Schlüßel verloren! Was nun?
Meine Freundin hat heute den Schlüßel von unserem BMW verloren. Was muß ich jetzt tun?
Was ist wenn der finder das Auto klaut? Zahlt da dann die Versicherung?
Andernfalls müßte man ja alle schlößer tauschen!
Weiß da jemand bescheid?
Danke schonmal
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
Und was ist ...wenn es jetzt einen weiteren Zweitschlüssel in Fremdbesitz gibt?
Mit dieser Argumentationsbasis wäre es für Mietwagenfirmen unmöglich, ein Fahrzeug zu versichern....🙄
33 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von BlubbC280
Diese Aussage gilt nicht unbeschränkt für alle Fahrzeuge. Bei vielen Ford-Fahrzeugen beispielsweise ist es unmöglich zu erkennen, ob und wieviele Fahrzeugschlüssel nachgemacht wurden.
Zitat:
Original geschrieben von GTI-Roy
Meine Freundin hat heute den Schlüßel von unserem BMW verloren. Was muß ich jetzt tun?
Der konkrete Ford ist ein BMW. 😉
Wenn vom Schlüssel ein Schlüssel gemacht wurde,
so kann man das durchaus feststellen.
Auch beim FORD.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Der konkrete Ford ist ein BMW. 😉
Das ist mir nicht entgangen 😉, aber da Deine Aussage
Zitat:
Wie von mit bereits erwähnt, kann man jederzeit feststellen, wie viele Schlüssel nachgemacht wurden.
sehr allgemein klang, wollte ich mit meinem Hinweis
Zitat:
Diese Aussage gilt nicht unbeschränkt für alle Fahrzeuge.
lediglich Missverständnissen vorbeugen.😉
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Wenn vom Schlüssel ein Schlüssel gemacht wurde,
so kann man das durchaus feststellen.
Auch beim FORD.
...und prompt wird durch Deine obige Aussage klar, dass Du sie doch allgemein verstanden wissen wolltest und meine Richtigstellung notwendig war.😛
Deine Aussage gilt nicht für die Modelle mit rundem Schlüsselbart. Und das sind verdammt viele Fahrzeuge.
Hier genügt nämlich eine 5-stellige Nummer, um den Schlüssel nachzumachen. Diese Nummer kann ein einigermaßen erfahrener Schlüsseldienst anhand der Form des Schlüsselbarts vom Schlüssel ablesen. Eine mechanische Beanspruchung des Schlüsselbarts findet nicht statt.
Diese Aussage gilt übrigens (logischerweise) auch für Jaguar.
Immerhin hat dieser Schlüsseltyp den "Vorteil" dass man mit jedem beliebigen Schlüssel jeden anderen Ford (mit gleichem Schlosstyp) abschliessen kann.😁
Zitat:
juhuuuu heute morgen lag der schlüßel im Briefkasten. Keine Ahnung wer ihn da rein hat...
Glückwunsch, das spart dir zumindest einige Scherereien und Kosten
Zitat:
Insofern wäre die Zitierung einer entsprechenden Rechtsprechung für die Akzeptanz der so dargelegten Auffassung, was die Tauglichkeit angeht, hilfreich.
Ich halte nicht viel von ständigem zitieren igendwelcher Urteile quer durch Deutschland - zu unterschiedlich sind die Fälle und die Auffassungen der Richter. Mir ist persönlich auch keine passendes Urteil bekannt (was aber auch nicht viel heissen will). Entscheidend ist doch hier die "Meinung/Weisung" des Versicherers, die man bei einem Schlüsselverlust auch einholen sollte.
Zitat:
Ich weiß nicht was dich in die Lage versetzt beurteilen zu können, was den meisten Versicherern genügt.
Natürlich kann ich das nicht. In diesem Zusammenhang halte ich aber die Auffassung des GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) stellvertretend für die Versicherer für interessant. Auf seiner Homepage hat der GDV zum Thema Autoschlüssel sogar ein "Special" gewidmet
GDV - Special: AutoschlüsselVon Interesse sind hier die Tipps und Hinweise beim Schlüsselverlust:
Zitat:
Wenn der Schlüssel weg ist... Bei Autos mit elektronischer Wegfahrsperre sollten Sie sofort in eine Fachwerkstatt fahren, um dort den entwendeten oder verlorenen Schlüssel elektronisch sperren zu lassen. Bei Fahrzeugen ohne elektronische Wegfahrsperre treffen Sie sofort entsprechende Sicherheitsvorkehrungen, zum Beispiel durch Schlössertausch. Nur so ist der Versicherungsschutz gewährleistet.
Bei Fahrzeugen mit elektronischer Wegfahrsperre (also ab Baujahr 1995) wird nicht empfohlen, auch sämtlicher Fahrzeugschlösser kostenträchtig auszutauschen.
Zitat:
Und was ist ...wenn es jetzt einen weiteren Zweitschlüssel in Fremdbesitz gibt?
Das kann getrost vernachlässigt werden. Den Schlüssel hat sicherlich ein freundlicher Nachbar in den Briefkasten geworfen. Ein Finder, der meint "böses im Schilde führen zu müssen" benutzt den gefundenen Schlüssel und investiert nicht in eine Schlüsselkopie.
Zitat:
Zur Diskussion "Schlüsselkopien"
Das Thema ist ziemlich umfangreich und allen "Insidern" hier sei angeraten, ihr Wissen nicht in einem Forum breit zu treten, es könnte die "FALSCHEN" zu sehr interessieren.
@xAKBx, Dein Beitrag in Ehren, er ist in sich stimmig und auch plausibel – aber letzlich nicht ausreichend hilfreich für den jenigen, dem an Rechtsicherheit nach dem Schlüsselverlust gelegen ist.
Selbst mit einer Schlüsselsperre lässt sich auf unterschiedliche Weise ein Fahrzeug in Betrieb setzen (mit od. ohne Motorkraft). Möglicherweise müsste ein Haftpflicht– und ein Kaskoschaden reguliert werden.
Das Fazit Deiner Auffassung ist doch, auf die Klärung vor Gericht (wenn es denn so weit kommt) zu vertrauen. Nur, wem genügt das?
Der Weisung des VR ist letztlich Folge zu leisten damit der Versicherungsschutz vollumfänglich erhalten bleibt.
Und darum lautet die Empfehlung des GdV auch so:
Schlüssel weg, Auto weg - was zahlt die Versicherung?
Der Verlust eines Autos durch Diebstahl sowie Schäden am Pkw, die durch Einbruch oder versuchten Diebstahl entstehen, ist grundsätzlich durch die Kaskoversicherung abgedeckt.
Wenn das Auto jedoch mit dem Originalschlüssel - nach Verlust oder Diebstahl - entwendet wird, prüft die Versicherung, ob eventuell fahrlässiges Verhalten des Fahrzeughalters zum Schlüsselverlust geführt hat. In diesem Fall kann die Versicherung den Schadenersatz verweigern. Was "grob fahrlässig" ist, ist nicht klar definiert und muss im Streitfall vor dem Gericht geklärt werden.
Um den Kaskoschutz nicht zu gefährden, sollte der Schlüsselverlust sofort bei der Versicherung gemeldet werden und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden.
Welche Kosten der Versicherer übernimmt, wie zum Beispiel für das Austauschen der Schlösser, ist in den jeweiligen Versicherungsbedingungen geregelt.
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Eine allgemein gültige Rechtssicherheit kann es nicht geben, da hilft auch kein noch so schönes Urteil und letztlich kommt es auf die einzelnen Umstände des Schlüsselverlustes/-diestahls an (habe ich den Schlüssel vor der Wohnung oder in Timbuktu anlässlich meines letzten Urlaubes verloren pp.)
Zitat:
Der Weisung des VR ist letztlich Folge zu leisten damit der Versicherungsschutz vollumfänglich erhalten bleibt.
Genau das ist der Weisheit letzter Schluß - die Stellungnahme des eigenen Versicherers. Wenn der Versicherer - und das wird und sollte er auch schriftlich tun - sagt, was ausreichend ist, ist das für beide Vertragsparteien verbindlich.
Sollte mein Versicherer der Auffassung sein, das ich nach einem Schlüsselverlust 1-2000 Euro für eine komplett neue Schließanlage aufwenden soll, würde ich die/eine Kündigung akzeptieren und den Versicherer wechseln.
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
...würde ich die/eine Kündigung akzeptieren und den Versicherer wechseln.
Und dann? Am Dilemma ändert das doch grundsätzlich nichts!
Szenario:Fahrzeugtotalentwendung oder Radiodiebstahl aus dem verschlossenen Fahrzeug ohne Einbruchspuren. Auf die Frage des Nachversicherers, nach Schlüsseln und deren Verbleib, kann man sich schon mal vorbereiten. Also auch nicht die Ultima Ratio.
Auch klar, wir müssen diese Diskussion nun nicht wieder neu beginnen.
Zitat:
@Beukeod schrieb am 10. Oktober 2006 um 21:37:44 Uhr:
Wenn der Autoschlüssel verloren geht, erhöht sich das Risiko, dass der Wagen gestohlen wird. Deshalb muss der Verlust des Schlüssels unverzüglich der Versicherung angezeigt werden. Andernfalls kann sich die Versicherung weigern, für den Schaden aufzukommen.
Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 28. März 2002 – 8 U 4326/01
Versicherungsvertragsgesetz
§ 27
(1) Tritt nach dem Abschluß des Vertrags eine Erhöhung der Gefahr unabhängig von dem Willen des Versicherungsnehmers ein, so ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zu kündigen. Die Vorschriften des § 24 Abs. 2 finden Anwendung.
(2) Der Versicherungsnehmer hat, sobald er von der Erhöhung der Gefahr Kenntnis erlangt, dem Versicherer unverzüglich Anzeige zu machen.
Guten Abend,
hatte vor ca. vier Monaten auch das Pech meinen Autoschlüssel zu verlieren (BMW, F20-116i). Ordnungsgemäß meldete ich den Verlust umgehend meiner Versicherung. So weit, so gut. Nach zwei
Tagen erhielt ich von dieser ein Schreiben, in dem ich aufgefordert wurde, Schlüssel und Schließanlage binnen
zwei (!) Wochen zu tauschen. Andernfalls würde mein Versicherungsschutz in vollem Umfang gelöscht. Nachdem Ich mit meiner Werkstatt gesprochen habe und hören musste, dass der gesamte Vorgang inclusive der Teilebeschaffung und Neucodierung, mindestens drei Wochen in Anspruch nimmt, velängerte mir die Versicherung -gnädigst- meine schonfrist. Alles in Allem €550.- Kosten und ziemlicher Ärger über das eigene Missgeschick. Vorsichtshalber hab ich sämtliche "Begrüßungsbeleuchtung" deaktiviert (und ich werde es auch dabei belassen).
Doch eine Woche danach - ein Anruf von BMW München:"Wir haben ihren Autoschlüssel über das münchner Fundbüro (wo ich auch den Verlust gemeldet habe) erhalten. Kann beim Werkschutz abgeholt werden."
Ich wusste nicht soll ich lachen, oder weinen?!?
Jedenfalls würde ich bei einer, nicht auszuschließenden, Wiederholung eines Schlüsselverlustes ein wenig länger mit dem Benachrichtigen meiner Versicherung warten. Bei über 20000 1er BMWs, ein kalkulierbares Risiko. Übrigens, hab erfahren, dass bei der ADAC-Versicherung ein Schlüsselverlust inclusive aller Begleiterscheinungen (Schließanlagenwechsel, Diebstahl...?) mit gedeckt ist.
MfG
Zitat:
@Mr.Darko schrieb am 1. Oktober 2018 um 20:33:55 Uhr:
Jedenfalls würde ich bei einer, nicht auszuschließenden, Wiederholung eines Schlüsselverlustes ein wenig länger mit dem Benachrichtigen meiner Versicherung warten.
Die denkbar schlechteste Idee, aber jeder wie er mag ...
Es kommt halt vielleicht immer auf die Umstände an.
War ich beim Verlieren gerade in irgendeiner Stadt in der ich alle 10 Jahre zweimal bin und steht mein Fahrzeug üblicherweise 300km von dort weg sicher in der Garage, dann würde ich das Risiko mal ein paar Tage zu warten durchaus eingehen.
Passiert mir das auf einem Parkplatz, auf dem ich jeden Tag stehe und wo der (unehrliche?) Finder bloss mit dem Schlüssel die Reihen abzulaufen braucht um mein Auto zu finden, dann wäre ich vermutlich etwas eiliger was die Schadensbegrenzung angeht.
Ist alles eine Frage der persönlichen Risikobereitschaft.
Taucht der Schlüssel wieder auf nachdem man 500€ an den Händler überwiesen hat ärgert man sich.
Ist der Parkplatz drei Tage nach Schlüsselverlust leer, wäre man froh wenn man die 500€ ausgegeben hätte.
Ist wie mit einer Versicherung: Man vermisst sie erst wenn man sie gebraucht hätte.
Ich glaube das mache Premium-Hausratversicherung auch zumindest einen Teil der Kosten bei Schlüsselverlust übernimmt... nicht nur vom Hausschlüssel!
Auch die Teilkaskoversicherung zahlt je nach Versicherer 50 % der Schlosserneuerung, wenn es die Möglichkeit der Zuordnung zum Fahrzeug besteht.
Zitat:
@Matsches schrieb am 2. Oktober 2018 um 08:47:59 Uhr:
Ist der Parkplatz drei Tage nach Schlüsselverlust leer, wäre man froh wenn man die 500€ ausgegeben hätte.
Falsch, denn so schnell baut keine Werkstatt neue Schlösser ein und somit sind zumindest diese 500.- hinfällig. 😉
Aber zum Thema:
Wie will man denn feststellen ob ein Nachschlüssel angefertigt wurde? Eventuelle minimale Kratzer vom mechanischen Abtasten des Originals sind binnen weniger Tage durch die normale Nutzung an einem Schlüsselbund unmöglich zweifelsfrei nachzuweisen. Da klappert ja ständig Metall auf Metall.
Zitat:
@schrotti_999 schrieb am 2. Oktober 2018 um 17:09:58 Uhr:
Zitat:
@Matsches schrieb am 2. Oktober 2018 um 08:47:59 Uhr:
Ist der Parkplatz drei Tage nach Schlüsselverlust leer, wäre man froh wenn man die 500€ ausgegeben hätte.Falsch, denn so schnell baut keine Werkstatt neue Schlösser ein und somit sind zumindest diese 500.- hinfällig. 😉
Aber zum Thema:
Wie will man denn feststellen ob ein Nachschlüssel angefertigt wurde? Eventuelle minimale Kratzer vom mechanischen Abtasten des Originals sind binnen weniger Tage durch die normale Nutzung an einem Schlüsselbund unmöglich zweifelsfrei nachzuweisen. Da klappert ja ständig Metall auf Metall.
Das trifft nicht zu.
Es gab zu meiner aktiven Zeit ein Sachverständigenbüro Warmuth in Hammersbach, das sehr zuverlässig feststellen konnte, ob Schlüssel dupliziert wurden.
Natürlich nur, wenn nicht mit Laser abgetastet wurde.
Soll keine Werbung sein.
Zum Versicherungsthema kann ich nix sagen. Aber:
Wenn das Auto modern genug ist, um eine elektronische Wegfahrsperre zu haben, kann man den verlorenen Schlüssel (genauer: WFS Transponder) löschen. Der Finder kann das Auto dann zwar immer noch aufschliessen, aber Motorstart und wegfahren ist ohne Weiteres nicht mehr.
Sollte man bei nem neuen Gebrauchten auch machen, wenn da noch unbekannte Schlüssel gespeichert sind.