Schultergurt beim Continental Mark IV; muss ich ihn anlegen?

Hi,
ich habe in meinem Continental oben am Dach diesen Schultergurt und den Beckengurt. Laut Handbuch kann man beides ganz einfach anlegen, aber sorry, den Schultergurt finde ich schrecklich anzulegen 🙂.

Muss ich den also anlegen oder kann ich mir das sparen? Oder kassier ich damit einen Punkt 🙂?

Danke schon mal.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von dagehtshin


[…]

Trotzdem schüttel ich über Unvernuft den Kopf. Das ist kein recht ebnso wie das der anderen mich für nen Klugscheisser zu halten

Warum nicht?

Du, bzw. Ihr stellt doch auch jeden, der sich nicht anschnallt, als Idioten und potentiellen Selbstmörder dar.

Du, bzw. Ihr diffamiert auf diese Art nicht nur kranke Menschen, die per Attest von der Gurtpflicht befreit sind, sondern u.a. auch tausende Taxifahrer, die sich aus Sicherheitsgründen (legal) nicht anschnallen, wenn sie Fahrgäste im Auto haben und abermals tausende Autofahrer, die im Haus zu Haus Verkehr unterwegs sind und somit ebenfalls von der Gurtpflicht befreit sind.

Hier wird dem Thread-Ersteller unterstellt, er wolle sich umbringen, weil er

anfragt

, ob er legal auf den Schultergurt verzichten kann und ob der Beckengurt für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ausreicht.

Nochmal deutlich:

Der TE will sich anschnallen!!!

Er möchte nur, wenn es denn legal ist, auf den

zusätzlichen

Schultergurt verzichten. Es gibt hier also keinen Grund, gleich eine Hexenjagd zu veranstalten.

Nix für ungut.
Norske

PS: … und immer schön Helm tragen beim Radfahren… 😉

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Ist doch immer so, in so einem Forum muss jeder seinen Senf dazu abgeben😉
Ich auch😁
Unabhängig davon, ob du nun im Lincoln an- oder nur teilangeschnallt fährst, bei dem Auto steht der Spassfaktor doch an erster Stelle, oder? Und dann ist es müssig sich darüber aufzuregen, denn dann müssten zuerst alle Bungee Springer, Fassadenkletterer, Fallschirmspringer usw. ihren Spass einstellen.
Und, nicht zuletzt ist es Deine Entscheidung, es geht ja um Dich und um niemand fremden.

BTW:
Hat dein Audi nicht noch Procon-ten? Das war mal ne sinnige Erfindung, damals wurde man noch nicht vom Airbag erschlagen, sondern das Auto hat fein Platz gemacht für des Fahrers Kopf😁

Zitat:

Original geschrieben von dagehtshin


[…]

Trotzdem schüttel ich über Unvernuft den Kopf. Das ist kein recht ebnso wie das der anderen mich für nen Klugscheisser zu halten

Warum nicht?

Du, bzw. Ihr stellt doch auch jeden, der sich nicht anschnallt, als Idioten und potentiellen Selbstmörder dar.

Du, bzw. Ihr diffamiert auf diese Art nicht nur kranke Menschen, die per Attest von der Gurtpflicht befreit sind, sondern u.a. auch tausende Taxifahrer, die sich aus Sicherheitsgründen (legal) nicht anschnallen, wenn sie Fahrgäste im Auto haben und abermals tausende Autofahrer, die im Haus zu Haus Verkehr unterwegs sind und somit ebenfalls von der Gurtpflicht befreit sind.

Hier wird dem Thread-Ersteller unterstellt, er wolle sich umbringen, weil er

anfragt

, ob er legal auf den Schultergurt verzichten kann und ob der Beckengurt für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ausreicht.

Nochmal deutlich:

Der TE will sich anschnallen!!!

Er möchte nur, wenn es denn legal ist, auf den

zusätzlichen

Schultergurt verzichten. Es gibt hier also keinen Grund, gleich eine Hexenjagd zu veranstalten.

Nix für ungut.
Norske

PS: … und immer schön Helm tragen beim Radfahren… 😉

Zitat:

Original geschrieben von frank-knut


BTW:
Hat dein Audi nicht noch Procon-ten? Das war mal ne sinnige Erfindung, damals wurde man noch nicht vom Airbag erschlagen, sondern das Auto hat fein Platz gemacht für des Fahrers Kopf😁

Proconten war beim Audi 80 nicht serienmaessig; genau so wie Airbag es nicht war. Ich habe beides in meinem Audi 80 _nicht_. Proconten hat beim Aufprall das Lenkrad ins Cockpit gerissen und den Gurt gestrafft.

Danke noch mal fuer eure Antworten.

Man muss den Schultergurt also anlegen, wenn ich der ersten Antwort glaube 🙂.

Aufgrund der recht komplizierten Anlegeprozedur fahre ich auch nur mit "halbem Gurtgeschirr". Da viele hier offensichtlich nicht vertraut sind mit den Gurtkonstruktionen der frühen siebziger ist wohl eine noch etwas detailliertere Bechreibung des Gurtmechanismus des Mark IV nötig als die, die V8-Triker gegeben hat.

Der Mark IV (und alle Ford der Jahre 1970-1973, incl. Mustang, Cougar, Torino, etc.) ist ausgerüstet mit einem offenen Dreipunktgurtsystem auf den äußeren Vordersitzen. Offen deswegen, da die Schultergurte keine physikalische Verbindung zu den Beckengurten haben. Sie sind statisch am Dach etwa über der Vorderkante des Rücksitzes verschraubt und haben keinen Abrollmechanismus. Bei Benutzung wird ein spezieller Anker-Mechanismus in den (mit automatischem Abroller versehenen) Beckengurt eingehängt und zusammen mit diesem in das Gurtschloß eingerastet.
Die Länge der Schultergurte beträgt ca. 55". Diese Form wurde von Ford gewählt da beim Vorklappen der Sitze ein dort hängender Gurt das Einsteigen in den Fond erschweren würde. Hier wurde ganz klar die Bequemlichkeit der Passagiere in den Vordergrund gestellt. Ab 1974 wurden geschlossene, automatische Dreipunktgurte auf den äußeren Vordersitzen verwendet.

Damit der Schultergurt in der Ruheposition nicht lose vor dem Seitenfenster schlabbert wird er einmal gefaltet und in einen Haken vor dem Rückfenster gehängt. Damit er nicht durchhängt wird er noch mittig hinter den Kleidehaken geschoben.

Damit ist er im Sitzen und bei geschlossener Tür nicht von den Vordersitzen erreichbar und auch von außen nicht ohne weiteres sichtbar. Die Konstruktion ist ziemlich offensichtlich niemals für ernsthafte Benutzung vorgesehen gewesen.

Wenn man versucht, sich mit dem Dreipunktgurt anzuschnallen muß man für diese Prozedur so etwa 5 Minuten aufwenden. Wer die Zeit hat möge sie investieren. Ich habe sie nicht.

Das ganze würde etwa so vonstatten gehen:

1. Tür öffnen.
2. Sitz vorklappen
3. Auf den Rücksitz setzen
4. Gurt aus den Haken nehmen und auseinanderfalten
5. Grob die benötigte Länge voreinstellen
6. Aussteigen
7. Sitz zurückklappen
8. Auf den Vordersitz einsteigen
9. Schultergurt nehmen und im Sitzen die Länge einstellen indem man den Gurt etwa bis ans Gurtschloß hält und abei verlängert oder verkürzt
10. Schultergurt festhalten und mit der freien Hand den Beckengurt abrollen
11. Schultergurt in den Beckengurt einhängen
12. Beide Gurte in das Schloß einrasten

Beim Aussteigen ist die umgekehrte Prozedur anzuwenden. Die meiste Zeit verschlingt das Einstellen der Gurtlänge und beim Verstauen eben das Zurückstellen auf die "Ruhelänge" und das Einhängen in die Haken.

Zur eigentlichen Frage:
Grob gesagt, sind Sicherheitsgurte vorhanden, müssen sie auch benutzt werden. Im Prinzip muß man also eigentlich alle Gurte, so wie sie eingebaut sind, anlegen. Falsch angeschnallt zu sein ist vor dem Gesetz so als wäre man nicht angeschnallt.

Trotzdem läßt mich meine Ignoranz gegenüber dem Gesetz ganz ruhig schlafen...

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danke fuer die sehr ausfuehrliche Antwort.

Zitat:

Original geschrieben von dagehtshin


Klar gibt es viele die ein Attest haben, ohne Grt fahren zu dürfen/ müssen, einge davon auch zu Recht.

Trotzdem schüttel ich über Unvernuft den Kopf. Das ist kein recht ebnso wie das der anderen mich für nen Klugscheisser zu halten

Sollte heissen Mein Recht.....

Mir war grade nicht nach Rechtschreibung

Im Electra fahre ich auch nur mit Beckengurt.
Das Anlegen des 3. Punkts ist zwar nicht ganz so kompliziert wie Spechti schrieb aber
man hat eine Bewegungsfreiheit als wäre das Hemd am Sitz festgenäht.
Das mag für Bondagefetischisten ganz interessant sein, mich nervts.

Gruß
Gedönsrat

Zitat:

Original geschrieben von spechti


Zur eigentlichen Frage:
Grob gesagt, sind Sicherheitsgurte vorhanden, müssen sie auch benutzt werden. Im Prinzip muß man also eigentlich alle Gurte, so wie sie eingebaut sind, anlegen. Falsch angeschnallt zu sein ist vor dem Gesetz so als wäre man nicht angeschnallt.

Nicht ganz richtig...😉

§ 21a (1) StVO:
Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein.

Sicherheitsgurte müssen daher nur dann benutzt werden, wenn sie VORGESCHRIEBEN sind. Seit dem 1. Januar 1974 sind Dreipunkt-Sicherheitsgurt auf den Vordersitzen Pflicht. Am 1. Januar wurde außerdem die Nachrüstung älterer Fahrzeuge mit EZ nach dem 1. April 1970 vorgeschrieben. Daher müssen Gurte in Fahrzeugen, deren EZ vor diesem Datum liegt, NICHT benutzt werden. Für den TE bedeutet das, daß er um die Benutzung des Schultergurtes nicht herumkommt, wenn er der gestzlichen Gurtpflicht genüge tun möchte.

Unabhängig davon finde ich es schade, daß solche Themen immer wieder für hirnlose Pöbeleien mißbraucht werden. Auch wenn es einer gewissen Komik nicht entbehrt, wenn ausgerechnet diese Klientel in ihren Beiträgen meint sich über die Intelligenz anderer Menschen auslassen zu müssen...😁

Wenn schon soviel Senf geflossen ist, gebe ich meinen auch noch dazu:

Die Pflicht der Dreipunkt-Gurte ab 1974 war für die Hersteller der Fahrzeuge. So wie eben vor Jahren auch die Pflicht von Dreipunkt-Gurten auf allen Sitzen eingeführt wurde.

Ab 1984 wurde erstmals ein Bußgeld für Fahren ohne Gurt verhängt. Momentan liegt das bei 30 €. Punkte gibt es, wenn Kinder nicht richtig gesichert werden. Die Ausführung von Spechti bzgl. des Zeitaufwandes zum Gurtanlegen mag ja richtig sein, aber es wird ihn nicht vor einem Bußgeld schützen. Vorausgesetzt, der Ordnungshüter sieht es auch. Hier kann es sehr wohl sein, dass eben einigen der Beckengurt reicht.

Zusätzlich führt das Nichtanlegen von Gurten auch zu weiteren Nachteilen (abgesehen von den gesundheitlichen). Wird man unschuldig in einen Unfall verwickelt, so steht einem grundsätzlich ein Schadenersatzanspruch gegen den Unfallverursacher zu. Ohne korrekt angelegten Gurt, in deinem Fall wäre dies nur durch den Beckengurt, kann dieser drastisch reduziert werden, da eigenes Fehlverhalten den Schaden begünstigt hat. Hier muss man dann mit Gutachtern klären, wie die Verletzungen ohne und mit Gurt gewesen wären.

Aber zur HAUPTFRAGE: Damit du kein Bußgeld riskierst, musst du den Gurt korrekt und komplett anlegen.

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