Der Unterschied zwischen GAP und Neuwagenentschädigung liegt nicht nur darin, wie der Wagen im Totalschadenfall abgerechnet wird, die GAP Deckung übernimmt darüber hinaus auch die Kosten des Leasings/der Finanzierung. Da können nämlich unabhängig von der Entschädigung für das Auto weitere Kosten auflaufen! Also bei Leasing immer am besten beides Vereinbaren.
Werkstattbindung und Garantie vertragen sich meiner Meinung nach nicht, vor allem nicht bei Leasing. Seriöse Versicherer bieten die Werkstattbindung bei Leasing nicht an, andere schon und damit verstößt Du unter Umständen gegen den Leasingvertrag!
Ich würde noch auf das Thema Marderschäden UND Folgeschäden! und Wildtierunfälle achten, sowie das Thema "All Risk" Deckung überdenken.