selbstleuchtende folie
erstmal hallo an alle .
ein kumpel hat mir dieses foto geschickt und einen link hat jemand ahnung ob das erlaubt ist oder nicht
26 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Da sehe ich einen Sonderfall für LKW.
Zitat:
StVZO §51a: Seitliche Kenntlichmachung
(4) Retroreflektierende gelbe waagerechte Streifen, die unterbrochen sein können, an den Längsseiten von Fahrzeugen sind zulässig. Sie dürfen nicht die Form von Schriftzügen oder Emblemen haben. § 53 Abs. 10 Nr. 3 ist anzuwenden.
StVZO §53 Abs. 10 Nr. 3
Die Kennzeichnung von..
schweren und langen Fahrzeugen - ausgenommen Personenkraftwagen - mit einer Länge von mehr als 6,00 m mit Konturmarkierungen aus weißen oder gelben retroreflektierenden Materialien, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen,
ist zulässig. Bei den in Satz 1 Nr. 3 genannten Fahrzeugen ist in Verbindung mit der Konturmarkierung Werbung auch aus andersfarbigen retroreflektierenden Materialien auf den Seitenflächen der Fahrzeuge zulässig, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
edit: da die nachleuchtenden folien werder eine zulassung haben noch in der stvzo aufgeführt sind, zählen sie folglich nicht zu den vorgeschriebenen beleuchtungseinrichtung und sorgen somit für unnötige lichteinflüsse -> UNZULÄSSIG
Also irgendwie schon ein Sonderfall wenn das Fahrzeug mindestens 6 Meter lang sein muss😁
Ich wollte die Folie ja als Flammendesign haben.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Du weißt nicht zufällig den Namen des Doktoranden?
Wenn ja, dann bitte nur per PN mitteilen. 😉
Es gibt schließlich Persönlichkeitsrechte.
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Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Es gibt schließlich Persönlichkeitsrechte.
Sicherlich. Aber Doktorarbeiten werden i.d.R. veröffentlicht und da steht dann auch immer der Autor dabei. Ich will ja schließlich keine Details aus seinem Privatleben wissen...😉
Gegen einen Link hat keiner etwas. 😉
Aber Wissen, dass nicht per Web verfügbar ist, sollte man auch als nicht im WEB verfügbar akzeptiert werden.
Du könntest ja Deine Bitte entsprechend ändern. 😉
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Aber Wissen, dass nicht per Web verfügbar ist, sollte man auch als nicht im WEB verfügbar akzeptiert werden.
Korrekt. Ich hätte meine Frage/Bitte da etwas detailierter ausformulieren sollen. Bin natürlich davon ausgegangen, daß der Name irgendwo im Web verfügbar wäre / sein könnte.
Zitat:
Original geschrieben von thaboss22
einen link hab ich nicht aber ich hab da was gesehn und gehört ein student macht gerade in stuttgart einen test ob leuchtmittel an autos die verkehrsteilnehmer ablenkt und das ist seine doktor arbeit er will wiederlegen das leuchtmittel keine behinderung sind weil lks haben auch eine leucht sonder genehmigung
Der DEKRA-link ist da doch kaum zweideutig.
Und ICH fühle mich abgelenkt.
Also gibts nichts zu widerlegen.
Da kann er 10x Dr. sein (wollen).
Auf subjektiven Grundlagen wird kein Gesetz geändert/geschaffen.
Aber einer macht noch keine Gesellschaft/Masse.
Nur weil MIR die Grünen mit ihrem Tempolimit-Käse zum Hals raus hängen, werden sie trotzdem nicht verboten.
Davon ab würde mich ein derartig leuchtendes Fahrzeug wohl auch ablenken/irritieren.
Ich fühle mich von aussergewöhnlichen Farben abgelenkt. Und vom Bösen Blick bekomm ich Angst was denn nun?
Jaaaa alles verbieten.
Oder wir machen es so wie in Amerika.
Kein Tüv. Pimpen bis zum Abwinken.
Oder wenigstens einen TÜV der sicherstellt dass das Auto verkehrsfähig ist. Also Rost Bremsen, Fahrwerk etc.
Aber bitte keine Folien bewertung vornimmt. Die macht nix kaputt.