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Schande auf mein Haupt

Themenstarteram 18. März 2021 um 18:56

Hallo zusammen,

vor ca. einem Jahr habe ich mich entschlossen meine Kfz-Versicherung zum 20.01.21 zu kündigen. Dann habe ich leider vergessen mir eine neue Versicherung zu suchen.

Heute schrieb mir dann die Zulassungsstelle verständlicherweise, dass ich per sofort nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen darf und, dass ich entweder binnen drei Tagen die Schilder zum Entsiegeln bringen soll oder neuen Versicherungsschutz nachweisen soll.

Bis hier alles ok und verständlich.

Im Kleingedruckten steht dort aber wörtlich:

"Alternativ ist für einen neuen Versicherungsschutz zu sorgen, der sich (lückenlos) an den erloschenen Versicherungsschutz anschließt."

Ich möchte mit dem Auto wie mit allen anderen Fahrzeugen auch, zur HUK-Coburg. Dort sagte man mir aber, dass sie nur per heute (bzw. ab Vertragseingang) versichern und nicht ab dem 20.01.21. Generell mache man das nicht.

Wie kann ich nun der geforderten Lückenlosigkeit nachkommen?

Vielen Dank für eure Tipps

14 Antworten

Nimm was du dort bekommen kannst. In der Zwischenzeit bist du ja nicht gefahren / zumindest nicht festgetellt worden. Da kommt dann ggf. ein kleines Bußgeld. Ist also nicht dramatisch. Kannst du alles online erledigen.

Gar nicht, welche Haftpflicht-Versicherung schließt denn rückwirkend einen Vertrag? Könntest den Millionenschaden schon verursacht haben und nur einen Dummen suchen, der für die zahlt.

Der Satz wäre für dich von Bedeutung, wenn du schon einen neue Versicherung zum 20.1.21 abgeschlossen hättest und nur vergessen wurde, dies der Zulassungsstelle mitzuteilen.

Aus meiner Erfahrung kann ich dir sagen, wenn jetzt eine eVB an die Zulassungsstelle von der Versicherung übermittelt wird, z.B. mit dem morgigem Datum und du deine 41,90 (zumindest wird der Betrag bei unserer Zulassungsstelle ausgerufen) an die Zulassungsstelle zahlt, hörst du von der Zulassungsstelle nix mehr

Themenstarteram 18. März 2021 um 19:13

Dann danke schonmal vorab für die schnellen Antworten.

Klar, Strafe muss sein und wird akzeptiert. Die Zulassungsstelle hat heute im ersten Brief noch keine Strafe benannt und eigentlich gehe ich davon aus nicht zur Zulassungsstelle zu müssen, da niemand vor der Haustür entsiegelt hat.

Dann warte ich mal bis die Strafe mitgeteilt wird.

Von der Zulassungsstelle nicht, aber evtl von der Bußgeldstelle.

Das Bußgeld wegen "kein Versicherungsschutz" ist überschaubar(leider).

@TE

Wichtig ist erstmal,dass der Versicherungsschutz wieder hergestellt wird.

Das mögliche Bußgeld bezahlen ist einfacher,als ein Versicherung zu finden, die rückwirkend Deckung gewährt.

Dass die alte Versicherung gekündigt hat macht mehr Probleme beim finden einer neuen.

Er hat gekündigt, nicht die Versicherung.

Themenstarteram 30. April 2021 um 21:09

Zum Abschluss:

 

Gestern die Strafe erhalten. 55€.

Ansonsten Thema erledigt.

 

VG

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twindance/MT-Moderation

Themenstarteram 1. Mai 2021 um 11:17

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Das Thema war erledigt und die Frage des TE beantwortet, dass er einen Fehler gemacht hatte wusste er und die Konsequenzen war er bereit zu tragen.

Wenn da jetzt jemand wie Peterson1982 unbedingt noch einen dummen Spruch hinterher bringen muss zeugt dies von schlechtem Benehmen und reiht sich nahtlos in das typische (unsoziale) Verhalten, dass man heute so oft auch auf den Straßen erleben darf, ein.

Das du direkt mitstänkerst rückt dich m.M.n. in das gleiche Licht!

Kann man es wirklich nicht dabei belassen? Muss immer noch ein dummer Spruch hinterhergeworfen werden?

Dafür ein Danke. Die Nutzer, deren Beiträge durch einen roten Moderatorenspruch ersetzt wurden, sollten einfach mal die Beitragsregeln durchlesen und ihr Benehmen und Auftreten entsprechend anpassen. Manchmal muss ich mich echt fragen, ob ich es mit sozialkompetenten Erwachsenen zu tun habe :rolleyes:

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