selbstbewohntes eigentum

mir ist gerade aufgefallen, dass meine versicherungspolice das gefahrenmerkmal 'selbstbewohnte eigentumswohnung' beinhaltet. mist...ist zwar 50euro billiger dadurch, entspricht aber nicht der wahrheit. nun habe ich ja vor zu wechseln und gerade als ich endlich die versicherung der wahl hatte fällt mir der scheiss auf. für mich stellt sich hier die frage. was passiert den im schlimmsten fallen wenn ich einen kaskoaschaden habe und die versicherung würde irgendwie doch herausfinden, dass dieser 1 punkt im vetrag nicht stimmt. zahlen müssten sie wohl, hat aber jemand verlässliche aussagen wieweit die versicherung mir daraus einen strick machen kann ?

amit mir hier nicht der verdacht des betruges angehaftet wird. ich selbst hatte meinen versicherungsvertreter darauf hingewiesen, er hat das als bagatelle abgewiesen und gesagt, die versciehrung muss zahlen und maximal würde sie den differenzbetrag einfordern können !!!!

16 Antworten

Typischer Trick eines unseriösen Versicherungsvertreters, um die Prämie künstlich günstiger zu rechnen.
Auf gar keinen Fall zur Nachahmung empfohlen. Wenn es im Schadenfall rauskommt, dann wäre es für die Leistungsfreiheit der Versicherung Voraussetzung, dass sie dich so gar nicht genommen hätte. Aber selbst wenn die Versicherung nicht leistungsfrei wird, drohen dir nicht nur der Abzug der Differenz, sondern hohe Vertragsstrafen. Wie die Vertragsstrafe genau aussieht, kannst du in deinen Versicherungsbedingungen nachlesen.

@Stefan

Lass Dir die Aussage vom Vertreter schriftlich bestätigen. Wird er m.M.n. nicht machen und dann solltets Du ihn fragen, warum nicht, wenn es eine Bagatelle ist.

Sonst schliesse ich mich meinem Vorredner an, kenne aber nur aus der Praxis eine Differenzzahlung und eine Jahresprämie als "Strafe".

Bye
Newbie

Auge und Ohr Rechtssprechung des BGH.

Wußte der Vertreter, dass Du keine ETW hast, so muss die Versicherung das gegen sich gelten lassen.
Gilt nur für Agenten, nicht bei Maklern.

Problem:
Beweis mal, dass der Vertreter das wusste.

Folge:
Prämie nachzahlen, evt. Vertragsstrafe.

Melde das auf jeden Fall sofort der Versicherung und verlang eine Änderung des Vertrages.

Ist doch ganz klar ein absichtliches Täuschen um die Prämie geringer zu halten, und um so mit anderen Versciherer preistechnisch mit zu halten.

Desweiteren würde dieser Makler bei mir keinen Fuss mehr in die Tür setzen.

Was die Vertragsstrafe angeht glaube ich auch mal von der Höhe einer Jahresprämie gehört zu haben.

MfG
Motoele

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Du bist für die Richtigkeit der Angaben in dem Versicherungsschein verantwortlich!
Ist die Angabe der Wohnung falsch hast Du im Schadenfall ein Problem.
Es wird im Härtefall der Vertrag im nachhinein sehr genau geprüft und damit kann die Versicherung im Schadenfall die Regulierung verweigern, oder nimmt Dich in Regress nach dem Schaden.

!!!!!Umbedingt ändern!!!!!

Zitat:

Original geschrieben von motoele


Desweiteren würde dieser Makler bei mir keinen Fuss mehr in die Tür setzen.

Es ist ein Agent und kein Makler

Zitat:

Original geschrieben von Stefan358


ich selbst hatte meinen Versicherungsvertreter darauf hingewiesen

Konsequenz:

Auge und Ohr Rechtsprechung des BGH.

Problem der Beweisführung.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Es ist ein Agent und kein MaklerKonsequenz

Auch dann nicht.....

SMITTI81 schrieb........

Zitat:

......Es wird im Härtefall der Vertrag im nachhinein sehr genau geprüft und damit kann die Versicherung im Schadenfall die Regulierung verweigern, oder nimmt Dich in Regress nach dem Schaden.

Die davor gestellten Aussagen sind gewiss richtig. Aber Verweigerung der Eintrittspflicht oder Regression der Erstattungsbeträge - ist ganz schlichter Unsinn (wo steht sowas!) - wenn die Angaben zu den "weichen Tarifmerkmalen" unzutreffend sind.

Der tarifgerechte Beitrag wird nacherhoben bzw. mal x nacherhoben.

Pardon!

@motoele,

es ist wenig hilfreich für den Fragesteller wenn Du wiederholt Falsches behauptest. Für Dich zum Nachlesen:

Zitat:

Der empfangsbevollmächtigte Vermittlungsagent steht bildlich gesprochen als das Auge und Ohr des Versicherers dem Versicherten gegenüber.
Alles, was ihm mit Bezug auf die Antragstellung gesagt und vorgelegt worden ist, gilt als dem Versicherer gegenüber gesagt und vorgelegt.

BGHZ 102, 194, 197; 107, 322, 323; 116, 387, 389; 123, 224, 230 f.

Also gefestigte, ständige Rechtssprechung des BGH.

Das Problem ist wie gesagt immer noch die Beweislast des Versicherten.

jau, und dann gibt es da noch die Vermögenschadenhaftplichtversicherung - u.a. wegen Falschberatung usw. .

Die ist noch nicht obligat.

Bei Agenten trifft man die so gut wie überhaupt nicht.
Und das wird sich wohl auch in Zukunft nicht ändern.

Nach meiner Erfahrung haben die "Agenten" eine Freistellungserklärung in ihren Agenturverträgen, d.h., das VU übernimmt die Prüfung/Abwehr und Leistungsverpflichtung. Wer keine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung oder Freistellungserklärung hat, haftet unbeachtet dessen trotzdem für seine Beratungsfehler.

Für Beratungsfehler haftet jeder.
Makler haben Sachwalterhaftung, Agenten nicht.
Der Makler hat folglich wesentlich weitgehendere Pflichten und damit höhere Haftungsmaßstäbe.

Bewegt sich der Agent im Rahmen seiner Vollmachten deckt ihn die Versicherung - sonst nicht.

Letzteres wird hier der Fall sein.
Betrifft allerdings nur das Innenverhältnis - im Außenverhältnis haftet der Versicherer (Auge und Ohr Rechtssprechung des BGH).

Die Haftung entfällt da, wo Vermittler und Versicherungsnehmer gemeinschaftlich versuchen die Versicherung zu hintergehen.
Kann ein schmaler Grad sein, wird hier allerdings nicht zum tragen kommen.

Fazit:
Der scheinbare Schutz der Versicherung für den Agenten erweist sich meist als Regenschirm der nur bei Sonnenschein etwas taugt.
Ein Blick in das VVG verrät das sehr deutlich, die Rechtssprechung korrigiert das meist.

Agent und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist jedenfalls zu 99,9 Prozent die falsche Baustelle. 😉

@maidcruiser, also hier brauche ich Denkhilfe,

}>Agent und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist jedenfalls zu 99,9 Prozent die falsche Baustelle.{<

Grüße
Beukeod

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