurch hat der Mitarbeiter steuerlichen Vorteil. Wenn die Haltungskosten noch von dem Gehalt abgezogen würden, dann müsste der Mitarbeiter für die gleichen Posten doppelt bezahlen, da hätte er keinen Vorteil mehr und die GwV sollte auch nicht darauf berechnet werden.
Stimmt es irgendwo nicht, oder? Habe ich irgendwo falsch verstanden?
Beste Antwort im Thema
Eben. Der Arbeitnehmer wird ja schließlich nicht gezwungen, so ein unsinniges AG-Angebot anzunehmen.
24 Antworten
Du hast recht.
Ob der AG das so machen darf, weiß ich nicht. Aber hast richtig gerechnet. Normal macht ein AG die Rechnung nicht so. Da würde ich lieber die 5500,- nehmen und selber günstig nen full-Service-Leasing machen.
Warum sollte der AG das nicht dürfen?
Ich dachte wir haben in Deutschland Vertragsfreiheit.
Oder hab ich da was verpasst? 😕
Eben. Der Arbeitnehmer wird ja schließlich nicht gezwungen, so ein unsinniges AG-Angebot anzunehmen.
Der Arbeitgeber trägt 1.000 € Kosten, der Arbeitnehmer bekommt nur 800 € netto abgezogen - das ist doch ein fairer Deal, finde ich. Vor allem wenn der Wagen beruflich gar nicht benötigt wird; die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte trägt der Normal-Angestellte ja auch selbst.
Wird der Wagen auch beruflich genutzt, kann der geldwerte Vorteil durch ein Fahrtenbuch noch minimiert werden.
Zitat:
@Deloman schrieb am 16. Dezember 2014 um 19:34:58 Uhr:
Der Arbeitgeber trägt 1.000 € Kosten, der Arbeitnehmer bekommt nur 800 € netto abgezogen - das ist doch ein fairer Deal, finde ich. Vor allem wenn der Wagen beruflich gar nicht benötigt wird; die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte trägt der Normal-Angestellte ja auch selbst.
Wird der Wagen auch beruflich genutzt, kann der geldwerte Vorteil durch ein Fahrtenbuch noch minimiert werden.
Es ist ein neuer interessanter Blickwinkel. Habe gerade grob gerechnet, wenn man einen Gebrauchtwagen (z.B. einen 3er) i.W.v. 30000 kauft, kommen die Kosten so zusammen:
Kaufpreis 30000,00
Geschätzter Verkaufspreis nach 4 Jahren 12000,00
Wertverlust 18000,00
Wertverlust im Jahr 4500,00
Fahrleistung im Jahr (Km) 15000,00
Preis Diesel (€/L) 1,30
Verbrauch (L/100Km) 8,00
Spritkosten im Jahr 1560,00
KFZ-Steuer 300,00
Versicherung 700,00
Service und Reparatur im Jahr 1000,00
Reifen im Jahr (1000 EUR in 4 Jahren) 250,00
Unterhalt im Jahr 3560,00
Laufende Kosten im Jahr 9620,00
Laufende Kosten im Monat 801,67
Die Kosten (auch "Abzug" vom Netto!) sind vergleichbar! Ist die Rechnung korrekt?
Unter welchen Bedingungen kann es sich lohnen, ein Fahrtenbuch durchzuführen?
Bist du dir denn sicher dass überhaupt ein GWV versteuert wird und nicht einfach nur die Kosten durchgereicht werden?
Zitat:
@backbone23 schrieb am 16. Dezember 2014 um 23:10:30 Uhr:
Bist du dir denn sicher dass überhaupt ein GWV versteuert wird und nicht einfach nur die Kosten durchgereicht werden?
GwV wird versteuert, da gab's klare Aussage.
Zitat:
@crisper schrieb am 16. Dezember 2014 um 21:11:17 Uhr:
Es ist ein neuer interessanter Blickwinkel. Habe gerade grob gerechnet, wenn man einen Gebrauchtwagen (z.B. einen 3er) i.W.v. 30000 kauft, kommen die Kosten so zusammen:Zitat:
@Deloman schrieb am 16. Dezember 2014 um 19:34:58 Uhr:
Der Arbeitgeber trägt 1.000 € Kosten, der Arbeitnehmer bekommt nur 800 € netto abgezogen - das ist doch ein fairer Deal, finde ich. Vor allem wenn der Wagen beruflich gar nicht benötigt wird; die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte trägt der Normal-Angestellte ja auch selbst.
Wird der Wagen auch beruflich genutzt, kann der geldwerte Vorteil durch ein Fahrtenbuch noch minimiert werden.
Kaufpreis 30000,00
Geschätzter Verkaufspreis nach 4 Jahren 12000,00
Wertverlust 18000,00
Wertverlust im Jahr 4500,00
Fahrleistung im Jahr (Km) 15000,00
Preis Diesel (€/L) 1,30
Verbrauch (L/100Km) 8,00
Spritkosten im Jahr 1560,00
KFZ-Steuer 300,00
Versicherung 700,00
Service und Reparatur im Jahr 1000,00
Reifen im Jahr (1000 EUR in 4 Jahren) 250,00
Unterhalt im Jahr 3560,00
Laufende Kosten im Jahr 9620,00
Laufende Kosten im Monat 801,67Die Kosten (auch "Abzug" vom Netto!) sind vergleichbar! Ist die Rechnung korrekt?
Unter welchen Bedingungen kann es sich lohnen, ein Fahrtenbuch durchzuführen?
Das kommt schon hin denke ich!
Wenn ich sehe das meine zwei Gebrauchtwagen bei den Vollkosten bei 850€ im Monat liegen und das als tatsächlicher Wert. (Über 4 Jahre alles was angefallen ist)
Autofahren ist echt teuer ich komme auch immer bei allem was ich durchrechne ruck zuck auf über 800€ pro Monat 🙂
@TE:
Ich finde diese Rechnung ehrlich gesagt völlig schlüssig, darin ist nichts seltsam.
Was Du beschrieben hast ist ein zigtausendfach praktiziertes und stinknormales BGU - Leasing (BGU=Bruttogehaltsumwandlung).
Der Vorteil für dich liegt darin wie du berechnet hast, monatlich anstatt 1000€ (+MWSt9 nur 800€ zahlen zu müssen.
Ein anderer Fall wäre ein Dienstwagen. Hier würde die Rate vom AG getragen, deine Kosten würden sich auf die versteuerung des gwV beschränken..
Scheint bei dir nicht der Fall zu sein.
Im vorliegenden Fall least dein AG für dich ein Fahrzeug, die Kosten dafür hast Du zu tragen.
Bleiben wir bei deinem Beispiel, würde das bedeuten:
5500€ (BG) - 1000€ (LR) = 4500€
Deine Steuern, Sozalabgaben, Rentenbeiträge werden nun aus diesen 4500€ Gehalt berechnet.
In Wahrheit beträgt dein monatliches Einkommen jedoch nach wie vor 5500€, du hast lediglich einen Teil davon in Form eines Autos erhalten.
Somit zieht der Staat die ihm ansonsten entgehenden Einnahmen für den Anteil des Wagens in Form der Versteuerung des geldwerten Vorteils ein.
Da der Fiskus aber so nett ist (😁) nur deine Fahrten von und zur Arbeit als private Nutzung zu unterstellen reduziert sich dieser Beitrag.
Incl. der Berechnung der Entfernungskilometer sind das eben dann deine 715€.
Ein deutlicher Vorteil also im Vergleich zur Situation, in der Du deine 1000€ Rate komplett vom Nettogehalt zu begleichen hättest.
Du zahlst also nichts doppelt.
Lediglich könnte ich mir vorstellen dass du angnommen hattest einen AG finanzierten Dienstwagen zu erhalten was deiner Schilderung nach aber nicht der Fall ist.
Wurde darüber denn nicht vorher gesprochen, immerhin hast du wohl mit wesentlich mehr Gehalt gerechnet als Du nun bekommst?
Zitat:
@benprettig schrieb am 16. Dezember 2014 um 17:25:50 Uhr:
Da würde ich lieber die 5500,- nehmen und selber günstig nen full-Service-Leasing machen.
Was in seinem Fall bedeuten würde:
3000€ netto - 1000€ Rate = 2000€. (Wobei dann auf die 1000€ ja sicherlich ohnehin noch die MWSt käme)
So hat er 2200€.
Bei mir will der Groschen nicht recht fallen warum er deinen Rat befolgen sollte?
Und nun komm bitte nicht mit "Ein gebrauchter Kleinwagen wäre aber billiger".
Ich weiß es gibt Vertragsfreiheit.
Allerdings habe ich es so verstanden, dass er einen Dienstwagen bekommt. Der zum erheblichen Teil dienstlich genutzt wird. Und deshalb fand ich die Konstellation teuer für den Arbeitnehmer.
So habt ihr natürlich recht.
Zitat:
@crisper schrieb am 16. Dezember 2014 um 23:36:26 Uhr:
GwV wird versteuert, da gab's klare Aussage.Zitat:
@backbone23 schrieb am 16. Dezember 2014 um 23:10:30 Uhr:
Bist du dir denn sicher dass überhaupt ein GWV versteuert wird und nicht einfach nur die Kosten durchgereicht werden?
Frag doch einfach mal bei der Personalabrechnung nach ob sie so freundlich wären dir 2 Beispiel-Gehaltsabrechnungen zu zeigen/ zu drucken.
Dann kannst du am besten vergleichen, was jetzt wirklich der Unterschied mit und ohne Wagen wäre.
Wobei ich bei deiner Rechnung mit dem Gebrauchtwagen auch nichts entnehmen kann, was falsch sein könnte. Also wäre ja im Endeffekt der Neuwagen über das Geschäft die günstigere Variante, wenn du vor hast das Auto nur 4 Jahre zu behalten.
Je länger du den Gebrauchten behälst, desto eher rechnet er sich eben. Ist aber ja ein alter Hut 😉
Zitat:
@Matsches schrieb am 17. Dezember 2014 um 07:35:34 Uhr:
@TE:
Ich finde diese Rechnung ehrlich gesagt völlig schlüssig, darin ist nichts seltsam.
Was Du beschrieben hast ist ein zigtausendfach praktiziertes und stinknormales BGU - Leasing (BGU=Bruttogehaltsumwandlung).
Der Vorteil für dich liegt darin wie du berechnet hast, monatlich anstatt 1000€ (+MWSt9 nur 800€ zahlen zu müssen.Ein anderer Fall wäre ein Dienstwagen. Hier würde die Rate vom AG getragen, deine Kosten würden sich auf die versteuerung des gwV beschränken..
Scheint bei dir nicht der Fall zu sein.Im vorliegenden Fall least dein AG für dich ein Fahrzeug, die Kosten dafür hast Du zu tragen.
Bleiben wir bei deinem Beispiel, würde das bedeuten:5500€ (BG) - 1000€ (LR) = 4500€
Deine Steuern, Sozalabgaben, Rentenbeiträge werden nun aus diesen 4500€ Gehalt berechnet.
In Wahrheit beträgt dein monatliches Einkommen jedoch nach wie vor 5500€, du hast lediglich einen Teil davon in Form eines Autos erhalten.
Somit zieht der Staat die ihm ansonsten entgehenden Einnahmen für den Anteil des Wagens in Form der Versteuerung des geldwerten Vorteils ein.
Da der Fiskus aber so nett ist (😁) nur deine Fahrten von und zur Arbeit als private Nutzung zu unterstellen reduziert sich dieser Beitrag.
Incl. der Berechnung der Entfernungskilometer sind das eben dann deine 715€.Ein deutlicher Vorteil also im Vergleich zur Situation, in der Du deine 1000€ Rate komplett vom Nettogehalt zu begleichen hättest.
Du zahlst also nichts doppelt.
Lediglich könnte ich mir vorstellen dass du angnommen hattest einen AG finanzierten Dienstwagen zu erhalten was deiner Schilderung nach aber nicht der Fall ist.
Wurde darüber denn nicht vorher gesprochen, immerhin hast du wohl mit wesentlich mehr Gehalt gerechnet als Du nun bekommst?
Da hast du teilweise Recht. Deine Erklärung macht schon Sinn. Man hat doch Vorteil. Wie ich allerdings
hiergelesen habe, sollte der GwV in diesem Fall vermindert werden. Ich weiss aber nicht wie man es steuerlich absetzen soll.
Ob das ein zigtausendfach praktiziertes und stinknormales Modell ist, bin ich mir nicht sicher. Bei meinem vorherigen AG war das Modell nicht so und bisher solches Firmenwagenmodell noch nicht gehört.
Bei mir ist ein Firmenwagen eine Option, war nicht ein Bestandteil des Gehaltes bei der Verhandlung. Also ich habe noch freie Wahl (zum Glück 😉)
Zitat:
@crisper schrieb am 17. Dezember 2014 um 14:26:47 Uhr:
Wie ich allerdings hier gelesen habe, sollte der GwV in diesem Fall vermindert werden. Ich weiss aber nicht wie man es steuerlich absetzen soll.
Zuzahlungen können den GWV vermindern, das ist richtig. Bei dem Modell in Deiner Firma handelt es sich aber um eine Gehaltsumwandlung und somit steuertechnisch um keine Zuzahlung.
Der Unterschied ist: Eine Zuzahlung erfolgt von Deinem Nettoeinkommen, bei der Gehaltsumwandlung wird Dein Bruttogehalt entsprechend gekürzt.
Gruß
Der Chaosmanager