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Schweigepflichtsentbindung -Aha.

Heute haben wir einen Unfallfragebogen der HUK-Coburg erhalten.
Erstmal Unschuldig Daten zum Unfall abfragen, die eh vom Anwalt/ Polizei bekannt waren und am Ende noch schnell die Entbindung der Schweigepflicht aller nur erdenklichen Institutionen. Nur den Herrgott persönlich haben Sie netter Weise noch ausgelassen. Man, wie dreist sind die denn? Das ist doch wohl nicht rechtens, oder? Ich glaube die haben zuviel ....! Mal sehen ob Sie auf meine Bitte reagieren Ihre Bilanzbücher offenzulegen. So genug Luft abgelassen- Jetzt seid Ihr dran.

Gruss
Andreas

18 Antworten

Ich unterstelle mal, dass
A) du an dem Unfall unschuldig bist. Dann bist du froh, dass alles zügig voran geht, denn die Daten von Polizei oder Anwalt zu bekommen, dauert ewig. Also bist du dankbar, dass die sich an dich wenden.
Bei meinem letzten Unfallbogen der HUK war nix dabei von wegen Schweigepflicht - da kann ich nichts zu sagen. Mußt du mal erläutern.

Ich unterstelle mal, dass du
B) schuldig bist. Dann hast du anderen einen Schaden zugefügt und solltest daran interessiert sein, dass alles zügig und zum möglichst geringen Nachteil des Gegners abläuft. Weiter s.o.

Gott hat keine Adresse - wäre also eh unsinnig.
Luft jetzt raus??

~

PS. Bin auch bei der HUK - kenne keine Versicherung, die kulanter, schneller und unbürokratischer regelt. *werbungmach*

Hoho hast dun denn schonmal als Unfallgegner mit der Huk zu tun gehabt? Ich denke nicht, dass nach 5 Wochen! noch Fragen zum Unfallhergang interessant sind, da alle Unterlagen schon durch Anwalt/Polizei zur Verfügung gestellt wurden.

Also was soll der Mist mit der Schweigepflichtentbindung?

Wennßs nicht glaubst dann sieh Dir den Scan an.

1. Hab nie behauptet, dir nicht zu glauben.
2. Mit der Unterzeichnung deines Versicherungsscheines hast du der Entbindung der Schweigepflicht zugestimmt (steht unter §4). Ob das rechtens ist, ist eine Sache - aber im Nachhinein darüber zu wundern, eine andere.
"Drum prüfe, wer sich ewig bindet". Sagt schon Schiller...

3. Schreib denen doch einfach die Daten nochmal. Wenn du nix zu verbergen hast, sollte das ja wohl kein Problem sein. Da sparst du mehr Energie als durch die ganze Aufregerei verloren geht...

~

Wenn die Huk die Versicherung Deines Unfallgegners ist und sich bereits ein RA in Deinem Namen bei der HuK legitimiert hat,
so ist dieses Schreiben mehr als unverschämt.

Die richtige Reaktion:
Unbeantwortet mit dem Vermerk "bitte nehmen Sie die erteilte Anwaltsvollmacht zur Kenntnis und handeln Sie entsprechend" zurückschicken.
Kopie fertigen und vorsorglich an den eigenen Anwalt schicken.

Meine langjährige berufliche Beobachtung ist, dass Geschädigte von HUK-Versicherten überproportional viel Ärger und Aufwand haben um eine angemessene Entschädigung zu bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Die richtige Reaktion:
Unbeantwortet mit dem Vermerk "bitte nehmen Sie die erteilte Anwaltsvollmacht zur Kenntnis und handeln Sie entsprechend" zurückschicken.
Kopie fertigen und vorsorglich an den eigenen Anwalt schicken.

Entweder so machen , oder das Schreiben direkt beim RA vorbeibringen.Der wird bei unnötigen Verzögerungen von Seiten der VS die geeigneten Schritte einleiten.

Gruß
capri

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Meine langjährige berufliche Beobachtung ist, dass Geschädigte von HUK-Versicherten überproportional viel Ärger und Aufwand haben um eine angemessene Entschädigung zu bekommen.

Im Ernst? Dann nehme ich o.g. PS zurück...war bisher nur Eigenversicherter.

Hab dazu übrigens noch das hier gefunden:
http://www.medges.ch/05Rechtsfragen/0501auskunft/3pflichten/0304.htm

Betrifft hier zwar Krankenversicherungen, gilt aber so wohl auch für Kfz-Versicherungen.

~

Die Schweigepflichtentbindung hat unabhängig von der Versicherungsgesellschaft nur dann einen Sinn, wenn der Versicherte aus Versicherungsvertrag Leistungen erwartet.
Gesetzlich vorgesehen und anerkannt nur dann, wenn der Anspruchsteller selbst Versicherungsnehmer ist.

Der Geschädigte eines Versicherten (Haftpflichtschaden) ist dagegen alleine Beweispflichtig für den Schaden.
Wenn die Versicherung in einem solchen Fall versucht den Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden, so ist das ein böses Foul.
Wenn das wie hier unter Umgehung des Rechtsbeistandes geschieht, so ist das doppelt gegen die Spielregeln.

Ich bitte um Verständnis, wenn ich hier keinen vertiefenden Fachaufsatz schreibe.

Mal ganz nebenher:
Ich verstehe den Ärger (auch wenn ich ihn aus eigner Erfahrung mit der Versicherung nicht bestätigen kann wobei ich da auch froh drüber bin, aber man wird es ja auch sagen dürfen)

--> nur, was genau ist dagegen einzuwenden, wenn man nix zu verbergen hat, dass der Arzt von der Schweigepflicht entbunden wird --> gibts deswegen ne andre Diagnose?

Also ich persönlich würd darum eigentlich gar net so nen Terz drum machen - das mit dem RA ist tatsächlich nicht i.O., lässt sich doch aber mit nem Anruf klären.

Grüße
Schreddi

Schreddi,

Ein Schaden, der nicht durch Gutachten oder Attest nachgewiesen wird, der muss auch nicht bezahlt werden.

Ist der Schaden nachgewiesen und die Versicherung hat Zweifel, so kann sie ein Gegengutachten beauftragen.

Das Verlangen einer Schweigepflichtentbindung ist dagegen ein Blankoscheck.

Es ist schlicht und einfach eine Frage der Privatsphäre und des Ausspionierens.

Mmmh - in Ordnung, seh ich ja auch so.

Aber grundsätzlich.... Ein Gegengutachten meinetwegen 3 Monate nach nem Unfall ist medizinisch wohl eher fragwürdig - hatte selber den Fall, dass ich ein Notfallambulanzattest (Blinddarm) nach 1 Monat vom Amtsarzt bestätigen lassen musste, weil die Uni auf Amtsarztattest bestand.

Ganz als Ausspionieren seh ichs aber net an - denn wie gesagt, wer nix zu verbergen hat, dem kanns doch nicht schaden.

Seh ich das jetzt völlig falsch? *grübel*

Grüße
Schreddi

Naja, das ist doch die alte Diskussion. Wehret den Anfängen... genauso ists mit den biometrischen Eigenschaften von Reisepässen, der Abhörerlaubnis von Privatgesprächen, der Speicherung von medizinischen Daten per Chipkarte - die einen haben kein Problem, die anderen fürchten um ihre Privatsphäre. Die Schweigepflicht gibts halt, das hat gute Gründe, und wenn Versicherungen das aus zweifelhaften Gründen aushebeln wollen, ist das nicht okay.

Aber wer einen Versicherungsschein unterschreibt, bei dem so etwas in den Bedingungen formuliert ist, darf sich dann über eine dementsprechende Nachfrage seitens der Versicherung auch nicht wundern.

Wäre aber vielleicht tatsächlich mal was für einen Datenschutzbeauftragten...oder sollte gesetzlich geregelt werden, ob rechtens oder nicht...

~

*lol*
Datenschutzbeauftrage - der war gut....
Wenn ich sehe, wieweit mittlerweile selbst "Agenturen", die aus nem Amt hervorgegangen sind, in die Privatsphäre schauen können, hab ich das Vertrauen dahingehend ohnehin verloren.
Datenschutz zählt wenig, that's it. Schade, aber so isses nunmal. In sicherheitsrelevanten Teilen seh ichs ein, aber anderswo wird doch kaum richtig was getan. Selbst der Datenschutz an der Uni ist besser *gg*

Ich hab ja im vorliegenden Fall auch gar kein Prob mit - ich würds auch net einfach unterschreiben (zumal ja schon ein Rechtsvertreter gewählt wurde), aber die Frage darf mal gestellt sein.

Neinetwegen sollen die doch meinen Arzt fragen, ob ich tatsächlich 4 gestauchte Wirbel hatte *gg*

Grüße
Schreddi

Schreddi,

Die Huk könnte mit der Entbindung nicht nur erfragen, ob Du tatsächlich vier gestauchte Wirbel hattest (was der Arzt im Übrigen ja bereits attestiert hatte), sondern auch ob Du Knick-, Senk- Spreizfüsse hast, mal wegen einer Geschlechtskrankheit behandelt wurdest, wie Deine Leberwerte so sind, ob du im Unfallzeitraum Medikamente verschrieben bekamst etc. pp.
All das ohne das Du es je erfahren wirst.

Du schreibst der Versicherung ja auch nicht:
"Ihr Versicherungsnehmer verursachte den Unfall.
Schicken Sie zum Zeichen Ihrer Zahlungswilligkeit schon mal einen Blankoscheck vorbei."

Es gibt Spielregeln - und die sollte man einhalten.
Auch als Versicherung.

Mag alles so sein, obwohl ich ehrlich gesagt den Vergleich irgendwie für unangebracht halte - was hat das eine mit dem anderen zu tun?

Zudem kenn ich ja die Praxis, aber ich frage mich schon, warum da so ein Drama drum gemacht wird.

Da mag ich etwas gutgläubig sein, aber wenn ich Schadenersatz wegen Personenschaden einforder, würde ich das meinetwegen auch offen legen - kann mir doch wurscht sein, was die erfragen - an der Diagnose kann doch niemand etwas ändern.

Aber okay - wie gesagt, es ist i.O., das zu hinterfragen, da ist wohl jeder anders eigen - mir wärs eben egal 😉

Grüße
Schreddi

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