seitliches nummernschild legal bei 50ern?

Also ich hab grad wieder so eINE Gilera DNA gesehn und die hatte das kleine nummernschuld an der seite... ist das legal?Und wenn wie mach ich dat dran?kannsch da wat schönes für kaufen oda basteln?

22 Antworten

doch kannste hier nachlesen ..

Hm naja gut kann sein, wobei da ja auch nicht alle der gleichen Meinung sind in dem Forum...😉 Z.b. stimmt das mit den Blinkern überhaupt? Bin ich mir jetzt nicht ganz sicher, aber wurd das mit der 45 statt 50km/h Regelung nicht auch geändert? Naja ist ja auch nicht so wichtig, mein Versicherungskennzeichen ist beleuchtet und gut ist😉

Servus

Also wenn ich mich richtig erinnere, dann müßte bei einem der hier zu findenden Tipps des TÜV-Süd einer dabei sein, der auch auf das Thema Kennzeichenbeleuchtung bei 50ern eingeht.

Gruß
Crosskarotte

zum glück wohn ich in belgien da gibet für die 50er keine nummernschilder mann muss nur so aufkleber dranmachen mit nem B drauf hahaha 😁
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Hallo!

Hier einmal Fakten mit Quelle:

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_60a.php

§60a Ausgestaltung und Anbringung des Versicherungskennzeichens

.....(2) Das Versicherungskennzeichen ist an der Rückseite des Fahrzeugs möglichst unter der Schlußleuchte fest anzubringen; das rote Versicherungskennzeichen (§ 29g) braucht am Fahrzeug nicht fest angebracht zu sein. Das Versicherungskennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Der untere Rand des Versicherungskennzeichens darf nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Versicherungskennzeichen müssen hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 45° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.

.... (3) Wird ein Anhänger mitgeführt, so ist die Erkennungsnummer des Versicherungskennzeichens an der Rückseite des Anhängers so zu wiederholen, daß sie in einem Winkelbereich von je 45° beiderseits der Fahrzeuglängsachse bei Tageslicht auf eine Entfernung von mindestens 15 m lesbar ist; die Farben der Schrift und ihres Untergrundes müssen denen des Versicherungskennzeichens des ziehenden Fahrzeugs entsprechen. Eine Einrichtung zur Beleuchtung des Versicherungskennzeichens am ziehenden Fahrzeug und der Erkennungsnummern am Anhänger ist zulässig, jedoch nicht erforderlich.

Also: nach dem letzten Satz in Absatz3 kann man das Versicherungskennzeichen beleuchten, muß aber nicht.

Was zu Problemen führen kann ist die Lesbarkeit von beiden Seiten im 45° Winkel. Auch der Abstand vom Boden von mindestens 200 mm muß eingehalten werden.

Ich denke damit sind alle Unklarheiten beseitigt.

Gruß

Mikne

Demnach ist es aber eher illegal, den es ist nicht von beiden seiten im Winkel von 45 Grad zu sehen. Ausserdem steht da eindeutig es soll möglichst unter der Rückleuchte angebracht werden, und da dies möglich ist würde ich das für verpflichtend halten, ausnahme wäre wenn es aus irgendeinem Grund nicht geht das direkt darunter zu packen.

Hm.. da gibts nur eins: EIn Nummernschild auf jeder Seite muahaha^^ naja ok danke für die Hilfe ich lass es leute..

dann viel spaß, wenn du das schild an den auspuff friemeln willst - ohne zu schrauben (weil dann isses wieder unzulässige veränderung der abgasanlage :P)

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