Schriftliche Verwarnung/Anhörung
Hallo, mein Sohn hat gestern eine Schriftliche Verwarnung/Anhörung wegen parken auf einem Sonderparkplatz für Schwerbechinderte bekommen. Zeuge: PD Chemnitz-Erzg. - IPZD/ POM'in xxxxxxx.
Und jetzt wichtig:
Ort: in Chemnitz, Str. der Nationen Höhe Blumenhaus.
Aber mein Sohn behauptet dass er zur Zeit war bei Oma, Karl-Liebknecht-Str. und warscheinlich doch auf einem Sonderparkplatz für Schwerbechinderte eingeparkt.
Fehler ist nur mit Strassennamen. Die zwei Strassen sind parallel und liegt ca. 200 m dazwischen.
Er will nicht Verwarnungsgeld (35,-) zahlen, weil sein Auto stand an andere als geschrieben Strasse.
Hat er Recht?
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Bildanhang von MT editiert
Beste Antwort im Thema
Ich findes es eine Frechheit behinderten Menschen ihre eh schon spärlichen Parkmöglichkeiten zu nehmen, nur weil man selber zu faul ist ein paar Schritte zu Fuss zu gehen.
Aber sich dann noch vor den Konsequenzen drücken wollen wenn man dabei erwischt wird ist der Gipfel der Frechheit.
Wenn das mein Sohn wäre, müsste er die 35 Euro bezahlen und zusätzlich hätte er noch 70, Euro für behinderte Menschen zu spenden.
Die Folge kann ja dann in Zukunft nur sofortiges Abschleppen statt einem Bussgeld sein. Dann ist es egal in welcher Strasse man parkt. Die Strafe folgt auf dem Fusse.
Mfg Zille
29 Antworten
JaJa das kenn ich. In Chemnitz sind die besonders schnell wenn es darum geht strafzettel anzupappen. Ärgerlich, aber bezahl den Mißt und sieh es als kleine Spende für die arme Stadt der Moderne. 😉
Da viele Städte trotz mangelden Parkmöglichkeiten extrem schnell im Knöllchen-pappen sind würd ichs mal drauf ankomen lassen... Einfach mit der Aussage, "ich habe an dem Tag nicht in der ...-Straße sondern in der ...-Straße geparkt." ohne das wort "Schwerbehindertenparkplatz" auch nur zu erwähnen oder zu leugnen. Damit bleibt man bei der Wahrheit und hat trotzdem vielleicht glück...
Wenn was neues kommt würd ich das dann auf jeden Fall bezahlen.
Zur diskussion ob es ne Korrektur geben darf oder nicht würd ich nein sagen, denn der Zeuge bestätigt ja, dass an dem besagten Ort zur Angegebenen Zeit eine Ordnungswidrigkeit oder Ähnliches begangen wurde.
Der Ort ist in diesem Falle nach meinem Empfinden auf jeden Fall wichtig.
Gruß,
Marc
Nichts für ungut, aber wenn der im Bescheid genannte Ort nicht passt dann heißt die passende Antwort doch "zu dem Zeitpunkt stand das Auto dort nicht", und fertig. Was evtl. unter Umständen hätte sein können oder gewesen sein könnte ist doch erstmal irrelevant.
Sollte das Ganze sich dann um einen Irrtum oder eine Verwechslung der aufnehmenden Beamten gehandelt haben wird die zuständige Behörde wohl Mittel und Wege haben und finden dies mittzuteilen.
Der Sohnemann könnte einfach die 35 € zahlen = wäre die einfachste Lösung.
Der Sohnemann könnte ein Schreiben fertigen mit dem Hinweis auf falschen Straßennamen = Amt ändert den Bescheid und er darf die 35 € dann zahlen (bringt nur etwas Zeit).
Der Sohnemann rührt sich nicht = es kommt zum Bußgeldverfahren, dort und erst dort kann er Widerspruch einlegen = eventuell wird Bescheid geändert (Sohn zahlt also auch wieder die 35 e + jetzt Gebühren) ODER es geht vor Gericht und der verhandelnde Richter bekommt ein Beweisfoto vorgelegt (auf dem sieht er dann das Auto vom Sohn auf einem Behindertenparkplatz = er sieht den Tatorwurf als erwiesen an (Auto steht ja falsch!) und verdonnert ihn zu 35 € + Verfahrenskosten oder "zwingt" ihn zur Rücknahme des Einspruchs und der Sohnemann zahlt die 35 €
Also wie man es dreht und wendet der Sohnemann zahlt m.M.n. auf alle Fälle 35 €. Es kommt eben nur drauf an wann er zahlen darf und wieviel Arbeit er mit der Straf bis dahin hat.
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Wenn man Probleme hat, seine Zeit sinnvoll zu verbringen, stellen die oben beschriebenen Lösungen natürlich eine schöne Beschäftigungsmöglichkeit dar...😁
Zum Tatvorwurf zählt Datum, Zeit, Ort und die eigentliche Tat. Dafür muss der Zeuge gerade stehen und die Richtigkeit bestätigen. Das ganze wird in einem Aktenzeichen zusammengefasst.
Stimmt jetzt eines der 4 Merkmale in diesem Aktenzeichen nicht ist einzustellen. Die Beweislast liegt beim Täter. Eine einfache Änderung des Ortes im bestehenden Aktenzeichen ist nicht möglich.
Ob denn ein neuer Tatvorwurf, nach dem der erste Aktenkundig wurde möglich ist möchte ich doch stark bezweifeln, wirft er doch die Frage auf, wie entweder der Täter zu einer Zeit an 2 Orten sein kann bzw. der Zeuge.
Von der moralische Seite würde ich zahlen wenn der Vorwurf stimmt.
Gruß Frank
Zitat:
Original geschrieben von Frank170664
...wenn der Vorwurf stimmt.
Der wurde ja bereits im Eröffnungsbeitrag zugegeben.
Zitat:
Original geschrieben von Frank170664
Zum Tatvorwurf zählt Datum, Zeit, Ort und die eigentliche Tat.
...
Ist schon klar.
Gib mal bei google "falsch geparkt heilbarer Mangel" ein.
Ansonsten vielleicht auch §45 VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz)
Habe ich gemacht,
ich sehe hier dennoch für die Behörde keine Chance, sich zu winden, da es hier um strafrelevante Fehler geht. §45 VwVfG gibt meines Erachtens die Möglichkeit, nicht strafrelevante Fehler zu korrigieren.
Das reicht mir hier nicht.
Gruß Frank
Naja, im vorliegenden Fall ist es ja so, daß der Täter die Tat als solche schon zugegeben hat. Strittig ist lediglich der Tatort. Und der ist bei diesem Delikt nicht strafrelevant.
Zitat:
Original geschrieben von Racmar
Da viele Städte trotz mangelden Parkmöglichkeiten extrem schnell im Knöllchen-pappen sind....
Gerade
deswegengibt es Behindertenparkplätze. Gäbe es dort ausreichend Parkraum zu jeder Zeit am richtigen Ort, dann bräuchte die Verwaltung keine Behindertenparkplätze ausweichen.
Vielen dank an alle, wir haben schon die 35 euro Bussgeld bezahlt.
Sehr geehrte Moderatoren, Sie konnen diesen Thread schliessen.
Danke.
Zitat:
Original geschrieben von CUIR
Sehr geehrte Moderatoren, Sie konnen diesen Thread schliessen.
OK.😉
***geschlossen***
MfG
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