Selbständiger LKW Fahrer ohne eigenen LKW ( Fahrdienstleistung)
Hallo ,
Ich Fahre LKW's für eine Firma auf Rechnung aber ohne eigenen LKW nimm also den Ihre LKW's 12 to. ich stelle nur meine Fahrdienstleistung in Rechnung natürlich ohne Pausen :-) und ein GW habe ich natürlich dafür.
Jetzt meine Frage da ich nicht jeden Tag von der Firma zum Fahren genommen werde z.B. 1 mal in der Woche und auch 3 mal in der Woche
und auch von anderen Firmen.
Also ist meine Fahrerkarte ja nicht jeden Tag in gebrauch und hat somit Lücken in der Aufzeichnung.
Muss ich eine Bescheinigung mit mir führen z.B. Urlaubsbescheinigung?
Muss die mir die Firma geben oder muss ich die selber erstellen?
Mfg.Thorsten
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Rht-transport
Abbeizort: Meinerzhagen
Soll er jetzt Fahren-oder dort alte Farbe entfernen?😁
70 Antworten
Die Frage ist nicht falsch - tatsächlich stolpert der selbständige Fahrer ohne eigenes Fahrzeug über eine ganze Reihe gesetzlicher Fallstricke.
Üblicherweise wird er nicht als Selbständiger anerkannt und geniesst den Vorzug, früher oder später richtig fett Probleme mit den Sozialversicherungsträgern zu bekommen. Die Auftraggeber bekommen dann auch Post und dürfen mitfeiern. Stellt er dann noch Leute ein, die für ihn fahren, wirds richtig spannend.
Praktisch finden sich aber Vereinbarungen dieser Art recht häufig ...
Vor Jahren wollte die EU den Status des selbstständigen Fahrers, ohne eigenes Betriebsmittel, klären. Bis heute ist nicht sehr viel passiert. Nur soweit, daß sich der selbstständige Fahrer an das Arbeitszeitgesetz halten muß, was er vorher nicht brauchte. Die Sozialvorschriften muß er sowieso einhalten.
Zu den sogenannten Urlaubscheinen praktiziere ich es so, daß ich mir diese ausstelle und grundsätzlich mitführe. Es hat sich bei bisherigen Kontrollen absolut bewährt. Dazu habe ich eine Kopie des Gewerbescheins dabei und somit bisher keine Probleme gehabt.
Was die o. g. genannte Probleme mit der Scheinselbststängigkeit anbetrifft, da sollte man sich mal genau informieren (Google z.bsp.). Es gibt dort Hinweise was und wie man erfüllen muß, um nicht unter die Scheinselbstständigkeit zu fallen. Was wiederum, wie schon beschrieben sehr teuer werden kann. Nachzahlungen wegen Hinterziehung von Sozialleistungen. Man kann sich aber auch, wenn man ganz sicher gehen will, und alle Punkte zur Nichtscheinselbstständigkeit erfüllt, eine entsprechende Bescheinigung bei den Sozialversicherungsträgern ausstellen lassen.
Ein eigenes Betriebsmittel, egal was oder ein Angestellter bringt einen sofort aus der Scheinselbstständigkeit heraus.
Viel Glück und gute Fahrt!
Andreas
PS: Ein weiteres und nicht zu unterschätzendes Problem ist die Versicherung. Was ist, wenn ich einen Schaden an einem Fahrzeug meines Auftraggebers verursache, natürlich nicht vorsätzlich und er mich in die Haftung nehmen will. Das kan je nach Schadenshöhe zu einem richtigen Problem werden.
Zitat:
Original geschrieben von Gnuggi
Vor Jahren wollte die EU den Status des selbstständigen Fahrers, ohne eigenes Betriebsmittel, klären. Bis heute ist nicht sehr viel passiert. Nur soweit, daß sich der selbstständige Fahrer an das Arbeitszeitgesetz halten muß, was er vorher nicht brauchte. Die Sozialvorschriften muß er sowieso einhalten.
Zu den sogenannten Urlaubscheinen praktiziere ich es so, daß ich mir diese ausstelle und grundsätzlich mitführe. Es hat sich bei bisherigen Kontrollen absolut bewährt. Dazu habe ich eine Kopie des Gewerbescheins dabei und somit bisher keine Probleme gehabt.
Was die o. g. genannte Probleme mit der Scheinselbststängigkeit anbetrifft, da sollte man sich mal genau informieren (Google z.bsp.). Es gibt dort Hinweise was und wie man erfüllen muß, um nicht unter die Scheinselbstständigkeit zu fallen. Was wiederum, wie schon beschrieben sehr teuer werden kann. Nachzahlungen wegen Hinterziehung von Sozialleistungen. Man kann sich aber auch, wenn man ganz sicher gehen will, und alle Punkte zur Nichtscheinselbstständigkeit erfüllt, eine entsprechende Bescheinigung bei den Sozialversicherungsträgern ausstellen lassen.
Ein eigenes Betriebsmittel, egal was oder ein Angestellter bringt einen sofort aus der Scheinselbstständigkeit heraus.Viel Glück und gute Fahrt!
Andreas
PS: Ein weiteres und nicht zu unterschätzendes Problem ist die Versicherung. Was ist, wenn ich einen Schaden an einem Fahrzeug meines Auftraggebers verursache, natürlich nicht vorsätzlich und er mich in die Haftung nehmen will. Das kan je nach Schadenshöhe zu einem richtigen Problem werden.
Übrigens, ich benutze zur Sicherung meiner Fahrerkarte die Software von Chipdrive. Sie ist vom Preisleistungsverhältnis das Beste, was ich gefunden habe und auch offiziel zugelassen, da eine digitale Signatur der Daten erfolgt. Gelegentlich lese ich meine Karte bei meinen Auftraggebern aus, damit diese "abgesichert" sind.
Hi,
also bei mir isses da genau die selbe Sache wie beim Fred-Eröffner. Also auch selbständiger Fahrer ohne LKW und nutze die Fahrzeuge der Arbeitgeber. Von daher ist dieser Thread schon mal ziemlich interessant für mich :-)
Hab nun aber mal nen (natürlich rein theoretisches und niemals nie reales) Problem.
Wir nehmen einfach mal an, ich fahre für so nen Kleinunternehmer, nen 6-Tonner mit Hänger.
Sind ansich die Hauptsachen nur so kleine Touren (10km pro Runde von Produktion zu Verarbeitung und die fertigen dann wieder zurück). Pro Runde so ca. ne Stunde.
Jetzt wäre es theoretisch heute dann das 2. Mal das ich die Fahrerkarte des Unternehmers in die Hand gedrückt bekäme mit der Auforderung das ich mit meiner Karte von 3:30 Uhr normal meine Schichtzeiten fahre und heute abend dann auf seiner Karte weiter.
Nur mal so ne bescheuerte Frage (und ja, WENN ich sowas machen WÜRDE wüsste ich das sowas illegal wäre, nicht erlaubt und jeder andere sofort den Job nicht mehr machen würde), aber was wäre wenn ich nun rausgefischt würde ? Mit was müsste ich da rechnen ???
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Zitat:
Original geschrieben von Quietschferkel
Jetzt wäre es theoretisch heute dann das 2. Mal das ich die Fahrerkarte des Unternehmers in die Hand gedrückt bekäme mit der Auforderung das ich mit meiner Karte von 3:30 Uhr normal meine Schichtzeiten fahre und heute abend dann auf seiner Karte weiter.Nur mal so ne bescheuerte Frage (und ja, WENN ich sowas machen WÜRDE wüsste ich das sowas illegal wäre, nicht erlaubt und jeder andere sofort den Job nicht mehr machen würde), aber was wäre wenn ich nun rausgefischt würde ? Mit was müsste ich da rechnen ???
Moin🙂
Riesigen Ärger 😉
Fahren mit 2. Fahrerkarte, Geldstrafe, Punkte und der Unternehmer nochmal das Gleiche.
Mir ist ein Fall bekannt, da hat es den Unternehmer 10.000€ und den Fahrer 2.000€ gekostet.
Kleiner Tipp von mir, Finger weg davon!!!
Gruss TAlFUN
Danke für die schnelle Antwort :-)
Ist ja richtig interessant was einem da so passieren kann, wenn man sich auf sowas einlässt.
Glaube einem solchen "Chef" (oder assozialer Sklaventreiber ???) ist garnicht bewusst was er da riskiert wenn er einen Fahrer zu sowas drängt.
Naja, mal angesehen davon das der Fahrer dem Typen da sicher die Alulatten so lange um die Ohren haut bis sie aus Holz sind *g*
Aber noch so ne Idee, was wäre wenn der Fahrer da mit der Fahrerkarte von dem "Chef" ne Selbstanzeige macht ??? Gäbs da irgendwelche Bienchen im Fleissheft ???
Wie gesagt ist da alles nur so ne reine ColaDu, ääähmmm Phantasie von mir :-D
Zitat:
Original geschrieben von Quietschferkel
Aber noch so ne Idee, was wäre wenn der Fahrer da mit der Fahrerkarte von dem "Chef" ne Selbstanzeige macht ??? Gäbs da irgendwelche Bienchen im Fleissheft ???
😁
Keine Bienchen im Fleissheft, aber keine Punkte/Geldstrafe für den Fahrer, allerdings gehe ich davon aus, dass er sich dann einen neuen Job suchen kann 😉
Gruss TAlFUN
ich sage nur : lieber keine Karte, als die von einem anderen .
Wer so blöd ist und so etwas macht, gehört wegen der Dummheit zusätzlich bestraft.
Es gibt ja immernoch einige Möglichkeiten (die ich hier wegen der Forenregeln nicht breittreten möchte)
Wer schon meint, selbständig sein zu wollen, sollte auch etwas Phantasie entwickeln, nachdenken, sich informieren und vor allem eine "Risiko - Ertrag- Analyse" machen.
Ich hab mir mal den "Spass" gemacht und bei der BAG angerufen und da meinen "Phantasiefall" im groben geschildert. Ihr glaubt nicht was die Trulla anner Hotline gesagt hat - "Ja also wenn Sie bei ner deutschen Firma beschäftigt sind, dann rufen sie mal die Gewerbeaufsicht an, die sind dafür zuständig."
Da drehste leer wenn man sowas zu hören kriegt.
Da is man drauf und dran ne Selbstanzeige zu machen und wird abgewimmelt.
Glaub wenn ich da bei der Gewerbeaufsicht anrufe die sagen mir dann:"Gut das Sie anrufen, ihren Namen und alle Daten haben wir uns notiert, wir veranlassen das der Unternehmer heute abend KEINEN Schokopudding kriegt sondern NUR den Erdbeerpudding. Na DER wird sich dann aber ärgern und in Zukunft GARANTIERT alle Gesetze und Regeln einhalten"
Die werden echt immer blöder hier im Staate.
Die BAG mag keine "Selbstanzeigen".
Vermutlich wollen die nicht als Werkzeug eingesetzt werden von Fahrern, die ihrem Chef eins auswischen möchten.
Jedenfalls schon öfter gehört, dass die auf solcherlei Anrufe hin nichts unternehmen.
Zitat:
Original geschrieben von Quietschferkel
Hi,also bei mir isses da genau die selbe Sache wie beim Fred-Eröffner. Also auch selbständiger Fahrer ohne LKW und nutze die Fahrzeuge der Arbeitgeber. Von daher ist dieser Thread schon mal ziemlich interessant für mich :-)
Hab nun aber mal nen (natürlich rein theoretisches und niemals nie reales) Problem.
Wir nehmen einfach mal an, ich fahre für so nen Kleinunternehmer, nen 6-Tonner mit Hänger.
Sind ansich die Hauptsachen nur so kleine Touren (10km pro Runde von Produktion zu Verarbeitung und die fertigen dann wieder zurück). Pro Runde so ca. ne Stunde.
Jetzt wäre es theoretisch heute dann das 2. Mal das ich die Fahrerkarte des Unternehmers in die Hand gedrückt bekäme mit der Auforderung das ich mit meiner Karte von 3:30 Uhr normal meine Schichtzeiten fahre und heute abend dann auf seiner Karte weiter.Nur mal so ne bescheuerte Frage (und ja, WENN ich sowas machen WÜRDE wüsste ich das sowas illegal wäre, nicht erlaubt und jeder andere sofort den Job nicht mehr machen würde), aber was wäre wenn ich nun rausgefischt würde ? Mit was müsste ich da rechnen ???
Nur mal so angemerkt, das ist Betrug und Betrug ist eine Straftat = Fall für den Staatsanwalt.
Andreas
Zitat:
Original geschrieben von Gnuggi
das ist Betrug und Betrug ist eine Straftat = Fall für den Staatsanwalt.
Herzlichern Dank für diesen ausserordenlich nützlichen Hinweis
welche Paragraphen des StGB werden Deiner Meinung nach tangiert ?
Betrug ist nicht ganz richtig, eher Urkundenfälschung gem § 267 StGB (fahren mit falscher Urkunde und wissentlich = Vorsatz). Inwieweit Bertug dazu kommt wird ein Rechtsverdreher feststellen.
Andreas
PS: Ein weiteres und nicht zu unterschätzendes Problem ist die Versicherung. Was ist, wenn ich einen Schaden an einem Fahrzeug meines Auftraggebers verursache, natürlich nicht vorsätzlich und er mich in die Haftung nehmen will. Das kan je nach Schadenshöhe zu einem richtigen Problem werden.
Hallo alle zusammen,
Wie habt Ihr euch mit euren Auftraggebern auf den Punkt Versicherung geeinigt?
Gibt es da eine spezielle Betriebshaftpflicht für mich als Selbstständigen?
Ich bin Selbstständig und wollte gern in einer Spedition Sattelzug fahren. Doch da ist noch das Problem mit dem Risiko eines Unfalls. Den LKW wochenweise mieten funktioniert ja auch nicht, denn da benötige ich den Gütertransportschein.
Oder sehe ich das falsch???
Vielleicht kann mir jemand von euch helfen...
Vielen Dank
Eine KFZ/NFZ-Versicherung ist immer Fahrzeuggebunden😉
Als selbständiger Unternehmer ist eine Betriebshaftpflicht/Rechtsschutz
immer ratsam.
Da ich ebenfalls diese Dienstleistung als kl. Standbein betreibe empfehle ich
allen, mehr als nur einen Auftraggeber zu haben😉
Gruß Volker