Schweigepflichtsentbindung -Aha.

Heute haben wir einen Unfallfragebogen der HUK-Coburg erhalten.
Erstmal Unschuldig Daten zum Unfall abfragen, die eh vom Anwalt/ Polizei bekannt waren und am Ende noch schnell die Entbindung der Schweigepflicht aller nur erdenklichen Institutionen. Nur den Herrgott persönlich haben Sie netter Weise noch ausgelassen. Man, wie dreist sind die denn? Das ist doch wohl nicht rechtens, oder? Ich glaube die haben zuviel ....! Mal sehen ob Sie auf meine Bitte reagieren Ihre Bilanzbücher offenzulegen. So genug Luft abgelassen- Jetzt seid Ihr dran.

Gruss
Andreas

18 Antworten

Angenommen:
Dir ist jemand in den Kofferaum geknallt.
Vier Wirbel gestaucht.
Klare Diagnose - klare Schuldfrage.
Eindeutiges Attest.

Nunmehr kommt die Entbindung von der Schweigepflicht.
Am Rande stellt sich heruas, dass Du die Grippe hattest und ein Medikament verschrieben bekamst, welches die Reaktionsfähigkeit geringfügig beeinträchtigen konnte.

Ergebnis:
Du hättest eingeschränkt verkehrstauglich sein können.
Folge: Beweislastumkehr.
Die kannst Du nicht antreten.
Folge: Mitverschulden.

Live sucks.

Touché - in dem Fall passts natürlich

Grüße
Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle


Aber wer einen Versicherungsschein unterschreibt, bei dem so etwas in den Bedingungen formuliert ist, darf sich dann über eine dementsprechende Nachfrage seitens der Versicherung auch nicht wundern.

Da stimme ich dir 100%ig zu. Ein Grund mehr, sich vor der Vertragsunterzeichnung das Kleingedruckte durchzulesen.

Bitte unterscheidet Haftpflichtschäden (da geht es um Drittschäden, die der Versicherte verursacht hat) und Versicherungsfälle in Personenversicherungen (da wird ein Eigenschaden des Versicherten geltend gemacht).

Das beispielsweise eine Berufsunfähigkeits- oder eine Krankenversicherung ein berechtigtes Interesse hat in Krankenakten einzusehen, dürfte nachvollziehbar sein.
Ist bei den gesetzlichen Sozialversicherungen auch nicht anders!

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