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Schwerbehindertenparkplatz : 300 €, 3 Punkte & 4 Wochen Fahrverbot ?

Themenstarteram 5. Januar 2009 um 21:59

Da zu Sylvester nun innerhalb von knapp 2 Jahren der 80ste Einsatz zur Räumung des mir zugewiesenen Schwerbehindertenparkplatztes nötig wurde, finde ich, dass es Zeit wird, dass solche Parkverstöße sehr viel strenger geahndet werden sollten. Weniger, weil ich mal wieder 2 Stunden im Wagen sitzen mußte, sondern weil durch die Räumung des Schwerbehindertenparkplatztes ganz erhebliche Ordnungskräfte gebunden werden.

- 2-3 Polizisten

- Einsatzfahrzeug

- Digitalbilder

- Anfahrtkosten

- Einsatzdauer 1-2 Stunden

- Verwaltungsaufwand

Ich würde folgende Ahndung vorschlagen :

- Bußgeld (300,00 Euro),

- 3 Punkte in Flensburg,

- 4 Wochen Fahrverbot.

Erste Wiederholung des Verstoßes : Verdoppelung der Sanktionen!

Zweite Wiederholung des Verstoßes : 1.500 Euro Bußgeld, 6 Punkte in Flenburg, 1 Jahr Fahrverbot plus MPU.

Das auf den ersten Blick krasse Sanktionspaket begünde ich damit, dass die Zahl der Parkverstöße drastisch abnehmen und damit Polizei/Ordnungskräfte wichigere Aufgaben wahrnehmen können. Bislang droht nur ein Bußgeld von 35 Euro, welches in Flensburg nicht aktenkundig wird. Daher ist schon von vornherein fraglich, ob Wiederholungstäter auch wie schon jetzt vorgesehen verschärft geahndet werden.

Ich würde vorschlagen, dass die "ersten 3 Punkte" durch 10 Stunden pro Punkt ehrenamtliche Mitarbeit in einem Behinderten- oder Pflegeheim abarbeiten kann. Das würde dann 30 Stunden ehrenamtliche Hilfsarbeit bedeuten und die Einsicht fördern, dass es für behinderte Menshcen im Straßenverkehr sehr viel schwieriger ist. Das Fahrverbot könnte man bei meinem Vorschlag aber nicht abarbeiten, denn es gibt nichts, was den deutschen Autofahrer mehr zum Nachdenken anregt, als ein mehrwöchiges Fahrverbot.

Bei der sofortigen schnellstmöglichen Räumung des Schwerbehindertenparkplatztes muss es natürlich bleiben. D.h. Abschleppen, oder Versetzen. Meinethalben auch durch Anruf beim Falschparker. Das Wichtigste ist ja, dass der Parkplatz schnellst möglichst geräumt wird. Auch müßten die Rechte der betroffenene Behinderten gestärkt werden, wenn es darum geht Schadenersatz für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Parkplatzräumung durchzusetzen.

Ich habe bewußt recht krasse Sanktionen gewählt, weil Bußgelder in der EU im Rahmen der Angleichung künftig deutlich höher ausfallen werden. In anderen EU-Ländern gelten z.B. bei Alkoholsünden oder Geschwindigkeitübertretungen ganz andere Hausnummern, als man sie in Deutschland (noch) gewohnt ist. Nach wie vor ist derzeit die wirkungsvollste Abschreckung das Abschleppen des falsch parkenden Fahrzeuges. Während über ein Bußgeld von 35 Euro bislang noch gelächelt wird. Beim Abschleppen sind es nicht nur Kosten bis zu 250 Euro all inclusive, sondern auch die Umstände, dass man sein Fahrzeug wiederholen muss.

Freunde werde ich mir mit diesem Beitrag wohl nicht machen, aber darum geht es ja nicht. LG JoJoMS

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 5. Januar 2009 um 21:59

Da zu Sylvester nun innerhalb von knapp 2 Jahren der 80ste Einsatz zur Räumung des mir zugewiesenen Schwerbehindertenparkplatztes nötig wurde, finde ich, dass es Zeit wird, dass solche Parkverstöße sehr viel strenger geahndet werden sollten. Weniger, weil ich mal wieder 2 Stunden im Wagen sitzen mußte, sondern weil durch die Räumung des Schwerbehindertenparkplatztes ganz erhebliche Ordnungskräfte gebunden werden.

- 2-3 Polizisten

- Einsatzfahrzeug

- Digitalbilder

- Anfahrtkosten

- Einsatzdauer 1-2 Stunden

- Verwaltungsaufwand

Ich würde folgende Ahndung vorschlagen :

- Bußgeld (300,00 Euro),

- 3 Punkte in Flensburg,

- 4 Wochen Fahrverbot.

Erste Wiederholung des Verstoßes : Verdoppelung der Sanktionen!

Zweite Wiederholung des Verstoßes : 1.500 Euro Bußgeld, 6 Punkte in Flenburg, 1 Jahr Fahrverbot plus MPU.

Das auf den ersten Blick krasse Sanktionspaket begünde ich damit, dass die Zahl der Parkverstöße drastisch abnehmen und damit Polizei/Ordnungskräfte wichigere Aufgaben wahrnehmen können. Bislang droht nur ein Bußgeld von 35 Euro, welches in Flensburg nicht aktenkundig wird. Daher ist schon von vornherein fraglich, ob Wiederholungstäter auch wie schon jetzt vorgesehen verschärft geahndet werden.

Ich würde vorschlagen, dass die "ersten 3 Punkte" durch 10 Stunden pro Punkt ehrenamtliche Mitarbeit in einem Behinderten- oder Pflegeheim abarbeiten kann. Das würde dann 30 Stunden ehrenamtliche Hilfsarbeit bedeuten und die Einsicht fördern, dass es für behinderte Menshcen im Straßenverkehr sehr viel schwieriger ist. Das Fahrverbot könnte man bei meinem Vorschlag aber nicht abarbeiten, denn es gibt nichts, was den deutschen Autofahrer mehr zum Nachdenken anregt, als ein mehrwöchiges Fahrverbot.

Bei der sofortigen schnellstmöglichen Räumung des Schwerbehindertenparkplatztes muss es natürlich bleiben. D.h. Abschleppen, oder Versetzen. Meinethalben auch durch Anruf beim Falschparker. Das Wichtigste ist ja, dass der Parkplatz schnellst möglichst geräumt wird. Auch müßten die Rechte der betroffenene Behinderten gestärkt werden, wenn es darum geht Schadenersatz für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Parkplatzräumung durchzusetzen.

Ich habe bewußt recht krasse Sanktionen gewählt, weil Bußgelder in der EU im Rahmen der Angleichung künftig deutlich höher ausfallen werden. In anderen EU-Ländern gelten z.B. bei Alkoholsünden oder Geschwindigkeitübertretungen ganz andere Hausnummern, als man sie in Deutschland (noch) gewohnt ist. Nach wie vor ist derzeit die wirkungsvollste Abschreckung das Abschleppen des falsch parkenden Fahrzeuges. Während über ein Bußgeld von 35 Euro bislang noch gelächelt wird. Beim Abschleppen sind es nicht nur Kosten bis zu 250 Euro all inclusive, sondern auch die Umstände, dass man sein Fahrzeug wiederholen muss.

Freunde werde ich mir mit diesem Beitrag wohl nicht machen, aber darum geht es ja nicht. LG JoJoMS

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Zitat:

Original geschrieben von RonCaddyHoschi

@Teddy:

Ich gebe dir völlig Recht. Das Thema lässt sich nur über die Tasche der Leute regeln. Auch wenn andere das hier nicht so sehen. Eine erhöhung mit Punkten etc. halte auch ich für übertrieben. Wie du aber schon sagtest, konsequentes Abeschleppen ist richtig. Alleine die ganze Rennerei um das Auto dann wiederzubekommen dürfte die meisten Abschrecken das nochmal zu machen. Jetzt kommen wieder die Leute die einen als Lemming bezeichnen wenn man sich an die Regeln hält.... Wenn ich zu schnell fahre muss ich mit den Konsequenzen leben oder mich gemäß den Regeln verhalten....

Aber gegen eine Erhöhung auf mindestens 70€ hätte ich nix einzuwenden. Wenn dann noch Vorsatz dazukommt dies zu verdoppeln.

Zitat:

Original geschrieben von teddybehindert

Zitat:

Original geschrieben von RonCaddyHoschi

@Teddy:

Ich gebe dir völlig Recht. Das Thema lässt sich nur über die Tasche der Leute regeln. Auch wenn andere das hier nicht so sehen. Eine erhöhung mit Punkten etc. halte auch ich für übertrieben. Wie du aber schon sagtest, konsequentes Abeschleppen ist richtig. Alleine die ganze Rennerei um das Auto dann wiederzubekommen dürfte die meisten Abschrecken das nochmal zu machen. Jetzt kommen wieder die Leute die einen als Lemming bezeichnen wenn man sich an die Regeln hält.... Wenn ich zu schnell fahre muss ich mit den Konsequenzen leben oder mich gemäß den Regeln verhalten....

Aber gegen eine Erhöhung auf mindestens 70€ hätte ich nix einzuwenden. Wenn dann noch Vorsatz dazukommt dies zu verdoppeln.

Glaube mir, die kohle bringt es nicht. Das Theater sein Auto irgendweo abholen zu müssen UND zu latzen macht es. Ist etwa das Gleiche wie bei den Tarifen für zu schnelles Fahren.... Die Punkte und das Fahrverbot belehrt die meisten erst....

Klar! Aber eine Erhöhung um das Doppelte wäre doch auch nicht schlecht. Schließlich steigen auch die Parkgebühren.:rolleyes: Da wäre eine Anpassung schon sinnvoll.

35€ für unberechtigtes Parken auf einem Behindertenparkplatz ist einfach zu wenig.

Das ist meines Erachtens eine Erhöhung schon längst überfällig.

Falsch parken müßte generell teurer werden. ;)

Zitat:

Original geschrieben von teddybehindert

Man kann auch im Besitz eines Parkausweises sein ohne selbst eine Fahrerlaubnis zu haben.

Ich kann mich auch fahren lassen.

Manche scheinen nicht zu begreifen das ein normaler Parkplatz oftmals für den Menschen mit Behinderung überhaupt nicht nutzbar ist.( Z.B. Rollstuhlfahrer) . Da kann ich selbst als Beifahrer nicht das Auto verlassen, weil der normale Parkplatz zu eng ist.

Davon auszugehen, das der Inhaber eines Parkausweises auch eine Fahrerlaubnis haben muß ist absurd.

Auch rücksichtsloses Parken auf Behindertenparkplätzen ohne Berechtigung sollte nach mehreren Verstößen zur Überprüfung der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges führen.

Nicht das BMW- Testfahrer noch eine Eignung für den Menschen mit Behinderung der ausschließlich

Beifahrer ist, fordert. Ein Mensch mit Behinderung könnte womöglich eine Gefahr für den Fahrer sein.

Da fiel mir als Argumentation eine ganze Menge ein.;)

Aber diesen Part überlasse ich aber lieber BMW- Testfahrer.:p

Es ist unschwer erkennbar, dass hier von Selbstfahrern und nicht von Beifahrern die Rede ist, welche im Übrigen auch ohne Fahrerlaubnis Halter von Kraftfahrzeugen sein können.

Mir ist schon klar, dass z.B. ein Blinder nicht fahrtauglich ist und ebenfalls zum Kreis der Schwerbehinderten gehört, obwohl manche Menschen immer bei dem Begriff Behinderung nur an eine Gehbehinderung denken.

Wer keine Fahrerlaubnis bzw. Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen besitzt, der ist eben auf einen Chauffeur angewiesen, wenn er mit dem Pkw unterwegs sein möchte.

Mir sind bei diesem Thread nur die überwiegend absurden Forderungen nach extrem hohen Strafen für Falschparker auf Behindertenparkplätzen aufgefallen (mal abgesehen von wenigen konstruktiven Vorschlägen).

Das ging soweit, dass einem irrtümlich in unberechtigter Weise auf einem Behindertenparkplatz parkenden Mitbürger gar Blindheit unterstellt wird und im aus diesem Grund die Fahrerlaubnis zu entziehen sei.

Das einem ganz normalen Menschen auch mal ein Fehler beim Parken unterlaufen könnte, sprengt wohl die Vorstellungskraft des Verfassers solcher Zeilen.

Und dazu habe ich eben meine eigene Meinung, die nicht jeder mit mir teilen muss. Es is mir schon bewusst, dass von mir vertretene Auffassung, die Fahrerlaubnis zukünftig nicht mehr bedingungslos auf Lebzeiten gelten zu lassen, nicht bei allen Lesern auf Gegenliebe stößt.

Weder dieser Sachverhalt noch der sich daraus ergebene Sicherheitsaspekt sowie meine Annahme einer Verbesserung der Gesamtparksituation füe ALLE Teilnehmer am Straßenverkehr wurde bisher wirksam entkräftet.

Sachfremde Antworten dazu gehören m.E. in den Bereich der Polemik.

Zitat:

Original geschrieben von BMW-Testfahrer

Zitat:

Original geschrieben von teddybehindert

Man kann auch im Besitz eines Parkausweises sein ohne selbst eine Fahrerlaubnis zu haben.

Ich kann mich auch fahren lassen.

Manche scheinen nicht zu begreifen das ein normaler Parkplatz oftmals für den Menschen mit Behinderung überhaupt nicht nutzbar ist.( Z.B. Rollstuhlfahrer) . Da kann ich selbst als Beifahrer nicht das Auto verlassen, weil der normale Parkplatz zu eng ist.

Davon auszugehen, das der Inhaber eines Parkausweises auch eine Fahrerlaubnis haben muß ist absurd.

Auch rücksichtsloses Parken auf Behindertenparkplätzen ohne Berechtigung sollte nach mehreren Verstößen zur Überprüfung der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges führen.

Nicht das BMW- Testfahrer noch eine Eignung für den Menschen mit Behinderung der ausschließlich

Beifahrer ist, fordert. Ein Mensch mit Behinderung könnte womöglich eine Gefahr für den Fahrer sein.

Da fiel mir als Argumentation eine ganze Menge ein.;)

Aber diesen Part überlasse ich aber lieber BMW- Testfahrer.:p

Es ist unschwer erkennbar, dass hier von Selbstfahrern und nicht von Beifahrern die Rede ist, welche im Übrigen auch ohne Fahrerlaubnis Halter von Kraftfahrzeugen sein können.

Mir ist schon klar, dass z.B. ein Blinder nicht fahrtauglich ist und ebenfalls zum Kreis der Schwerbehinderten gehört, obwohl manche Menschen immer bei dem Begriff Behinderung nur an eine Gehbehinderung denken.

Wer keine Fahrerlaubnis bzw. Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen besitzt, der ist eben auf einen Chauffeur angewiesen, wenn er mit dem Pkw unterwegs sein möchte.

Mir sind bei diesem Thread nur die überwiegend absurden Forderungen nach extrem hohen Strafen für Falschparker auf Behindertenparkplätzen aufgefallen (mal abgesehen von wenigen konstruktiven Vorschlägen).

Das ging soweit, dass einem irrtümlich in unberechtigter Weise auf einem Behindertenparkplatz parkenden Mitbürger gar Blindheit unterstellt wird und im aus diesem Grund die Fahrerlaubnis zu entziehen sei.

Das einem ganz normalen Menschen auch mal ein Fehler beim Parken unterlaufen könnte, sprengt wohl die Vorstellungskraft des Verfassers solcher Zeilen.

Und dazu habe ich eben meine eigene Meinung, die nicht jeder mit mir teilen muss. Es is mir schon bewusst, dass von mir vertretene Auffassung, die Fahrerlaubnis zukünftig nicht mehr bedingungslos auf Lebzeiten gelten zu lassen, nicht bei allen Lesern auf Gegenliebe stößt.

Weder dieser Sachverhalt noch der sich daraus ergebene Sicherheitsaspekt sowie meine Annahme einer Verbesserung der Gesamtparksituation füe ALLE Teilnehmer am Straßenverkehr wurde bisher wirksam entkräftet.

Sachfremde Antworten dazu gehören m.E. in den Bereich der Polemik.

Blindheit zu unterstellen ist sicherlich absurd. Das Blinde keine Fahrerlaubnis bekommen dürfte jedem klar sein.

Was sind für dich normale Menschen.:confused: Alle Menschen ohne Behinderungen.:confused:

Menschen mit einer Behinderung sind also für dich Un-Normal.:confused:

Solltest du wirklich so denken hast du ein etwas eigenartiges Menschenbild.

Auch Menschen mit Behinderung sind meines Erachtens völlig normale Menschen lediglich das körperliche Einschränkung haben, es handelt sich dabei ebenso um einen normalen Menschen.

 

Normal....was ist normal?

SITUATION

Täglich ist es so: Ihr kommt in die Bäckerei und verlangt von der Verkäuferin:

Ich hätte gerne 10 normale und 5 Mehrkornbrötchen.

Was denkt ihr was tütet sie euch ein?

Ist doch klar : 5 normale und 5 Mehrkorn!

So jetzt mein Vorschlag, wer von euch traut sich?.....z.B. morgen früh.

 

Ich hätte gerne 10 normale, 5 bescheuerte und 5 Mehrkornbrötchen.

Was denkt ihr was tütet sie diesmal ein?

Probiert es aus und berichtet dann bitte hier was sie eingetütet hat!

Dann habt ihr die Antwort.....was ist normal.

Mein Beitrag jedenfalls ist ist normal.....oder bescheuert?;)

Ich denke --der eine oder andere wird schon wissen was ich damit sagen will!:)

 

Zitat:

Original geschrieben von QQ 777

Normal....was ist normal?

SITUATION

Täglich ist es so: Ihr kommt in die Bäckerei und verlangt von der Verkäuferin:

Ich hätte gerne 10 normale und 5 Mehrkornbrötchen.

Was denkt ihr was tütet sie euch ein?

Ist doch klar : 5 normale und 5 Mehrkorn!

So jetzt mein Vorschlag, wer von euch traut sich?.....z.B. morgen früh.

 

Ich hätte gerne 10 normale, 5 bescheuerte und 5 Mehrkornbrötchen.

Was denkt ihr was tütet sie diesmal ein?

Probiert es aus und berichtet dann bitte hier was sie eingetütet hat!

Dann habt ihr die Antwort.....was ist normal.

Mein Beitrag jedenfalls ist ist normal.....oder bescheuert?;)

Ich denke --der eine oder andere wird schon wissen was ich damit sagen will!:)

Dein Beitrag ist völlig normal.

Es ist schon manchesmal amüsant wie sich manch einer der Nichtbehindert ist sich vorstellt wie das Leben z.B. als Rollifahrer ist. Manche glauben der Rollstuhlfahrer müsse leiden. Kann nicht "NORMAL" leben.

Vor allem die Medien sind ganz schnell dabei einem Rollifahrer LEIDEN zu unterstellen.

Hier mal eine Seite www.leidmedien.de Die sehr schön aufzeigt wie die Medien z.T. ticken.

Dort gibt es auch Vorschläge wie man es besser schreiben könnte.

Fazit: Normal ist ein Begriff, der sehr schlecht zu erklären ist. Laufen ist für mich z.B. nicht "normal" ;) Fahren ist nach meinem Empfinden "normal"

Fast jeder hat eine andere Vorstellung von" NORMAL"

Normale Brötchen sind die Ungesunden :D Mehrkorn dagegen gesund wegen Körner :D

 

am 3. Juli 2014 um 2:10

Hallo,

ich denke, dass Rücksichtsnahme und Augenmaß Hand in Hand gehen sollten. Rücksichtsnahmeme, dass man Behindertenparkplätze nicht zuparkt und sich vom Fahrzeug entfernt; Augenmaß, dass man nicht gleich nach der großen Keule ruft oder sie rausholt, nur weil da jemand steht, der keinen blauen Ausweis hat.

Meine Liebste ist seit Jahren geh- und schwerbehindert, wenn sie gut drauf ist, kann sie auch noch kurze Strecken selber fahren. Vor Supermärkten parken wir oftmals auf den Behindertenparkplätzen, einfach weil sie näher sind und durch die größere Breite das Aussteigen erleichtern. An Autobahntoiletten parken wir auch immer direkt davor auf den Behindertenparkplätzen, denn nach längeren Autofahrten hindern sie Spastiken am Laufen und Einpullern auf dem Weg zum WC will man auch nicht. Offiziell ist das aber illegal, in ihrem Behindertenausweis steht zwar das "B", aber bei der letzten Begutachtung hat ihr der "Prüfer" die letzten 5 oder 10% verweigert, die zu einem Behindertenparkausweis führen würden. Aber egal was man erzählt, wird der Gutachter sich an seinem Eindruck orientieren, sprich an der Tagesform. Und die ist bei so einem Termin natürlich besser als in schlechten Phasen, denn in solchen würde man den Termin nämlich absagen.

Sind wir deshalb Verkehrsrowdys, die den armen Rollifahrern die Parkplätze wegnehmen und deshalb drastisch sanktioniert werden sollen?

Und vor ihrer Haustür gibt es einen Behindertenparkplatz, der eigentlich nie benutz wurde. In der Straße ist auch die Feuerwehr, muss sie zu einem Notfall ausrücken, behindere ich sie, wenn ich zum Be-und Entladen in der 2. Reihe stehe. Also wurde das Auto auf dem Behindertenparkplatz abgestellt und ausgeladen. Plötzlich ein Gezeter von oben, man würde auf ihrem Parkplatz stehen, der müsse ständig frei gehalten werden. Hallo, bin ich im falschen Film ??? Dass da jemand steht war ne Ausnahmesituation, sonst wurde er (fast) immer frei gehalten, Fahrzeughalter und Wohnung sind bekannt (Ladenwohnung mit Tür zur Straße) und es ist ständig jemand am Auto, im Fall der Fälle wäre man in spätestens einer Minute weg. Und wenn die Parkplatzbesitzerin oben zetert, kann sie selber den Parkplatz nicht benötigen. Und hat sie das Fahrzeug verliehen, so kann sich der Fahrer ja über einen sicheren Parkplatz freuen, aber ein kurzer Moment Geduld ist doch nicht zu viel verlangt. Und ein Auto ist aber nicht aufgetaucht.

Völlig skuril war dann, dass der Parkplatz monatelang frei gehalten wurde und nur die ganz Verzweifelten dort ihr Fahrzeug abstellten, obwohl da nie ein Fahrzeug mit entsprechender Berechtigung auftauchte. Irgendwann sprach es sich dann auch herum, dass die Person schon lange kein Auto mehr hat, der Parkplatz auch nicht mehr als Behindertenparkplatz benötigt wurde. Erst jetzt, nach locker flockig einem Jahr, stand mal wieder ein Fahrzeug mit Ausweis da. Aber ich kann doch keinen Anspruch auf einen persönlichen Parkplatz erheben, der nicht benötigt wird. Da sage ich ganz klar: der Parkplatz hätte zurück gegeben werden müssen, Amt schraubt dann das Schild ab und gut. Wird er wieder benötigt, kommt das Schild wieder ran. Ein seit über einem Jahr unbenutzter Behindertenparkplatz kann doch nicht zu einer Strafe führen. höchstens für die behinderte Person. Denn einen Parkplatz zu beanspruchen, den ich dann doch nicht nutzte, ist Vorspiegelungen falscher Tatsachen.

So long und Grüße

Ich maße mir nicht in Urteil darüber an, ob jemand einen Parkplatz benötigt, ob er ihn entsprechnd nutzt. Ich leite daraus nicht das Recht ab, ihn mißbräuchlich dann in Beschlag zu nehmen. Irgendwo sind Grenzen gezogen, um genau diese eigenwillige Interpretation zu verhindern. Warum wohl gibt es gegenüber einer Grundstücks- oder Garagenausfahrt ein Parkverbot, obwohl der Eigentümer gar kein Auto hat?

Auch wenn es vielleicht im geschilderten Fall an 5 % scheitert. Bei anderen scheitert es an 10 %. Und genau deswegen gibt es die Bestimmungen zum Schutz derer, die einen Platz wirklich brauchen. Und dann ist mir es egal, ob die mehr Glück bei der Festlegung der % gehabt haben. Ich halte es trotz einer Behinderung aber ohne Parkberechtigung einfach nur für dreist, einen Platz zu blockieren. Genauso, wie "Ich war doch nur mal schnell...".

Eine Forderung 300 €, Punkte und Fahrverbot halte ich für überzogen. Ein empfindliches Bußgeld reicht. Und wenn der Zeitfaktor mitspielt, auch das Abschleppen mit den entsprechenden Kostenl

Insgesamt fehlt vielen die soziale Fähigkeit, die Erziehung, das Bewusstsein für die Gesellschaft. Ich parke nicht einmal am Supermarkt auf dem Platz, der auffällig mit dem Kinderwagenschild gekennzeichnet ist. Andere machen es, weil sie wohl der Meinung sind, dass sie ja einen Kinderwagen zuhause haben.

Und ich halte es für berechtigt, die Eignung zum Führen eines Kfz anzuzweifeln, wenn der Fahrer nicht in der Lage ist, einen deutlich gekennzeichneten Behindertenparkplatz zu erkennen. Dann erkennt er im Straßenverkehr andere Sachen wahrscheinlich auch nicht.

am 3. Juli 2014 um 6:49

Es sind nicht die Prozente, sondern das Merkzeichen, das zum Parkausweis und damit zur Benutzung berechtigt.

Man braucht aG oder Bl.

Grundsätzlich muß man als Betroffene(r) heute leider ziemlich dafür kämpfen, das aG zu bekommen. Doch sollte man genau das tun. Ich habe das aG und mein Bruder ebenfalls. Es war in beiden Fällen nicht einach.

Bei unberechtigten Benutzern sollte schnellstmöglich abgeschleppt werden. Die Höhe der Strafe ist nicht das Problem, sondern die Tatsache, daß seitens der Obrigkeit zu viel Ignoranz und Faulheit bei der Bekämpfung und Verfolgung solcher OWis herrscht.

Zitat:

Original geschrieben von meehster

.....sondern die Tatsache, daß seitens der Obrigkeit zu viel Ignoranz und Faulheit bei der Bekämpfung und Verfolgung solcher OWis herrscht.

Diese Aussage ist überzogen.

Es ist doch schlichtweg nicht möglich die Halte und Parkverbote permanent lückenlos zu überwachen.

Die Behindertenparkplätze OHNE entsprechenden Verkehrszeichen sind von der Exekutive NICHT sanktionierbar.

@ meehster...hört sich toll an, nur irgendwann hat man nicht mehr die Kraft zu kämpfen ( Arzt / Gutachten, Arzt / Gutachten , Arzt Gutachten ....Sozialgericht ) und denkt; schei.. egal ich will meine Ruhe......und darauf spekulieren die Behörden .....und hatten ( in meinem Fall ) damit Erfolg. ( 70°, Merkz. G )

Das hat auch was mit Lebensqualität zu tun!!!....und deshalb gehe ich jetzt raus in die Sonne.

---Ich habe auf meiner Terrasse eine Schwerbehindertenliege reserviert:D:D:D...ohne Schild:eek:

am 3. Juli 2014 um 9:52

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl

Zitat:

Original geschrieben von meehster

.....sondern die Tatsache, daß seitens der Obrigkeit zu viel Ignoranz und Faulheit bei der Bekämpfung und Verfolgung solcher OWis herrscht.

Diese Aussage ist überzogen.

Es ist doch schlichtweg nicht möglich die Halte und Parkverbote permanent lückenlos zu überwachen.

Die Behindertenparkplätze OHNE entsprechenden Verkehrszeichen sind von der Exekutive NICHT sanktionierbar.

Es geht nicht nur darum, die Parkplätze zu kontrollieren.

Das Hauptproblem ist, daß selbst auf die Meldung eines Mißbrauchs oft nicht reagiert wird.

Zitat:

Original geschrieben von holgerbln

ich denke, dass Rücksichtsnahme und Augenmaß Hand in Hand gehen sollten. Rücksichtsnahmeme, dass man Behindertenparkplätze nicht zuparkt und sich vom Fahrzeug entfernt; Augenmaß, dass man nicht gleich nach der großen Keule ruft oder sie rausholt, nur weil da jemand steht, der keinen blauen Ausweis hat.

Danke, Du sprichst mir aus der Seele.

Ich habe den blauen Ausweis, hatte auch vor meiner alten Wohnung den reservierten Platz, nur habe ich mich nie drüber aufgeregt, wenn einer meiner Nachbarn da kurz gehalten hat, um seine schwer gebrechliche Mutter usw ins Haus zu bringen oder meinetwegen 5 Kisten Wasser auszuladen, anstatt die 100m durch die Gegend zu schleppen..

Auch sehe ich vor Supermärkten u.ä. nicht ein, Terror zu machen, wenn sich ein ziemlich wackeliger Senior (meinetwegen auch eine Hochschwangere) da drauf stellt, es ist mir lieber, diese Leute kommen gesund in die Läden, ich breche mir keinen Zacken aus der Krone, 5 meter mehr im Rolli zu fahren, denn ich kann dabei nicht auf die Schnauze fallen!

Mit Gewalt auf die Berechtigung zu pochen? Was habe ich davon? Nix..

Was mir auf den Geist geht, sind diejenigen, die bewußt und aus Faulheit den Sinn der Parkplätze ignorieren, diese auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen hat sich im Laufe vieler Jahre als sinnlos rausgestellt, sie wollen es nicht verstehen. Da hilft dann nur noch die Keule!

Eine sehr tolerante Einstellung und deswegen gut.

Aber gerade deswegen sollte man nicht tolerant gegenüber denjenigen sein, die einen gekennzeichneten Stellplatz ohne jeden Grund blockieren. Auch wenn es sich z.B. bei Parkplätzen von Supermärkten oft eben nicht um den Vorschriften entsprechende Kennzeichnungen handelt, sollten Erziehung und Respekt immer noch ausschlaggebend für den alltäglichen Umgang miteinander sein.

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